Möchten Sie Ihre Immobilie in Bochum anders nutzen als bisher genehmigt? Dann benötigen Sie eine Nutzungsänderung! Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume zu Wohnfläche machen oder eine andere gewerbliche Nutzung planen – das Bauordnungsamt Bochum prüft jeden Antrag sorgfältig. Mit Planeco Building meistern Sie dieses Verfahren professionell und in Rekordzeit.
Viele Eigentümer sind unsicher, wann überhaupt ein Verfahren zur Nutzungsänderung in Bochum erforderlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. In diesem Leitfaden finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Bochum. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.
Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) ist eine Nutzungsänderung grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Das Bauordnungsamt der Stadt Bochum prüft dabei sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.
Wichtiger Hinweis: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnung stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Bochum?
Eine Nutzungsänderung in Bochum beantragen müssen Sie immer dann, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Sachverhalte als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
- Bauplanungsrecht: Regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Innenbereich oder Außenbereich
- Bauordnungsrecht: Regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung des Bauens
- Lokale Bestimmungen: Bebauungsplan Nr. 930 für die Innenstadt Bochum und Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb
- Barrierefreiheit: Nach § 49 BauO NRW bei bestimmten Nutzungsänderungen erforderlich
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Bochum
Folgende Umnutzungen sind in Bochum besonders häufig und erfordern eine Genehmigung:
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Wohnung zu Büro/Praxis: Umwandlung von Wohnraum in gewerbliche Nutzung
- Gastronomie-Nutzungen: Restaurant, Café oder andere gastronomische Betriebe
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Bochum beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung Bochum folgt einem strukturierten Prozess. Das Bauordnungsamt der Stadt Bochum in der Hans-Böckler-Straße 19 ist für alle Belange zuständig und bietet auch eine spezialisierte Bauberatung an.
- Erstberatung und Vorprüfung: Machbarkeitsbewertung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle weiteren Dokumente
- Prüfung durch Behörden: Das Bauordnungsamt Bochum prüft den vollständigen Antrag
- Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine Nutzungsänderung Bochum Dauer von etwa 3 Monaten im normalen Verfahren bzw. 6 Wochen im vereinfachten Verfahren müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden:
- Bauantrag auf amtlichem Vordruck
- Baubeschreibung mit Angaben zur bisherigen und geplanten Nutzung
- Lageplan im Maßstab 1:500 auf Grundlage der aktuellen Flurkarte
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Bautechnische Berechnungen (umbauter Raum, Nutzfläche)
- Stellplatznachweis bei neuen Stellplatzanforderungen
- Brandschutzkonzept bei öffentlicher oder gewerblicher Nutzung
Das Bauordnungsamt Bochum verweist auf amtliche Formulare, die auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW verfügbar sind. Eine Einreichung über das Bauportal NRW wird von den Behörden bevorzugt.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Bochum?
Die Bearbeitungszeiten für Nutzungsänderung in Bochum stellen richten sich nach den landesrechtlichen Vorgaben der BauO NRW 2018. Das Bauordnungsamt hat 10 Arbeitstage Zeit für die Vollständigkeitsprüfung. Anschließend beträgt die Entscheidungsfrist etwa 3 Monate im normalen Verfahren bzw. 6 Wochen im vereinfachten Verfahren.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Bochum?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung beantragen in Bochum setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz je nach Gemeinde
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Bochum schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Nicht genehmigter Wohnraum oder Ferienwohnung bis zu 50.000,– €
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung
- Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Regulierung bei Schadensfällen
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung und sicherheitsrelevanten Mängeln. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.
Nutzungsänderung in Bochum beantragen – mit Planeco Building
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Unsere erfahrenen Architekten und Ingenieure kennen die lokalen Besonderheiten in Bochum, wie den Bebauungsplan Nr. 930 für die Innenstadt und die seit April 2024 geltende Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb. Durch unsere tägliche Praxis mit dem Bauordnungsamt Bochum können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen.
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