Möchten Sie in Bonn eine Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten, Ihre Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln oder ein bestehendes Gewerbe in ein anderes Gewerbe umwandeln? Dann benötigen Sie eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung. Die Bundesstadt Bonn unterliegt der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die seit Januar 2024 umfassend modernisiert wurde und digitale Verfahren ermöglicht.
Viele Eigentümer sind unsicher, wann genau ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das Bauordnungsamt Bonn am Berliner Platz 2 ist als untere Bauaufsichtsbehörde für alle Genehmigungsverfahren zuständig und bietet mit dem System "Bauamt-Online" eine transparente Nachverfolgung Ihres Antrags.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Bonn. Nach der BauO NRW 2018 liegt eine Nutzungsänderung dann vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen derart unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag, da die Landesbauordnung die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleichstellt.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Bonn?
In Bonn ist eine Nutzungsänderung grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich erlaubt sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, wie Raumhöhen, Fluchtwege, Brandschutz oder Stellplatzanforderungen.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Bonn
- Nutzungsänderung zur Ferienwohnung – besonders relevant in touristisch attraktiven Stadtteilen Bonns
- Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum – zur Reaktivierung von Leerständen
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – häufig in Bonner Wohngebieten
- Dachgeschossausbau zu Wohnraum – zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
- Kellerausbau zu Wohnraum – mit besonderen Anforderungen an Belichtung und Belüftung
- Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum – bei Grundstücksknappheit
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Bonn beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Bonn folgt einem strukturierten Verfahren nach der BauO NRW 2018:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der geplanten Nutzung am Standort und Bewertung der baurechtlichen Zulässigkeit
- Beauftragung eines Architekten: Ein bauvorlageberechtigter Planer erstellt die erforderlichen Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
- Einreichung beim Bauordnungsamt Bonn: Der vollständige Antrag wird am Berliner Platz 2 eingereicht
- Behördliche Prüfung: Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen, dann fachliche Prüfung
- Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine fundierte Planung in Bonn sollten Sie alle verfügbaren Unterlagen zur betroffenen baulichen Anlage bereitstellen. Das Bauordnungsamt Bonn verlangt alle Bauvorlagen mindestens dreifach:
- Ausgefülltes Antragsformular (amtlicher Vordruck)
- Bestandspläne bzw. Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
- Frühere Baugenehmigungen und Nachweis der bisherigen Nutzung
- Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Anlagen)
- Berechnungen der Nutzfläche und Grund-/Geschossflächenzahl
- Nachweis der notwendigen Stellplätze
- Bautechnische Nachweise für Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz (bei Bedarf)
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Bonn?
Die Bearbeitungszeiten in Bonn richten sich nach der BauO NRW 2018. Nach der Vollständigkeitsprüfung beträgt die Bearbeitungszeit 4–6 Wochen für Wohnbauvorhaben, bei komplexeren Vorhaben bis zu 3 Monate. Die gesetzliche Entscheidungsfrist liegt bei 3 Monaten im vollständigen Baugenehmigungsverfahren und 6 Wochen im vereinfachten Verfahren. Aufgrund der aktuell hohen Arbeitsbelastung können sich die Bearbeitungszeiten verlängern.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Bonn?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Bonn setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Kosten in Bonn
- Bauvoranfrage: 50,– bis 700,– €
- Baugenehmigung: 50,– bis 5.000,– € (nach AVwGebO NRW)
- Zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen
Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Die Gebührenberechnung richtet sich nach der Rohbausumme oder Herstellungssumme des Vorhabens. Als Faustregel können bei Bauvoranfragen 0,1–0,2 % der Bausumme angesetzt werden.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine ungenehmigte Nutzungsänderung in Bonn zieht schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich. Das Bauordnungsamt ist berechtigt und verpflichtet, entsprechend einzuschreiten:
- Untersagungsverfügung: Formale Anordnung zur Einstellung der unzulässigen Nutzung
- Erhebliche Bußgelder: In Nordrhein-Westfalen bis zu 40.000,– € je nach Gebäudeart und Standort
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung bei Verstößen gegen materielle Vorgaben
- Abrissanordnung: In schweren Fällen bei gravierendem Widerspruch zu Bebauungsplan-Festsetzungen
Zusätzlich kann der Versicherungsschutz entfallen, was zu erheblichen Haftungsrisiken führt. Schadensersatzforderungen von Nachbarn und eine Beeinträchtigung des Grundstückswerts sind weitere mögliche Folgen.
Nutzungsänderung in Bonn beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in der Bundesstadt Bonn. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung und kennen die spezifischen Anforderungen des Bonner Bauordnungsamtes.
Ihre Vorteile mit Planeco Building
- Kostenlose Erstberatung und Machbarkeitsprüfung für Ihr Vorhaben
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Bonn
Dank effizienter Prozesse und digitaler Abläufe erfolgt die Antragstellung meist innerhalb von 14–21 Tagen. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren in Bonn.
Besonders vorteilhaft: Das digitale System "Bauamt-Online" der Stadt Bonn ermöglicht eine transparente Nachverfolgung Ihres Antrags. Sie erhalten bereits nach maximal 24 Stunden eine erste Rückmeldung der Behörde zum weiteren Verfahren.


















