Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Bottrop: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Bottrop? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung schnell und unkompliziert. Profitieren Sie von unserem digitalen Service und über 1.400 erfolgreich abgeschlossenen Projekten.

Möchten Sie in Bottrop eine Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Ihre Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln oder ein bestehendes Gewerbe für eine andere gewerbliche Nutzung umfunktionieren? Dann benötigen Sie eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung. Das Bauaufsichtsamt der Stadt Bottrop ist die zuständige Behörde für alle Bauangelegenheiten und prüft Ihren Antrag nach den Vorgaben der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018).

In Bottrop gelten dieselben rechtlichen Grundlagen wie im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Bearbeitungszeiten betragen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sechs Wochen ab Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Dokumente vollständig und fachgerecht zusammenzustellen.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.

Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnung stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich. Das bedeutet: Selbst wenn Sie für Ihre geplanten Veränderungen überhaupt keine Baumaßnahmen benötigen, stellen Sie einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Bottrop?

Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage oder Teile der baulichen Anlage ergeben. Das betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Sachverhalte als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und ergibt sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung und umfasst beispielsweise Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit sowie Brand- und Schallschutz.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Bottrop

  • Wohnraum zu Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung für die Kurzzeitvermietung
  • Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Ehemalige Büro- oder Geschäftsräume werden zu Wohnungen
  • Wohnraum zu Gewerbe: Umnutzung von Wohnflächen für Büros, Praxen oder andere gewerbliche Zwecke
  • Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel von einer gewerblichen Nutzung zu einer anderen
  • Dachboden oder Keller zu Wohnraum: Ausbau ungenutzter Bereiche für Wohnzwecke

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Bottrop beantragen

  1. Machbarkeitsprüfung: Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit und der örtlichen Gegebenheiten
  2. Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge einreichen
  3. Erstellung der Unterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
  4. Einreichung beim Bauaufsichtsamt: Das Amt prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit
  5. Behördliche Prüfung: Nach Vollständigkeit beträgt die Bearbeitungszeit sechs Wochen im vereinfachten Verfahren
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

Das Bauaufsichtsamt Bottrop befindet sich in der Luise-Hensel-Str. 1, 46236 Bottrop. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr.

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für einen vollständigen Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bauantragsformular
  • Amtlicher Lageplan und Flurkarte (nicht älter als sechs Monate)
  • Deutsche Grundkarte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung mit detaillierter Beschreibung der geplanten Nutzung
  • Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)
  • Nachweis der notwendigen Stellplätze
  • Bautechnische Nachweise (bei Bedarf)
  • Erklärungen des Entwurfsverfassers
  • Baustatistikvordruck

Planeco Building stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig und fachgerecht erstellt werden, um Verzögerungen durch Nachforderungen zu vermeiden.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Bottrop?

Nach der BauO NRW 2018 beträgt die verbindliche Bearbeitungsfrist für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren sechs Wochen ab Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Für das reguläre Baugenehmigungsverfahren bei großen Sonderbauten sind es drei Monate. In der Praxis können sich die Zeiten jedoch verlängern, wenn Nachfragen entstehen oder andere Fachämter beteiligt werden müssen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Bottrop?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
  • Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €

3. Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Die Gebühren in Bottrop richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) und basieren auf dem Rohbauwert der geplanten Maßnahmen.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000,– € für nicht genehmigten Wohnraum oder Ferienwohnungen
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  • Nutzungsuntersagung: Im schlimmsten Fall kann die Behörde die Nutzung komplett untersagen
  • Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen kann der Versicherer die Regulierung ablehnen
  • Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen

Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder sicherheitsrelevanten Mängeln beim Brandschutz.

Nutzungsänderung in Bottrop beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Bottrop. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem digitalen Service-Ansatz machen wir Ihren Antrag zum Erfolg.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Umfassende Erfahrung in ganz Deutschland
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Bottrop: Wir kennen die örtlichen Besonderheiten
  • Digitaler Ablauf: Effiziente Prozesse für schnellere Genehmigungen

Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit Behörden bundesweit können wir Ihre Erfolgschancen maximieren. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.

Ein eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten, Bauzeichnern und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg. Strukturierte Abläufe, lösungsorientiertes Arbeiten und der nötige Pragmatismus sorgen dafür, dass auch komplexe Projekte sicher und zielgerichtet umgesetzt werden.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Antrag auf Nutzungsänderung in Bottrop?

Die Kosten für einen Bauantrag auf Nutzungsänderung in Bottrop betragen zwischen 0,3 % und 0,8 % der veranschlagten Baukosten, mindestens jedoch 200,– bis 800,– €. Zusätzlich entstehen Planungskosten für die Antragstellung von 1.500,– bis 4.000,– € sowie gegebenenfalls Kosten für Gutachten und zusätzliche Fachplaner.

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Bottrop?

Nach der Bauordnung NRW beträgt die verbindliche Bearbeitungsfrist sechs Wochen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ab Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. In der Praxis können die Zeiten jedoch variieren, je nach Auslastung des Bauaufsichtsamtes und der Komplexität des Vorhabens. Planeco Building benötigt maximal 14–21 Tage für die Erstellung der vollständigen Antragsunterlagen.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Bottrop genehmigungspflichtig?

Eine Nutzungsänderung ist immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte wie Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit. Auch wenn keine baulichen Veränderungen stattfinden, gilt eine Nutzungsänderung rechtlich als Bauvorhaben.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Bottrop?

Für einen vollständigen Antrag benötigen Sie unter anderem das ausgefüllte Bauantragsformular, aktuelle Flurkarte und Lageplan, Bauzeichnungen, eine detaillierte Baubeschreibung, Stellplatznachweise sowie gegebenenfalls bautechnische Nachweise. Planeco Building erstellt alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fachgerecht für Sie.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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