Möchten Sie Ihre Immobilie in Brandenburg an der Havel umnutzen? Ob Umwandlung einer Wohnung zur Ferienwohnung, Gewerbe zu Wohnraum oder eine andere gewerbliche Nutzung – eine Nutzungsänderung erfordert meist eine Baugenehmigung. Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt klar, wann ein Antrag erforderlich ist und welche Unterlagen Sie benötigen.
[[banner-nutzu]]Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn einer baulichen Anlage eine neue Zweckbestimmung gegeben wird und ihre bisherige Nutzung wesentlich geändert wird. Rechtlich entspricht dies einem vollständigen Bauantrag, auch wenn keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind.
Maßgeblich ist dabei, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde. Die Brandenburgische Bauordnung stellt die Änderung der Nutzung der Errichtung eines Gebäudes gleich – daher ist auch bei reinen Umnutzungen ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Brandenburg an der Havel?
Eine Antrag auf Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte.
Bauplanungsrechtliche Prüfung:
- Liegt das Grundstück im Innenbereich nach § 34 BauGB oder im Außenbereich nach § 35 BauGB?
- Entspricht die geplante Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans?
- Ist die neue Nutzung in dem jeweiligen Gebiet grundsätzlich zulässig?
- Fügt sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung ein?
Bauordnungsrechtliche Anforderungen:
- Brandschutz und Rettungswege
- Stellplatznachweis nach kommunalen Vorgaben
- Schallschutz, besonders in Wohngebieten
- Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Nutzungen
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Brandenburg an der Havel
Häufige Fälle einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung sind:
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Ladengeschäft zu Fitnessstudio oder Praxis
- Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen zu Wohnzwecken
- Scheune zu Wohnhaus: Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Brandenburg an der Havel beantragen
Das Baugenehmigungsverfahren für Nutzungsänderungen folgt einem strukturierten Ablauf nach der Brandenburgischen Bauordnung:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der geplanten Nutzung am Standort
- Beauftragung eines Architekt: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge erstellen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
- Einreichung bei der Bauaufsicht: Antrag in dreifacher Ausfertigung plus elektronisches Exemplar
- Behördliche Prüfung: Beteiligung aller betroffenen Fachbehörden und der Stadt Brandenburg an der Havel
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine vollständige Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antragsformular mit allen Angaben zum Bauherrn und Vorhaben
- Baubeschreibung mit detaillierter Erläuterung der neuen Nutzung
- Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Nutzungen
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als drei Monate)
- Bauzeichnungen (Grundrisse der betroffenen Geschosse)
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers
- Bautechnische Nachweise (Brandschutz, Statik, Schallschutz bei Bedarf)
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Brandenburg an der Havel?
Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt nach § 69 BbgBO einen Monat nach Eingang aller Stellungnahmen. In der Regel ist das Baugenehmigungsverfahren nach vier Monaten abgeschlossen. Planeco Building verkürzt durch professionell aufbereitete Unterlagen die Bearbeitungszeit erheblich.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Brandenburg an der Havel?
Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten:
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: 200,– bis 800,– €
- Bei reinen Nutzungsänderungen ohne bauliche Änderungen: 100,– bis 10.000,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz je nach Gemeinde
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne erforderliche Genehmigung kann schwerwiegende Folgen haben:
Bußgelder und Strafen:
- Nicht genehmigter Wohnraum: bis zu 50.000,– €
- Ferienwohnung ohne Genehmigung: bis zu 50.000,– €
- Zusätzliche Gebühren für behördliche Maßnahmen
- Zwangsgelder bei Nichteinhaltung von Auflagen
Weitere Konsequenzen:
- Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde
- Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht mit höheren Kosten
- Rechtsunsicherheit bei Verkauf oder Vermietung
Nutzungsänderung in Brandenburg an der Havel beantragen – mit Planeco Building
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- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
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- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Brandenburg an der Havel
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Die zuständige Bauaufsichtsbehörde in Brandenburg an der Havel befindet sich in der Klosterstraße 14. Wir übernehmen die komplette Abstimmung mit der Behörde und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erteilten Baugenehmigung.


















