Wer in Celle eine Fläche umnutzen will, stößt schnell auf ein Missverständnis: Die Stadt Celle selbst betreibt kein eigenes Bauamt. Zuständig für Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen ist der Landkreis Celle mit seinem Amt für Bauen und Kreisentwicklung. Wer diesen Unterschied nicht kennt, verliert wertvolle Zeit bei der Antragstellung. Dieser Beitrag zeigt, wann eine Nutzungsänderung in Celle tatsächlich genehmigungspflichtig ist, welche Rolle die neue niedersächsische „Umbauordnung“ spielt und mit welchen Kosten und Fristen Sie realistisch rechnen sollten.
Zuständige Behörde in Celle: Der Landkreis, nicht die Stadt
Für Bauvorhaben in Celle und den umliegenden Gemeinden ist das Amt für Bauen und Kreisentwicklung des Landkreises Celle die untere Bauaufsichtsbehörde. Dort werden Bauanträge geprüft, Bauvoranfragen bearbeitet und auch der Denkmalschutz verwaltet. Der Landkreis beschreibt seinen Aufgabenbereich selbst so: Zu den Kernaufgaben zählen „Prüfung und ggf. Genehmigung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, Bauüberwachungen, vorbeugender Brandschutz, Bearbeitung von Baulasten, Denkmalschutz und -pflege“ (Landkreis Celle).
Seit dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Antragstellung in Niedersachsen der Regelfall: Bauvorlagen müssen digital signiert über die Bauplattform des Landkreises eingereicht werden. Fehler bei Dateibezeichnung oder Signatur sind in der Praxis einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen. Wer diesen formalen Teil nicht selbst übernehmen möchte, findet auf unserer Hauptseite zur Nutzungsänderung einen Überblick über den bundesweiten Ablauf, der auch für Celle als Grundlage dient.
[[banner-nutzu]]Wann ist eine Nutzungsänderung in Celle genehmigungspflichtig?
Maßgeblich ist nicht, ob Sie bauliche Veränderungen vornehmen, sondern ob sich die Art der genehmigten Nutzung ändert. Die IHK Hannover bringt es auf den Punkt: „Eine Änderung liegt immer dann vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen Nutzung inhaltlich so unterscheidet, dass für die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Anforderungen gelten“ (IHK Hannover). Wandeln Sie beispielsweise ein Ladenlokal in der Altstadt in eine Arztpraxis um, ändern sich Anforderungen an Schallschutz, Stellplätze und Rettungswege, obwohl äußerlich kaum etwas anders aussieht.
Nach § 60 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist eine Nutzungsänderung zwar verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen stellt. In der Praxis warnt jedoch dieselbe Quelle: „Die Baubehörden gehen regelmäßig von einer Baugenehmigungspflicht aus“ (IHK Hannover). Wer sich allein auf die Verfahrensfreiheit verlässt, trägt das Risiko einer Fehleinschätzung selbst, im schlimmsten Fall droht eine Nutzungsuntersagung. Details zu den landesspezifischen Regelungen finden Sie auch auf unserer Seite zur Nutzungsänderung in Niedersachsen.
Die Umbauordnung nach § 85a NBauO: Kostenvorteil im Bestand
Seit dem 1. Juli 2024 gilt in Niedersachsen als erstem Bundesland eine sogenannte Umbauordnung. Sie erleichtert Nutzungsänderungen im Bestand erheblich: Betroffene Bauteile wie Wände, Decken oder Treppen müssen bei Umbau oder Nutzungsänderung nur die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 1 NBauO erfüllen, nicht die vollen Neubaustandards, solange Standsicherheit und Brandschutz gewährleistet bleiben (Ingenieurkammer Niedersachsen). Für Eigentümer älterer Gebäude in Celle, etwa Fachwerkhäuser oder ehemalige landwirtschaftliche Hallen im Landkreis-Umland, kann das die Umbaukosten spürbar senken.
Genehmigungsfiktion bei Wohnzweck-Vorhaben
Eine weitere Neuerung betrifft die Bearbeitungsdauer: Für bestimmte Vorhaben zu Wohnzwecken gilt nach § 70a NBauO eine Genehmigungsfiktion. Bleibt die Behörde nach Ablauf einer Frist von drei Monaten untätig, gilt die Genehmigung als erteilt (IHK Hannover). Wer also einen Dachboden oder Keller zu Wohnraum ausbaut, profitiert von einer planbaren Obergrenze für die Wartezeit, sofern die Genehmigungsvoraussetzungen im Übrigen vorliegen.
So läuft der Antrag beim Landkreis Celle ab
- Bestandsprüfung: Klären Sie im Bauaktenarchiv des Amts für Bauen und Kreisentwicklung, welche Nutzung zuletzt genehmigt war.
- Bauplanungsrecht prüfen: Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder greift § 34/§ 35 BauGB?
- Verfahrensart klären: Vereinfachtes Verfahren nach § 63 NBauO oder reguläres Verfahren nach § 64 NBauO, je nach Vorhaben.
- Antragsunterlagen erstellen: Grundrisse, Betriebsbeschreibung und ggf. Nachweise durch einen bauvorlageberechtigten Architekten.
- Digitale Einreichung über die Bauplattform des Landkreises mit qualifizierter elektronischer Signatur.
- Prüfung und Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, bei Wohnzweck-Vorhaben ggf. mit Fristbindung.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Celle?
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die je nach Vorhaben stark variieren können:
- Planungs- und Antragsunterlagen durch einen Architekten: ab 1.500,–€ netto, je nach Umfang und Gebäudetyp
- Zusätzliche Fachplaner (Brandschutz, Schallschutz): ab 500,–€ netto
- Bauvoranfrage beim Landkreis: abhängig vom Prüfaufwand, üblicherweise im unteren dreistelligen Bereich
- Baugenehmigungsgebühr: in der Regel ein Anteil der Baukosten, mit Mindestgebühr
- Statiknachweis bei geänderten Lastannahmen: ab 500,–€ netto für einen einfachen Standsicherheitsnachweis
Planeco Building erstellt die vollständigen Antragsunterlagen für eine Nutzungsänderung in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen, vorausgesetzt alle nötigen Bestandsunterlagen liegen vor. Die anschließende behördliche Bearbeitung beim Landkreis Celle liegt üblicherweise bei zwei bis drei Monaten, kann sich aber bei Nachforderungen verlängern.
Nutzungsänderung in der Celler Altstadt: Denkmalschutz beachten
Wer ein Gebäude in der historischen Celler Altstadt umnutzen möchte, muss zusätzlich das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz beachten. Dieses sieht vor, dass für Baudenkmale „eine Nutzung anzustreben ist, die ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet“ (Stadtsanierung Celle). Da das Amt für Bauen und Kreisentwicklung gleichzeitig Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde ist, laufen beide Prüfungen zusammen, was Abstimmungswege verkürzt, aber die fachliche Prüftiefe bei Fachwerksubstanz erhöht. Die Stadt fördert im Rahmen des Programms „Lebendige Zentren“ zudem gezielt Umnutzungen in der Innenstadt, etwa Richtung Gastronomie oder Beherbergung.
Typische Nutzungsänderungen in Celle und im Landkreis
- Gewerbe zu Wohnraum: Häufig bei leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt, mit veränderten Anforderungen an Schallschutz und Belichtung
- Dachboden- oder Kellerausbau: In Celler Alt- und Gründerzeitbauten oft mit Fragen zu Rettungswegen verbunden
- Scheune oder Stall zu Wohn- oder Gewerbenutzung: Im ländlichen Umland des Landkreises relevant, insbesondere bei der Stellplatzsituation
- Ferienwohnung: Die Umnutzung von Wohnraum zu Beherbergung bleibt bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig, unabhängig von etwaigen kommunalen Sonderregelungen
Ähnliche Konstellationen begegnen uns auch in benachbarten Regionen, etwa bei Bauvoranfragen in Gifhorn, wo vergleichbare niedersächsische Regelungen greifen.
Statik nicht vergessen
Ändert sich mit der Nutzung auch die Lastannahme, etwa weil aus einer leichten Lagerfläche Wohnraum mit Publikumsverkehr wird, ist ein Statiker gefragt. Die konkreten Statiker Kosten hängen vom Umfang der Nachweise ab. Wer einen passenden Fachplaner sucht, findet Hinweise dazu, wie man einen Statiker findet, der Erfahrung mit Bestandsgebäuden im Landkreis Celle mitbringt.


















