Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Celle beantragen: Zuständigkeiten, Kosten & Fristen

February 5, 2026
Update:
August 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
August 10, 2026
Viele Celler unterschätzen, dass nicht die Stadt, sondern der Landkreis über Nutzungsänderungen entscheidet – und Behörden meist von einer Genehmigungspflicht ausgehen. Planeco Building erstellt Ihre Antragsunterlagen in 14 bis 21 Tagen.

Wer in Celle eine Fläche umnutzen will, stößt schnell auf ein Missverständnis: Die Stadt Celle selbst betreibt kein eigenes Bauamt. Zuständig für Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen ist der Landkreis Celle mit seinem Amt für Bauen und Kreisentwicklung. Wer diesen Unterschied nicht kennt, verliert wertvolle Zeit bei der Antragstellung. Dieser Beitrag zeigt, wann eine Nutzungsänderung in Celle tatsächlich genehmigungspflichtig ist, welche Rolle die neue niedersächsische „Umbauordnung“ spielt und mit welchen Kosten und Fristen Sie realistisch rechnen sollten.

Zuständige Behörde in Celle: Der Landkreis, nicht die Stadt

Für Bauvorhaben in Celle und den umliegenden Gemeinden ist das Amt für Bauen und Kreisentwicklung des Landkreises Celle die untere Bauaufsichtsbehörde. Dort werden Bauanträge geprüft, Bauvoranfragen bearbeitet und auch der Denkmalschutz verwaltet. Der Landkreis beschreibt seinen Aufgabenbereich selbst so: Zu den Kernaufgaben zählen „Prüfung und ggf. Genehmigung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, Bauüberwachungen, vorbeugender Brandschutz, Bearbeitung von Baulasten, Denkmalschutz und -pflege“ (Landkreis Celle).

Seit dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Antragstellung in Niedersachsen der Regelfall: Bauvorlagen müssen digital signiert über die Bauplattform des Landkreises eingereicht werden. Fehler bei Dateibezeichnung oder Signatur sind in der Praxis einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen. Wer diesen formalen Teil nicht selbst übernehmen möchte, findet auf unserer Hauptseite zur Nutzungsänderung einen Überblick über den bundesweiten Ablauf, der auch für Celle als Grundlage dient.

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Wann ist eine Nutzungsänderung in Celle genehmigungspflichtig?

Maßgeblich ist nicht, ob Sie bauliche Veränderungen vornehmen, sondern ob sich die Art der genehmigten Nutzung ändert. Die IHK Hannover bringt es auf den Punkt: „Eine Änderung liegt immer dann vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen Nutzung inhaltlich so unterscheidet, dass für die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Anforderungen gelten“ (IHK Hannover). Wandeln Sie beispielsweise ein Ladenlokal in der Altstadt in eine Arztpraxis um, ändern sich Anforderungen an Schallschutz, Stellplätze und Rettungswege, obwohl äußerlich kaum etwas anders aussieht.

Nach § 60 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist eine Nutzungsänderung zwar verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen stellt. In der Praxis warnt jedoch dieselbe Quelle: „Die Baubehörden gehen regelmäßig von einer Baugenehmigungspflicht aus“ (IHK Hannover). Wer sich allein auf die Verfahrensfreiheit verlässt, trägt das Risiko einer Fehleinschätzung selbst, im schlimmsten Fall droht eine Nutzungsuntersagung. Details zu den landesspezifischen Regelungen finden Sie auch auf unserer Seite zur Nutzungsänderung in Niedersachsen.

Die Umbauordnung nach § 85a NBauO: Kostenvorteil im Bestand

Seit dem 1. Juli 2024 gilt in Niedersachsen als erstem Bundesland eine sogenannte Umbauordnung. Sie erleichtert Nutzungsänderungen im Bestand erheblich: Betroffene Bauteile wie Wände, Decken oder Treppen müssen bei Umbau oder Nutzungsänderung nur die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 1 NBauO erfüllen, nicht die vollen Neubaustandards, solange Standsicherheit und Brandschutz gewährleistet bleiben (Ingenieurkammer Niedersachsen). Für Eigentümer älterer Gebäude in Celle, etwa Fachwerkhäuser oder ehemalige landwirtschaftliche Hallen im Landkreis-Umland, kann das die Umbaukosten spürbar senken.

Genehmigungsfiktion bei Wohnzweck-Vorhaben

Eine weitere Neuerung betrifft die Bearbeitungsdauer: Für bestimmte Vorhaben zu Wohnzwecken gilt nach § 70a NBauO eine Genehmigungsfiktion. Bleibt die Behörde nach Ablauf einer Frist von drei Monaten untätig, gilt die Genehmigung als erteilt (IHK Hannover). Wer also einen Dachboden oder Keller zu Wohnraum ausbaut, profitiert von einer planbaren Obergrenze für die Wartezeit, sofern die Genehmigungsvoraussetzungen im Übrigen vorliegen.

So läuft der Antrag beim Landkreis Celle ab

  1. Bestandsprüfung: Klären Sie im Bauaktenarchiv des Amts für Bauen und Kreisentwicklung, welche Nutzung zuletzt genehmigt war.
  2. Bauplanungsrecht prüfen: Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder greift § 34/§ 35 BauGB?
  3. Verfahrensart klären: Vereinfachtes Verfahren nach § 63 NBauO oder reguläres Verfahren nach § 64 NBauO, je nach Vorhaben.
  4. Antragsunterlagen erstellen: Grundrisse, Betriebsbeschreibung und ggf. Nachweise durch einen bauvorlageberechtigten Architekten.
  5. Digitale Einreichung über die Bauplattform des Landkreises mit qualifizierter elektronischer Signatur.
  6. Prüfung und Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, bei Wohnzweck-Vorhaben ggf. mit Fristbindung.
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Was kostet eine Nutzungsänderung in Celle?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die je nach Vorhaben stark variieren können:

  • Planungs- und Antragsunterlagen durch einen Architekten: ab 1.500,–€ netto, je nach Umfang und Gebäudetyp
  • Zusätzliche Fachplaner (Brandschutz, Schallschutz): ab 500,–€ netto
  • Bauvoranfrage beim Landkreis: abhängig vom Prüfaufwand, üblicherweise im unteren dreistelligen Bereich
  • Baugenehmigungsgebühr: in der Regel ein Anteil der Baukosten, mit Mindestgebühr
  • Statiknachweis bei geänderten Lastannahmen: ab 500,–€ netto für einen einfachen Standsicherheitsnachweis

Planeco Building erstellt die vollständigen Antragsunterlagen für eine Nutzungsänderung in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen, vorausgesetzt alle nötigen Bestandsunterlagen liegen vor. Die anschließende behördliche Bearbeitung beim Landkreis Celle liegt üblicherweise bei zwei bis drei Monaten, kann sich aber bei Nachforderungen verlängern.

Nutzungsänderung in der Celler Altstadt: Denkmalschutz beachten

Wer ein Gebäude in der historischen Celler Altstadt umnutzen möchte, muss zusätzlich das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz beachten. Dieses sieht vor, dass für Baudenkmale „eine Nutzung anzustreben ist, die ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet“ (Stadtsanierung Celle). Da das Amt für Bauen und Kreisentwicklung gleichzeitig Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde ist, laufen beide Prüfungen zusammen, was Abstimmungswege verkürzt, aber die fachliche Prüftiefe bei Fachwerksubstanz erhöht. Die Stadt fördert im Rahmen des Programms „Lebendige Zentren“ zudem gezielt Umnutzungen in der Innenstadt, etwa Richtung Gastronomie oder Beherbergung.

Typische Nutzungsänderungen in Celle und im Landkreis

  • Gewerbe zu Wohnraum: Häufig bei leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt, mit veränderten Anforderungen an Schallschutz und Belichtung
  • Dachboden- oder Kellerausbau: In Celler Alt- und Gründerzeitbauten oft mit Fragen zu Rettungswegen verbunden
  • Scheune oder Stall zu Wohn- oder Gewerbenutzung: Im ländlichen Umland des Landkreises relevant, insbesondere bei der Stellplatzsituation
  • Ferienwohnung: Die Umnutzung von Wohnraum zu Beherbergung bleibt bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig, unabhängig von etwaigen kommunalen Sonderregelungen

Ähnliche Konstellationen begegnen uns auch in benachbarten Regionen, etwa bei Bauvoranfragen in Gifhorn, wo vergleichbare niedersächsische Regelungen greifen.

Statik nicht vergessen

Ändert sich mit der Nutzung auch die Lastannahme, etwa weil aus einer leichten Lagerfläche Wohnraum mit Publikumsverkehr wird, ist ein Statiker gefragt. Die konkreten Statiker Kosten hängen vom Umfang der Nachweise ab. Wer einen passenden Fachplaner sucht, findet Hinweise dazu, wie man einen Statiker findet, der Erfahrung mit Bestandsgebäuden im Landkreis Celle mitbringt.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ist für meine Nutzungsänderung die Stadt Celle oder der Landkreis zuständig?

Zuständig ist ausschließlich der Landkreis Celle mit seinem Amt für Bauen und Kreisentwicklung, da die Stadt Celle kein eigenes Bauamt betreibt. Wer sich an die Stadtverwaltung wendet, verliert dadurch oft wertvolle Zeit bei der Antragstellung. Alle Anträge müssen zudem digital über die Bauplattform des Landkreises mit qualifizierter Signatur eingereicht werden.

Was bringt mir die neue Umbauordnung bei einer Nutzungsänderung im Bestand?

Seit Juli 2024 gilt in Niedersachsen die Umbauordnung nach § 85a NBauO, die bestehende Bauteile wie Wände oder Decken nur an Grundanforderungen statt an volle Neubaustandards bindet. Für Eigentümer älterer Gebäude, etwa Fachwerkhäuser in der Celler Altstadt oder ehemalige Hallen im Landkreis-Umland, kann das die Umbaukosten spürbar senken. Voraussetzung bleibt, dass Standsicherheit und Brandschutz weiterhin gewährleistet sind.

Wie lange dauert die Genehmigung einer Nutzungsänderung beim Landkreis Celle?

Planeco Building erstellt die vollständigen Antragsunterlagen in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen, sofern alle Bestandsunterlagen vorliegen. Die anschließende behördliche Prüfung durch den Landkreis Celle dauert üblicherweise zwei bis drei Monate, kann sich bei Rückfragen aber verlängern. Bei bestimmten Wohnzweck-Vorhaben greift zudem eine Genehmigungsfiktion nach drei Monaten Untätigkeit.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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