Eine Nutzungsänderung in Erlangen erfordert fundiertes Wissen über die bayerischen Bauvorschriften und die lokalen Besonderheiten dieser Universitätsstadt. Ob Sie eine Ferienwohnung einrichten, Gewerberäume zu Wohnraum umwandeln oder eine andere Nutzungsänderung planen – das Bauaufsichtsamt der Stadt Erlangen prüft jeden Antrag sorgfältig. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung wird Ihr Vorhaben erfolgreich genehmigt.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die rechtliche Überführung einer Immobilie von der bisherigen in eine neue Nutzung. Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.
Entscheidend ist dabei nicht, was Sie tatsächlich mit der Immobilie machen, sondern welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde. In Erlangen mit seinem hohen Anteil an historischer Bausubstanz ist oft eine genaue Prüfung der alten Genehmigungen erforderlich, um die ursprünglich genehmigte Nutzung zu ermitteln.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Erlangen?
Eine Nutzungsänderung beantragen müssen Sie in Erlangen immer dann, wenn sich durch die geplante neue Nutzung veränderte Anforderungen ergeben. Dies umfasst sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht.
Bauplanungsrechtliche Aspekte regeln, welche Nutzungen an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. In Erlangen gibt es ein dichtes Netz von Bebauungsplänen, die als städtebauliche Steuerungsinstrumente fungieren. Die neue Nutzung muss zu den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans passen.
Bauordnungsrechtliche Anforderungen betreffen die technische Ausführung: Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit oder Rettungswege. Auch wenn bauplanungsrechtlich eine Nutzung zulässig ist, können sich durch die konkrete Art der Nutzung unterschiedliche technische Anforderungen ergeben.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Erlangen
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung von regulärem Wohnraum zu Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büros oder Praxen zu Wohnungen
- Wohnraum zu Gewerbe: Einrichtung von Büros, Praxen oder Ateliers
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Änderung der gewerblichen Nutzungsart
- Kellerausbau zu Wohnraum: Schaffung zusätzlicher Wohnflächen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Erlangen beantragen
Das Bauaufsichtsamt der Stadt Erlangen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für alle Nutzungsänderungen im Stadtgebiet zuständig. Der strukturierte Ablauf des Genehmigungsverfahrens folgt den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung:
- Machbarkeitsprüfung: Bewertung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge erstellen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Dokumente
- Antragstellung: Einreichung beim Bauaufsichtsamt mit Vollständigkeitsprüfung
- Behördliche Prüfung: Prüfung aller baurechtlichen Aspekte
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Wichtiger Hinweis: Persönliche Beratungsgespräche und die Abgabe von Anträgen beim Bauaufsichtsamt Erlangen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Bauantrag auf Nutzungsänderung?
Für eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung in Erlangen sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist entscheidend für einen zügigen Verfahrensablauf:
- Aktueller Katasterauszug (nicht älter als sechs Monate)
- Detaillierter Lageplan mit Darstellung des Grundstücks
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) mit Bestand und Planung
- Ausführliche Baubeschreibung der geplanten Nutzungsänderung
- Alte Baugenehmigungen und Nachweis der bisherigen Nutzung
- Spezifische Nachweise je nach Nutzung (Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit)
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Erlangen?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungsgenehmigungen in Erlangen beträgt etwa drei Monate. Diese Zeit kann je nach Komplexität des Vorhabens und Auslastung des Bauaufsichtsamts variieren. Das Bauaufsichtsamt prüft zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb von drei Wochen, bevor die eigentliche fachliche Prüfung beginnt.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Erlangen?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Erlangen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten:
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: 200,– bis 800,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
In Erlangen betragen die Gebühren für eine Nutzungsänderungsgenehmigung zwischen 40,– und 5.000,– €, abhängig vom Verwaltungsaufwand. Ein Kostenvorteil ergibt sich, wenn vorher eine Bauvoranfrage gestellt wurde – deren Gebühren werden bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigung angerechnet.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Erlangen schwerwiegende Folgen haben. Die Universitätsstadt hat aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation eine Zweckentfremdungsverbotssatzung erlassen, die zusätzliche Regelungen enthält:
- Bußgelder bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht mit höheren Planungskosten
- Nutzungsuntersagung bei schwerwiegenden Verstößen
- Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen
- Zwangsgelder bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders bei der Umwandlung von Wohnraum zu Ferienwohnungen ist Vorsicht geboten: Nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung ist die gewerbliche Nutzung von Wohnraum im gesamten Stadtgebiet Erlangen genehmigungspflichtig.
Nutzungsänderung in Erlangen beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Erlangen. Mit unserer Erfahrung aus über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen kennen wir die spezifischen Anforderungen der Universitätsstadt und führen Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung mit umfassender Machbarkeitsprüfung
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Erlangen
Besonders in Erlangen ist die Kenntnis lokaler Besonderheiten entscheidend: die Zweckentfremdungsverbotssatzung, die zahlreichen denkmalgeschützten Gebäude und die spezifischen Ortsgestaltungssatzungen. Unser Team kennt diese Anforderungen und berücksichtigt sie von Beginn an in der Planung.
Durch unsere digitalen Prozesse und die proaktive Kommunikation mit dem Bauaufsichtsamt Erlangen minimieren wir Rückfragen und beschleunigen das Genehmigungsverfahren. So kommen Sie schnell und sicher zu Ihrer Nutzungsänderung in Erlangen.


















