Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Garbsen: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie möchten eine Nutzungsänderung in Garbsen beantragen? Mit Planeco Building erhalten Sie professionelle Unterstützung für Ihren Bauantrag – digital, transparent und mit über <strong>1.400 erfolgreichen Projekten</strong> bundesweit.

Planen Sie eine Nutzungsänderung in Garbsen? Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerbe in Wohnraum umwandeln oder eine Nutzungsänderung Gewerbe in Gewerbe durchführen möchten – die Stadt Garbsen hat seit dem 1. Januar 2024 das digitale Bauantragsverfahren eingeführt. Dies bedeutet für Sie eine moderne und effiziente Abwicklung Ihres Antrags.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen Nutzung so unterscheidet, dass andere oder weitergehende bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Anforderungen gelten. Nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist eine Nutzungsänderung ein baurechtliches Vorhaben, das in der Regel einer Baugenehmigung bedarf – auch wenn keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden.

Ein typisches Beispiel: Die Umwandlung eines Wohnraums in ein Büro erfordert andere Schallschutzanforderungen als die ursprüngliche Wohnnutzung. Daher gilt diese Umwandlung als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung in Garbsen.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Garbsen?

In Garbsen ist eine Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

Das Bauplanungsrecht regelt, welche Nutzungen in welchen Gebieten grundsätzlich zulässig sind. Liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, muss die geplante Nutzung mit den Festsetzungen vereinbar sein. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt technische Anforderungen wie Brandschutz, Rettungswege oder Stellplätze.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Garbsen

  • Wohnraum zu gewerblicher Nutzung: Umwandlung einer Wohnung in ein Büro oder eine Praxis
  • Ferienwohnung: Kurzzeitvermietung einer regulären Wohnung
  • Gewerbe zu Wohnraum: Umwandlung von Büro- oder Geschäftsräumen in Wohnungen
  • Gewerbe zu Gewerbe: Wechsel von einem Einzelhandelsbetrieb zu einer Physiotherapiepraxis
  • Keller- oder Dachbodenausbau: Schaffung neuer Wohnräume in ungenutzten Bereichen

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Garbsen beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Garbsen erfolgt über ein strukturiertes digitales Verfahren. Planeco Building begleitet Sie durch alle Schritte:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Wir prüfen, ob Ihre geplante Nutzungsänderung am Standort zulässig ist
  2. Unterlagenerstellung: Unsere qualifizierten Architekten erstellen alle erforderlichen Bauvorlagen
  3. Digitale Antragstellung: Einreichung über das Online-Portal der Stadt Garbsen
  4. Behördliche Prüfung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag innerhalb von 2-3 Monaten
  5. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine erfolgreiche Antragstellung in Garbsen sind verschiedene Dokumente erforderlich. Die genaue Zusammensetzung hängt von Ihrem individuellen Vorhaben ab:

  • Amtliches Antragsformular (digital über das Online-Portal)
  • Betriebsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten neuen Nutzung
  • Lageplan im Maßstab 1:500 bis 1:1000 mit Katasterauszug
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Bauzahlenberechnung (Wohn-/Nutzfläche, GRZ, GFZ)
  • Stellplatznachweis bei erhöhtem Bedarf an Parkplätzen
  • Brandschutznachweis bei geänderten Anforderungen
  • Baubeschreibung bei baulichen Änderungen

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Garbsen?

Die Bearbeitungszeit beträgt in Garbsen etwa 2-3 Monate nach Feststellung der Vollständigkeit. Die Bauaufsichtsbehörde hat zunächst drei Wochen Zeit für die Vorprüfung. Sind alle Unterlagen vollständig, beginnt die eigentliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten nach der Niedersächsischen Bauordnung.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Garbsen?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Garbsen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € (bei Bedarf)
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

Behördliche Kosten

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten (Mindestgebühr 200,– bis 800,– €)
  • Zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen (falls erforderlich)

Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung ohne erforderliche Genehmigung kann in Garbsen schwerwiegende Folgen haben. Die Niedersächsische Bauordnung sieht verschiedene Sanktionen vor:

  • Bußgelder bis zu 50.000,– € bei Verstößen gegen die Genehmigungspflicht
  • Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde
  • Anordnung des Rückbaus in schwerwiegenden Fällen
  • Verlust des Versicherungsschutzes bei nicht genehmigten Nutzungen
  • Haftungsrisiken bei Schäden durch mangelhafte Sicherheitsstandards

Besonders bei gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder Kurzzeitvermietung als Ferienwohnung drohen hohe Strafen. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar möglich, jedoch werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.

Nutzungsänderung in Garbsen beantragen – mit Planeco Building

Als Ihr professioneller Partner für Nutzungsänderungen in Garbsen bietet Planeco Building Ihnen umfassende Unterstützung. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über die nötige Erfahrung für Ihr Projekt:

  • Kostenlose Erstberatung zur Machbarkeitsprüfung Ihres Vorhabens
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Garbsen

Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten und Fachplanern kennt die spezifischen Anforderungen der Stadt Garbsen und die Niedersächsische Bauordnung. Durch das digitale Antragsverfahren können wir Ihren Bauantrag besonders effizient bearbeiten.

Dank unserer Spezialisierung auf Baugenehmigungsverfahren minimieren wir Rückfragen der Behörden und beschleunigen so Ihr Verfahren. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Garbsen?

In Garbsen beträgt die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung etwa 2-3 Monate nach Feststellung der Vollständigkeit des Antrags. Die Stadt hat zunächst drei Wochen Zeit für die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen. Bei vollständigen Anträgen beginnt dann die eigentliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten nach der Niedersächsischen Bauordnung.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Garbsen?

Für eine Nutzungsänderung in Garbsen benötigen Sie das digitale Antragsformular, eine detaillierte Betriebsbeschreibung der neuen Nutzung, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, einen Lageplan mit Katasterauszug, Bauzahlenberechnungen und je nach Vorhaben zusätzliche Nachweise wie Brandschutz- oder Stellplatznachweise. Alle Unterlagen müssen über das Online-Portal der Stadt eingereicht werden.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Garbsen?

Die Kosten setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung), behördlichen Gebühren (0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €) und eventuellen Baumaßnahmen zusammen. Die genauen Kosten hängen von der Art und Komplexität Ihrer geplanten Nutzungsänderung ab.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Garbsen genehmigungspflichtig?

Eine Nutzungsänderung ist in Garbsen immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben. Dies betrifft beispielsweise die Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe, die Einrichtung einer Ferienwohnung oder den Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen mit unterschiedlichen Anforderungen an Brandschutz oder Stellplätze.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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