Wer in Gera eine Fläche anders nutzen möchte als bisher genehmigt, egal ob Ladengeschäft zu Wohnung, Gewerbeeinheit zu Praxis oder Dachboden zu Ferienwohnung, braucht in aller Regel eine Nutzungsänderung. Das gilt selbst dann, wenn keine einzige Wand versetzt wird: Nach § 62 der Thüringer Bauordnung ist die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig davon, ob bauliche Maßnahmen erfolgen. Die aktuelle ThürBO 2024 bildet dafür die Rechtsgrundlage, die Stadt Gera bestätigt dies für ihr Zuständigkeitsgebiet ausdrücklich. Wer sein Vorhaben in Gera realisieren will, sollte die Besonderheiten der Stadt kennen: eine hohe Dichte denkmalgeschützter Gründerzeitbauten, mehrere förmlich festgelegte Sanierungsgebiete und eine eigene Gebührenlogik der unteren Bauaufsichtsbehörde.
[[banner-nutzu]]Wann genau brauchen Sie in Gera eine Genehmigung?
Entscheidend ist nicht, ob umgebaut wird, sondern ob sich für die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen ergeben als für die bisherige, etwa an Brandschutz, Stellplätze oder Rettungswege. Typische Fälle aus der Praxis in Gera:
- Ladengeschäft zu Wohnung: häufig in der Altstadt und im Ostviertel, wo Leerstand auf günstige Kaufpreise trifft
- Wohnung zu Ferienwohnung: bauordnungsrechtlich relevant, weil sich Anforderungen an Brandschutz und Rettungswege bei Beherbergungsnutzung ändern
- Dachboden zu Wohnraum: in vielen Gründerzeithäusern wirtschaftlich attraktiv, aber oft mit Denkmalschutz- oder Statikfragen verbunden
- Gewerbe zu Gewerbe: etwa Einzelhandel zu Gastronomie oder Praxis, sobald sich Publikumsverkehr oder Nutzungsart ändern
Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ersetzt die baurechtliche Genehmigung nicht. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander und müssen jeweils separat beantragt werden. Wer sich unsicher ist, ob sein konkretes Vorhaben genehmigungspflichtig ist, findet auf der Hauptseite zur Nutzungsänderung von Planeco Building eine Einordnung nach Bundesland und Objekttyp.
Zuständige Behörde in Gera: Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Als kreisfreie Stadt verfügt Gera über eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde. Zuständig ist das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz der Stadtverwaltung Gera, erreichbar unter der Telefonnummer 0365 838-4910 oder per E-Mail an [email protected]. Die Stadt Gera weist Antragstellende darauf hin, den Bauantrag zusätzlich digital per E-Mail einzureichen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Nach Eingang erhalten Sie eine Bestätigung mit Nennung des zuständigen Sachbearbeiters. Details zum Verfahren stellt die Stadt Gera auf ihrer Serviceseite bereit.
Vier Verfahrenswege: Welcher gilt für Ihr Vorhaben?
Die ThürBO unterscheidet vier Verfahrensarten, die je nach Vorhaben unterschiedlich viel Prüfung und Zeit erfordern:
- Verfahrensfrei (§ 63 ThürBO): keine Baugenehmigung nötig, aber alle materiellen Vorschriften wie Brandschutz und Statik gelten trotzdem weiter
- Genehmigungsfreistellung (§ 64 ThürBO): Unterlagen müssen eingereicht werden, die Behörde kann den Baubeginn aber untersagen, wenn sie Bedenken hat
- Vereinfachtes Verfahren (§ 65 ThürBO): Standardweg für die meisten Nutzungsänderungen, mit klarer Bearbeitungsfrist
- Vollständiges Verfahren (§ 66 ThürBO): bei komplexeren Vorhaben, etwa mit erhöhtem Publikumsverkehr oder besonderen Brandschutzanforderungen
Ein häufiger Irrtum: „Genehmigungsfreistellung" bedeutet nicht „vorschriftenfrei". Statik, Brandschutz und weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen müssen weiterhin eingehalten werden, unabhängig vom Verfahrensweg. Gerade bei Nutzungsänderungen mit höheren Lasten, etwa wenn ein Dachboden zu Wohnraum wird, lohnt sich frühzeitig ein Blick auf den Standsicherheitsnachweis, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.
[[banner-button]]Sonderfall Gera: Sanierungsgebiete und Denkmalschutz
Gera hat mehrere förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, darunter „Alt-Untermhaus", „Ostviertel/Südliche Innenstadt" und „Stadtzentrum". Für das Ostviertel wurde die Sanierungsfrist bereits bis Ende 2036 verlängert, was zeigt, wie langfristig hier städtebaulich gearbeitet wird. Die genauen Gebietsgrenzen führt die Stadt Gera auf ihrer Sanierungsgebiete-Seite. Liegt Ihr Objekt in einem dieser Gebiete, brauchen Sie zusätzlich zur Baugenehmigung eine Sanierungsgenehmigung für dieselbe Planung, zu beantragen beim Stadtplanungsamt/Abteilung Stadterneuerung. Die Stadt Gera empfiehlt ausdrücklich, den Bauantrag erst nach Erteilung der Sanierungsgenehmigung einzureichen, um kostspielige Umplanungen zu vermeiden.
Hinzu kommt: Gera war 2025 bundesweite „Denkmalhauptstadt" und Austragungsort des Tags des offenen Denkmals, was die enorme Dichte an Gründerzeit- und Jugendstilbauten unterstreicht. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben wird eine eventuell erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens mitbearbeitet. Das bedeutet in der Praxis: Bei vielen Altbauten in Gera laufen bis zu drei Verfahren parallel, Baugenehmigung, Sanierungsgenehmigung und Denkmalschutzabstimmung, die koordiniert werden müssen, damit sich die Bearbeitungszeit nicht unnötig verlängert.
Kosten: Behördengebühren und Planungsleistungen
Die Stadt Gera berechnet ihre Gebühren nach Bauwert: Mindestgebühr 75,–€, im vereinfachten Verfahren 6,–€ pro 1.000,–€ Bauwert, im vollständigen Verfahren 7,–€ pro 1.000,–€ Bauwert. Bei einem Bauwert von beispielsweise 50.000,–€ läge die Behördengebühr im vereinfachten Verfahren rechnerisch bei rund 300,–€, die tatsächliche Berechnung erfolgt durch die Behörde nach der Thüringer Baugebührenverordnung. Diese Gebühren sind unabhängig von den Kosten für die Planungsleistung zu betrachten.
Für die Erstellung der Antragsunterlagen durch einen bauvorlageberechtigten Architekten sollten Sie je nach Komplexität mit Kosten ab 1.500,–€ netto rechnen, bei umfangreicheren Vorhaben mit zusätzlichem Statiknachweis entsprechend mehr. Planeco Building erstellt sämtliche Unterlagen für den Antrag innerhalb von 14 bis 21 Tagen, sofern alle erforderlichen Informationen vorliegen, wobei dies die Vorbereitungszeit bis zur Einreichung betrifft und nicht mit der Bearbeitungszeit des Amts zu verwechseln ist.
Bearbeitungszeit und Gültigkeit der Baugenehmigung
Für das vereinfachte Verfahren gilt in Gera eine Bearbeitungsfrist von bis zu 3 Monaten, verlängerbar um bis zu 2 Monate in begründeten Ausnahmefällen. Die Frist beginnt erst mit Vorlage vollständiger und prüffähiger Unterlagen, ein Grund, weshalb saubere Antragsunterlagen die Bearbeitung erheblich beschleunigen können. Für das vollständige Verfahren gibt die ThürBO keine feste Frist vor. Laut Stadt Gera hat die Baugenehmigung eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann bei rechtzeitigem, schriftlichem Antrag um jeweils 3 weitere Jahre verlängert werden.
ThürBO 2024: Erleichterungen für Wohnraum-Umnutzungen
Die novellierte ThürBO enthält gezielte Erleichterungen, die für Gera besonders relevant sind, weil hier viel ungenutzter Bestand für Wohnraum in Frage kommt:
- Nach § 51 Abs. 5 ThürBO entfallen bei der Umnutzung bestehender Aufenthaltsräume zu Wohnraum bestimmte Anforderungen an Abstandsflächen, Brandwände sowie Decken und Dächer für vorhandene Bauteile
- Nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 ThürBO entfällt der Stellplatznachweis bei neuen Wohnungen durch Nutzungsänderung, sofern das Gebäude bereits am 4. April 2023 rechtmäßig bestand
- Dachgeschoss-Umnutzungen zu Wohnzwecken können nach § 64 Abs. 2 Nr. 3 und 4 ThürBO genehmigungsfreigestellt sein, wobei die Unterlagen trotzdem einzureichen sind
Wer diese Stichtagsregelung übersieht, riskiert unnötige Zusatzkosten für Stellplätze, die eigentlich nicht mehr erforderlich wären.
Stellplatznachweis und Stellplatzablöse
Kann der erforderliche Stellplatznachweis nicht auf dem eigenen Grundstück erbracht werden, etwa bei einer Umnutzung von Wohnung zu Praxis mit erhöhtem Besucheraufkommen, bietet die Stadt Gera mit ihrer Satzung zur Stellplatzablöse ein Instrument, um die Stellplatzpflicht finanziell abzulösen. Der entsprechende Antrag ist gesondert bei der Stadtverwaltung zu stellen und sollte frühzeitig in die Kostenplanung einbezogen werden.
Was passiert ohne Genehmigung?
Eine ungenehmigte Nutzungsänderung kann zur Nutzungsuntersagung durch das Amt für Bauordnung führen, verbunden mit Bußgeldern, die je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes bis zu 500.000,–€ betragen können. Zudem drohen Probleme mit der Gebäudeversicherung, wenn im Schadensfall eine ungenehmigte Nutzung festgestellt wird. Wer bereits umgenutzt hat, ohne dies beantragt zu haben, sollte die Genehmigung nachträglich einholen, statt auf eine Kontrolle zu warten.
Gerade bei komplexeren Fällen mit Sanierungsgebiet, Denkmalschutz und statischen Fragen lohnt sich eine Bündelung der Fachplanung. Planeco Building begleitet bundesweit, auch mit lokaler Expertise in Thüringen, von der ersten Einschätzung über die architektonische Planung bis zur Abstimmung mit Statik und Brandschutz. Wer einen Statiker benötigt, etwa weil eine Aufstockung oder ein Dachausbau höhere Lasten erzeugt, findet über Statiker finden einen strukturierten Einstieg, ergänzt durch eine transparente Einordnung der Statiker-Kosten. Für weitergehende, thüringenspezifische Informationen zum Genehmigungsverfahren bietet die Themenseite zur Nutzungsänderung in Thüringen eine vertiefende Einordnung.


















