Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Görlitz: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Görlitz? Mit Planeco Building erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen für Ihren Bauantrag professionell und in nur 14–21 Tagen. Nutzen Sie unsere Expertise für über 1.400 erfolgreiche Projekte deutschlandweit.

Eine Nutzungsänderung in Görlitz erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung nach der Sächsischen Bauordnung (SächsBO). Ob Sie eine Wohnung in eine Ferienwohnung umwandeln, Gewerbe in Wohnraum oder eine gewerbliche Umnutzung planen – die zuständige Bauordnung der Stadt Görlitz prüft Ihren Antrag innerhalb von maximal drei Monaten. Planeco Building unterstützt Sie dabei mit der kompletten Antragserstellung und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Änderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach der SächsBO ist eine Nutzungsänderung grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben als bei der bisherigen Nutzung. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

Entscheidend ist dabei nicht, ob bauliche Veränderungen vorgenommen werden, sondern ausschließlich, ob die neue Nutzungsart andere regulatorische Anforderungen mit sich bringt. Die Klassifizierung erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine bauliche Veränderung handelt oder lediglich die Nutzungsintention geändert wird.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Görlitz?

In Görlitz ist eine Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die geplante Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies umfasst sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte:

  • Bauplanungsrecht: Regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bauordnungsrecht: Regelt technische und sicherheitsrechtliche Anforderungen nach der SächsBO
  • Stellplatzanforderungen: Unterschiedliche Nutzungsarten erfordern verschiedene Anzahlen von Parkplätzen
  • Brandschutzanforderungen: Je nach Nutzung gelten verschiedene Brandschutzbestimmungen

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Görlitz

Häufige Fälle von genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen in Görlitz sind:

  1. Wohnung zu Ferienwohnung: Umwandlung einer normalen Wohnung zur Kurzzeitvermietung
  2. Gewerbe zu Wohnraum: Umnutzung ehemaliger Büro- oder Ladenflächen in Wohnungen
  3. Laden zu Gaststätte: Umwandlung eines Einzelhandelsgeschäfts in einen gastronomischen Betrieb
  4. Büro zu Praxis: Änderung von Büroräumen zu medizinischen oder therapeutischen Praxen
  5. Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen zu vollwertigen Wohneinheiten

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Görlitz beantragen

Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Görlitz folgt einem strukturierten Ablauf nach der SächsBO:

  1. Machbarkeitsprüfung: Prüfung der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit
  2. Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge erstellen
  3. Erstellung der Unterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
  4. Antragstellung: Einreichung bei der Bauordnung der Stadt Görlitz in dreifacher Ausfertigung
  5. Behördliche Prüfung: Bearbeitung durch die zuständigen Stellen innerhalb von drei Monaten
  6. Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung oder Genehmigungsfiktion

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine vollständige Antragstellung in Görlitz sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lageplan und Katasterauszug: Nicht älter als sechs Monate
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit Kennzeichnung der betroffenen Räume
  • Baubeschreibung: Detaillierte Angaben zur geplanten Nutzung
  • Stellplatznachweis: Rechnerischer und zeichnerischer Nachweis nach örtlicher Satzung
  • Brandschutznachweis: In der Regel bei allen Nutzungsänderungen erforderlich
  • Standsicherheitsnachweis: Bei baulichen Veränderungen oder erhöhten Lasten
  • Statistischer Erhebungsbogen: Bei Änderungen zwischen Wohn- und Nichtwohnnutzung

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Görlitz?

Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt in Görlitz maximal drei Monate ab Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen. Bei Anwendung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt eine Genehmigungsfiktion nach drei Monaten, sofern die Behörde nicht aktiv widerspricht.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Görlitz?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Görlitz setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

Behördliche Kosten

  • Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
  • Mindestgebühr: 200,– bis 800,– €
  • Zusätzliche Gebühren: Für Befreiungen und Abweichungen

Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine illegale Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Görlitz schwerwiegende Folgen haben:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
  • Nutzungsuntersagung: Sofortiger Stopp der neuen Nutzung durch die Bauaufsichtsbehörde
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Kosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  • Versicherungsschutz gefährdet: Mögliche Ablehnung von Schadensregulierungen
  • Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen

Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen oder bei sicherheitsrelevanten Mängeln im Brandschutz. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, jedoch werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.

Nutzungsänderung in Görlitz beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Bauanträge auf Nutzungsänderung in Görlitz. Mit unserer langjährigen Erfahrung und lokalen Expertise sorgen wir für eine erfolgreiche Genehmigung Ihres Projekts.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

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  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Görlitz
  • Digitaler Ablauf für maximale Effizienz

Unsere erfahrenen Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Görlitzer Bauordnung und sorgen für eine prüffähige Antragstellung ohne Nachforderungen. Durch unsere bundesweite Erfahrung können wir Stolpersteine frühzeitig erkennen und Ihre Erfolgschancen maximieren.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Görlitz?

Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Görlitz beträgt maximal drei Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei Anwendung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt eine Genehmigungsfiktion nach drei Monaten. Planeco Building erstellt Ihre Antragsunterlagen in nur 14–21 Tagen.

Welche Behörde ist in Görlitz für Nutzungsänderungen zuständig?

Die Bauordnung der Stadt Görlitz ist für die Genehmigung von Nutzungsänderungen zuständig. Das Sachgebiet Bauordnung bearbeitet alle bauordnungsrechtlichen Anträge innerhalb des Stadtgebietes Görlitz und seiner Ortsteile. Für Vorhaben im Außenbereich ist das Landratsamt Görlitz zuständig.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Görlitz?

Die Kosten setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– €), behördlichen Gebühren (0,3 bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €) und eventuellen Baumaßnahmen zusammen. Die genauen Kosten hängen von der Art und Komplexität der geplanten Nutzungsänderung ab.

Ist eine Nutzungsänderung in Görlitz immer genehmigungspflichtig?

Nicht alle Nutzungsänderungen sind genehmigungspflichtig. Entscheidend ist, ob die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen mit sich bringt als die bisherige Nutzung. Verfahrensfreie Nutzungsänderungen müssen dennoch alle materiellen Anforderungen der Sächsischen Bauordnung erfüllen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Görlitz?

Erforderlich sind Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Lageplan, Katasterauszug, Stellplatznachweis und in der Regel ein Brandschutznachweis. Alle Unterlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt und in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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