Eine Nutzungsänderung in Görlitz erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung nach der Sächsischen Bauordnung (SächsBO). Ob Sie eine Wohnung in eine Ferienwohnung umwandeln, Gewerbe in Wohnraum oder eine gewerbliche Umnutzung planen – die zuständige Bauordnung der Stadt Görlitz prüft Ihren Antrag innerhalb von maximal drei Monaten. Planeco Building unterstützt Sie dabei mit der kompletten Antragserstellung und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Änderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach der SächsBO ist eine Nutzungsänderung grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben als bei der bisherigen Nutzung. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.
Entscheidend ist dabei nicht, ob bauliche Veränderungen vorgenommen werden, sondern ausschließlich, ob die neue Nutzungsart andere regulatorische Anforderungen mit sich bringt. Die Klassifizierung erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine bauliche Veränderung handelt oder lediglich die Nutzungsintention geändert wird.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Görlitz?
In Görlitz ist eine Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die geplante Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies umfasst sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte:
- Bauplanungsrecht: Regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
- Bauordnungsrecht: Regelt technische und sicherheitsrechtliche Anforderungen nach der SächsBO
- Stellplatzanforderungen: Unterschiedliche Nutzungsarten erfordern verschiedene Anzahlen von Parkplätzen
- Brandschutzanforderungen: Je nach Nutzung gelten verschiedene Brandschutzbestimmungen
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Görlitz
Häufige Fälle von genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen in Görlitz sind:
- Wohnung zu Ferienwohnung: Umwandlung einer normalen Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe zu Wohnraum: Umnutzung ehemaliger Büro- oder Ladenflächen in Wohnungen
- Laden zu Gaststätte: Umwandlung eines Einzelhandelsgeschäfts in einen gastronomischen Betrieb
- Büro zu Praxis: Änderung von Büroräumen zu medizinischen oder therapeutischen Praxen
- Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen zu vollwertigen Wohneinheiten
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Görlitz beantragen
Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Görlitz folgt einem strukturierten Ablauf nach der SächsBO:
- Machbarkeitsprüfung: Prüfung der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge erstellen
- Erstellung der Unterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
- Antragstellung: Einreichung bei der Bauordnung der Stadt Görlitz in dreifacher Ausfertigung
- Behördliche Prüfung: Bearbeitung durch die zuständigen Stellen innerhalb von drei Monaten
- Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung oder Genehmigungsfiktion
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine vollständige Antragstellung in Görlitz sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lageplan und Katasterauszug: Nicht älter als sechs Monate
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit Kennzeichnung der betroffenen Räume
- Baubeschreibung: Detaillierte Angaben zur geplanten Nutzung
- Stellplatznachweis: Rechnerischer und zeichnerischer Nachweis nach örtlicher Satzung
- Brandschutznachweis: In der Regel bei allen Nutzungsänderungen erforderlich
- Standsicherheitsnachweis: Bei baulichen Veränderungen oder erhöhten Lasten
- Statistischer Erhebungsbogen: Bei Änderungen zwischen Wohn- und Nichtwohnnutzung
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Görlitz?
Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt in Görlitz maximal drei Monate ab Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen. Bei Anwendung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt eine Genehmigungsfiktion nach drei Monaten, sofern die Behörde nicht aktiv widerspricht.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Görlitz?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Görlitz setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Kosten
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: 200,– bis 800,– €
- Zusätzliche Gebühren: Für Befreiungen und Abweichungen
Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine illegale Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Görlitz schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Sofortiger Stopp der neuen Nutzung durch die Bauaufsichtsbehörde
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Kosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Versicherungsschutz gefährdet: Mögliche Ablehnung von Schadensregulierungen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen oder bei sicherheitsrelevanten Mängeln im Brandschutz. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, jedoch werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.
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