Eine Nutzungsänderung in Greifswald erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume in Wohnraum umnutzen oder eine andere gewerbliche Nutzung planen – die Untere Bauaufsichtsbehörde Greifswald prüft jeden Antrag nach strengen rechtlichen Vorgaben.
Planeco Building unterstützt Sie als spezialisiertes Unternehmen mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen bei Ihrer Nutzungsänderung in Greifswald. Unsere erfahrenen Architekten kennen die besonderen Anforderungen der Hansestadt, einschließlich der denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen für die historische Altstadt.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Greifswald. Nach § 59 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen ergeben.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung für Ihr Gebäude in Greifswald genehmigt wurde. Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die geplante Änderung den aktuellen baurechtlichen Vorschriften entspricht und mit den örtlichen Gegebenheiten vereinbar ist.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Greifswald?
In Greifswald ist ein Antrag auf Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit Ihres Vorhabens. In Greifswald müssen Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben den Festsetzungen eines geltenden Bebauungsplans entspricht. Die Stadt verfügt über 109 Bebauungspläne, die verschiedene Nutzungsarten in unterschiedlichen Stadtgebieten regeln.
Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technischen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen. Hierzu gehören Aspekte wie Raumhöhen, Rettungswege, Brandschutz und Stellplatzanforderungen, die bei einer Nutzungsänderung in Greifswald besonders zu beachten sind.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Greifswald
- Wohnung zur Ferienwohnung: Umwandlung von dauerhaft bewohntem Wohnraum zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Praxisräume zu Wohnungen
- Keller- oder Dachbodenausbau: Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Änderung der gewerblichen Nutzungsart
- Wohnraum zu Gewerbe: Umwandlung von Wohnungen in Büros oder Praxen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Greifswald beantragen
Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Greifswald folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie professionell abwickelt:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der rechtlichen und technischen Machbarkeit Ihres Vorhabens
- Unterlagen sammeln: Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und Bestandspläne
- Planung erstellen: Erarbeitung der genehmigungsfähigen Lösung durch unsere Architekten
- Antragstellung: Einreichung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde Greifswald am Stadthaus Markt 15
- Behördenprüfung: Bearbeitung durch die zuständigen Stellen in Greifswald
- Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung für Ihre Nutzungsänderung
Wichtig: In Greifswald werden ausschließlich papierbasierte Verfahren durchgeführt. Alle Unterlagen müssen daher in mehrfacher Ausfertigung eingereicht werden.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine erfolgreiche Antragstellung in Greifswald sind verschiedene Dokumente erforderlich. Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft diese Unterlagen sorgfältig, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann:
- Bauantrag: Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte der betroffenen Bereiche
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzungsänderung
- Lageplan: Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate)
- Stellplatznachweis: Bei Änderung der Stellplatzanforderungen
- Brandschutzkonzept: Falls erforderlich aufgrund der neuen Nutzung
- Betriebsbeschreibung: Bei gewerblicher Nutzung
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Greifswald?
Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Greifswald beträgt nach § 63 LBauO M-V maximal drei Monate für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. In der Praxis können die Zeiten je nach Vollständigkeit der Unterlagen und Komplexität des Vorhabens variieren. Planeco Building sorgt durch professionell aufbereitete Antragsunterlagen für zügige Bearbeitungszeiten.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Greifswald?
Die Gesamtkosten für eine Nutzungsänderung in Greifswald setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr meist: 200,– bis 800,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Wichtiger Hinweis: Die genannten Kosten sind Richtwerte und können je nach individuellen Anforderungen in Greifswald stark variieren. Bei Planeco Building erhalten Sie nach einer Erstberatung eine transparente Kostenaufstellung für Ihr spezifisches Vorhaben.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde Greifswald kann schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Sofortiges Verbot der neuen Nutzung durch die Behörde
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Aufwendige Dokumentation des Ist-Zustands
- Versicherungsschutz gefährdet: Mögliche Leistungsverweigerung bei Schadensfällen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders in Greifswald, wo die historische Altstadt unter Denkmalschutz steht, sind die Behörden bei unrechtmäßigen Nutzungsänderungen besonders aufmerksam. Die Untere Denkmalschutzbehörde kann zusätzliche Maßnahmen anordnen, wenn denkmalgeschützte Substanz betroffen ist.
Nutzungsänderung in Greifswald beantragen – mit Planeco Building
Als spezialisiertes Unternehmen für Nutzungsänderungen bringt Planeco Building die nötige Expertise für Ihr Projekt in Greifswald mit. Unsere Leistungen im Überblick:
- Kostenlose Erstberatung: Umfassende Machbarkeitsprüfung für Ihr Vorhaben
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Erfahrung in allen Bundesländern
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Klare Kostenaufstellung von Anfang an
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Greifswald: Kenntnis der örtlichen Besonderheiten
Unsere Architekten und Statiker kennen die besonderen Anforderungen in Greifswald, einschließlich der denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen für die Altstadt. Wir arbeiten eng mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde zusammen, um optimale Ergebnisse für Ihr Projekt zu erzielen.
Die papierbasierte Verfahrensweise in Greifswald erfordert besondere Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Unterlagen. Planeco Building sorgt dafür, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.


















