Eine Nutzungsänderung in Gütersloh erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume zu Wohnraum machen oder Ihre Geschäftsräume anders nutzen möchten – ohne die richtige Genehmigung drohen empfindliche Strafen bis zu 50.000,– €. Planeco Building begleitet Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren in Gütersloh und sorgt dafür, dass Ihr Projekt erfolgreich umgesetzt wird.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Gütersloh. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) bedürfen Nutzungsänderungen grundsätzlich einer Genehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art ergeben.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Liegt Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vor, kann diese über das Bauaktenarchiv der zuständigen Behörde in Gütersloh eingesehen werden.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Gütersloh?
In Gütersloh ist eine Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und ergibt sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit oder Brandschutz.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Gütersloh
- Nutzungsänderung zur Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung für Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Praxisräume zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel der gewerblichen Nutzungsart
- Kellerausbau zu Wohnraum: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche
- Dachbodenausbau: Ausbau ungenutzter Dachräume zu Wohnzwecken
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Gütersloh beantragen
Das Antragsverfahren für eine Nutzungsänderung in Gütersloh folgt einem strukturierten Ablauf:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der baulichen und rechtlichen Machbarkeit
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge erstellen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Dokumente
- Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde: Digital über das Bauportal NRW möglich
- Behördliche Prüfung: Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine Nutzungsänderung in Gütersloh sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die je nach Art und Umfang des Vorhabens variieren können:
- Bestandspläne: Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Gebäudes
- Lageplan: Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzungsänderung
- Betriebsbeschreibung: Bei gewerblichen Nutzungen erforderlich
- Statische Nachweise: Falls tragende Bauteile verändert werden
- Brandschutzkonzept: Bei Sonderbauten oder geänderten Brandschutzanforderungen
- Stellplatznachweis: Nachweis der erforderlichen Parkplätze
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Gütersloh?
Nach der BauO NRW 2018 gelten für Gütersloh folgende Bearbeitungszeiten: Für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren beträgt die gesetzliche Frist 6 Wochen. In der Praxis sollten Sie mit 6 bis 12 Wochen für einfache Nutzungsänderungen und 3 bis 6 Monaten für komplexere Projekte rechnen.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Gütersloh?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Gütersloh setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € (bei Bedarf)
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Kosten
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €
- Zusätzliche Gebühren: für Befreiungen und Abweichungen
Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz (je nach Gemeinde)
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne Genehmigung in Gütersloh kann schwerwiegende Folgen haben. Die Strafen variieren je nach Art der Nutzungsänderung und dem Grad der Verstöße:
- Bußgelder: bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: mit höheren Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung
- Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können Regulierung ablehnen
- Zwangsgelder: bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder sicherheitsrelevanten Mängeln beim Brandschutz.
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