Möchten Sie in Halle (Saale) eine bestehende Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Ihre Gewerbefläche zur Wohnfläche umwandeln oder ein Büro in eine Praxis umnutzen? Dann benötigen Sie eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung. Die Stadt Halle (Saale) als Großstadt in Sachsen-Anhalt bietet vielfältige Möglichkeiten für Immobilienumnutzungen, jedoch sind dabei die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) zu beachten.
Viele Eigentümer sind unsicher, wann überhaupt ein Verfahren zur Nutzungsänderung erforderlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die zuständige Abteilung Baugenehmigung des Fachbereichs Städtebau und Bauordnung in Halle bearbeitet solche Anträge innerhalb von drei Monaten, wobei eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend für den Erfolg ist.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Halle (Saale). Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Nach der BauO LSA ist eine Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Liegt Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vor, kann diese über das Bauaktenarchiv der Stadt Halle eingesehen werden. Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag und unterliegt den gleichen rechtlichen Bestimmungen.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Halle (Saale)?
In Halle (Saale) ist eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung erforderlich, wenn sich durch die geplante neue Nutzung veränderte Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte. Die Stadt Halle verfügt über zahlreiche rechtsverbindliche Bebauungspläne, die die zulässigen Nutzungsarten für die jeweiligen Grundstücke festlegen.
Das Bauplanungsrecht regelt, wo und ob eine bestimmte Nutzung zulässig ist, während das Bauordnungsrecht festlegt, wie gebaut werden muss. Beide Rechtsbereiche müssen bei einer Nutzungsänderung in Halle beachtet werden. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dabei unter anderem die Kompatibilität mit dem geltenden Bebauungsplan, Brandschutzanforderungen und Stellplatzanforderungen nach der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Halle (Saale)
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Wohnraum zu Gewerbe: Einrichtung einer Arztpraxis oder eines Büros in ehemaligen Wohnräumen
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung ehemaliger Büro- oder Ladenflächen zu Wohnzwecken
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Kellerausbau zu Wohnraum: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche im Untergeschoss
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Halle (Saale) beantragen
Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Halle (Saale) folgt einem strukturierten Ablauf. Zunächst sollten Sie prüfen lassen, ob Ihre geplante Nutzung am Standort grundsätzlich zulässig ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Planeco Building übernimmt für Sie die komplette Abwicklung des Genehmigungsverfahrens.
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der Zulässigkeit und Identifikation möglicher Stolpersteine
- Beauftragung qualifizierter Planer: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle weiteren Dokumente
- Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde: Vollständige Antragstellung bei der Abteilung Baugenehmigung
- Behördliche Prüfung: Die Stadt Halle prüft den Antrag innerhalb von drei Monaten
- Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für die Beantragung einer Nutzungsänderung in Halle (Saale) werden verschiedene Unterlagen benötigt, die die Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung des Antrags benötigt. Die Stadt Halle hat diese Anforderungen in ihren Leitfäden dokumentiert und stellt entsprechende Formulare zur Verfügung.
Die grundlegenden Antragsunterlagen umfassen ein ausgefülltes Antragsformular, das von einem bauvorlageberechtigten Architekt unterzeichnet sein muss. Zusätzlich sind ein Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster (nicht älter als sechs Monate), ein Lageplan im Maßstab 1:500 oder größer sowie detaillierte Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 erforderlich.
- Antragsformular mit Unterschrift des Entwurfsverfassers
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (maximal 6 Monate alt)
- Lageplan mit Maßstab, Nordrichtung und Flurstücksnummern
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Baubeschreibung oder Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
- Brandschutznachweis je nach Gebäudeklasse
- Standsicherheitsnachweis bei entsprechenden Anforderungen
- Stellplatznachweis nach der Stellplatzsatzung der Stadt Halle
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Halle (Saale)?
Die Bauaufsichtsbehörde in Halle (Saale) entscheidet innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag. Diese Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum des vollständigen Antrags. Bei wichtigen Gründen kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Vor der eigentlichen Bearbeitung führt die Behörde eine Vollständigkeitsprüfung durch, die etwa zehn Tage dauert.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Halle (Saale)?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Halle (Saale) setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und werden nach der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt berechnet. Die Mindestgebühr für eine Baugenehmigung beträgt 50,– €, darüber hinaus werden für jeden angefangenen 500,– € des anrechenbaren Bauwertes 5,– € erhoben.
Zusätzlich zu den behördlichen Gebühren entstehen Planungskosten für die Erstellung der Antragsunterlagen. Diese variieren je nach Komplexität des Vorhabens und liegen typischerweise zwischen 1.500,– € und 4.000,– €. Bei erforderlichen baulichen Anpassungen können weitere Kosten entstehen, beispielsweise für Brandschutzertüchtigung oder die Herstellung zusätzlicher Stellplätze.
- Behördliche Gebühren: Mindestens 50,– € plus 5,– € je angefangene 500,– € Bauwert
- Planungskosten: 1.500,– € bis 4.000,– € für die Antragserstellung
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– € bis 2.000,– € bei Bedarf
- Gutachten: 800,– € bis 3.000,– € für Brandschutz oder Schallschutz
- Baumaßnahmen: Je nach erforderlichen Anpassungen sehr unterschiedlich
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung in Halle (Saale) kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann bei Verstößen erhebliche Bußgelder verhängen und bauordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten.
Bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen ohne entsprechende Nutzungsänderung können Bußgelder von bis zu 50.000,– € verhängt werden. Darüber hinaus kann die Behörde eine Nutzungsuntersagung aussprechen oder die nachträgliche Genehmigung mit höheren Kosten verbinden.
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigten Nutzungsänderungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Nutzungsuntersagung: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften
- Gefährdeter Versicherungsschutz: Versicherer können bei Schadensfällen die Regulierung ablehnen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
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Planeco Building ist Ihr spezialisierter Partner für Nutzungsänderungen in Halle (Saale) und ganz Sachsen-Anhalt. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in allen Verfahrensarten und kennen die spezifischen Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde in Halle.
Unsere erfahrenen Architekten und Fachplaner begleiten Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Genehmigung. Dank effizienter digitaler Prozesse können wir Ihre Antragsunterlagen meist innerhalb von 14–21 Tagen erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen. Dabei profitieren Sie von unserer bundesweiten Expertise und lokalen Kenntnissen der Bestimmungen in Sachsen-Anhalt.
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