In Halle (Saale) ist der Gründerzeitbestand keine Randnotiz für eine Nutzungsänderung, sondern oft der entscheidende Faktor. Ladengeschäfte in Erdgeschosslagen der südlichen Innenstadt, Vorderhaus-Hinterhaus-Konstellationen mit unterschiedlicher Nutzung je Gebäudeteil und ein überdurchschnittlich hoher Anteil denkmalgeschützter Substanz sorgen dafür, dass ein Verfahren, das andernorts unkompliziert verläuft, hier zusätzliche Abstimmungsschritte erfordert. Wer sein Bauvorhaben realistisch plant, sollte diese Besonderheiten von Anfang an mitdenken statt sie erst bei der ersten Rückfrage des Bauamts kennenzulernen.
[[banner-nutzu]]Rechtliche Grundlage und zuständige Behörde in Halle
Jede Nutzungsänderung ist in Sachsen-Anhalt einer Neuerrichtung rechtlich gleichgestellt und damit grundsätzlich genehmigungspflichtig. Maßgeblich ist § 58 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), ergänzt durch die Ausnahmetatbestände der §§ 59 bis 61. Wichtig dabei: Selbst wenn ein Vorhaben verfahrensfrei ist, entbindet das nicht von der Pflicht, alle materiellen Anforderungen einzuhalten, etwa an Brandschutz, Standsicherheit oder Erschließung.
Zuständig für die Bearbeitung ist die Abteilung Baugenehmigung im Fachbereich Bauordnung und Stadtvermessung der Stadt Halle, ansässig in der Neustädter Passage 18. Als kreisfreie Stadt ist Halle selbst untere Bauaufsichtsbehörde, es gibt also keinen Umweg über eine Landkreisverwaltung. Sprechzeiten sind dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, ansonsten nur nach Vereinbarung. Ein praktischer Punkt, der viele Bauherren überrascht: Eine digitale Antragstellung ist in Halle aktuell nicht möglich. Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung in Papierform eingereicht werden, was den organisatorischen Vorlauf erhöht und bei der Zeitplanung berücksichtigt werden sollte.
Die Bauordnungsnovelle 2025: Was sich für Bauherren in Halle ändert
Der Landtag Sachsen-Anhalt hat im Dezember 2025 eine umfangreiche Novelle der BauO LSA beschlossen, mit der das Land seine Bauordnung an die aktuelle Musterbauordnung anpasst. Laut Pressemitteilung der Landesregierung sind Novellierungen in mehr als 30 Paragrafen vorgesehen, mit dem erklärten Ziel, die Nutzungsänderung und den Umbau im Bestand zu erleichtern, damit vorhandene Bausubstanz länger sinnvoll genutzt und Abriss vermieden wird.
Für Halle mit seinem großen Altbaubestand ist das direkt relevant: Erleichterungen beim Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken und bei der Umnutzung bestehender Aufenthaltsräume zu Wohnraum betreffen genau die Gebäudetypen, die in den Gründerzeitvierteln und der Altstadt vorherrschen. Gleichzeitig gilt: Weniger behördliche Detailprüfung im vereinfachten Verfahren bedeutet mehr Eigenverantwortung für Bauherren und Entwurfsverfasser. Wo das Amt weniger nachprüft, muss die Planung selbst umso sorgfältiger sein, insbesondere bei Standsicherheit und Brandschutz. Das ist ein Grund, warum die Beauftragung eines bauvorlageberechtigten Architekten in diesem Umfeld an Bedeutung gewinnt, statt an Bedeutung zu verlieren.
[[banner-button]]Verfahrensablauf und benötigte Unterlagen
Der Ablauf einer Nutzungsänderung in Halle folgt einer klaren Logik, die sich in der Praxis in folgende Schritte gliedern lässt:
- Klärung der bisherigen genehmigten Nutzung: Bei älteren Gebäuden im Gründerzeitbestand ist die historische Baugenehmigung oft nicht mehr vorhanden. Sie muss über das Bauaktenarchiv der Stadt Halle recherchiert werden, ein Schritt, der Zeit kostet und häufig zu spät eingeplant wird.
- Erstellung der Bauvorlagen: Lageplan, Bauzeichnungen im Bestand und geplanten Zustand, Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung sowie gegebenenfalls Standsicherheits- und Brandschutznachweis.
- Stellplatznachweis mit Vergleichsrechnung: In Halle wird ausdrücklich eine Gegenüberstellung von altem und neuem Stellplatzbedarf verlangt, nicht nur eine Berechnung für die Zielnutzung.
- Einreichung bei der Abteilung Baugenehmigung: In zweifacher Papierform, vollständig, da die Bearbeitungsfrist erst mit vollständigem Unterlageneingang beginnt.
- Baubeginnsanzeige: Mindestens eine Woche vor tatsächlicher Aufnahme der neuen Nutzung fällig, ein formaler Schritt, der in der Praxis häufig übersehen wird.
Ein Detail, das viele Bauherren nicht kennen und das Zeit sparen kann: Wird der Standsicherheits- oder Brandschutznachweis von einem bei der Ingenieur- oder Architektenkammer Sachsen-Anhalt gelisteten Prüfberechtigten erstellt, muss der vollständige Nachweis nicht bereits mit dem Bauantrag, sondern erst zur Baubeginnanzeige vorgelegt werden. Wer diesen Weg nutzt, kann die Zeit bis zur eigentlichen Baugenehmigung effektiv verkürzen. Mehr zur fachlichen Erstellung finden Sie auf unserer Seite zum Standsicherheitsnachweis.
Stellplatzsatzung Halle: Zonen und Ablösemöglichkeiten
Die Stellplatzsatzung der Stadt Halle teilt das Stadtgebiet in drei Zonen: Zone I umfasst die Altstadt und Innenstadt innerhalb des Altstadtrings, Zone II und III schließen sich nach außen an. Für jede Zone gelten unterschiedliche Richtzahlen und Ablösebeträge, wenn Stellplätze nicht auf dem eigenen Grundstück realisiert werden können, was gerade bei dicht bebauten Gründerzeithäusern ohne Innenhof häufig der Fall ist.
Für Nutzungsänderungen relevant:
- Der Stellplatzbedarf wird für alte und neue Nutzung getrennt ermittelt, nicht nur für den Zielzustand.
- Eine Reduzierung um bis zu 30 % ist möglich, abhängig von ÖPNV-Anbindung und Entfernung zur nächsten Haltestelle, in der Altstadt in der Regel gegeben.
- Auch die Bereitstellung von Car-Sharing-Stellplätzen kann die Stellplatzverpflichtung verringern.
Wer beispielsweise ein Ladengeschäft in Zone I zu zwei Wohnungen umnutzt, sollte realistisch mit einem rechnerischen Bedarf von zwei bis drei Stellplätzen kalkulieren, verbunden mit der Möglichkeit, diesen bei guter ÖPNV-Lage über die Ablöseregelung statt über physische Stellplätze abzudecken.
Denkmalschutz in den Gründerzeitvierteln
Ein erheblicher Teil der Hallenser Bausubstanz, insbesondere in der Altstadt und den südlichen Gründerzeitvierteln, steht unter Denkmalschutz oder liegt in einem Denkmalbereich. Bei diesen Gebäuden löst eine Nutzungsänderung zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Prüfung durch die Abteilung Denkmalschutz aus, die ebenfalls in der Neustädter Passage 18 sitzt. Wird diese Abstimmung nicht frühzeitig parallel zum Bauantrag angestoßen, drohen spürbare Verzögerungen, da denkmalpflegerische Auflagen (etwa zu Fassaden, Fenstern oder Raumstrukturen) nachträglich kaum noch günstig in die Planung integrierbar sind. Wer ein Objekt in diesen Lagen plant, sollte den Denkmalschutz deshalb als festen Bestandteil der Planungsphase behandeln, nicht als nachgelagerten Prüfschritt.
Kosten und Bearbeitungsdauer
Die Behördengebühren für den Bauantrag richten sich nach der Baugebührenverordnung Sachsen-Anhalt und staffeln sich nach Bauwert des Vorhabens. Hinzu kommen die Planungskosten für Bauvorlagen sowie gegebenenfalls für Standsicherheits- und Brandschutznachweise. Ein einfacher Standsicherheitsnachweis liegt beispielsweise bei ab 500,–€ netto, abhängig vom Umfang der baulichen Änderung und der Gebäudeklasse. Eine detaillierte Einordnung der Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten.
Bei Planeco Building liegt die Bearbeitungszeit für die Erstellung vollständiger, einreichfähiger Unterlagen in der Regel bei 14 bis 21 Tagen, vorausgesetzt alle erforderlichen Informationen und Bestandsunterlagen liegen vor. Die anschließende Bearbeitungsdauer beim Amt selbst hängt vom gewählten Verfahren ab: Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren greift nach Ablauf einer Frist unter Umständen eine Genehmigungsfiktion, im vollständigen Verfahren gibt es diese Automatik nicht.
Typische Nutzungsänderungen in Halle
In der Praxis wiederholen sich bestimmte Konstellationen immer wieder:
- Ladengeschäft zu Wohnraum: Häufigster Fall in den Gründerzeitvierteln, begünstigt durch die vereinfachten Regelungen zur Wohnraumschaffung in der BauO LSA. Erfordert in der Regel Stellplatznachweis mit Vergleichsrechnung und, bei denkmalgeschützten Gebäuden, Abstimmung mit dem Denkmalschutz.
- Ferienwohnung in der Altstadt: Anders als in vielen Großstädten mit eigener Zweckentfremdungssatzung ist für Halle nach aktuellem Kenntnisstand keine entsprechende kommunale Regelung ersichtlich. Das ersetzt jedoch nicht die baurechtliche Nutzungsänderung selbst, die weiterhin erforderlich bleibt und im Einzelfall vorab mit dem Bauamt abzustimmen ist, da sich Satzungsrecht ändern kann.
- Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken: Durch die Novelle 2025 unter bestimmten Voraussetzungen im unbeplanten Innenbereich erleichtert, bleibt aber an Anforderungen an Rettungswege und Statik gebunden.
- Umnutzung zwischen Gewerbeformen: Etwa von Einzelhandel zu Gastronomie, wo die Betriebsbeschreibung mit Angaben zu Kundenverkehr, Emissionen und Betriebszeiten entscheidend für eine reibungslose Prüfung ist.
Bei allen vier Fallgruppen gilt: Eine belastbare statische Einschätzung gehört von Anfang an in die Planung, nicht erst nach der ersten Rückfrage der Behörde. Wer einen qualifizierten Fachmann sucht, findet über unsere Übersicht Statiker finden einen strukturierten Einstieg. Planeco Building begleitet Bauherren in Halle durch die vollständige Erstellung der Bauvorlagen bis zur Einreichung bei der Abteilung Baugenehmigung, inklusive Abstimmung mit Denkmalschutz und Stellplatzfragen, wo diese im konkreten Vorhaben relevant werden. Mehr zum Gesamtprozess finden Sie auf unserer Hauptseite zur Nutzungsänderung.


















