Eine Nutzungsänderung in Herne erfordert eine Baugenehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Unterlagen professionell zu erstellen und den Antrag erfolgreich bei der zuständigen Behörde in Herne einzureichen.
[[banner-nutzu]]
Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil einer anderen Nutzung als bisher zugeführt wird. Entscheidend ist dabei, dass bereits dann eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung vorliegt, wenn die Möglichkeit besteht, dass die geänderte Nutzung nach bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Vorschriften anders beurteilt werden kann als die bisher genehmigte Nutzung. In Herne wird dies nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) geregelt.
Wichtig zu verstehen ist, dass eine Nutzungsänderung auch ohne bauliche Veränderungen vorliegen kann. Beispielsweise bei der Umnutzung einer Wohnung als Kanzlei oder der Umwandlung einer Gaststätte in eine Diskothek. Formell entspricht ein Antrag auf Nutzungsänderung einem Bauantrag, da die Landesbauordnung die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleichstellt.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Herne?
Eine Nutzungsänderung muss in Herne immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Sachverhalte als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und ergibt sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung des Bauens, wie beispielsweise Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit oder Brand- und Schallschutz.
Unterschiedliche Anforderungen an Pkw-Stellplätze
Veränderte Barrierefreiheitsanforderungen
Andere planungsrechtliche Beurteilungen
Geänderte Brandschutzbestimmungen
Neue Anforderungen an Belichtung und Belüftung
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Herne
In Herne sind verschiedene Arten von Nutzungsänderungen häufig anzutreffen:
Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büros oder Geschäftsräume zu Wohnungen
Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel der gewerblichen Nutzungsart
Kellerausbau zu Wohnraum: Nutzung von Kellerräumen als Aufenthaltsräume
Dachbodenausbau: Ausbau ungenutzter Dachflächen zu Wohnzwecken
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Herne beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Herne folgt einem strukturierten Prozess, den Planeco Building für Sie übernimmt:
Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
Beauftragung qualifizierter Planer: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle weiteren Dokumente
Einreichung bei der Behörde: Der vollständige Antrag wird beim Fachbereich 54 - Bauordnung der Stadt Herne eingereicht
Behördliche Prüfung: Prüfung durch Bauaufsichtsbehörde und weitere beteiligte Stellen
Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
[[banner-button]]
Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine fundierte Planung Ihrer Nutzungsänderung in Herne sollten Sie alle verfügbaren Unterlagen zur baulichen Anlage bereitstellen. Die grundlegenden erforderlichen Unterlagen sind:
Bauantrag mit Unterschrift des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers
Aktueller Flurkartenauszug (nicht älter als 6 Monate)
Lageplan auf der Grundlage der Flurkarte
Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
Baubeschreibung mit detaillierter Darstellung der geplanten Nutzung
Berechnung zu Fläche, Rauminhalt und Herstellkosten
Gewerbliche Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
Brandschutzkonzept (je nach Nutzung erforderlich)
Statische Berechnungen (bei erhöhten Belastungen)
Seit dem 1. Januar 2024 ist in Herne zusätzlich ein verpflichtender Klima-Check für alle privaten Bauvorhaben erforderlich. Dieser muss mit jedem Bauantrag eingereicht werden und bewertet die Klimaangepasstheit des Vorhabens.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Herne?
Die Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungen in Herne beträgt gemäß § 71 BauO NRW 2018 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren etwa 6 Wochen, bei standardisierten Verfahren bis zu 3 Monate. In der Praxis können diese Zeiten jedoch variieren, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der Behörde.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Herne?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Herne setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten
Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten
Gebühren für Nutzungsänderungsgenehmigung: 50,– bis 5.000,– €
Baugenehmigung: 6 bis 13 v.T. der Rohbau- bzw. Herstellungssumme
Mindestgebühr: 50,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen
Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Herne schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
Nachträgliche Genehmigungspflicht: Die Bauaufsichtsbehörde fordert einen nachträglichen Antrag ein
Bußgelder: Nicht genehmigter Wohnraum oder Ferienwohnung bis zu 50.000,– €
Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung
Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können Regulierung ablehnen
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder sicherheitsrelevanten Mängeln beim Brandschutz oder bei Rettungswegen.
Nutzungsänderung in Herne beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Herne. Mit unserer langjährigen Erfahrung und lokalen Expertise unterstützen wir Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Genehmigung.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
Kostenlose Erstberatung und umfassende Machbarkeitsprüfung
Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
Rundum-Service: Architektur, Statiker, Brandschutz und mehr
Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Herne
Unsere erfahrenen Architekten kennen die spezifischen Anforderungen in Herne und arbeiten eng mit dem Fachbereich 54 - Bauordnung zusammen. Durch unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen wir zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.
Die zuständige Behörde für Nutzungsänderungen in Herne ist der Fachbereich 54 - Bauordnung, Abteilung 54/2 - Technische Abteilung. Diese ist für Bauanträge und Bauvoranfragen verantwortlich. Wir übernehmen die komplette Abstimmung mit dieser Behörde und sorgen für einen reibungslosen Ablauf Ihres Genehmigungsverfahrens.


















