Wer in Herne eine Gewerbefläche, einen Dachboden oder ein ehemaliges Ladenlokal umnutzen möchte, braucht in den meisten Fällen eine Genehmigung des Fachbereichs Bauordnung der Stadt Herne – unabhängig davon, ob dabei überhaupt bauliche Veränderungen geplant sind. Die Gebühren dafür liegen laut Serviceportal der Stadt Herne zwischen 50,–€ und 5.000,–€, zuzüglich der Grundgebühr für die eigentliche Baugenehmigung. Wer zusätzlich eine Büro- oder Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln will, sollte außerdem eine Gesetzesänderung im Blick behalten, die zum 1. September 2026 in Kraft treten soll und speziell für den Ruhrgebiet-typischen Büroleerstand relevant wird.
[[banner-nutzu]]Was ist eine Nutzungsänderung – und wann betrifft sie Sie?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die genehmigte Nutzungsart eines Gebäudes oder Gebäudeteils ändert – etwa wenn aus einem Ladenlokal eine Wohnung wird oder ein Kellerraum künftig als Büro genutzt werden soll. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW ist dafür entscheidend, ob die neue Nutzung anderen oder weitergehenden bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Anforderungen unterliegen kann – nicht, ob sich tatsächlich etwas an der Belastung ändert (Architektenkammer NRW). Das bedeutet in der Praxis: Auch der Wechsel von einer Wohnung zu einer Physiotherapiepraxis, der in einem Wohngebiet baurechtlich beide zulässig sind, braucht eine Genehmigung, weil sich Anforderungen an Stellplätze oder Schallschutz unterscheiden können. Einen umfassenden Überblick über die grundsätzlichen Abläufe finden Sie auf unserer Hauptseite zur Nutzungsänderung.
Genehmigungspflicht oder verfahrensfrei? Das entscheidet über Ihren Aufwand
Ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, hängt von zwei getrennten Rechtsebenen ab: dem Bauplanungsrecht (Ist die neue Nutzung am Standort überhaupt zulässig?) und dem Bauordnungsrecht (Erfüllt das Gebäude die technischen Anforderungen wie Brandschutz, Stellplätze oder Abstandsflächen?). Liegt Ihr Objekt außerhalb eines Bebauungsplans im unbeplanten Innenbereich, ist die vorhandene Umgebungsbebauung der Maßstab (Bauportal NRW).
Verfahrensfrei ist eine Nutzungsänderung nach § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 nur dann, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten als für die bisherige – ein Zustand, der in der Praxis selten eintritt, da fast jede Nutzungsänderung mit anderen Anforderungen an Rettungswege, Stellplätze oder Schallschutz einhergeht. Auch bei einer verfahrensfreien Nutzungsänderung müssen sämtliche materiellen Vorschriften eingehalten werden – die Prüfpflicht entfällt nicht, nur die behördliche Vorabkontrolle. Weitere landesspezifische Details für Nordrhein-Westfalen haben wir auf unserer Seite zur Nutzungsänderung NRW zusammengefasst.
Zuständige Behörde in Herne: der Fachbereich Bauordnung
In Herne bearbeitet der Fachbereich Bauordnung sämtliche Bauanträge und Nutzungsänderungen. Die Bauberatung findet grundsätzlich dienstags im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, und ausschließlich nach Terminvereinbarung statt. Für allgemeine Rückfragen ist die Service-Nummer Bauordnung dienstags und donnerstags erreichbar, das Sekretariat unter der Telefonnummer 02323/16-3054 (Stadt Herne, Fachbereich Recht und Bauordnung).
Ein Punkt, der in Herne besonders häufig zu Verzögerungen führt: Bei vielen Altbauten aus der Nachkriegszeit oder ehemaligen Zechen- und Arbeitersiedlungen ist unklar, welche Nutzung überhaupt zuletzt formal genehmigt wurde. Die Stadt bietet dafür eine eigene Gebäudeakteneinsicht über das Team Service an – ein Schritt, den wir jedem Eigentümer eines Herner Altbaus vor Antragstellung empfehlen, um spätere Rückfragen und Auflagen zu vermeiden.
Die vier Verfahrensarten – und was Ihre Nutzungsänderung in Herne kostet
Je nach Gebäudeklasse und geplanter Nutzung kommt eines von vier Verfahren zur Anwendung:
- Verfahrensfrei: keine behördliche Prüfung nötig, materielle Vorschriften gelten trotzdem
- Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW): Kenntnisgabe mit Wartefrist statt Vollprüfung
- Einfaches Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW): Standardverfahren für die meisten Wohn- und Gewerbeumnutzungen
- Verfahren für Sonderbauten (§ 65 BauO NRW): bei erhöhtem Prüfumfang, etwa bei größerer Gastronomie oder Beherbergung
Die städtischen Gebühren für die Entscheidung über eine Nutzungsänderung liegen laut Serviceportal Herne zwischen 50,–€ und 5.000,–€, zuzüglich der Grundgebühr für die Baugenehmigung selbst, die 6 bis 13 Promille der Rohbau- bzw. Herstellungssumme beträgt, mindestens jedoch 50,–€ (Serviceportal Stadt Herne). Hinzu kommen die Planungskosten für Architekt und gegebenenfalls Statiker: Bei einem typischen Beispiel, einem 80 m² großen Ladenlokal, das zur Wohnung umgebaut werden soll, liegen die Kosten für die Erstellung der Antragsunterlagen bei ab 1.500,–€ netto, eine notwendige Brandschutzertüchtigung kann je nach Zustand zusätzlich 2.000,–€ bis 15.000,–€ kosten. Erteilte Baugenehmigungen sind in Herne drei Jahre gültig und auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängerbar – relevant für Projekte, die sich über mehrere Bauabschnitte erstrecken.
[[banner-button]]Neu ab 2026: Erleichterungen für Büro-zu-Wohnen-Umnutzungen
Zum 1. September 2026 soll eine Novelle der BauO NRW in Kraft treten, die für den Herner Immobilienmarkt direkte Relevanz hat. Der neue § 47 Abs. 6 BauO NRW soll bei der Umnutzung bestehender Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen in Wohnraum bestimmte Anforderungen an den Bestand entschärfen, etwa die Abstandsflächenregelung nach § 6 BauO NRW: Verletzt ein Bürogebäude nach heutigem Maßstab die Abstandsflächen, soll das für die Umnutzung künftig nicht mehr entscheidend sein (Wohnvision Digital). Die Genehmigungspflicht selbst entfällt dadurch nicht – sie bleibt bestehen, nur der Prüfmaßstab für Bestandsbauteile wird gelockert.
Für Herne ist das mehr als eine theoretische Erleichterung: Im Ruhrgebiet lag die Leerstandsquote bei Büroimmobilien Mitte 2025 bei rund 5,5 %, in den Kernstädten sogar bei 5,9 % (Business Metropole Ruhr). Der Gewerbekomplex „Neue Höfe“ ist ein Beispiel dafür, wie viele Büroflächen nach dem Strukturwandel nur teilweise belegt sind – Objekte, die durch die Novelle 2026 planungsrechtlich attraktiver für eine Wohnnutzung werden könnten. Wichtig für die Terminplanung: Wird der Bauantrag vor dem Stichtag eingereicht, gilt vollständig die aktuelle Rechtslage, die neuen Erleichterungen greifen nur für später eingereichte Anträge.
Typische Nutzungsänderungen in Herne
In unserer Praxis begegnen uns bei Herner Objekten regelmäßig folgende Fallgruppen:
- Ladenlokal im Erdgeschoss eines Altbaus wird zu Wohnraum
- Ungenutzter Dachboden oder Keller wird zu zusätzlichem Wohnraum ausgebaut
- Leerstehende Büro- oder Gewerbefläche wird zu Wohnung oder Praxis umgenutzt
- Wohnung wird als Ferien- oder Monteurwohnung vermietet, etwa im Umfeld der Cranger Kirmes
Gerade bei Keller- und Dachausbauten in Herner Bestandsbauten aus den 1950er- bis 1970er-Jahren stellt sich häufig heraus, dass Belichtung oder zweiter Rettungsweg nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. In solchen Fällen ist eine belastbare Bestandsstatik unverzichtbar – unser Team für Statik prüft vorab, ob und mit welchem Aufwand die Standsicherheit nachweisbar ist, bevor Planungskosten in einen möglicherweise nicht genehmigungsfähigen Umbau fließen.
Zweckentfremdung in Herne: aktueller Stand
Anders als etwa Dortmund verfügt Herne aktuell über keine rechtskräftige Zweckentfremdungsverbotssatzung. Ein entsprechender Antrag zur Erarbeitung einer solchen Satzung wurde 2024 von der Fraktion Die Linke im Rat gestellt (Die Linke Herne). Wer in Herne aktuell eine Wohnung als Ferienwohnung anbieten möchte, braucht daher in der Regel keine zusätzliche wohnungspolitische Genehmigung, sondern lediglich die bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung. Angesichts der angespannten Wohnungslage in NRW, wo die Leerstandsquote landesweit bei nur 1,4 % liegt (Mieterverein Herne), kann sich dieser Status jedoch ändern – wir empfehlen, den aktuellen Stand vor jedem Vermietungsprojekt direkt bei der Stadt zu prüfen.
Unterlagen und Risiken: worauf es bei der Antragstellung ankommt
Für den Antrag auf Nutzungsänderung benötigen Sie in der Regel: das Bauantragsformular, Planzeichnungen mit Übersichtsplan, einen beglaubigten Lageplan, eine Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Nutzungen sowie je nach Vorhaben einen Standsicherheits-, Schallschutz- oder Brandschutznachweis. Fehlt die ursprüngliche Baugenehmigung, muss diese zunächst über die Gebäudeakteneinsicht der Stadt Herne rekonstruiert werden.
Wer ohne Genehmigung bereits eine neue Nutzung aufgenommen hat, riskiert eine nachträgliche Nutzungsuntersagung durch das Bauamt sowie Bußgelder, die je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes erheblich ausfallen können. Zusätzlich drohen Probleme mit der Gebäudeversicherung, wenn im Schadensfall auffällt, dass die tatsächliche Nutzung nicht der genehmigten entspricht. Eine vorab durchgeführte Machbarkeitsprüfung, wie sie auch unser Architekten-Team anbietet, schafft hier frühzeitig Klarheit über Chancen und Auflagen.
Nutzungsänderung in Herne mit Planeco Building umsetzen
Planeco Building begleitet Eigentümer und Gewerbetreibende in Herne durch den gesamten Prozess: von der kostenlosen Erstberatung über die Erstellung aller Antragsunterlagen bis zur Abstimmung mit dem Fachbereich Bauordnung. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen und einer Bearbeitungszeit von in der Regel 14 bis 21 Tagen bis zur Einreichung bringen wir auch komplexere Fälle wie die Umnutzung ehemaliger Zechen- oder Bürogebäude strukturiert auf den Weg. Wer zusätzlich Kosten für Statik oder Standsicherheit einschätzen möchte, findet auf unseren Seiten zu Statiker-Kosten und dem Standsicherheitsnachweis konkrete Anhaltspunkte, und wer einen passenden Fachplaner für sein Herner Objekt sucht, kann sich über unsere Seite Statiker finden informieren.


















