Sie möchten Ihre Immobilie in Herten einer neuen Nutzung zuführen? Eine Nutzungsänderung in Herten erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung – selbst wenn keine baulichen Veränderungen geplant sind. Die Stadt Herten, gelegen im Kreis Recklinghausen, unterliegt der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), deren aktuelle Fassung vom 1. Januar 2024 wichtige Vereinfachungen für Bauvorhaben gebracht hat.
Als große kreisangehörige Stadt im Ruhrgebiet verfügt Herten über eine entwickelte Stadtstruktur mit vielfältigen Umnutzungsmöglichkeiten. Das zuständige Bauordnungsamt Herten bearbeitet Anträge auf Nutzungsänderung je nach Verfahrensart zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung durch Planeco Building verkürzen Sie diese Zeiten erheblich.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen werden kann.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Die Genehmigungspflicht ergibt sich nicht aus der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Nutzung, sondern aus veränderten technischen Anforderungen. Selbst wenn Sie für Ihre geplanten Veränderungen überhaupt keine Baumaßnahmen benötigen, stellen Sie einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Herten?
Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung in Herten muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage oder Teile der baulichen Anlage ergeben. Das betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Sachverhalte als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens. Es bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Das Bauordnungsrecht regelt dagegen die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, etwa Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit oder Brand- und Schallschutz.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Herten
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Ehemalige Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel der gewerblichen Nutzungsart
- Kellerausbau zu Wohnraum: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche im Untergeschoss
- Dachgeschossausbau: Umnutzung von Speicher- oder Dachbodenflächen
- Umnutzung industrieller Gebäude: Besonders relevant in Herten mit seiner Bergbauvergangenheit
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Herten beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Herten folgt einem strukturierten Prozess, den Planeco Building für Sie übernimmt:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Umfassende Bewertung, ob die geplante Nutzung am Standort zulässig ist
- Beauftragung qualifizierter Planer: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung wird beauftragt
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
- Terminvereinbarung beim Bauordnungsamt: Alle Dienstleistungen erfordern eine vorherige Terminvergabe
- Einreichung beim Bauordnungsamt Herten: Das Amt hat seinen Sitz im Rathaus, Kurt-Schumacher-Straße 2
- Behördliche Prüfung: Vollständigkeitsprüfung innerhalb von zehn Arbeitstagen
- Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine fundierte Planung sollten Sie alle verfügbaren Unterlagen zur betroffenen baulichen Anlage bereitstellen:
- Bestandspläne: Grundriss, Ansichten, Schnitte der bestehenden Anlage
- Lageplan: Auszug aus dem Liegenschaftskataster, nicht älter als sechs Monate
- Grundrisse mit Nutzungsdarstellung: Sowohl alte als auch neue Nutzung mit Möblierung
- Betriebsbeschreibung: Bei gewerblicher Nutzung detaillierte Schilderung der Tätigkeit
- Stellplatznachweis: Wenn sich der Stellplatzbedarf durch die Nutzungsänderung erhöht
- Gutachten: Je nach Vorhaben Brandschutz-, Schallschutz- oder Statikgutachten
- Frühere Baugenehmigungen: Zur Dokumentation der bisherigen Nutzung
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Herten?
Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Herten liegt nach Angaben der Stadt zwischen sechs Wochen und drei Monaten, je nach Verfahrensart. Diese Zeitspanne gilt für das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW, das für die meisten Nutzungsänderungen anwendbar ist.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Herten?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Herten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € (bei Bedarf)
- Gutachten: 800,– bis 3.000,– € (Brandschutz, Schallschutz)
2. Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
- Bußgelder und Strafen: Nicht genehmigter Wohnraum oder Ferienwohnungen ohne Genehmigung können mit bis zu 50.000,– € bestraft werden
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Die Behörde fordert einen nachträglichen Antrag ein, oft mit höheren Planungskosten
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Bei Verstößen gegen Brandschutz oder andere Sicherheitsvorschriften kann eine Nutzungsuntersagung erfolgen
- Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen in nicht genehmigten Nutzungseinheiten kann der Versicherer die Regulierung ablehnen
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.
Nutzungsänderung in Herten beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Herten. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in Nordrhein-Westfalen und kennen die spezifischen Anforderungen des Bauordnungsamtes Herten.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung: Umfassende Machbarkeitsbewertung für Ihr Vorhaben
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Faire und nachvollziehbare Kostenstruktur
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Herten: Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten
Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit Behörden bundesweit können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Genehmigungsverfahren.


















