Eine Nutzungsänderung in Hildesheim erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung, auch wenn keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden. Ob Sie Gewerberäume in Wohnfläche umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Ihre Büroräume anders nutzen möchten – die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt detailliert, welche Schritte erforderlich sind. Planeco Building unterstützt Sie dabei mit über 1.400 erfolgreichen Projekten und sorgt für eine schnelle, digitale Abwicklung Ihres Antrags.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung einer baulichen Anlage von der bisherigen genehmigten Nutzung so unterscheidet, dass andere oder weitergehende bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Anforderungen gelten. Nach § 29 des Baugesetzbuchs (BauGB) handelt es sich dabei um ein baurechtliches Vorhaben, das grundsätzlich genehmigungspflichtig ist.
Wichtig zu verstehen: Selbst wenn Sie keine Umbauarbeiten durchführen, stellt bereits die bloße Änderung der tatsächlichen Nutzung eine genehmigungsbedürftige Baumaßnahme dar, sobald sich die rechtlichen Anforderungen ändern. Die Baubehörden in Hildesheim gehen in der Regel von einer Baugenehmigungspflicht aus, daher sollten Sie nicht eigenverantwortlich davon ausgehen, dass eine Nutzungsänderung verfahrensfrei durchgeführt werden kann.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Hildesheim?
Eine Nutzungsänderung in Hildesheim ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich erlaubt sind. Dabei spielen Bebauungspläne und die Einordnung in die Umgebungsbebauung eine entscheidende Rolle.
Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung. Hierzu gehören Anforderungen an Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit, Brand- und Schallschutz sowie Stellplatznachweise.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Hildesheim
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büroräume oder Ladenflächen zu Wohnungen
- Wohnraum zu Gewerbe: Praxis, Büro oder Atelier in ehemaligen Wohnräumen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Restaurant zu Einzelhandel oder Werkstatt zu Lager
- Keller- oder Dachbodenausbau: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Hildesheim beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung folgt einem strukturierten Prozess, der bei sorgfältiger Vorbereitung erfolgreich durchgeführt werden kann:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
- Einreichung und Behördenprüfung: Der vollständige Bauantrag wird digital eingereicht
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
In Hildesheim sind je nach Lage zwei Behörden zuständig: das Bürgerbauamt der Stadt Hildesheim für das Stadtgebiet und das Bauordnungsamt des Landkreises Hildesheim für den kreisfreien Bereich. Beide Behörden haben seit dem 1. Januar 2024 die verpflichtende elektronische Einreichung für Entwurfsverfasser eingeführt, was zu einer Beschleunigung der Verfahren beiträgt.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine erfolgreiche Beantragung einer Nutzungsänderung in Hildesheim sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen bei der Bearbeitung.
- Amtliches Antragsformular mit allen erforderlichen Angaben
- Betriebsbeschreibung oder Nutzungsbeschreibung der geplanten Nutzung
- Lageplan (nicht älter als sechs Monate) mit Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Bauzeichnungen mit klarer Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den eventuellen Mehrbedarf
- Bestandspläne bzw. frühere Baugenehmigungen (falls vorhanden)
- Fachgutachten bei Bedarf (Brandschutz, Statik, Schallschutz)
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Hildesheim?
Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung Hildesheim beträgt nach der Niedersächsischen Bauordnung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren in der Regel 2 bis 3 Monate. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Die Bauaufsichtsbehörde hat drei Wochen Zeit für die Vollständigkeitsprüfung und fordert bei Mängeln Nachbesserungen an.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Hildesheim?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Hildesheim setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variieren je nach Projektumfang:
- Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung durch den Architekten
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € bei Bedarf für Statik oder Brandschutz
- Gutachten: 800,– bis 3.000,– € für Brandschutz- oder Schallschutzgutachten
- Behördliche Gebühren: 0,3 % bis 0,8 % der veranschlagten Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
- Mögliche Baumaßnahmen: Je nach erforderlichen Anpassungen (Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit)
Die genauen Kosten hängen stark von der Komplexität der geplanten Nutzungsänderung, der Art der Zielnutzung und den erforderlichen Gutachten ab. Bei Planeco Building erhalten Sie nach einer Erstberatung eine transparente Kostenauskunft für Ihr spezifisches Vorhaben.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Hildesheim schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € für nicht genehmigten Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die weitere Nutzung untersagen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Kosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen kann der Versicherer die Regulierung ablehnen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder sicherheitsrelevanten Mängeln im Brandschutz. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht, jedoch werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.
Nutzungsänderung in Hildesheim beantragen – mit Planeco Building
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- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
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