Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Krefeld: Genehmigung, Kosten & Ablauf

February 3, 2026
Update:
August 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
August 7, 2026
Zwischen Fachbereich 63, Stellplatzsatzung und Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten verlieren viele Krefelder Eigentümer wertvolle Zeit. Planeco Building erstellt Ihre Antragsunterlagen in 14 bis 21 Tagen – vollständig, damit keine Nachforderungen den Prozess verzögern.

Wer in Krefeld eine Immobilie umnutzen möchte, sei es ein leerstehendes Ladenlokal in der Innenstadt, ein Souterrain zur Wohnung oder eine Gewerbefläche für eine Praxis, kommt an einer Nutzungsänderung nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018) nicht vorbei. Zuständig ist in Krefeld als kreisfreier Stadt der Fachbereich 63 – Bauaufsicht, der über Genehmigungsfreiheit, vereinfachtes oder vollständiges Verfahren entscheidet.

Krefeld befindet sich zudem mitten in einer strukturellen Debatte um Innenstadt-Leerstand, eine neue Stellplatzsatzung mit spürbaren Sparhebeln und eine politisch vorerst gestoppte Wohnraumschutzsatzung. Wer diese lokalen Besonderheiten kennt, spart bei seiner Nutzungsänderung nicht nur Zeit, sondern häufig auch bares Geld.

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Genehmigungspflicht und zuständige Behörde in Krefeld

Nach § 62 Abs. 2 der BauO NRW 2018 ist eine Nutzungsänderung nur dann verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten als für die bisherige. In der Praxis trifft das selten zu: Sobald sich Anforderungen an Stellplätze, Brandschutz oder Schallschutz ändern, wie bei fast jedem Wechsel von Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt, greift entweder das vereinfachte Verfahren nach § 64 BauO NRW oder bei Sonderbauten das vollständige Verfahren nach § 65 BauO NRW.

Zuständig für die Prüfung und Genehmigung ist in Krefeld der Fachbereich 63 – Bauaufsicht, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld. Für eine erste fachliche Einordnung steht das Bauinfo-Büro der Stadt unter 0 21 51 / 86-3999 zur Verfügung. Wichtig für die Antragstellung: Anträge müssen von einem bauvorlageberechtigten Architekten eingereicht werden, digital über das Bauportal.NRW oder per E-Mail an die Bauaufsicht.

Zu den zwingenden Unterlagen gehört laut Serviceportal der Stadt Krefeld unter anderem eine Baubeschreibung bei baulichen Änderungen sowie eine Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Vorhaben, und zwar auch dann, wenn keine bauliche Veränderung stattfindet. Dieser Punkt wird in der Praxis häufig übersehen und führt regelmäßig zu Nachforderungen der Behörde, die den gesamten Prozess verzögern.

Der Ablauf einer Nutzungsänderung in Krefeld

Der Weg von der Idee zur Genehmigung folgt in Krefeld einem klar definierten Muster:

  1. Erstberatung und Standortprüfung: Klärung, ob das Grundstück im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder Außenbereich (§ 35 BauGB) liegt und ob ein Bebauungsplan besondere Vorgaben macht.
  2. Beauftragung eines bauvorlageberechtigten Architekten: Erforderlich, da Privatpersonen in NRW keine Bauanträge selbst einreichen dürfen.
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, Lageplan mindestens 1:500, Bau- oder Betriebsbeschreibung sowie ein aktueller Liegenschaftskatasterauszug, der laut § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen nicht älter als sechs Monate sein darf.
  4. Einreichung beim Fachbereich 63 über das Bauportal.NRW.
  5. Vollständigkeitsprüfung und materielle Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde, gegebenenfalls mit Nachforderungen.
  6. Genehmigungserteilung und, sofern vorhanden, Baubeginnanzeige.

Planeco Building übernimmt für Bauherren in Krefeld genau diese Schritte 2 bis 5 aus einer Hand: von der Machbarkeitsprüfung über die Erstellung der Bauzeichnungen bis zur Kommunikation mit dem Fachbereich 63. Wo tragende Wände oder Nutzungsänderungen mit erhöhter Verkehrslast betroffen sind, wie beim Umbau eines Ladenlokals zur Gastronomiefläche, ist zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis notwendig. Mehr zu den landesweiten Rahmenbedingungen finden Sie auf unserer Seite zur Nutzungsänderung in NRW.

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Kosten einer Nutzungsänderung in Krefeld

Die Gesamtkosten setzen sich in Krefeld aus mehreren Bausteinen zusammen: Planungsleistungen, Behördengebühren nach Gebührengesetz NRW und gegebenenfalls bauliche Anpassungen wie Brandschutz oder Statik. Eine einfache Nutzungsänderung ohne bauliche Eingriffe liegt bei Planeco Building häufig im unteren, eine komplexe Sonderbau-Nutzungsänderung mit Statik- und Brandschutznachweis im oberen Kostenbereich. Konkrete Zahlen zu statischen Nachweisen finden Sie auf unserer Seite zu den Statiker-Kosten.

Stellplatzsatzung Krefeld: Ablösekosten und Sparpotenziale

Ein Kostenfaktor, der in Krefeld besonders bei innerstädtischen Umnutzungen ins Gewicht fällt, ist die Stellplatzsatzung der Stadt Krefeld vom 13.04.2023. Sie greift bei jeder Nutzungsänderung, die eine höhere Stellplatzpflicht auslöst, etwa beim Wechsel von Lager- zu Gastronomiefläche. Kann die Stellplatzpflicht nicht auf dem Grundstück erfüllt werden, ist eine Ablösezahlung an die Stadt möglich, deren Höhe an den aktuellen Bodenrichtwert der jeweiligen Zone gekoppelt ist und alle zwei Jahre angepasst wird.

Drei Hebel senken die Ablösekosten in der Praxis erheblich:

  • ÖPNV-Bonus: Reduzierung der notwendigen Kfz-Stellplätze um bis zu 20 %, wenn eine Haltestelle mit mindestens 20-Minuten-Takt innerhalb von 250 Metern erreichbar ist.
  • SPNV-Bonus: Weitere Reduzierung um bis zu 20 %, wenn ein Bahnhof innerhalb von 1.000 Metern liegt.
  • Fahrradstellplatz-Anrechnung: Bis zu 25 % der notwendigen Kfz-Stellplätze können durch zusätzliche Fahrradabstellplätze ersetzt werden.

Diese Kombination wird in der Antragspraxis häufig nicht ausgeschöpft, obwohl sie gerade in der Innenstadtzone konkrete vierstellige Einsparungen bedeuten kann. Eine frühzeitige Prüfung der ÖPNV-Erreichbarkeit des Grundstücks lohnt sich daher vor jeder Kalkulation.

Bearbeitungsdauer: Gesetzliche Frist vs. Praxis

Für das vereinfachte Verfahren gilt in NRW eine Bearbeitungsfrist von sechs Wochen, für das vollständige Verfahren bei Sonderbauten von drei Monaten, jeweils ab vollständiger Antragstellung. In der Praxis beginnt diese Frist jedoch erst zu laufen, wenn der Fachbereich 63 alle Unterlagen als vollständig bestätigt hat. Fehlt beispielsweise die Betriebsbeschreibung oder ist der Liegenschaftskatasterauszug veraltet, wird die Frist ausgesetzt, bis die Nachforderung erfüllt ist.

Reale Bearbeitungszeiten von 4 bis 6 Monaten sind bei unvollständigen Anträgen daher keine Seltenheit. Planeco Building arbeitet deshalb mit vollständig aufbereiteten Unterlagen, um Nachforderungen von vornherein zu vermeiden, die eigene Bearbeitungszeit für die Erstellung der Antragsunterlagen liegt bei 14 bis 21 Tagen ab vollständiger Informationslage.

Typische Nutzungsänderungen in Krefeld

Gewerbe zu Wohnraum

Die Krefelder Innenstadt kämpft wie viele deutsche Mittelstädte mit Ladenleerstand. Ein politisch diskutiertes Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen" soll genau hier ansetzen: die Umwandlung dauerhaft leerstehender Verkaufs- und Büroflächen in Wohnraum, um die Innenstadt zu beleben. Für Eigentümer bedeutet das: Die Nutzungsänderung von Ladenlokal oder Büro zu Wohnung wird politisch begünstigt, technisch bleibt sie aber anspruchsvoll, insbesondere bei Belichtung, Rettungswegen und Schallschutz zur Straße. Bei tragenden Eingriffen ist frühzeitig ein Statiker einzubinden, um die Machbarkeit realistisch einzuschätzen.

Ferienwohnung und Kurzzeitvermietung: aktueller Stand

Eigentümer, die Wohnraum kurzzeitig vermieten möchten, sollten die Krefelder Satzungslage genau im Blick behalten. Die Stadt hatte ursprünglich geplant, zum 1. Januar 2026 eine Wohnraumschutzsatzung auf Basis des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW einzuführen, die eine Genehmigungspflicht für Zweckentfremdung wie Kurzzeitvermietung ausgelöst hätte. CDU und SPD haben sich jedoch darauf verständigt, dieses Inkrafttreten zu stoppen, alternative Konzepte werden aktuell diskutiert. Ohne kommunale Satzung besteht in Krefeld derzeit keine allgemeine Genehmigungspflicht für Kurzzeitvermietung nach dem Wohnraumschutzgesetz. Bei öffentlich gefördertem Wohnraum gilt jedoch unabhängig davon bereits heute eine Genehmigungspflicht für jede Zweckentfremdung nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW, mit einer Verwaltungsgebühr von 200,00 €. Diese Rechtslage kann sich ändern, weshalb Eigentümer den aktuellen Stand vor einer Investitionsentscheidung stets bei der Stadt verifizieren sollten.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Risiken

Wer eine Nutzung ohne erforderliche Genehmigung ändert, riskiert eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung durch den Fachbereich 63 sowie Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes empfindlich ausfallen können. Zusätzlich drohen Probleme bei Versicherungen, die im Schadensfall die Leistung verweigern können, wenn die tatsächliche Nutzung nicht der genehmigten entspricht. Gerade bei Altbauten in der Krefelder Innenstadt, deren Ursprungsgenehmigung oft nicht mehr auffindbar ist, lohnt sich vor jedem Umbau eine Anfrage beim Bauaktenarchiv der Bauaufsicht, um den genehmigten Bestand zu klären. Wer unsicher ist, wo genau die eigene Immobilie steht, sollte diese Klärung nicht auf eigene Faust angehen, sondern gemeinsam mit einem erfahrenen Statiker oder Architekten prüfen lassen, bevor Investitionsentscheidungen getroffen werden.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich für jede Umnutzung in Krefeld eine Genehmigung?

Nein, nur wenn die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen auslöst als die bisherige, etwa bei Stellplätzen, Brandschutz oder Schallschutz. In der Praxis ist das aber bei fast jedem Wechsel zwischen Gewerbe und Wohnen der Fall, sodass eine Prüfung durch den Fachbereich 63 fast immer notwendig wird.

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Krefeld tatsächlich?

Gesetzlich gilt eine Frist von sechs Wochen im vereinfachten und drei Monaten im vollständigen Verfahren, die Frist läuft aber erst ab vollständiger Antragstellung. Fehlen Unterlagen wie die Betriebsbeschreibung, verlängert sich der Prozess in der Praxis häufig auf 4 bis 6 Monate.

Kann ich bei der Krefelder Stellplatzsatzung wirklich Kosten sparen?

Ja, durch ÖPNV-Bonus, SPNV-Bonus und die Anrechnung von Fahrradstellplätzen lässt sich die Stellplatzpflicht und damit die Ablösesumme spürbar reduzieren. Diese Hebel werden in der Praxis oft nicht ausgeschöpft, obwohl sie gerade in der Innenstadtzone vierstellige Einsparungen ermöglichen können.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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