Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Krefeld: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Sie möchten eine Immobilie in Krefeld umnutzen? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung für die Nutzungsänderung in Rekordzeit. Profitieren Sie von unserer Expertise mit über 1.400 erfolgreichen Projekten und transparenten Preisen.

Möchten Sie eine bestehende Wohnung in Krefeld als Ferienwohnung vermieten, Ihre Gewerbefläche zur Wohnfläche machen oder für ein anderes Gewerbe umnutzen? Dann müssen Sie eine Nutzungsänderung in Krefeld beantragen! Viele Eigentümer sind unsicher, wann überhaupt ein Verfahren zur Nutzungsänderung erforderlich ist und welche Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sein müssen.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Krefeld. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018) sind Nutzungsänderungen grundsätzlich genehmigungspflichtig, da sie als wesentliche Änderungen von baulichen Anlagen zu verstehen sind.

Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Liegt Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vor, kann diese über das Archiv der Baurechtsbehörde eingesehen werden. Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag – selbst wenn Sie für Ihre geplanten Veränderungen überhaupt keine Baumaßnahmen benötigen.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Krefeld?

Eine Nutzungsänderung in Krefeld muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Das betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung und umfasst Anforderungen wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit sowie Brand- und Schallschutz.

  • Änderung der baurechtlichen Anforderungen durch neue Nutzung
  • Unterschiedliche Stellplatzanforderungen
  • Veränderte Brandschutzbestimmungen
  • Andere Rettungsweganforderungen
  • Geänderte Belichtungs- und Belüftungsvorschriften

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Krefeld

In Krefeld sind verschiedene Arten von Nutzungsänderungen häufig anzutreffen:

  1. Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung
  2. Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büroflächen zu Wohnungen
  3. Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Laden zu Restaurant oder Büro zu Praxis
  4. Keller zu Wohnraum: Ausbau ungenutzter Kellerflächen
  5. Dachboden zu Wohnraum: Dachgeschossausbau für Wohnzwecke

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Krefeld beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Krefeld folgt einem strukturierten Prozess:

  1. Erstberatung und Vorprüfung: Umfassende Machbarkeitsbewertung sowie Prüfung der Zulässigkeit am Standort
  2. Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung wird beauftragt
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Dokumente
  4. Einreichung beim Fachbereich 63 - Bauaufsicht: Vollständiger Antrag über das Bauportal.NRW
  5. Behördliche Prüfung: Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung innerhalb von 6 Wochen bis 3 Monaten

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine fundierte Planung Ihrer Nutzungsänderung in Krefeld sollten Sie alle verfügbaren Unterlagen zur betroffenen baulichen Anlage bereitstellen:

  • Bestandspläne bzw. Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte im Maßstab 1:100)
  • Lageplan im Maßstab mindestens 1:500
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
  • Baubeschreibung bei allen Nutzungsänderungen mit baulichen Änderungen
  • Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung ohne bauliche Änderungen
  • Frühere Baugenehmigungen (falls vorhanden)
  • Brandschutznachweis durch Sachverständigen im vereinfachten Verfahren
  • Nachbarzustimmung bei Grenzabstand unter 2,50 Metern

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Krefeld?

Die Bearbeitungszeiten für Nutzungsänderungen in Krefeld richten sich nach der Landesbauordnung NRW. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Entscheidungsfrist 6 Wochen, im allgemeinen Verfahren 3 Monate. Diese Fristen beginnen jedoch erst nach der vollständigen Einreichung aller Unterlagen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Krefeld?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Krefeld setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Planungskosten:

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten:

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
  • Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €

3. Mögliche Baumaßnahmen:

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung in Krefeld ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Nicht genehmigter Wohnraum bis zu 50.000,– €
  • Ferienwohnung ohne Genehmigung: Ebenfalls bis zu 50.000,– €
  • Nutzungsuntersagung: Bei Verstößen gegen Brandschutz oder andere Sicherheitsvorschriften
  • Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung bei nicht genehmigten Nutzungen
  • Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet, was zu höheren Kosten führen kann.

Nutzungsänderung in Krefeld beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Krefeld. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in Nordrhein-Westfalen und kennen die spezifischen Anforderungen des Fachbereichs 63 - Bauaufsicht der Stadt Krefeld.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

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  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Krefeld

Dank effizienter Prozesse und digitaler Abläufe erfolgt die Bauantrag-Erstellung meist innerhalb von 14–21 Tagen. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren beim Fachbereich Bauaufsicht in Krefeld.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Krefeld?

In Krefeld beträgt die gesetzliche Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungen 6 Wochen im vereinfachten Verfahren und 3 Monate im allgemeinen Baugenehmigungsverfahren. Diese Fristen beginnen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen beim Fachbereich 63 - Bauaufsicht. Planeco Building benötigt für die Antragserstellung meist nur 14–21 Tage.

Welche Behörde ist in Krefeld für Nutzungsänderungen zuständig?

Zuständig für Nutzungsänderungen in Krefeld ist der Fachbereich 63 - Bauaufsicht der Stadt Krefeld. Die Behörde befindet sich an der Oberschlesienstraße 16 in 47807 Krefeld. Für erste Beratungen steht das Bauinfo-Büro unter der Telefonnummer 0 21 51 / 86-3999 zur Verfügung.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Krefeld?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Krefeld setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– €), behördlichen Gebühren (0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €) und eventuellen Baumaßnahmen zusammen. Die genauen Kosten hängen vom individuellen Projekt ab.

Kann ich in Krefeld eine Nutzungsänderung ohne Architekt beantragen?

Für Nutzungsänderungen in Krefeld ist grundsätzlich eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich – also ein Architekt oder eingetragener Bauingenieur. Bei einfachen Fällen akzeptieren manche Behörden zwar Anträge vom Bauherrn selbst, die professionelle Unterstützung durch einen Architekten ist jedoch empfehlenswert, um alle Vorschriften einzuhalten.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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