Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Landshut: Schnell und digital zur Baugenehmigung

March 4, 2026
Update:
March 4, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
March 4, 2026
Update:
March 4, 2026
Möchten Sie eine bestehende Immobilie in Landshut umnutzen? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung für die Nutzungsänderung schnell und unkompliziert. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit dem Amt für Bauaufsicht Landshut.

Sie planen eine Nutzungsänderung in Landshut und benötigen eine Baugenehmigung? Dann sind Sie bei Planeco Building genau richtig. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Nutzungsänderung und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung mit den Behörden in Bayern und kennen die spezifischen Anforderungen des Amtes für Bauaufsicht in Landshut.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn Sie die Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils ändern möchten. Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Nutzungsänderung dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

Wichtig zu verstehen ist: Eine Nutzungsänderung entspricht rechtlich einem Bauantrag, auch wenn keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Die Bayerische Bauordnung stellt die Änderung der Nutzung der Errichtung eines neuen Gebäudes gleich.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Landshut?

Eine Genehmigung für die Nutzungsänderung ist in Landshut immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere Anforderungen ergeben. Dies kann sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht betreffen:

  • Bauplanungsrechtliche Aspekte: Ist die neue Nutzung im jeweiligen Baugebiet zulässig? Entspricht sie den Festsetzungen des Bebauungsplans?
  • Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Ändern sich Brandschutz-, Schallschutz- oder Stellplatzanforderungen? Sind zusätzliche Rettungswege erforderlich?
  • Örtliche Bauvorschriften: Die Stadt Landshut hat verschiedene Satzungen erlassen, die bei Nutzungsänderungen beachtet werden müssen

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Landshut

In Landshut sind verschiedene Arten von Nutzungsänderungen häufig anzutreffen:

  1. Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung von Wohnraum in eine Kurzzeitvermietung
  2. Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büroräume oder Praxen werden zu Wohnungen
  3. Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Ein Büro wird zur Physiotherapiepraxis oder zum Fitnessstudio
  4. Keller- oder Dachbodenausbau: Nicht ausgebaute Räume werden zu Wohnraum
  5. Gastronomische Nutzung: Umwandlung von Gewerberäumen in Restaurants oder Cafés

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Landshut beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Landshut folgt einem strukturierten Prozess:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit
  2. Beauftragung eines Architekten: Ein bauvorlageberechtigter Planer erstellt die erforderlichen Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle weiteren Dokumente werden vorbereitet
  4. Einreichung beim Amt für Bauaufsicht: Der vollständige Antrag wird direkt bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht
  5. Behördliche Prüfung: Das Amt für Bauaufsicht Landshut prüft den Antrag umfassend
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für einen erfolgreichen Antrag auf Nutzungsänderung in Landshut sind verschiedene Unterlagen erforderlich:

  • Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
  • Bestandspläne: Grundrisse, Ansichten und Schnitte der bestehenden baulichen Anlage
  • Baubeschreibung mit detaillierter Erläuterung der geplanten neuen Nutzung
  • Frühere Baugenehmigungen zur Dokumentation der bisherigen Nutzung
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 mit Darstellung der Gebäude
  • Nachweis der straßenmäßigen Erschließung
  • Je nach Vorhaben zusätzlich: Brandschutznachweis, Stellplatznachweis, Schallschutzberechnung

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Landshut?

Die Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungen in Landshut beträgt in der Regel 2 bis 3 Monate. Durch die BayBO-Novelle 2025 wurde eine verbindliche Vollständigkeitsprüfung innerhalb von drei Wochen eingeführt, was zu klareren Verfahrensabläufen führt. Bei Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum greift die Genehmigungsfiktion nach drei Monaten.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Landshut?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Landshut setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

Behördliche Kosten

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
  • Zusätzliche Gebühren für eventuelle Befreiungen und Abweichungen

Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz je nach Gemeinde
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Landshut schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen drohen Strafen bis zu 50.000,– €
  • Nutzungsuntersagung: Das Amt für Bauaufsicht kann die weitere Nutzung untersagen
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Kosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  • Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen kann der Versicherer die Regulierung ablehnen
  • Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen

Besonders in der historischen Altstadt Landshuts, wo das Amt für Bauaufsicht auch als Untere Denkmalschutzbehörde fungiert, können zusätzliche denkmalschutzrechtliche Verstöße zu weiteren Sanktionen führen.

Nutzungsänderung in Landshut beantragen – mit Planeco Building

Als Ihr professioneller Partner für Nutzungsänderungen in Landshut bieten wir Ihnen einen umfassenden Service:

  • Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen die Machbarkeit Ihres Vorhabens
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Langjährige Erfahrung mit Behörden bundesweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Landshut: Wir kennen die spezifischen Anforderungen vor Ort

Unser erfahrenes Team kennt die Arbeitsweise des Amtes für Bauaufsicht Landshut und kann durch professionell aufbereitete Unterlagen Rückfragen minimieren und Verfahren beschleunigen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die örtlichen Bauvorschriften der Stadt Landshut als auch eventuelle denkmalschutzrechtliche Anforderungen in der Altstadt.

Die verschiedenen Verfahrensarten – von der verfahrensfreien Nutzungsänderung bis zum vollständigen Baugenehmigungsverfahren – erfordern unterschiedliche Herangehensweisen. Wir wählen für Ihr Vorhaben das optimale Verfahren aus und sorgen für eine erfolgreiche Abwicklung.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Behörde ist in Landshut für Nutzungsänderungen zuständig?

In Landshut ist das Amt für Bauaufsicht der Stadt Landshut in der Luitpoldstraße 29 zuständig. Als kreisfreie Stadt fungiert Landshut selbst als Bauaufsichtsbehörde. Das Amt nimmt auch die Funktionen der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr, was besonders für Vorhaben in der Altstadt relevant ist.

Welche Verfahrensarten gibt es für Nutzungsänderungen in Landshut?

In Landshut gibt es verschiedene Verfahrensarten: verfahrensfreie Nutzungsänderungen (seit BayBO 2025 erweitert), Genehmigungsfreistellung nach Artikel 58 BayBO, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und vollständiges Baugenehmigungsverfahren. Die Wahl hängt von der Art der Nutzungsänderung und den sich ändernden Anforderungen ab.

Muss ich auch bei verfahrensfreien Nutzungsänderungen etwas beachten?

Ja, auch verfahrensfreie Nutzungsänderungen müssen seit der BayBO-Novelle 2025 zwei Wochen vor Aufnahme der geänderten Nutzung beim Amt für Bauaufsicht angezeigt werden. Außerdem müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden – verfahrensfrei bedeutet nicht rechtsfrei.

Welche Besonderheiten gelten in der Landshuter Altstadt?

In der historischen Altstadt Landshuts können zusätzliche denkmalschutzrechtliche Anforderungen gelten, da das Amt für Bauaufsicht auch als Untere Denkmalschutzbehörde fungiert. Hier ist eine frühzeitige Abstimmung besonders wichtig, um alle erforderlichen Genehmigungen zu klären und mögliche Konflikte zu vermeiden.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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