Möchten Sie in Langenhagen eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerbeflächen zu Wohnraum machen oder eine andere Nutzungsänderung realisieren? Dann benötigen Sie eine Baugenehmigung nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Die Stadt Langenhagen hat mit ihrem digitalen Bauportal bereits 2023 moderne Wege für die Antragstellung geschaffen, die den Prozess erheblich vereinfachen.
Eine Nutzungsänderung ist immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungsrechtliche Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch technische Vorschriften wie Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Langenhagen. Nach der Niedersächsischen Bauordnung liegt eine Nutzungsänderung vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen so unterscheidet, dass andere oder weitergehende bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Anforderungen gelten.
Ein typisches Beispiel ist die Umwandlung eines Büroraums in Wohnraum, da an Wohnräume andere Anforderungen bezüglich Schallschutz gestellt werden. Maßgeblich ist dabei, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Diese können Sie über das Bauaktenarchiv der Stadt Langenhagen einsehen.
Wichtig: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die NBauO stellt die Umnutzung der Errichtung eines Gebäudes gleich – auch wenn keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Langenhagen?
Eine Nutzungsänderung muss in Langenhagen immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens. Es bestimmt, welche Nutzungsarten in welchen Gebieten grundsätzlich erlaubt sind. Wichtige Fragen sind:
- Liegt das Grundstück im Innenbereich oder Außenbereich?
- Entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans?
- Welche Nutzung ist in dem Gebiet erlaubt?
- Passt das Vorhaben in die Umgebungsbebauung?
Das Bauordnungsrecht regelt die technische Ausführung. Es umfasst Anforderungen wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit, Brand- und Schallschutz sowie Stellplätze. Diese Vorschriften sind in der Niedersächsischen Bauordnung festgelegt.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Langenhagen
Häufige Nutzungsänderungen in Langenhagen umfassen verschiedene Kategorien:
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Keller- oder Dachbodenausbau: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche
- Praxis oder Büro: Umwandlung von Wohnraum zu gewerblicher Nutzung
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Langenhagen beantragen
Die Beantragung einer Nutzungsänderung in Langenhagen folgt einem strukturierten Prozess, der durch das digitale Bauportal der Stadt erheblich vereinfacht wurde:
1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit und technischen Machbarkeit Ihres Vorhabens.
2. Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen.
3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente werden zusammengestellt.
4. Digitale Antragstellung: Einreichung über das Bauportal unter www.langenhagen.de/bauen mit automatischer Eingangsbestätigung.
5. Behördliche Prüfung: Die Bauverwaltung Langenhagen prüft den Antrag nach den Verfahrensarten der NBauO.
6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung – bei Wohnraumschaffung greift seit Juli 2024 die Genehmigungsfiktion nach 3 Monaten.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für die Einreichung über das digitale Bauportal in Langenhagen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtliches Antragsformular
- Betriebsbeschreibung oder Nutzungsbeschreibung
- Lageplan mit Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung (Wohn- oder Nutzflächenberechnung)
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Bei Bedarf: Brandschutzkonzept, Schallschutznachweis, statische Berechnungen
Das digitale Bauportal ermöglicht es, alle Unterlagen elektronisch hochzuladen. Sie erhalten automatisch eine Eingangsbestätigung und ein Aktenzeichen für die Verfolgung Ihres Antrags.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Langenhagen?
Die Bearbeitungszeit in Langenhagen beträgt für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren etwa 1 Monat. Für Wohngebäude und Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken gilt seit Juli 2024 die Genehmigungsfiktion: Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb von 3 Monaten entscheidet.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Langenhagen?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Langenhagen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten:
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Langenhagen schwerwiegende Konsequenzen haben:
Bußgelder und Strafen:
- Nicht genehmigter Wohnraum: bis zu 50.000,– €
- Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung: bis zu 50.000,– €
- Zusätzliche Gebühren für behördliche Maßnahmen
- Zwangsgelder bei Nichteinhaltung von Auflagen
Weitere Konsequenzen:
- Nutzungsuntersagung durch die Bauverwaltung
- Versicherungsschutz gefährdet bei Schadensfällen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht mit höheren Kosten
- Anwendung aktueller Vorschriften bei nachträglicher Genehmigung
Besonders in der Region Hannover, zu der Langenhagen gehört, sind die Kontrollen aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts intensiviert worden. Die Stadt Hannover hat bereits eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, die auch Auswirkungen auf Langenhagen haben könnte.
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Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit Behörden können wir Ihre Erfolgschancen maximieren. Wir kennen die Besonderheiten des digitalen Bauportals in Langenhagen und sorgen für eine optimale Antragstellung.
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