Eine Nutzungsänderung in Lippstadt erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung NRW 2018. Ob Sie Wohnraum in Gewerbe umwandeln möchten, eine Ferienwohnung einrichten oder bestehende Gewerbeflächen anders nutzen wollen – der Fachdienst Bauordnung/Denkmalschutz der Stadt Lippstadt prüft jeden Antrag sorgfältig. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung durch Planeco Building wird Ihr Vorhaben erfolgreich genehmigt.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn Sie die Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils verändern möchten. Dabei ist entscheidend, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde. In Lippstadt regelt die Landesbauordnung NRW 2018 diese Verfahren und stellt die Nutzungsänderung rechtlich einem Bauantrag gleich.
Baurechtlich relevant wird eine Nutzungsänderung bereits dann, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen ergeben können. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte. Selbst wenn Sie keine baulichen Veränderungen vornehmen, müssen Sie einen Antrag stellen, wenn die geplante Nutzung andere Vorschriften zur Anwendung bringt.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Lippstadt?
Eine Genehmigung für die Nutzungsänderung in Lippstadt ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies umfasst sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht der Landesbauordnung NRW.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich erlaubt sind. Hier wird geprüft, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technischen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen. Dazu gehören Aspekte wie Brandschutz, Barrierefreiheit, Stellplatznachweis oder die ausreichende Belichtung von Aufenthaltsräumen.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Lippstadt
- Wohnraum zu Gewerbe: Umwandlung einer Wohnung in ein Büro oder eine Praxis
- Gewerbe zu Wohnraum: Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnungen
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung
- Dachgeschossausbau: Umwandlung eines ungenutzten Dachbodens in Wohnraum
- Gewerbe in Gewerbe: Wechsel der gewerblichen Nutzungsart
- Kellerausbau: Nutzung von Kellerräumen als Aufenthaltsräume
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Lippstadt beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Lippstadt folgt einem strukturierten Ablauf, der eine sorgfältige Vorbereitung erfordert:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit und der technischen Anforderungen
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge einreichen
- Erstellung der Unterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
- Einreichung beim Fachdienst: Vollständige Unterlagen an den Fachdienst Bauordnung/Denkmalschutz
- Behördliche Prüfung: Prüfung durch verschiedene Fachstellen und Beteiligung der Nachbarn
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Der Fachdienst Bauordnung/Denkmalschutz der Stadt Lippstadt ist die zuständige Behörde für alle Nutzungsänderungen. Die Bearbeitungszeit beträgt nach lokalen Erfahrungen etwa 40 Werktage nach Vorliegen vollständiger Unterlagen.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine erfolgreiche Antragstellung in Lippstadt sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Dokumente entscheidet maßgeblich über eine zügige Bearbeitung:
- Bauantragsformular: Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit allen erforderlichen Unterschriften
- Lageplan: Aktueller Lageplan im Maßstab 1:500 (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzung
- Alte Baugenehmigung: Nachweis der bisherigen genehmigten Nutzung
- Stellplatznachweis: Bei Änderung der Stellplatzanforderungen
- Brandschutznachweis: Bei erhöhten Brandschutzanforderungen
Sollten die ursprünglichen Baupläne nicht mehr vorhanden sein, können diese mit einer Vollmacht des Eigentümers im Bauaktenarchiv der Stadt Lippstadt eingesehen und kopiert werden.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Lippstadt?
Die gesetzlichen Bearbeitungsfristen nach der Landesbauordnung NRW betragen 6 Wochen für das vereinfachte Verfahren und 3 Monate für das Standardverfahren. In der Praxis werden in Lippstadt etwa 40 Werktage nach Vorliegen vollständiger Unterlagen benötigt. Die Vollständigkeitsprüfung dauert in der Regel 1–2 Wochen.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Lippstadt?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Lippstadt setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variieren je nach Projektumfang:
Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 200,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
- Zusätzliche Gebühren: Bei aufwendigen Prüfungen 22,– € je angefangene halbe Stunde
Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Durchführung einer Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Nordrhein-Westfalen schwerwiegende Folgen haben. Das Bußgeld kann bis zu 500.000,– € betragen, abhängig von der Art und dem Umfang des Verstoßes.
Weitere Konsequenzen umfassen:
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsforderungen oder Nutzungsuntersagung
- Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung bei nicht genehmigten Nutzungen
- Zivil- und strafrechtliche Haftung: Bei Schadensfällen aufgrund fehlender Kontrollen
Besonders in der Lippstädter Altstadt können zusätzliche Erhaltungssatzungen zu weiteren Genehmigungspflichten und höheren Strafen führen.
Nutzungsänderung in Lippstadt beantragen – mit Planeco Building
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- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Lippstadt: Kenntnisse der örtlichen Besonderheiten
Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten und Fachplanern begleitet Sie persönlich durch das gesamte Verfahren. Dank strukturierter Abläufe und proaktiver Behördenkommunikation minimieren wir Rückfragen und beschleunigen Ihr Genehmigungsverfahren erheblich.
Besonders in Lippstadt kennen wir die spezifischen Anforderungen des Fachdienstes Bauordnung/Denkmalschutz und können gezielt auf lokale Besonderheiten eingehen – von den Erhaltungssatzungen in der Altstadt bis zu den aktuellen Bearbeitungszeiten von etwa 40 Werktagen.


















