Die Nutzungsänderung in Lübeck erfordert eine präzise Kenntnis der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und der spezifischen Anforderungen der Hansestadt. Als Kreisfreie Stadt fungiert Lübeck selbst als Untere Bauaufsichtsbehörde und bearbeitet alle Genehmigungsverfahren eigenständig. Die Behörde am Kleinen Bauhof 11 ist unter der einheitlichen Nummer +49 451 115 erreichbar und bietet verschiedene Verfahrenswege für Ihre Nutzungsänderung an.
Planeco Building unterstützt Sie mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen bei Ihrem Vorhaben in Lübeck. Unsere digitalen Prozesse ermöglichen eine Antragstellung bereits nach 14–21 Tagen, während wir alle erforderlichen Fachplanungen aus einer Hand anbieten.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Lübeck. Nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein entspricht eine Nutzungsänderung formell einem Bauantrag, auch wenn keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Maßgeblich ist dabei, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.
Die rechtliche Einordnung erfolgt nach § 59 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein. Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die Art der Nutzung einer baulichen Anlage ändert – beispielsweise von Wohnraum zu Gewerbe oder umgekehrt. Entscheidend ist, ob sich durch die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Lübeck?
In Lübeck ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde Lübeck prüft dabei jeden Einzelfall sorgfältig.
Gemäß § 61 Absatz 2 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein ist eine Nutzungsänderung verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten. Ändern sich jedoch Aspekte wie Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit, wird eine Genehmigung erforderlich.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Lübeck
- Wohnraum zur Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung für touristische Vermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Lagerhalle zur Werkstatt oder Büro zur Praxis
- Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen für Wohnzwecke
- Dachgeschoss-Ausbau: Speicher oder ungenutzter Dachraum zu Wohnfläche
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Lübeck beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Lübeck folgt einem strukturierten Prozess, den Planeco Building für Sie professionell abwickelt:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit und technischen Anforderungen
- Beauftragung qualifizierter Planer: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt die Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere erforderliche Dokumente
- Einreichung bei der Bauaufsicht: Online oder schriftlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde Lübeck
- Behördliche Prüfung: Bewertung durch die zuständigen Stellen in Lübeck
- Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung nach erfolgreicher Prüfung
Die Hansestadt Lübeck empfiehlt ausdrücklich die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Verfahren verkürzt die Bearbeitungszeit auf einen Monat und reduziert die Gebühren erheblich.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für Ihren Nutzungsänderungsantrag in Lübeck sind verschiedene Dokumente erforderlich, die Planeco Building professionell für Sie zusammenstellt:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte: Aktueller Katasterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Lageplan: Darstellung des Grundstücks mit geplanter Nutzung
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im geeigneten Maßstab
- Baubeschreibung: Detaillierte Erläuterung der geplanten Nutzungsänderung
- Bautechnische Nachweise: Je nach Projekt Statik, Brandschutz oder Schallschutz
- Betriebsbeschreibung: Bei gewerblicher Nutzung detaillierte Angaben zum Betrieb
Zusätzlich können je nach Art der Nutzungsänderung weitere Unterlagen erforderlich sein, etwa Nachweise zur Barrierefreiheit oder zur gesicherten Erschließung. Die Bauaufsichtsbehörde Lübeck prüft die Vollständigkeit der Unterlagen vor Beginn der inhaltlichen Bearbeitung.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Lübeck?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom gewählten Verfahren ab: Die Genehmigungsfreistellung dauert einen Monat, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren drei Monate und das vollständige Verfahren zwei bis vier Monate. Planeco Building optimiert durch professionelle Antragstellung die Bearbeitungszeit erheblich.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Lübeck?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Lübeck setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € (bei Bedarf)
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Gebühren in Lübeck:
- Genehmigungsfreistellung: 4,– € pro angefangene 1.000,– € der Bauwerte
- Vereinfachtes Verfahren: 7,– € pro angefangene 1.000,– € (mindestens 100,– €)
- Vollständiges Verfahren: 11,– € pro angefangene 1.000,– € der Bauwerte
Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Nutzungsänderung ohne Genehmigung in Lübeck kann schwerwiegende Folgen haben. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Sofortige Einstellung der nicht genehmigten Nutzung
- Rückbauanordnung: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
- Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung von Schadensregulierungen
Die Untere Bauaufsichtsbehörde Lübeck überwacht die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften konsequent. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar möglich, aber mit höheren Kosten und Risiken verbunden. Planeco Building empfiehlt daher, vor Beginn der Nutzungsänderung alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Nutzungsänderung in Lübeck beantragen – mit Planeco Building
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- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Umfassende Erfahrung in allen Bundesländern
- Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten bei Ihrem Projekt
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Antragstellung durch digitale Prozesse
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv: Lokale Expertise in Lübeck und ganz Schleswig-Holstein
- Digitaler Ablauf: Moderne Kommunikation und transparente Projektabwicklung
Unsere erfahrenen Architekten und Ingenieure kennen die spezifischen Anforderungen der Lübecker Bauaufsicht und optimieren Ihren Antrag für maximale Erfolgsaussichten. Die persönliche Betreuung und lösungsorientierte Herangehensweise sorgen dafür, dass auch komplexe Projekte sicher und wirtschaftlich umgesetzt werden.
Vertrauen Sie auf Planeco Building als Ihren kompetenten Partner für die Nutzungsänderung in Lübeck. Unsere Expertise in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und die enge Zusammenarbeit mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde Lübeck garantieren Ihnen eine professionelle Projektabwicklung von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Genehmigung.


















