Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Lübeck: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Möchten Sie eine Immobilie in der Hansestadt Lübeck umnutzen? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung für die Nutzungsänderung in nur 14–21 Tagen. Profitieren Sie von unserer Expertise und digitalen Prozessen für Ihr Vorhaben in Schleswig-Holstein.

Die Nutzungsänderung in Lübeck erfordert eine präzise Kenntnis der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und der spezifischen Anforderungen der Hansestadt. Als Kreisfreie Stadt fungiert Lübeck selbst als Untere Bauaufsichtsbehörde und bearbeitet alle Genehmigungsverfahren eigenständig. Die Behörde am Kleinen Bauhof 11 ist unter der einheitlichen Nummer +49 451 115 erreichbar und bietet verschiedene Verfahrenswege für Ihre Nutzungsänderung an.

Planeco Building unterstützt Sie mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen bei Ihrem Vorhaben in Lübeck. Unsere digitalen Prozesse ermöglichen eine Antragstellung bereits nach 14–21 Tagen, während wir alle erforderlichen Fachplanungen aus einer Hand anbieten.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Lübeck. Nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein entspricht eine Nutzungsänderung formell einem Bauantrag, auch wenn keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Maßgeblich ist dabei, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.

Die rechtliche Einordnung erfolgt nach § 59 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein. Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die Art der Nutzung einer baulichen Anlage ändert – beispielsweise von Wohnraum zu Gewerbe oder umgekehrt. Entscheidend ist, ob sich durch die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Lübeck?

In Lübeck ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde Lübeck prüft dabei jeden Einzelfall sorgfältig.

Gemäß § 61 Absatz 2 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein ist eine Nutzungsänderung verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten. Ändern sich jedoch Aspekte wie Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit, wird eine Genehmigung erforderlich.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Lübeck

  • Wohnraum zur Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung für touristische Vermietung
  • Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
  • Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Lagerhalle zur Werkstatt oder Büro zur Praxis
  • Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen für Wohnzwecke
  • Dachgeschoss-Ausbau: Speicher oder ungenutzter Dachraum zu Wohnfläche

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Lübeck beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Lübeck folgt einem strukturierten Prozess, den Planeco Building für Sie professionell abwickelt:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit und technischen Anforderungen
  2. Beauftragung qualifizierter Planer: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt die Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere erforderliche Dokumente
  4. Einreichung bei der Bauaufsicht: Online oder schriftlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde Lübeck
  5. Behördliche Prüfung: Bewertung durch die zuständigen Stellen in Lübeck
  6. Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung nach erfolgreicher Prüfung

Die Hansestadt Lübeck empfiehlt ausdrücklich die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Verfahren verkürzt die Bearbeitungszeit auf einen Monat und reduziert die Gebühren erheblich.

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für Ihren Nutzungsänderungsantrag in Lübeck sind verschiedene Dokumente erforderlich, die Planeco Building professionell für Sie zusammenstellt:

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte: Aktueller Katasterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Lageplan: Darstellung des Grundstücks mit geplanter Nutzung
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im geeigneten Maßstab
  • Baubeschreibung: Detaillierte Erläuterung der geplanten Nutzungsänderung
  • Bautechnische Nachweise: Je nach Projekt Statik, Brandschutz oder Schallschutz
  • Betriebsbeschreibung: Bei gewerblicher Nutzung detaillierte Angaben zum Betrieb

Zusätzlich können je nach Art der Nutzungsänderung weitere Unterlagen erforderlich sein, etwa Nachweise zur Barrierefreiheit oder zur gesicherten Erschließung. Die Bauaufsichtsbehörde Lübeck prüft die Vollständigkeit der Unterlagen vor Beginn der inhaltlichen Bearbeitung.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Lübeck?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom gewählten Verfahren ab: Die Genehmigungsfreistellung dauert einen Monat, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren drei Monate und das vollständige Verfahren zwei bis vier Monate. Planeco Building optimiert durch professionelle Antragstellung die Bearbeitungszeit erheblich.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Lübeck?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Lübeck setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Planungskosten:

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € (bei Bedarf)
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

Behördliche Gebühren in Lübeck:

  • Genehmigungsfreistellung: 4,– € pro angefangene 1.000,– € der Bauwerte
  • Vereinfachtes Verfahren: 7,– € pro angefangene 1.000,– € (mindestens 100,– €)
  • Vollständiges Verfahren: 11,– € pro angefangene 1.000,– € der Bauwerte

Mögliche Baumaßnahmen:

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Nutzungsänderung ohne Genehmigung in Lübeck kann schwerwiegende Folgen haben. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
  • Nutzungsuntersagung: Sofortige Einstellung der nicht genehmigten Nutzung
  • Rückbauanordnung: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
  • Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung von Schadensregulierungen

Die Untere Bauaufsichtsbehörde Lübeck überwacht die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften konsequent. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar möglich, aber mit höheren Kosten und Risiken verbunden. Planeco Building empfiehlt daher, vor Beginn der Nutzungsänderung alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

Nutzungsänderung in Lübeck beantragen – mit Planeco Building

Als Spezialist für Nutzungsänderungen bietet Planeco Building Ihnen in Lübeck einen vollumfänglichen Service mit maximalen Erfolgschancen:

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Umfassende Erfahrung in allen Bundesländern
  • Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten bei Ihrem Projekt
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Antragstellung durch digitale Prozesse
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv: Lokale Expertise in Lübeck und ganz Schleswig-Holstein
  • Digitaler Ablauf: Moderne Kommunikation und transparente Projektabwicklung

Unsere erfahrenen Architekten und Ingenieure kennen die spezifischen Anforderungen der Lübecker Bauaufsicht und optimieren Ihren Antrag für maximale Erfolgsaussichten. Die persönliche Betreuung und lösungsorientierte Herangehensweise sorgen dafür, dass auch komplexe Projekte sicher und wirtschaftlich umgesetzt werden.

Vertrauen Sie auf Planeco Building als Ihren kompetenten Partner für die Nutzungsänderung in Lübeck. Unsere Expertise in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und die enge Zusammenarbeit mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde Lübeck garantieren Ihnen eine professionelle Projektabwicklung von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Genehmigung.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Lübeck?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom gewählten Verfahren ab: Eine Genehmigungsfreistellung dauert einen Monat, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren drei Monate und das vollständige Verfahren zwei bis vier Monate. Planeco Building benötigt für die Erstellung der Antragsunterlagen maximal 14–21 Tage.

Welche Verfahren gibt es für Nutzungsänderungen in Lübeck?

In Lübeck stehen vier Verfahrenswege zur Verfügung: verfahrensfreie Nutzungsänderung, Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und vollständiges Baugenehmigungsverfahren. Die Stadt empfiehlt ausdrücklich die Genehmigungsfreistellung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Lübeck?

Die Gebühren richten sich nach dem Verfahren: Genehmigungsfreistellung kostet 4,– € pro angefangene 1.000,– € der Bauwerte, das vereinfachte Verfahren 7,– € und das vollständige Verfahren 11,– € pro angefangene 1.000,– €. Zusätzlich entstehen Planungskosten von 1.500,– bis 4.000,– €.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Lübeck verfahrensfrei?

Eine Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn sich durch die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen ergeben. Dies betrifft Aspekte wie Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit oder Schallschutz. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde Lübeck.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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