Sie möchten Ihre Immobilie in Marburg umnutzen? Ob Wohnraum zur Ferienwohnung, Gewerbe zu Wohnraum oder Büro zur Praxis – eine Nutzungsänderung in Marburg erfordert meist eine Baugenehmigung. Die Universitätsstadt mit ihrer historischen Altstadt und dem hohen Bedarf an Wohnraum bietet vielfältige Möglichkeiten für erfolgreiche Umnutzungen.
Mit Planeco Building erhalten Sie professionelle Unterstützung für Ihren Antrag auf Nutzungsänderung in Marburg. Unsere Experten kennen die lokalen Besonderheiten und sorgen für eine reibungslose Abwicklung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
[[banner-nutzu]]Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung bezeichnet die Veränderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Nach der Hessischen Bauordnung (HBO) ist dies der Wechsel von einer bisherigen zu einer neuen Nutzungsart. Entscheidend ist dabei nicht, was Sie tatsächlich mit der Immobilie machen, sondern welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde.
Rechtlich entspricht eine Nutzungsänderung einem Bauantrag, auch wenn keine baulichen Veränderungen stattfinden. Die Landesbauordnung stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung und der reinen Umnutzung gleich. Das bedeutet: Selbst ohne Umbaumaßnahmen durchlaufen Sie ein Baugenehmigungsverfahren.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Marburg?
Nach § 63 HBO ist eine Nutzungsänderung in Marburg genehmigungspflichtig, wenn durch die neue Nutzung andere oder weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen entstehen. Dies ist nach der HBO-Regelung meist der Fall, weshalb der Regelfall von einer Genehmigungspflicht ausgeht.
Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus zwei Rechtsbereichen:
- Bauplanungsrecht: Regelt, welche Nutzungen in welchen Gebieten zulässig sind (Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung)
- Bauordnungsrecht: Bestimmt technische Anforderungen wie Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit oder Raumhöhen
- Sicherheitsaspekte: Unterschiedliche Rettungsweganforderungen je nach Nutzungsart
- Infrastruktur: Verschiedene Stellplatzanforderungen für Wohn- und Gewerbenutzung
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Marburg
Als Universitätsstadt mit hohem Wohnraumbedarf sind in Marburg besonders folgende Nutzungsänderungen relevant:
- Wohnraum zur Ferienwohnung: Beliebte Umnutzung für touristische Vermietung
- Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus: Schaffung zusätzlichen Wohnraums für Studenten
- Dachgeschossausbau: Erweiterung der Wohnfläche in bestehenden Gebäuden
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung nicht mehr benötigter Gewerbeflächen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Marburg beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Marburg folgt einem strukturierten Prozess. Planeco Building begleitet Sie durch alle Schritte und sorgt für eine professionelle Abwicklung:
- Machbarkeitsprüfung: Bewertung der Genehmigungsfähigkeit und lokalen Besonderheiten in Marburg
- Unterlagensammlung: Beschaffung aller erforderlichen Dokumente und Bestandspläne
- Planerstellung: Erstellung der Bauzeichnungen mit alter und neuer Nutzung
- Fachplanung: Bei Bedarf Erstellung von Brandschutz-, Statik- oder Schallschutzkonzepten
- Antragstellung: Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Marburg
- Behördenabstimmung: Begleitung des Prüfverfahrens und Beantwortung von Rückfragen
Dank unserer Erfahrung mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen können wir die Antragsqualität so optimieren, dass Nachforderungen minimiert und Genehmigungszeiten verkürzt werden.
[[banner-button]]Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine erfolgreiche Antragstellung in Marburg sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefülltes Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Liegenschaftsplan oder Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den eventuellen Mehrbedarf
- Baubeschreibung mit detaillierter Darstellung der geplanten Nutzung
- Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Vorhaben
- Alte Baugenehmigungen zur Dokumentation der bisherigen Nutzung
Die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ist entscheidend für eine zügige Bearbeitung. Unvollständige Anträge führen zu kostenpflichtigen Nachforderungen und verzögern das Verfahren erheblich.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Marburg?
Die Bearbeitungsdauer in Marburg beträgt typischerweise 3 bis 8 Wochen, wobei Marburg traditionell zu den schnelleren Bauaufsichtsbehörden in Hessen gehört. Die gesetzliche Frist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt maximal 3 Monate, mit möglicher Verlängerung um weitere 2 Monate bei besonderen Umständen.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Marburg?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Marburg setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten in Marburg:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: 10,– € je 1.000,– € Rohbausumme (Mindestgebühr: 100,– €)
- Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen: 1,– € pro m² bis 800 m²
- Bauvoranfrage: 40 % der Baugenehmigungsgebühr, mindestens 100,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz je nach Gemeinde
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Marburg schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
Bußgelder und Strafen:
- Nicht genehmigter Wohnraum: bis zu 50.000,– €
- Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung: bis zu 50.000,– €
- Zusätzliche Gebühren für behördliche Maßnahmen
- Zwangsgelder bei Nichteinhaltung von Auflagen
Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Entstehen durch die Nutzungsänderung Verstöße gegen materielle Vorgaben wie Brandschutz, kann die Behörde Anpassungsmaßnahmen verlangen oder im schlimmsten Fall eine Nutzungsuntersagung aussprechen.
Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen in nicht genehmigten Nutzungseinheiten kann Ihr Versicherer die Regulierung ablehnen. Dies gilt sowohl für die Gebäudeversicherung als auch für gewerbliche Haftpflichtversicherungen.
Nutzungsänderung in Marburg beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr spezialisierter Partner für Nutzungsänderungen in Marburg. Mit unserer langjährigen Erfahrung und lokalen Expertise sorgen wir für eine erfolgreiche Genehmigung Ihres Vorhabens.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung: Umfassende Machbarkeitsbewertung für Ihr Vorhaben in Marburg
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Antragserstellung durch optimierte Prozesse
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Marburg: Wir kennen die Besonderheiten der Universitätsstadt
Besondere Expertise für Marburg:
Als historische Universitätsstadt bringt Marburg besondere Herausforderungen mit sich. Die denkmalgeschützte Altstadt erfordert oft zusätzliche Abstimmungen mit der Denkmalbehörde. Die topographischen Besonderheiten mit Hanglagen und dem historisch gewachsenen Stadtbild führen zu besonderen Anforderungen bei Abstandsflächen und Höhenbegrenzungen.
Unser Team kennt diese lokalen Besonderheiten und stimmt Ihr Projekt frühzeitig mit den zuständigen Stellen ab. So vermeiden wir kostspielige Planungsänderungen und sorgen für eine zügige Genehmigung.
Zuständige Behörde in Marburg: Für das Stadtgebiet Marburg ist der Fachdienst 63 - Bauaufsicht der Stadt Marburg in der Barfüßerstraße 11 zuständig. Für umliegende Gemeinden im Landkreis ist der Fachdienst Bauen des Landkreises Marburg-Biedenkopf verantwortlich.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Marburg?
Eine Nutzungsänderung in Marburg ist erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte:
- Bauplanungsrechtliche Änderungen: Wechsel zwischen Wohn-, Gewerbe- oder Mischnutzung
- Bauordnungsrechtliche Änderungen: Veränderte Anforderungen an Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit
- Sicherheitstechnische Aspekte: Unterschiedliche Rettungsweganforderungen
- Technische Ausstattung: Veränderte Anforderungen an Belichtung, Belüftung oder Raumhöhen
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Marburg
In der Universitätsstadt Marburg sind folgende Nutzungsänderungen besonders häufig:
- Umwandlung zur Ferienwohnung: Touristische Nutzung von Wohnraum
- Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus: Schaffung von studentischem Wohnraum
- Dachgeschossausbau: Zusätzlicher Wohnraum unter dem Dach
- Aufstockung: Vertikale Erweiterung bei Grundstücksknappheit
- Gewerbe in Wohnraum: Umnutzung nicht mehr benötigter Gewerbeflächen
- Büro in Wohnraum: Anpassung an veränderte Arbeitsstrukturen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Marburg beantragen
Planeco Building führt Sie durch den gesamten Prozess der Nutzungsänderung in Marburg:
Phase 1: Vorbereitung und Analyse (1-2 Wochen)
- Kostenlose Erstberatung und Machbarkeitsprüfung
- Analyse der bestehenden Baugenehmigung und aktuellen Nutzung
- Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit am Standort
- Bewertung erforderlicher baulicher Anpassungen
Phase 2: Planung und Antragserstellung (2-3 Wochen)
- Erstellung der erforderlichen Bauzeichnungen durch unsere Architekten
- Ausarbeitung der Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung
- Berechnung der Stellplätze und Wohnflächen
- Koordination mit Fachplanern für Brandschutz oder Statik
Phase 3: Einreichung und Betreuung
- Vollständige Antragstellung bei der Bauaufsichtsbehörde Marburg
- Begleitung des Prüfverfahrens und Beantwortung von Behördenrückfragen
- Abstimmung mit weiteren beteiligten Stellen wie der Denkmalbehörde
Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für einen vollständigen Antrag auf Nutzungsänderung in Marburg sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Planeco Building erstellt alle notwendigen Dokumente professionell für Sie:
Grundlegende Antragsunterlagen:
- Ausgefüllter Antragsvordruck mit allen erforderlichen Unterschriften
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen mit Darstellung der bisherigen und neuen Nutzung
- Baubeschreibung mit detaillierter Erläuterung der Nutzungsänderung
- Stellplatznachweis oder Stellplatzbefreiung
Spezielle Unterlagen je nach Vorhaben:
- Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
- Brandschutzkonzept bei erhöhten Sicherheitsanforderungen
- Schallschutznachweis bei lärmrelevanten Nutzungen
- Statische Berechnungen bei baulichen Veränderungen
- Denkmalschutzrechtliche Unterlagen bei geschützten Gebäuden
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Marburg?
In Marburg können Sie mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 8 Wochen rechnen. Die Stadt gehört traditionell zu den schnelleren Bauaufsichtsbehörden in Hessen. Durch die HBO-Novelle (Baupaket I) vom 14. Oktober 2025 wurde eine Vollständigkeitsfiktion eingeführt: Der Bauantrag gilt nach einem Monat als vollständig, wenn keine Nachforderungen erfolgen, wodurch automatisch die 3-Monats-Frist für die Entscheidung beginnt.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Marburg?
Die Gesamtkosten für eine Nutzungsänderung in Marburg variieren je nach Projektumfang. Hier eine detaillierte Aufstellung:
1. Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Gebühren in Marburg:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: 10,– € je 1.000,– € Rohbausumme (Mindestgebühr: 100,– €)
- Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen: 1,– € pro m² bis 800 m²
- Gesamtgebühren für Nutzungsänderungsgenehmigungen: 100,– bis 3.500,– €
- Bauvoranfrage: 40 % der entsprechenden Baugenehmigungsgebühr, mindestens 100,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Wer in Marburg eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführt, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen:
Finanzielle Strafen:
- Bußgelder bis zu 50.000,– € je nach Art der illegalen Nutzung
- Zusätzliche Gebühren für nachträgliche behördliche Maßnahmen
- Zwangsgelder bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
- Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
Rechtliche Konsequenzen:
- Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde
- Rückbau- oder Anpassungsanordnungen
- Verlust des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen
- Probleme bei Verkauf oder Finanzierung der Immobilie
Besonders in Marburgs historischer Altstadt können zusätzliche denkmalschutzrechtliche Verstöße zu weiteren Sanktionen führen. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar möglich, aber oft mit höheren Kosten und längeren Verfahren verbunden.
Nutzungsänderung in Marburg beantragen – mit Planeco Building
Als spezialisiertes Unternehmen für Baugenehmigungen bundesweit bietet Planeco Building Ihnen in Marburg einen vollumfänglichen Service für Ihre Nutzungsänderung. Unsere lokale Expertise kombiniert mit digitalen Prozessen macht Ihr Vorhaben zum Erfolg.
Unsere Leistungen für Marburg:
- Kostenlose Erstberatung mit Machbarkeitsprüfung für Ihr spezifisches Vorhaben
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge – bewährte Expertise in ganz Deutschland
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten für alle Planungsleistungen
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung durch effiziente Prozesse
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Marburg – wir kennen die örtlichen Besonderheiten
Speziell für Marburg wichtig:
Unsere Experten berücksichtigen die besonderen Gegebenheiten Marburgs: die denkmalgeschützte Altstadt, die topographischen Besonderheiten mit Hanglagen und die spezifischen Anforderungen als Universitätsstadt. Wir stimmen Ihr Projekt frühzeitig mit der städtischen Bauaufsicht in der Barfüßerstraße ab und sorgen für eine reibungslose Genehmigung.
Durch unsere Erfahrung mit der Hessischen Bauordnung und den aktuellen Änderungen durch das Baupaket I vom 14. Oktober 2025 nutzen wir alle verfügbaren Vereinfachungen für Ihr Vorhaben. Die neue Vollständigkeitsfiktion und die verlängerte Geltungsdauer von Baugenehmigungen auf 5 Jahre kommen Ihrem Projekt zugute.


















