Möchten Sie eine Wohnung in Marl als Ferienwohnung vermieten, Gewerbeflächen in Wohnraum umwandeln oder Ihre bestehende gewerbliche Nutzung ändern? Dann benötigen Sie eine Nutzungsänderung und die entsprechende Baugenehmigung. In Marl ist das Bauordnungsamt der Stadt Marl Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Nutzungsänderungen. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung durch Planeco Building wird Ihr Antrag auf Nutzungsänderung schnell und erfolgreich bearbeitet.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die offizielle Änderung der Gebäudenutzung von der ursprünglich genehmigten zu einer neuen Nutzungsart. Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018) ist eine Nutzungsänderung immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben.
Entscheidend ist dabei nicht, wie Sie das Gebäude aktuell nutzen, sondern welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde. Diese Information finden Sie in den Bauakten, die beim Bauordnungsamt Marl eingesehen werden können. Eine Nutzungsänderung entspricht rechtlich einem vollständigen Bauantrag, auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Marl?
Eine Genehmigung für die Nutzungsänderung in Marl wird erforderlich, wenn sich durch die geplante neue Nutzung veränderte Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht.
Bauplanungsrechtliche Aspekte regeln, welche Nutzungsarten in bestimmten Gebieten grundsätzlich zulässig sind. Hierbei spielen Bebauungspläne und die Einordnung in die Umgebungsbebauung eine entscheidende Rolle. Das Bauordnungsrecht hingegen definiert die technischen Anforderungen wie Brandschutz, Barrierefreiheit, Stellplätze oder Rettungswege.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Marl
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung für Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen für Wohnzwecke
- Dachboden zu Wohnraum: Dachgeschossausbau für zusätzliche Wohnfläche
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Marl beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Marl folgt einem strukturierten Ablauf, der durch die BauO NRW 2018 vorgegeben ist:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der geplanten Nutzung auf bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge für Nutzungsänderungen erstellen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung und weitere erforderliche Dokumente
- Einreichung beim Bauordnungsamt Marl: Der vollständige Antrag wird in der Liegnitzer Straße 5 eingereicht
- Behördliche Prüfung: Das Bauordnungsamt prüft den Antrag und beteiligt weitere Behörden
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Planeco Building übernimmt für Sie die komplette Antragstellung und sorgt dafür, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Dadurch verkürzen sich die Bearbeitungszeiten erheblich.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine erfolgreiche Antragstellung in Marl benötigen Sie verschiedene Dokumente und Nachweise:
- Bestandspläne: Grundrisse, Ansichten und Schnitte des bestehenden Gebäudes
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Aktueller Lageplan (nicht älter als 6 Monate)
- Frühere Baugenehmigungen: Dokumentation der ursprünglich genehmigten Nutzung
- Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung: Detaillierte Darstellung der geplanten neuen Nutzung
- Stellplatznachweis: Berechnung der erforderlichen Pkw- und Fahrradstellplätze
- Fachgutachten: Je nach Nutzung Brandschutz-, Schallschutz- oder Statikgutachten
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Marl?
Die Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungen in Marl richtet sich nach der BauO NRW 2018. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Frist 6 Wochen, im regulären Verfahren 3 Monate. Diese Fristen gelten ab Vorlage vollständiger Unterlagen. Planeco Building sorgt durch professionelle Antragstellung dafür, dass Rückfragen minimiert und die Verfahren beschleunigt werden.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Marl?
Die Gesamtkosten für eine Nutzungsänderung in Marl setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Kosten:
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der veranschlagten Baukosten
- Mindestgebühr: 200,– bis 800,– €
Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Marl schwerwiegende Folgen haben:
Bußgelder und Strafen: Bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen drohen Bußgelder bis zu 50.000,– €. Zusätzlich können Zwangsgelder bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen verhängt werden.
Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Das Bauordnungsamt Marl kann Anpassungsmaßnahmen verlangen oder im schlimmsten Fall eine Nutzungsuntersagung aussprechen. Verstöße gegen Brandschutz oder andere Sicherheitsvorschriften werden besonders streng geahndet.
Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen in nicht genehmigten Räumen kann der Versicherungsschutz entfallen. Dies betrifft sowohl Gebäude- als auch Haftpflichtversicherungen.
Nachträgliche Genehmigung: Grundsätzlich ist eine nachträgliche Genehmigung möglich, jedoch werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet. Dies kann zu höheren Anforderungen und Kosten führen.
Nutzungsänderung in Marl beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr erfahrener Partner für Nutzungsänderungen in Marl. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über die notwendige Expertise, um Ihr Vorhaben schnell und sicher zum Erfolg zu führen.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung: Umfassende Machbarkeitsprüfung ohne Verpflichtung
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Faire und nachvollziehbare Preisgestaltung
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Marl: Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und Behördenpraxis
Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten, Bauzeichnern und Fachplanern begleitet Sie persönlich von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Genehmigung. Durch strukturierte Abläufe und proaktive Behördenkommunikation sorgen wir dafür, dass auch komplexe Projekte sicher und wirtschaftlich umgesetzt werden.
Das Bauordnungsamt Marl befindet sich im Stadthaus 3 in der Liegnitzer Straße 5. Für Nutzungsänderungen im Bezirk Ost ist Frau Nicole Holler zuständig, für den Bezirk West können Sie sich an Frau Alexandra Akenya oder Herr Alexander Schürmann wenden. Planeco Building kennt die örtlichen Strukturen und kann Ihren Antrag optimal auf die Anforderungen der Marler Bauaufsicht abstimmen.


















