Eine Nutzungsänderung in Moers erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Ob Sie eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Ihr Gewerbe ändern möchten – die Bauaufsicht der Stadt Moers prüft jeden Antrag sorgfältig nach den Vorgaben der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen derart unterscheidet, dass andere oder weitergehende bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Anforderungen entstehen können. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist dabei nicht entscheidend, welche Nutzung tatsächlich ausgeübt wurde, sondern welche Nutzung früher bauaufsichtlich genehmigt oder in einer beachtlichen Zeitspanne materiell legal ausgeübt wurde.
Für die Beurteilung ist maßgeblich, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Diese Information finden Sie in der Bauakte, die Sie über das Bauaktenarchiv der Stadt Moers einsehen können.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Moers?
Gemäß § 60 Absatz 1 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen bedarf die Nutzungsänderung grundsätzlich einer Baugenehmigung. Dies gilt immer dann, wenn durch die Veränderung andere rechtliche Anforderungen an das Gebäude entstehen. Die Stadt Moers weist explizit darauf hin, dass die Nicht-Einhaltung dieser Genehmigungspflicht ernsthafte Konsequenzen haben kann.
- Bauplanungsrechtliche Aspekte: Prüfung der städtebaulichen Zulässigkeit nach Bebauungsplan oder Umgebungsbebauung
- Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Technische Vorschriften wie Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit
- Sicherheit: Schutz vor Bußgeldern und Nutzungsverboten
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Moers
Die häufigsten Anlässe für eine Nutzungsänderung in Moers sind vielfältig und betreffen verschiedene Bereiche:
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büroflächen oder Läden zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Kellerausbau zu Wohnraum: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Moers beantragen
Der Bauantrag für eine Nutzungsänderung in Moers folgt einem strukturierten Ablauf. Die zuständige Behörde ist die Bauaufsicht (Fachdienst 6.3) der Stadt Moers am Rathausplatz 1.
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung und Standortprüfung
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge einreichen
- Erstellung der Unterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Dokumente
- Einreichung bei der Bauaufsicht Moers: Digital über das Bauportal.NRW oder in Papierform
- Behördliche Prüfung: Vollständigkeitsprüfung binnen 10 Arbeitstagen
- Entscheidung: Im vereinfachten Verfahren binnen 6 Wochen, im regulären Verfahren binnen 3 Monaten
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für die Einreichung eines Bauantrags für eine Nutzungsänderung in Moers sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Die Stadt Moers gibt spezifische Hinweise zur digitalen Einreichung:
- Lageplan/Flurkarte (Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate)
- Grundrisse und Schnittzeichnungen der betroffenen Gebäudeteile
- Baubeschreibung mit detaillierter Darstellung der geplanten Nutzung
- Nachweis zu Art und Umfang der Nutzungsänderung
- Frühere Baugenehmigungen und Bestandsunterlagen
- Fachgutachten (Brandschutz, Statik) bei Bedarf
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Moers?
Die Bearbeitungszeiten in Moers variieren je nach Komplexität des Vorhabens. Bei einfachen Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans beträgt die Bearbeitungszeit 4 bis 8 Wochen. Bei größeren Sonderbauten oder Vorhaben im Außenbereich kann das Genehmigungsverfahren 2 bis 4 Monate dauern.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Moers?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Moers setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € bei Bedarf
- Gutachten: 800,– bis 3.000,– € für Brandschutz oder Schallschutz
- Behördliche Gebühren: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– €
- Mögliche Baumaßnahmen: Je nach Erfordernis 2.000,– bis 50.000,– €
Für Bauvoranfragen beträgt die Mindestgebühr in Moers 50,– €. Bei planungsrechtlichen Vorbescheiden werden 40 % der voraussichtlichen Genehmigungsgebühr erhoben.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Wer eine Immobilie in Moers ohne erforderliche Baugenehmigung anders nutzt, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsverbote: Sofortige Einstellung der Nutzung bis zur Genehmigung
- Rückbauauflagen: Kostspielige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
- Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung bei nicht genehmigten Nutzungen
Die Stadt Moers führt regelmäßige Kontrollen durch und kann bei Verstößen gegen die Bauordnung entsprechende Maßnahmen einleiten.
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