Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr? Mit Planeco Building erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen aus einer Hand. Unser digitaler Service macht Ihren Antrag in nur 14–21 Tagen bereit für die Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde.

Eine Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der aktuellen Bauvorschriften. Ob Sie eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Ihr Büro erweitern möchten – ohne die entsprechende Baugenehmigung drohen empfindliche Bußgelder bis zu 50.000,– €. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Maßgeblich ist dabei, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr ist die zuständige Stelle für die Prüfung und Genehmigung von Nutzungsänderungen. Die Behörde befindet sich im Technischen Rathaus am Hans-Böckler-Platz 5 und ist Teil des Amtes 63 für Bauaufsicht und Denkmalpflege.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr?

Eine Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die geplante neue Nutzung veränderte Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich erlaubt sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technischen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen.

  • Bauplanungsrechtliche Prüfung: Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich?
  • Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Ändern sich Brandschutz-, Stellplatz- oder Barrierefreiheitsanforderungen?
  • Örtliche Bauvorschriften: Sind spezielle Gestaltungssatzungen der Stadt Mülheim zu beachten?
  • Denkmalschutz: Liegt das Gebäude in einem denkmalgeschützten Bereich?

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr

Die häufigsten Arten von Nutzungsänderungen in Mülheim an der Ruhr umfassen verschiedene Umwandlungsszenarien. Bei der Nutzungsänderung Ferienwohnung wird eine normale Wohnung für die Kurzzeitvermietung umgewidmet. Die Nutzungsänderung Gewerbe in Wohnraum wandelt ehemalige Büro- oder Ladenflächen in Wohnungen um.

  1. Wohnraum zu Gewerbe: Umwandlung einer Wohnung in ein Büro oder eine Praxis
  2. Gewerbe zu Wohnraum: Schaffung von Wohnraum aus ehemaligen Büro- oder Ladenflächen
  3. Gewerbe zu Gewerbe: Gewerbe in Gewerbe umwandeln mit anderen Anforderungen
  4. Keller- oder Dachgeschossausbau: Schaffung zusätzlicher Wohn- oder Gewerbeflächen

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung folgt einem strukturierten Ablauf. Zunächst sollten Sie eine Machbarkeitsprüfung durchführen lassen, um die grundsätzliche Zulässigkeit Ihres Vorhabens zu klären. Anschließend beauftragen Sie einen qualifizierten Architekt, der die erforderlichen Bauvorlagen erstellt.

  1. Erstberatung und Vorprüfung: Klärung der grundsätzlichen Zulässigkeit
  2. Beauftragung eines Architekten: Erstellung aller erforderlichen Unterlagen
  3. Antragstellung: Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde Mülheim
  4. Behördliche Prüfung: Bearbeitung durch die zuständigen Stellen
  5. Genehmigung: Erhalt der Baugenehmigung nach 2–3 Monaten

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine vollständige Antragstellung in Mülheim an der Ruhr sind verschiedene Dokumente erforderlich. Der Bauantrag muss auf dem offiziellen Antragsformular eingereicht werden, wobei meist drei Ausfertigungen erforderlich sind. Die Bauzeichnungen müssen die vorgesehene Nutzung eindeutig darstellen und sowohl die alte als auch die neue Nutzung kennzeichnen.

  • Bauantrag: Offizielles Antragsformular in dreifacher Ausfertigung
  • Lageplan: Amtlicher Lageplan oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Nutzungskennzeichnung
  • Bau- und Betriebsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Vorhabens
  • Brandschutzkonzept: Bei Sonderbauten oder besonderen Nutzungen
  • Stellplatznachweis: Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Mülheim

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr?

Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr beträgt normalerweise 2–3 Monate im vereinfachten Verfahren. Bei komplexeren Vorhaben im Vollverfahren können die Bearbeitungszeiten bis zu sechs Monate betragen. Die Dauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Komplexität des Vorhabens ab.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Die Planungskosten für die Antragserstellung durch einen Architekt finden betragen zwischen 1.500,– € und 4.000,– €. Zusätzlich entstehen Gebühren für die Baugenehmigung sowie gegebenenfalls Kosten für Gutachten.

  • Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für Antragserstellung
  • Behördliche Gebühren: 0,3–0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
  • Brandschutzkonzept: 800,– bis 3.000,– € bei Bedarf
  • Statikprüfung: 800,– bis 3.000,– € wenn tragende Bauteile betroffen
  • Schallschutzgutachten: 2.000,– bis 15.000,– € bei lärmintensiven Nutzungen
  • Umbaukosten: 25.000,– bis 120.000,– € je nach erforderlichen Maßnahmen

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde Mülheim kann Bußgelder bis zu 50.000,– € verhängen, insbesondere bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen. Zusätzlich besteht das Risiko einer Nutzungsuntersagung durch die Behörde.

Weitere Konsequenzen umfassen den Verlust des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen und die Gefährdung der Betriebserlaubnis bei gewerblichen Nutzungen. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, jedoch werden dabei die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet, nicht die ursprünglich geltenden. Dies kann zu höheren Kosten und zusätzlichen Anforderungen führen.

Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Mülheim an der Ruhr. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in allen Bundesländern. Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten und Statiker finden begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg.

  • Kostenlose Erstberatung und Machbarkeitsprüfung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragstellung
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Mülheim an der Ruhr

Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Behördenpraxis können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr?

Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr beträgt normalerweise 2–3 Monate im vereinfachten Verfahren. Bei komplexeren Vorhaben kann die Dauer bis zu 6 Monate betragen. Planeco Building benötigt für die Erstellung der Antragsunterlagen nur 14–21 Tage.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung?

Für eine Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr benötigen Sie einen Bauantrag, Lageplan, Bauzeichnungen mit Nutzungskennzeichnung, Bau- und Betriebsbeschreibung sowie gegebenenfalls ein Brandschutzkonzept und einen Stellplatznachweis. Ein qualifizierter Architekt erstellt alle erforderlichen Unterlagen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Mülheim an der Ruhr?

Die Kosten setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– €), behördlichen Gebühren (0,3–0,8 % der Baukosten) und gegebenenfalls Gutachten zusammen. Je nach erforderlichen Umbaumaßnahmen können Gesamtkosten zwischen 26.000,– und 120.000,– € entstehen.

Wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungsfrei?

Eine Nutzungsänderung ist nach § 62 BauO NRW genehmigungsfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten. In der Praxis ist dies jedoch selten der Fall, da sich meist Stellplatz-, Brandschutz- oder andere Anforderungen ändern.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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