Eine Nutzungsänderung in Münster erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume in Wohnraum umnutzen oder eine andere gewerbliche Nutzung planen – die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) regelt klar, wann ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Zusätzlich gelten in Münster besondere Bestimmungen wie die Soziale Erhaltungssatzung, die bei Vorhaben in bestimmten Stadtteilen beachtet werden muss.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.
Nach der BauO NRW 2018 entspricht ein Antrag auf Nutzungsänderung formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnung stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich. Das bedeutet: Selbst wenn Sie für Ihre geplanten Veränderungen überhaupt keine Baumaßnahmen benötigen, stellen Sie einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Münster?
Eine Nutzungsänderung in Münster muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich erlaubt sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit oder Brand- und Schallschutz.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Münster
- Wohnung zur Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung für Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung von Büro- oder Ladenflächen zu Wohnzwecken
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen zu vollwertigen Wohnräumen
- Dachboden zu Wohnraum: Dachgeschossausbau für Wohnzwecke
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Münster beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Münster folgt einem strukturierten Prozess. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, da Fehler oder unvollständige Unterlagen zu erheblichen Verzögerungen führen können.
- Erstberatung und Vorprüfung: Umfassende Machbarkeitsbewertung sowie Prüfung der Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung wird beauftragt
- Erstellung der Antragsunterlagen: Der Planer erstellt Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Dokumente
- Prüfung durch Behörden: Der vollständige Antrag wird beim Bauordnungsamt Münster eingereicht
- Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine fundierte Planung sollten Sie dem Architekten alle verfügbaren Unterlagen zur betroffenen baulichen Anlage übergeben. Das Bauordnungsamt Münster fordert verschiedene Dokumente für den Bauantrag:
- Bestandspläne bzw. Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit kenntlich gemachtem Änderungsbereich
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
- Frühere Baugenehmigungen und bestehende Brandschutzkonzepte
- Stellplatznachweis nach der Stellplatzsatzung Münster
- Bau- und Betriebsbeschreibung auf amtlichem Vordruck
- Herstellungskosten und Berechnung der geänderten Nutzfläche
Bei Sonderbauten ist zusätzlich ein Brandschutzkonzept eines staatlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Münster?
Nach der BauO NRW 2018 hat das Bauordnungsamt Münster sechs Wochen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und drei Monate im vollständigen Verfahren Zeit für die Entscheidung. Bei Vorhaben im Geltungsbereich der Sozialen Erhaltungssatzung beträgt die Frist einen Monat.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Münster?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Münster setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. In Münster drohen folgende Strafen:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Bei sicherheitsrelevanten Mängeln kann die Behörde die Nutzung komplett untersagen
- Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen kann der Versicherer die Regulierung ablehnen
- Nachträgliche Anpassungen: Erforderliche Baumaßnahmen nach aktuellen Vorschriften können teuer werden
Besonders in Münster ist die Soziale Erhaltungssatzung zu beachten, die für Teilbereiche des Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertels gilt. Hier sind auch verfahrensfreie Vorhaben genehmigungspflichtig.
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