Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Neubrandenburg: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie möchten eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg beantragen? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Genehmigung schnell und unkompliziert. Unser digitaler Service macht die Antragstellung zum einfachen Prozess – von der Machbarkeitsprüfung bis zur fertigen Baugenehmigung.

Eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg erfordert eine Baugenehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben. Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt prüft jeden Antrag sorgfältig nach den Vorgaben der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Mit der richtigen Vorbereitung und vollständigen Unterlagen können Sie jedoch zügig zu Ihrer Genehmigung gelangen.

[[banner-nutzu]]

Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die offizielle Überführung einer Immobilie von der bisherigen in eine neue Nutzungsart. Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ist eine Genehmigung immer dann erforderlich, wenn sich die neue Nutzung soweit von der genehmigten unterscheidet, dass unterschiedliche oder weitergehende Anforderungen bauordnungs-, bauplanungs- oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Art anzuwenden wären.

Wichtig zu verstehen: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnung stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich. Selbst wenn Sie keine Baumaßnahmen benötigen, stellen Sie einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg?

Eine Genehmigungspflicht besteht immer dann, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

Bauplanungsrechtliche Prüfung: Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens. Entscheidend ist, ob die geplante Nutzung am jeweiligen Standort grundsätzlich erlaubt ist und den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Das Bauordnungsrecht regelt technische und sicherheitsrechtliche Aspekte wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit, Brand- und Schallschutz sowie Stellplatzanforderungen.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg

  • Wohnraum zur Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung oder eines Einfamilienhauses in eine Ferienunterkunft
  • Gewerbe zu Wohnraum: Umwandlung von Gewerberäumen in Wohnungen zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums
  • Keller oder Dachboden zu Wohnraum: Ausbau bisher ungenutzter Bereiche für Wohnzwecke
  • Gewerbe in Gewerbe: Wechsel von einem Lebensmittelladen zu einer Werkstatt oder von einer Bäckerei zu einem anderen Gewerbebetrieb
  • Garage zu Wohnraum: Umnutzung einer Garage in bewohnbare Räume oder Abstellräume

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Neubrandenburg beantragen

Der Antragsprozess folgt einem strukturierten Ablauf, der durch die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt ist:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzungsänderung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
  2. Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
  4. Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde: Vollständige Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Neubrandenburg
  5. Behördliche Prüfung: Beteiligung verschiedener Stellen und Prüfung aller relevanten Vorschriften
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung für Ihre Nutzungsänderung

[[banner-button]]

Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine fundierte Planung und zügige Bearbeitung sind vollständige Unterlagen entscheidend:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht älter als 3 Monate)
  • Detaillierter Lageplan im Mindestmaßstab 1:500 mit bestehenden und geplanten baulichen Anlagen
  • Bauzeichnungen der betroffenen Geschosse (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Ausführliche Baubeschreibung der geplanten Nutzungsänderung
  • Frühere Baugenehmigungen und Bestandspläne (falls vorhanden)
  • Stellplatznachweis oder -berechnung bei veränderten Mobilitätsanforderungen
  • Spezielle Gutachten für Schall- oder Brandschutz (je nach Nutzungsart)
  • Flächenberechnungen der betroffenen Räume

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Neubrandenburg?

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Verfahrensart. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren muss die Behörde innerhalb von 3 Monaten entscheiden. Bei vollständigen Anträgen können durch die Novellierung der Landesbauordnung von März 2025 beschleunigte Verfahren erwartet werden, da die Frist für Unterlagen-Nachforderungen von 3 Monaten auf 3 Wochen verkürzt wurde.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg?

Die Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Planungskosten:
    • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
    • Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
    • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
  • Behördliche Kosten:
    • Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
    • Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €
    • Zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen
  • Mögliche Baumaßnahmen:
    • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
    • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
    • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Die genauen Kosten hängen von der Komplexität der Nutzungsänderung, der Art der Zielnutzung und den örtlichen Gegebenheiten ab.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben:

  • Bußgelder: Nicht genehmigter Wohnraum oder Ferienwohnungen ohne Nutzungsänderung können mit Bußgeldern bis zu 50.000,– € belegt werden
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Die Behörde kann einen nachträglichen Antrag einfordern, was zu höheren Planungskosten führt
  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften können Anpassungsmaßnahmen oder sogar eine Nutzungsuntersagung erfolgen
  • Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen kann der Versicherer die Regulierung ablehnen
  • Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen drohen zusätzliche Zwangsgelder

Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen und bei sicherheitsrelevanten Mängeln. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.

Nutzungsänderung in Neubrandenburg beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Neubrandenburg. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in allen Verfahrensarten und kennen die spezifischen Anforderungen der örtlichen Bauaufsichtsbehörde.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Umfassende Machbarkeitsbewertung und Beratung zu Ihrem Vorhaben
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern und Verfahrensarten
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Klare Kostenstruktur von Anfang an
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen durch effiziente Prozesse
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Neubrandenburg: Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen

Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit Behörden können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.

Mit Planeco Building wird Ihre Nutzungsänderung in Neubrandenburg zum planbaren Erfolg. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und starten Sie noch heute in Ihr Projekt.

Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung), behördlichen Gebühren (0,3 bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €) und eventuellen Baumaßnahmen zusammen. Die Gesamtkosten hängen stark von der Art und Komplexität der geplanten Nutzungsänderung ab.

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg?

Die Bearbeitungszeit bei der Bauaufsichtsbehörde beträgt im vereinfachten Verfahren maximal 3 Monate. Durch die Novellierung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern von März 2025 wurden die Verfahren beschleunigt. Mit Planeco Building erstellen wir Ihre Antragsunterlagen in nur 14–21 Tagen.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg genehmigungspflichtig?

Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben. Dies betrifft beispielsweise die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen, Gewerbe in Wohnraum oder verschiedene Gewerbearten untereinander. Auch ohne bauliche Veränderungen ist oft eine Genehmigung notwendig.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg?

Für den Antrag benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte, einen detaillierten Lageplan, Bauzeichnungen der betroffenen Geschosse, eine ausführliche Baubeschreibung und gegebenenfalls frühere Baugenehmigungen. Je nach Nutzungsart können zusätzliche Gutachten für Brandschutz oder Schallschutz erforderlich sein.

Kann ich eine Nutzungsänderung nachträglich beantragen?

Ja, eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Allerdings können Bußgelder bis zu 50.000,– € drohen und höhere Planungskosten durch die komplexere Bestandsaufnahme entstehen. Es ist daher empfehlenswert, die Genehmigung vor Beginn der Nutzungsänderung zu beantragen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

arrow icon

arrow icon

arrow icon
Was Sie auch interessieren könnte

Verwandte Artikel für Bauherren

arrow right
arrow right