Eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg erfordert eine Baugenehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben. Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt prüft jeden Antrag sorgfältig nach den Vorgaben der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Mit der richtigen Vorbereitung und vollständigen Unterlagen können Sie jedoch zügig zu Ihrer Genehmigung gelangen.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die offizielle Überführung einer Immobilie von der bisherigen in eine neue Nutzungsart. Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ist eine Genehmigung immer dann erforderlich, wenn sich die neue Nutzung soweit von der genehmigten unterscheidet, dass unterschiedliche oder weitergehende Anforderungen bauordnungs-, bauplanungs- oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Art anzuwenden wären.
Wichtig zu verstehen: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnung stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich. Selbst wenn Sie keine Baumaßnahmen benötigen, stellen Sie einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg?
Eine Genehmigungspflicht besteht immer dann, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.
Bauplanungsrechtliche Prüfung: Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens. Entscheidend ist, ob die geplante Nutzung am jeweiligen Standort grundsätzlich erlaubt ist und den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.
Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Das Bauordnungsrecht regelt technische und sicherheitsrechtliche Aspekte wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit, Brand- und Schallschutz sowie Stellplatzanforderungen.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg
- Wohnraum zur Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung oder eines Einfamilienhauses in eine Ferienunterkunft
- Gewerbe zu Wohnraum: Umwandlung von Gewerberäumen in Wohnungen zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums
- Keller oder Dachboden zu Wohnraum: Ausbau bisher ungenutzter Bereiche für Wohnzwecke
- Gewerbe in Gewerbe: Wechsel von einem Lebensmittelladen zu einer Werkstatt oder von einer Bäckerei zu einem anderen Gewerbebetrieb
- Garage zu Wohnraum: Umnutzung einer Garage in bewohnbare Räume oder Abstellräume
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Neubrandenburg beantragen
Der Antragsprozess folgt einem strukturierten Ablauf, der durch die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt ist:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzungsänderung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
- Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde: Vollständige Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Neubrandenburg
- Behördliche Prüfung: Beteiligung verschiedener Stellen und Prüfung aller relevanten Vorschriften
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung für Ihre Nutzungsänderung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine fundierte Planung und zügige Bearbeitung sind vollständige Unterlagen entscheidend:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht älter als 3 Monate)
- Detaillierter Lageplan im Mindestmaßstab 1:500 mit bestehenden und geplanten baulichen Anlagen
- Bauzeichnungen der betroffenen Geschosse (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Ausführliche Baubeschreibung der geplanten Nutzungsänderung
- Frühere Baugenehmigungen und Bestandspläne (falls vorhanden)
- Stellplatznachweis oder -berechnung bei veränderten Mobilitätsanforderungen
- Spezielle Gutachten für Schall- oder Brandschutz (je nach Nutzungsart)
- Flächenberechnungen der betroffenen Räume
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Neubrandenburg?
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Verfahrensart. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren muss die Behörde innerhalb von 3 Monaten entscheiden. Bei vollständigen Anträgen können durch die Novellierung der Landesbauordnung von März 2025 beschleunigte Verfahren erwartet werden, da die Frist für Unterlagen-Nachforderungen von 3 Monaten auf 3 Wochen verkürzt wurde.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Neubrandenburg?
Die Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
- Behördliche Kosten:
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €
- Zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen
- Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Die genauen Kosten hängen von der Komplexität der Nutzungsänderung, der Art der Zielnutzung und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben:
- Bußgelder: Nicht genehmigter Wohnraum oder Ferienwohnungen ohne Nutzungsänderung können mit Bußgeldern bis zu 50.000,– € belegt werden
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Die Behörde kann einen nachträglichen Antrag einfordern, was zu höheren Planungskosten führt
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften können Anpassungsmaßnahmen oder sogar eine Nutzungsuntersagung erfolgen
- Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen kann der Versicherer die Regulierung ablehnen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen drohen zusätzliche Zwangsgelder
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen und bei sicherheitsrelevanten Mängeln. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.
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