Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Oberhausen: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Planen Sie eine Nutzungsänderung in Oberhausen? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung schnell und digital. Von der Erstberatung bis zur fertigen Genehmigung – alles aus einer Hand für Ihr Projekt in Oberhausen.

Möchten Sie in Oberhausen eine bestehende Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Ihre Gewerbefläche zur Wohnfläche machen oder für ein anderes Gewerbe umnutzen? Dann benötigen Sie eine Nutzungsänderung in Oberhausen! Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Oberhausen, erreichbar unter bauordnung@oberhausen.de, ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Genehmigungsverfahren.

Oberhausen gehört zu den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen mit den kürzesten Bearbeitungszeiten für Baugenehmigungsverfahren. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zwischen 6 Wochen und 3 Monaten, abhängig von der Komplexität Ihres Vorhabens. Diese effiziente Bearbeitung macht Oberhausen zu einem attraktiven Standort für Ihr Nutzungsänderungsprojekt.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Oberhausen. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 ist eine Nutzungsänderung grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, es greifen spezifische Ausnahmeregelungen.

Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Falls Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vorliegt, kann diese über das Bauaktenarchiv der Stadt Oberhausen eingesehen werden. Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag, auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Oberhausen?

Eine Nutzungsänderung muss in Oberhausen immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und ergibt sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, einschließlich Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit sowie Brand- und Schallschutz.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Oberhausen

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Oberhausen beantragen

Der Verfahrensablauf für eine Nutzungsänderung in Oberhausen folgt einem strukturierten Prozess, der durch die Landesbauordnung NRW geregelt ist:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der geplanten Nutzung auf Zulässigkeit am Standort
  2. Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Dokumente werden vorbereitet
  4. Digitale Antragstellung: Einreichung über das Bauportal.NRW bei der Bauaufsichtsbehörde Oberhausen
  5. Behördliche Prüfung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine vollständige Antragstellung in Oberhausen sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Stadt Oberhausen akzeptiert Anträge ausschließlich in digitaler Form über das Bauportal.NRW:

  • Lageplan oder amtlicher Lageplan in dreifacher Ausfertigung
  • Bauzeichnungen nach Bauprüfverordnung in dreifacher Ausfertigung
  • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
  • Nachweis der bisherigen Nutzung und alte Baugenehmigung
  • Brandschutzkonzept bei Publikumsnutzungen (Kosten: 1.000,– bis 4.000,– €)
  • Statikprüfung bei betroffenen tragenden Bauteilen (Kosten: 800,– bis 3.000,– €)
  • Schallschutznachweis bei entsprechenden Fragestellungen

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Oberhausen?

Die Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungen in Oberhausen beträgt zwischen 6 Wochen und 3 Monaten, abhängig von der Komplexität des Vorhabens. Oberhausen gehört zu dem Viertel der kreisfreien Städte mit den kürzesten Verfahrensdauern in Nordrhein-Westfalen. Diese kurzen Bearbeitungszeiten sind das Ergebnis einer gut organisierten Bauaufsichtsbehörde.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Oberhausen?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Oberhausen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
  • Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €

3. Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Oberhausen schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Nicht genehmigter Wohnraum bis zu 50.000,– €
  • Ferienwohnung ohne Genehmigung: Strafen bis zu 50.000,– €
  • Nutzungsuntersagung: Bei sicherheitsrelevanten Mängeln
  • Versicherungsschutz gefährdet: Regulierung kann abgelehnt werden
  • Nachträgliche Genehmigungskosten: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.

Nutzungsänderung in Oberhausen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr spezialisierter Partner für Nutzungsänderungen in Oberhausen. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über einzigartige Erfahrung und kennen die spezifischen Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde Oberhausen genau.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung mit umfassender Machbarkeitsbewertung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
  • Rundum-Service: Architektur, Statiker, Brandschutz und mehr
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Oberhausen

Durch unsere Spezialisierung auf Verfahren zur Nutzungsänderung und die tägliche Behördenpraxis können wir Ihre Erfolgschancen maximieren. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.

Die digitale Antragstellung über das Bauportal.NRW ermöglicht es uns, Ihren Bauantrag stellen zu lassen komfortabel, sicher und rechtsverbindlich. Dadurch profitieren Sie von weiteren Effizienzgewinnen und Verbesserungen im Genehmigungsverfahren.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Antrag auf Nutzungsänderung in Oberhausen?

Die Kosten für einen Bauantrag auf Nutzungsänderung in Oberhausen betragen in der Regel zwischen 0,3 % und 0,8 % der veranschlagten Baukosten, mindestens jedoch 200,– bis 800,– €. Zusätzlich entstehen Planungskosten für die Antragserstellung (1.500,– bis 4.000,– €) sowie gegebenenfalls Kosten für Gutachten und weitere Nachweise.

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Oberhausen?

Die Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungen in Oberhausen liegt zwischen 6 Wochen und 3 Monaten, abhängig von der Komplexität des Vorhabens. Oberhausen gehört zu den kreisfreien Städten mit den kürzesten Bearbeitungszeiten in Nordrhein-Westfalen. Mit Planeco Building erfolgt die Antragserstellung bereits innerhalb von 14–21 Tagen.

Kann eine Nutzungsänderung in Oberhausen abgelehnt werden?

Ja, eine Nutzungsänderung kann von der Bauaufsichtsbehörde Oberhausen abgelehnt werden, wenn die Anforderungen des Baurechts nicht erfüllt sind. Häufige Ablehnungsgründe sind Verstöße gegen das Bauplanungsrecht, fehlende Voraussetzungen wie Stellplätze oder unzureichender Brandschutz. Eine professionelle Machbarkeitsprüfung minimiert das Risiko einer Ablehnung erheblich.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Oberhausen?

Für eine Nutzungsänderung in Oberhausen benötigen Sie Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Nachweis der bisherigen Nutzung und die alte Baugenehmigung. Je nach Vorhaben sind zusätzlich Brandschutzkonzept, Statikprüfung oder Schallschutznachweis erforderlich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital über das Bauportal.NRW.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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