Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Paderborn: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Paderborn? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung schnell und unkompliziert. Unser digitaler Service macht den Antragsprozess transparent und effizient – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Genehmigung.

Eine Nutzungsänderung in Paderborn erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung spezifischer baurechtlicher Vorschriften. Das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn am Hoppenhof 33 ist die zuständige Behörde für alle Genehmigungsverfahren. Die Bearbeitungszeiten liegen zwischen sechs Wochen und vier Monaten, abhängig von der Komplexität des Vorhabens. Mit Planeco Building erhalten Sie professionelle Unterstützung für Ihren Antrag auf Nutzungsänderung und verkürzen die Verfahrensdauer erheblich.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die bisherige genehmigte Nutzungsart einer baulichen Anlage ändert – unabhängig davon, ob bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden oder nicht. Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) bedarf die Nutzungsänderung grundsätzlich einer Baugenehmigung, sofern durch die neue Nutzung andere oder weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen entstehen als für die bisherige Nutzung.

Die Genehmigungspflicht entsteht dann, wenn sich durch die Nutzungsänderung die Anforderungen an das Gebäude ändern. Dies kann verschiedene Bereiche betreffen:

  • Brandschutzvorschriften: Neue Anforderungen an Rettungswege und Brandabschnitte
  • Stellplatzanforderungen: Veränderte Anzahl erforderlicher Parkplätze
  • Barrierefreiheit: Zusätzliche Zugänglichkeitsanforderungen
  • Planungsrechtliche Aspekte: Zulässigkeit der neuen Nutzung im jeweiligen Gebiet

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Paderborn?

In Paderborn ist eine Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die geplante neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben als für die bisherige Nutzung. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Sachverhalte. Die Prüfung erfolgt anhand der gültigen Bebauungspläne der Stadt Paderborn sowie der lokalen Bauvorschriften.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten in welchen Gebieten erlaubt sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, einschließlich Raumhöhen, Fluchtwege und Brandschutz.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Paderborn

Die häufigsten Anwendungsfälle für Nutzungsänderungen in Paderborn umfassen verschiedene Umwandlungsszenarien:

  1. Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung in eine Kurzzeitvermietung
  2. Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung von Büro- oder Geschäftsflächen zu Wohnzwecken
  3. Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
  4. Kellerausbau zu Wohnraum: Umwandlung ungenutzter Kellerräume in Wohnfläche
  5. Dachgeschossausbau: Nutzung von Dachräumen für Wohnzwecke

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Paderborn beantragen

Der Bauantrag für eine Nutzungsänderung in Paderborn folgt einem strukturierten Prozess, der eine sorgfältige Vorbereitung erfordert:

  • Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
  • Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen
  • Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Nachweise werden vorbereitet
  • Einreichung beim Bauordnungsamt: Der vollständige Antrag wird bei der zuständigen Behörde eingereicht
  • Behördliche Prüfung: Das Bauordnungsamt prüft den Antrag innerhalb der gesetzlichen Fristen
  • Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

Planeco Building begleitet Sie durch den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass Ihr Antrag vollständig und fachgerecht eingereicht wird. Unsere Expertise minimiert Rückfragen der Behörden und beschleunigt das Verfahren erheblich.

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine erfolgreiche Antragstellung in Paderborn sind umfassende Bauvorlagen nach § 70 BauO NRW erforderlich. Der Antrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eingereicht werden, typischerweise einem Architekt oder Bauingenieur.

Die erforderlichen Unterlagen umfassen:

  1. Bauantrag auf amtlichem Vordruck mit vollständigen Angaben zum Vorhaben
  2. Baubeschreibung mit detaillierter Darstellung der geplanten Nutzung
  3. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100)
  4. Lageplan im Maßstab 1:500 basierend auf aktuellem Katasterauszug
  5. Flächenberechnungen der Nutz- und gegebenenfalls Wohnflächen
  6. Stellplatznachweis entsprechend der Paderborner Stellplatzablösesatzung
  7. Erhebungsbogen für Baugenehmigungen mit statistischen Angaben

Das Bauordnungsamt Paderborn prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Alle Dokumente sind grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Paderborn?

Die offizielle Bearbeitungsdauer für Bauanträge im vereinfachten Verfahren beträgt nach § 71 Abs. 6 BauO NRW 2018 sechs Wochen. In der Praxis liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit in Paderborn zwischen sechs Wochen und vier Monaten, abhängig von der Komplexität des Einzelfalls und der Beteiligung anderer Behörden. Mit Planeco Building verkürzen sich diese Zeiten durch professionell aufbereitete Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation erheblich.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Paderborn?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Paderborn setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und hängen vom individuellen Vorhaben ab:

1. Planungskosten:

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten:

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
  • Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €

3. Mögliche Baumaßnahmen:

  1. Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  2. Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  3. Stellplatzablöse in Paderborn: 750,– bis 6.901,– € pro Stellplatz je nach Zone
  4. Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Die Stadt Paderborn hat eine zonale Stellplatzablösesatzung mit unterschiedlichen Ablösebeträgen: Zone I (erweiterter Innenstadtbereich) zwischen 1.725,– und 6.901,– €, Zone II zwischen 1.129,– und 4.516,– € sowie Zone III zwischen 750,– und 3.000,– € je Stellplatz.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung ohne erforderliche Genehmigung kann in Paderborn erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • Nutzungsuntersagung: Sofortige Einstellung der nicht genehmigten Nutzung
  • Bußgelder: In Nordrhein-Westfalen bis zu 40.000,– € je nach Gebäudeart und Standort
  • Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
  • Wiederherstellungsanordnung: Rückbau zur rechtmäßigen Nutzung

Besonders problematisch sind versicherungsrechtliche Konsequenzen: Bei Schadensfällen in nicht genehmigten Nutzungseinheiten kann der Versicherer die Regulierung ablehnen. Dies gilt sowohl für die Gebäudeversicherung als auch für gewerbliche Haftpflichtversicherungen. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.

Nutzungsänderung in Paderborn beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Paderborn. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in allen Bundesländern und kennen die spezifischen Anforderungen der Paderborner Behörden.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Machbarkeitsprüfung für Ihr Vorhaben
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Verfahrensarten
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Klare Kostenstruktur von Anfang an
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Paderborn: Kenntnis der örtlichen Besonderheiten

Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten, Bauzeichnern und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg. Strukturierte Abläufe, lösungsorientiertes Arbeiten und der nötige Pragmatismus sorgen dafür, dass auch komplexe Projekte sicher und wirtschaftlich umgesetzt werden.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Paderborn?

Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Paderborn beträgt zwischen sechs Wochen und vier Monaten, abhängig von der Komplexität des Vorhabens. Das Bauordnungsamt prüft zunächst innerhalb von zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit der Unterlagen. Mit Planeco Building verkürzen sich die Zeiten durch professionell aufbereitete Antragsunterlagen erheblich.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Paderborn?

Die Kosten setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– €), behördlichen Gebühren (200,– bis 800,– € Mindestgebühr) und möglichen Baumaßnahmen zusammen. Zusätzlich können Stellplatzablösegebühren zwischen 750,– und 6.901,– € pro Stellplatz anfallen, abhängig von der Zone in Paderborn.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Paderborn?

Erforderlich sind ein Bauantrag auf amtlichem Vordruck, Baubeschreibung, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, Lageplan im Maßstab 1:500, Flächenberechnungen, Stellplatznachweis und ein Erhebungsbogen. Alle Dokumente müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt und in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Ist eine Nutzungsänderung in Paderborn immer genehmigungspflichtig?

Eine Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben. Nach der BauO NRW 2018 gibt es einige Erleichterungen, besonders bei der Schaffung von Wohnraum. Auch verfahrensfreie Nutzungsänderungen müssen jedoch alle baurechtlichen Vorschriften einhalten.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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