Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Paderborn: Zuständige Behörde finden & Antrag stellen

February 4, 2026
Update:
August 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 4, 2026
Update:
August 7, 2026
In Paderborn entscheiden gleich drei Behörden über Ihre Nutzungsänderung – je nach Lage des Grundstücks. Wir klären Zuständigkeit, Verfahren und Unterlagen, damit Ihr Antrag ohne Verzögerung bei der richtigen Stelle landet.

Für eine Nutzungsänderung in Paderborn gibt es nicht die eine zuständige Behörde. Je nachdem, wo Ihr Gebäude liegt, entscheidet entweder das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn, das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn oder die eigene Bauaufsicht der Stadt Delbrück über Ihren Antrag. Wer die falsche Stelle kontaktiert oder das falsche Online-Portal nutzt, verliert schnell mehrere Wochen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die richtige Behörde finden, welches Verfahren für Ihr Vorhaben greift und worauf Sie bei typischen Paderborner Umnutzungen achten müssen.

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Zuständigkeit klären: Stadt Paderborn, Kreis Paderborn oder Delbrück?

Liegt Ihr Grundstück im Stadtgebiet Paderborn, ist das städtische Bauordnungsamt Ihr Ansprechpartner. Für das übrige Kreisgebiet gilt: Das Amt für Bauen und Wohnen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Paderborn und Delbrück zuständig, wie der Kreis Paderborn auf seiner Serviceseite erklärt. Delbrück hat also eine dritte, eigenständige Bauaufsicht.

Diese Dreiteilung ist mehr als eine Formalie: Sie entscheidet auch, welches digitale Antragsportal Sie nutzen müssen. Die Stadt Paderborn wickelt Bauanträge über mein-digiport.de ab, wo laut dem digitalen Serviceportal Paderborn zahlreiche Bauantragsformulare als Onlinedienstleistung oder PDF verfügbar sind. Der Kreis Paderborn hat dagegen mit „ElanComfort“ eine eigene Plattform eingeführt, über die Bauanträge und weitere baurechtliche Anträge vollständig digital eingereicht werden können. Wer sein Grundstück in einem Randgebiet der Stadt hat, sollte die Zuständigkeit vor der Antragstellung unbedingt schriftlich klären, um Fehleinreichungen zu vermeiden.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Paderborn überhaupt genehmigungspflichtig?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, sobald sich die tatsächliche Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils von der zuletzt genehmigten Nutzung unterscheidet. Genehmigungspflichtig wird sie, wenn die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Anforderungen auslöst, etwa an Stellplätze, Brandschutz, Rettungswege oder Barrierefreiheit. Das gilt unabhängig davon, ob Sie baulich etwas verändern. Ein reiner Nutzerwechsel ohne einen einzigen Handwerkerauftrag kann also genauso genehmigungspflichtig sein wie ein größerer Umbau.

Bevor Sie planen, brauchen Sie Klarheit über die zuletzt genehmigte Nutzung. Diese finden Sie in der Bauakte. Die Stadt Paderborn stellt dafür eine eigene Bauarchivauskunft bereit, wobei laut Serviceportal Auskunft aus den Bauakten grundsätzlich nur die Eigentümerin oder der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks erhält, sonst nur mit Vollmacht. Für Mieter, die eine Umnutzung anstoßen möchten, ist das ein häufig übersehener erster Schritt: Ohne Einbindung des Eigentümers kommt man an die entscheidende Information gar nicht heran.

Typische Nutzungsänderungen in Paderborn: Von der Altstadt bis Sennelager

In der Praxis zeigen sich in Paderborn immer wieder ähnliche Konstellationen:

  • Ladenlokale in der Altstadt: Leerstehende Geschäftsflächen am Marktplatz oder Rathausplatz werden zu Wohnraum oder Gastronomie umgenutzt, oft mit Denkmalschutzbezug bei historischen Bürgerhäusern.
  • Keller- und Dachbodenausbau: In Wohngebieten wie Elsen oder Dahl aus den 1960er- bis 1980er-Jahren werden ungenutzte Keller- oder Dachflächen zu Wohnraum. Hier sind Belichtung und Rettungswege häufig die kritischen Punkte.
  • Gewerbe zu Gewerbe: In den Gewerbegebieten Marienloh, Sennelager oder Schloß Neuhaus wechseln Büro- oder Verkaufsflächen die Nutzung, etwa zu Praxisräumen oder kleinteiligem Handwerk, mit unterschiedlichen Anforderungen an Stellplätze und Emissionen.
  • Wohnung zu Studierendenwohnraum: Die Universität Paderborn mit rund 20.000 Studierenden erzeugt konstante Nachfrage nach möbliertem Wohnraum und Boardinghäusern, was Umnutzungen innenstadtnaher Gewerbeflächen begünstigt.
  • Wohnung zur Ferienwohnung: Ein wachsender Fall, der ab 2026 auch steuerlich neu zu bewerten ist (dazu unten mehr).

Bei baulichen Eingriffen, etwa dem Herausbrechen tragender Wände beim Ladenumbau oder der Verstärkung von Deckenbalken beim Dachausbau, wird zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis erforderlich. Ein einfacher Nachweis dieser Art kostet ab 500,–€ netto, komplexere Fälle mit Lastumverteilung liegen entsprechend höher, wie auf unserer Seite zu Statiker Kosten aufgeschlüsselt ist.

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Die Verfahrensarten nach der BauO NRW: Was für Ihr Vorhaben gilt

Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung kennt für Nutzungsänderungen im Wesentlichen vier Wege, die sich in Prüfungstiefe und Aufwand deutlich unterscheiden:

  1. Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW): Möglich nur innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans. Die Gemeinde hat einen Monat Zeit, ein Genehmigungsverfahren zu verlangen, sonst kann gebaut werden. Wichtig: Für die Genehmigungsfreistellung gilt, dass weder für die Gemeinde noch für die Bauaufsichtsbehörde eine Prüfpflicht besteht, wie das Bauportal NRW klarstellt. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit bleibt vollständig bei Ihnen.
  2. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW): Die Behörde prüft nur ein eingeschränktes Programm, etwa bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und örtliche Bauvorschriften. Brandschutz wird hier formal nicht geprüft, muss aber trotzdem materiell eingehalten werden. Dieses Verfahren betrifft die meisten Wohn- und Gewerbe-Nutzungsänderungen in Paderborn.
  3. Verfahren für große Sonderbauten (§ 65 BauO NRW): Greift bei größeren gewerblichen Vorhaben, etwa Gastronomie mit vielen Plätzen oder Beherbergungsbetrieben.
  4. Abweichung, Ausnahme, Befreiung (§ 69 BauO NRW): Notwendig, wenn Ihr Vorhaben von Bebauungsplan-Festsetzungen oder materiellem Recht wie Abstandsflächen abweicht.

Welches Verfahren zutrifft, hängt außerdem von der Gebäudeklasse und davon ab, ob ein Sonderbau nach § 50 BauO NRW vorliegt. Eine belastbare Einschätzung setzt Erfahrung mit der konkreten Vorschriftenlage voraus, weshalb wir bei Planeco Building jedes Vorhaben zunächst auf das passende Verfahren hin prüfen, bevor Unterlagen erstellt werden.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag

Unabhängig vom Verfahren verlangen sowohl Stadt als auch Kreis Paderborn im Kern vergleichbare Bauvorlagen:

  • Aktuelle Bestandspläne (Grundrisse, Ansichten, Lageplan)
  • Nachweis der zuletzt genehmigten Nutzung aus der Bauakte
  • Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Nutzungsänderungen
  • Berechnung der Nutzflächen und ggf. des Stellplatzbedarfs
  • Bei baulichen Eingriffen: statische Unterlagen und Angaben zum Brandschutz

Der Antrag selbst muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eingereicht werden. Wer noch keinen passenden Ansprechpartner hat, findet über unsere Seite Statiker finden sowie über unser Architekten-Team qualifizierte Unterstützung für die gesamte Region Ostwestfalen-Lippe.

Kosten und Bearbeitungsdauer einer Nutzungsänderung in Paderborn

Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Blöcken zusammen: Planungsleistungen für die Antragsunterlagen, behördliche Gebühren, die sich nach Nutzfläche und Verfahrensart richten, und mögliche Baumaßnahmen wie Brandschutzertüchtigung oder Stellplatzablöse. Die Stadt Paderborn erhebt für bestimmte Gebietsteile eine eigene Stellplatzablösesatzung, sodass fehlende Stellplätze in Innenstadtlagen finanziell ausgeglichen werden können, statt bauliche Nachweise zu erbringen.

Bei Planeco Building erstellen wir die vollständigen Antragsunterlagen für Ihr Vorhaben in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen, sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen. Über 1.400 erfolgreich begleitete Bauanträge zeigen: Eine saubere Vorprüfung von Zuständigkeit, Verfahrensart und Bauakte spart in der Praxis mehr Zeit als jede Beschleunigung im laufenden Verfahren. Mehr zur Nutzungsänderung generell und zu den Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf unseren jeweiligen Fachseiten.

Ferienwohnung in Paderborn: Ab 2026 zählt die Beherbergungssteuer mit

Wer eine Wohnung in Paderborn per Nutzungsänderung zur Ferienwohnung umwidmen möchte, sollte einen aktuellen Beschluss in seine Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen: Ab dem 1. April 2026 erhebt die Stadt Paderborn eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3% der Bemessungsgrundlage auf entgeltliche Übernachtungen, wie das digitale Serviceportal Paderborn bestätigt. Betroffen sind ausdrücklich auch Privatzimmer und Ferienwohnungen. Vermieter müssen künftig vierteljährlich eine Steuererklärung beim Amt für Finanzen einreichen.

Diese Steuer ersetzt keine bauordnungsrechtliche Prüfung, sie kommt zusätzlich zur Nutzungsänderung hinzu. Für die Kalkulation Ihrer Mieteinnahmen bedeutet das: Die Genehmigung ist die eine Hürde, die neue Abgabe ab 2026 ein zweiter, unabhängiger Kostenfaktor, der bislang in kaum einer Planung berücksichtigt wird.

Was passiert, wenn Sie ohne Genehmigung nutzen?

Eine ungenehmigte Nutzungsänderung kann zu einer Nutzungsuntersagung durch die Behörde führen, mit der Folge, dass die neue Nutzung sofort eingestellt werden muss. Zusätzlich drohen Bußgelder, deren Höhe sich nach dem Einzelfall richtet. In der Praxis zeigt sich zudem ein oft unterschätztes Risiko: Bei Schäden kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn die tatsächliche Nutzung nicht der genehmigten entspricht. Gerade bei gewerblichen Umnutzungen, etwa der Umwandlung eines Ladenlokals in eine Praxis oder Gastronomie, lohnt sich deshalb eine frühzeitige Prüfung durch einen erfahrenen Partner, bevor Mietverträge unterschrieben oder Umbauten begonnen werden.

Planeco Building begleitet Eigentümer und Gewerbetreibende in der Region Paderborn von der ersten Einschätzung bis zur Einreichung bei der richtigen Behörde, egal ob Stadt Paderborn, Kreis Paderborn oder Delbrück zuständig ist. Für bauliche Eingriffe im Zuge der Umnutzung übernehmen unsere Statiker zusätzlich die erforderlichen Nachweise, sodass Architektur, Statik und Antragstellung aus einer Hand kommen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie finde ich heraus, ob die Stadt Paderborn, der Kreis Paderborn oder Delbrück für meine Nutzungsänderung zuständig ist?

Entscheidend ist die genaue Lage Ihres Grundstücks. Liegt es im Stadtgebiet Paderborn, ist das städtische Bauordnungsamt zuständig, für das übrige Kreisgebiet außer Delbrück das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises. Delbrück hat eine eigene Bauaufsicht. Bei Grundstücken in Randlagen sollten Sie die Zuständigkeit vor der Antragstellung schriftlich bestätigen lassen, um Fehleinreichungen zu vermeiden.

Brauche ich für eine Nutzungsänderung in Paderborn auch eine Genehmigung, wenn ich baulich nichts verändere?

Ja, das ist möglich. Genehmigungspflichtig wird eine Nutzungsänderung immer dann, wenn die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen auslöst, etwa an Stellplätze, Brandschutz oder Rettungswege. Das gilt unabhängig davon, ob ein Handwerker beauftragt wird oder nicht.

Was ändert sich ab 2026 für Ferienwohnungen in Paderborn?

Ab dem 1. April 2026 erhebt die Stadt Paderborn eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3 Prozent auf entgeltliche Übernachtungen, auch bei Privatzimmern und Ferienwohnungen. Diese Steuer kommt zusätzlich zur baurechtlichen Nutzungsänderung hinzu und erfordert eine vierteljährliche Steuererklärung. Wer eine Umwidmung plant, sollte diesen Kostenfaktor von Anfang an in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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