Möchten Sie Ihre Immobilie in Plauen umnutzen? Eine Nutzungsänderung erfordert in der Regel eine Baugenehmigung nach der Sächsischen Bauordnung. Ob Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe, Schaffung einer Ferienwohnung oder Gewerbe in Wohnraum umwandeln – wir unterstützen Sie bei allen Arten der Nutzungsänderung in Plauen.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Plauen. Nach der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) ist eine Nutzungsänderung beantragen erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Die Sächsische Bauordnung stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich. Das bedeutet: Selbst wenn Sie für Ihre geplanten Veränderungen keine Baumaßnahmen benötigen, stellen Sie einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Plauen?
Eine Nutzungsänderung in Plauen muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens. Wichtige Fragen sind: Liegt das Grundstück im Innenbereich oder Außenbereich? Entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans? Welche Nutzung ist in dem Gebiet erlaubt? Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische Ausführung wie Raumhöhen, Fluchtwege, Brandschutz und Stellplätze.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Plauen
- Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe: Praxis, Büro oder Laden in Wohngebäuden
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büroräume oder Ladenlokale zu Wohnungen
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Büro zu Fitnessstudio oder Restaurant
- Dachboden zu Wohnraum: Ausbau ungenutzter Dachflächen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Plauen beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Plauen folgt einem strukturierten Prozess nach der Sächsischen Bauordnung:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Nachweise
- Einreichung bei der Stadtverwaltung Plauen: Vollständige Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
- Behördliche Prüfung: Prüfung durch Bauaufsicht, Gemeinde und weitere Stellen
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Wichtig: Die zuständige Behörde für Grundstücke im Stadtgebiet Plauen ist die Stadtverwaltung Plauen, Fachgebiet Bauordnung. Diese bietet kostenlose Erstberatungen an und ist unter der Telefonnummer 03741 291-1640 erreichbar.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine erfolgreiche Antragstellung in Plauen sind folgende Unterlagen nach § 68 SächsBO erforderlich:
- Lageplan mit schriftlichem Teil: Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung: Detaillierte technische Beschreibung des Vorhabens
- Standsicherheitsnachweis: Bei Änderungen an tragenden Teilen durch einen Statiker
- Brandschutznachweis: Bei geänderten Brandschutzanforderungen
- Stellplatznachweis: Falls die neue Nutzung andere Stellplatzanforderungen hat
Je nach Art der Nutzungsänderung können weitere Nachweise erforderlich sein. Die Stadtverwaltung Plauen akzeptiert sowohl Online-Anträge über das Amt24-Portal als auch schriftliche Anträge in dreifacher Ausfertigung.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Plauen?
Nach der Sächsischen Bauordnung beträgt die gesetzliche Bearbeitungszeit drei Monate ab Eingang vollständiger Unterlagen. Diese Frist kann in Ausnahmefällen um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden. In der Praxis können die Bearbeitungszeiten je nach Auslastung der Stadtverwaltung Plauen zwischen 6-8 Wochen bei vereinfachten Verfahren und bis zu 4 Monaten bei komplexeren Anträgen variieren.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Plauen?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Plauen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: 200,– bis 800,– €
Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Die genannten Kosten sind Richtwerte und können je nach Projektkomplexität und individuellen Anforderungen variieren.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung in Plauen kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung
- Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können Regulierung bei Schäden ablehnen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder sicherheitsrelevanten Mängeln. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.
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