Eine Nutzungsänderung in Ratingen erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung – selbst wenn keine baulichen Maßnahmen geplant sind. Ob Sie Wohnraum in Gewerbe umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Gewerbeflächen anders nutzen möchten: Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) stellt klare Anforderungen an solche Vorhaben. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung lässt sich Ihr Projekt in Ratingen erfolgreich realisieren.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. In Ratingen gilt sie rechtlich als Bauvorhaben, auch ohne bauliche Maßnahmen. Maßgeblich ist dabei, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.
Das Baurecht unterscheidet verschiedene Nutzungsarten wie Wohnen, Gewerbe oder Mischnutzung. Jede Änderung zwischen diesen Kategorien erfordert eine Prüfung durch die zuständige Bauordnungsabteilung in Ratingen. Die Abteilung Bauordnung (61.30) im Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung ist für die Bearbeitung von Nutzungsänderungsanträgen in Ratingen zuständig.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Ratingen?
Eine Genehmigung ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte.
Bauplanungsrechtliche Prüfung: Die Bauordnungsabteilung Ratingen prüft zunächst, ob die geplante neue Nutzung im Bebauungsplan für das betreffende Grundstück vorgesehen ist. Ratingen verfügt über ein interaktives Geoportal, auf dem die geltenden Bebauungspläne einsehbar sind.
Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Hierzu gehören technische Vorschriften wie Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit und Rettungswege. Diese Aspekte werden nach der BauO NRW 2018 bewertet.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Ratingen
- Wohnraum zu Gewerbe: Umwandlung einer Wohnung in Büro- oder Praxisräume
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Vermietung von Wohnraum für touristische Zwecke
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung ehemaliger Büro- oder Ladenflächen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Kellerausbau: Nutzung von Kellerräumen als Wohnraum
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Ratingen beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Ratingen folgt einem strukturierten Ablauf, der sich an den Vorgaben der BauO NRW 2018 orientiert:
- Machbarkeitsprüfung: Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit anhand des Bebauungsplans
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge einreichen
- Erstellung der Unterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere erforderliche Dokumente
- Einreichung bei der Stadt Ratingen: Vollständige Unterlagen in dreifacher Ausfertigung
- Behördliche Prüfung: Die Abteilung Bauordnung prüft innerhalb der gesetzlichen Fristen
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Planeco Building übernimmt für Sie die komplette Abwicklung und sorgt dafür, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für die Beantragung einer Nutzungsänderung in Ratingen sind umfangreiche Unterlagen erforderlich:
- Bauantragsformular: Vom Antragsteller und Entwurfsverfasser unterschrieben
- Amtlicher Lageplan: Maßstab 1:500, nicht älter als sechs Monate
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung: Detaillierte Erläuterung des Vorhabens
- Betriebsbeschreibung: Bei gewerblicher Nutzung erforderlich
- Stellplatznachweis: Berechnung der notwendigen Parkplätze
- Baustatistikvordruck: Für statistische Erfassung
Die Unterlagen müssen in dreifacher Ausfertigung bei der Abteilung Bauordnung in Ratingen eingereicht werden. Die Anschrift lautet: Stadt Ratingen, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Minoritenstraße 2-6, 40878 Ratingen.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Ratingen?
Nach § 71 Absatz 6 BauO NRW 2018 hat die Bauaufsichtsbehörde drei Monate Zeit für die Entscheidung. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren verkürzt sich diese Frist auf sechs Wochen. Die Bearbeitungszeit beginnt jedoch erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Vollständigkeitsprüfung abgeschlossen ist.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Ratingen?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Ratingen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten:
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: 200,– bis 800,– €
- Für Nutzungsänderungen ohne bauliche Maßnahmen: 50,– bis 2.500,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Durchführung einer Nutzungsänderung in Ratingen ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Nutzungsuntersagung: Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften
- Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können Regulierung ablehnen
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.
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- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen
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