Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Regensburg: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Möchten Sie Ihr Gebäude in Regensburg umnutzen? Mit den Verfahrenserleichterungen der Bayerischen Bauordnung von 2025 und unserem digitalen Service erhalten Sie Ihre Genehmigung schneller denn je. Profitieren Sie von über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen.

Eine Nutzungsänderung in Regensburg eröffnet Ihnen vielfältige Möglichkeiten: Ob Sie Gewerberäume zu Wohnraum umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Ihr Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus umbauen möchten – mit den richtigen Unterlagen und professioneller Unterstützung wird Ihr Vorhaben zum Erfolg. Seit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2025 haben sich die Verfahren erheblich vereinfacht, insbesondere für verfahrensfreie Nutzungsänderungen.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach der Nutzungsänderung wird die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung überführt. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.

Eine Nutzungsänderung ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weiterführende baurechtliche Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Das Bauordnungsamt der Stadt Regensburg in der D.-Martin-Luther-Straße 1 ist die zuständige Behörde für alle Bauangelegenheiten in Regensburg.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Regensburg?

Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung in Regensburg beantragen müssen Sie immer dann, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, einschließlich Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit sowie Brand- und Schallschutz.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Regensburg

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Regensburg beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung folgt einem strukturierten Prozess, der unabhängig vom jeweiligen Vorhaben ähnlich abläuft:

  1. Erstberatung und Vorprüfung: Umfassende Machbarkeitsbewertung sowie Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit
  2. Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
  4. Digitale Einreichung: Seit März 2024 können Bauantrag stellen digital erfolgen
  5. Behördliche Prüfung: Das Bauordnungsamt prüft alle eingereichten Unterlagen
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine fundierte Planung Ihrer Nutzungsänderung Regensburg Dauer sollten Sie alle verfügbaren Unterlagen zur betroffenen baulichen Anlage bereitstellen:

  • Bestandspläne: Grundriss, Ansichten, Schnitte der bestehenden baulichen Anlage
  • Amtlicher Lageplan: Nicht älter als 6 Monate, erhältlich bei der städtischen Vermessungsabteilung
  • Frühere Baugenehmigungen: Zur Dokumentation der bisherigen Nutzung
  • Baubeschreibung: Detaillierte Erläuterung der geplanten neuen Nutzung
  • Brandschutzkonzept: Bei erforderlichen Änderungen der Brandschutzanforderungen
  • Stellplatznachweis: Dokumentation der erforderlichen Kfz-Stellplätze
  • Statische Unterlagen: Bei baulichen Veränderungen durch einen Statiker

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Regensburg?

Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Regensburg stellen beträgt im vereinfachten Verfahren in der Regel 2 bis 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei verfahrensfreien Nutzungsänderungen können Sie nach ordnungsgemäßer Vorbereitung bereits nach wenigen Wochen mit der neuen Nutzung beginnen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Regensburg?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Regensburg setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung durch einen Architekten
  • Behördliche Gebühren: 40,– bis 5.000,– € je nach Verwaltungsaufwand für Nutzungsänderungen
  • Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € bei Bedarf für Statik oder Brandschutz
  • Gutachten: 800,– bis 3.000,– € für Brandschutz- oder Schallschutznachweise
  • Mögliche Baumaßnahmen: Je nach erforderlichen Anpassungen variabel

Die genauen Kosten hängen stark von der Komplexität Ihres Vorhabens, der Art der Zielnutzung und den erforderlichen baulichen Anpassungen ab.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:

  1. Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
  2. Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  3. Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung bei Sicherheitsmängeln
  4. Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung bei nicht genehmigten Nutzungen
  5. Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen

Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung und sicherheitsrelevanten Mängeln.

Nutzungsänderung in Regensburg beantragen – mit Planeco Building

Als spezialisiertes Unternehmen für Nutzungsänderungen deutschlandweit bietet Ihnen Planeco Building umfassende Unterstützung für Ihr Vorhaben in Regensburg. Unsere Expertise basiert auf über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und jahrelanger Erfahrung mit den bayerischen Behörden.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Machbarkeitsprüfung Ihres Vorhabens
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Faire und nachvollziehbare Kostenstruktur
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Regensburg: Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und Behördenpraxis

Durch unsere Spezialisierung auf Regensburg Nutzungsänderung beantragen können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen. Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Regensburg?

Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Regensburg beträgt im vereinfachten Verfahren in der Regel 2 bis 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen beim Bauordnungsamt. Bei verfahrensfreien Nutzungsänderungen können Sie nach ordnungsgemäßer Vorbereitung und Dokumentation bereits nach wenigen Wochen mit der neuen Nutzung beginnen. Planeco Building erstellt Ihre Antragsunterlagen in nur 14–21 Tagen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Regensburg?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Regensburg setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– €), behördlichen Gebühren (40,– bis 5.000,– € je nach Verwaltungsaufwand) und gegebenenfalls zusätzlichen Gutachten (800,– bis 3.000,– €) zusammen. Die genauen Kosten hängen von der Komplexität Ihres Vorhabens und den erforderlichen baulichen Anpassungen ab.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Regensburg?

Für eine Nutzungsänderung in Regensburg benötigen Sie Bestandspläne, einen aktuellen amtlichen Lageplan (nicht älter als 6 Monate), frühere Baugenehmigungen, eine detaillierte Baubeschreibung der neuen Nutzung sowie gegebenenfalls Brandschutzkonzepte und Stellplatznachweise. Das Bauordnungsamt stellt einen Leitfaden zum vollständigen Bauantrag zur Verfügung.

Kann eine Nutzungsänderung in Regensburg verfahrensfrei durchgeführt werden?

Ja, seit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2025 können bestimmte Nutzungsänderungen verfahrensfrei durchgeführt werden, wenn die neue Nutzung nach der Baunutzungsverordnung im jeweiligen Baugebiet allgemein zulässig ist. Jedoch müssen auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt und die Nutzungsaufnahme zwei Wochen vorher angezeigt werden.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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