Eine Nutzungsänderung in Rheine erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). Die Stadt Rheine führt als eigenständige Untere Bauaufsichtsbehörde alle Baugenehmigungsverfahren selbst durch und wendet dabei die gleichen rechtlichen Maßstäbe an wie andere Kommunen in NRW. Ob Sie eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Ihr Gewerbe ändern möchten – eine professionelle Begleitung durch Planeco Building sichert Ihnen den Erfolg Ihres Vorhabens.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW ist eine Nutzungsänderung anzunehmen, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Falls Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vorliegt, kann diese über das Bauaktenarchiv der Stadt Rheine in der Mittelstraße 17 eingesehen werden. Wichtig: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag, auch wenn keine baulichen Veränderungen geplant sind.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Rheine?
Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung in Rheine muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Sachverhalte als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
- Bauplanungsrecht: Regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind
- Bauordnungsrecht: Regelt technische und sicherheitsrechtliche Anforderungen wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit oder Brandschutz
- Stellplatzanforderungen: Verschiedene Nutzungen erfordern unterschiedlich viele Pkw- und Fahrradstellplätze
- Brandschutzbestimmungen: Je nach Nutzung können andere Brandschutzkonzepte erforderlich werden
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Rheine
Die häufigsten Fälle von Nutzungsänderungen in Rheine umfassen verschiedene Bereiche der Immobiliennutzung:
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Änderung der gewerblichen Nutzungsart
- Büro zu Praxis: Umnutzung von Büroflächen für medizinische oder therapeutische Zwecke
- Keller- oder Dachbodenausbau: Schaffung zusätzlicher Wohn- oder Gewerbeflächen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Rheine beantragen
Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Rheine folgt einem strukturierten Ablauf, der durch die BauO NRW 2018 genau geregelt ist:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Klärung der grundsätzlichen Zulässigkeit und Anforderungen
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge einreichen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
- Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde: Vollständige Unterlagen an die Stadt Rheine
- Behördliche Prüfung: Die Stadt Rheine prüft alle rechtlichen Anforderungen
- Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine Nutzungsänderung in Rheine sind standardisierte Unterlagen erforderlich, die in der BauPrüfVO beschrieben sind. Die Bauaufsichtsbehörde Rheine fordert die gleichen Dokumente ein wie andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen:
- Amtliches Antragsformular mit Unterschriften von Antragsteller und bauvorlageberechtigtem Entwurfsverfasser
- Lageplan mit Nordrichtung, Grundstücksgrenzen und Markierung des Vorhabens
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte) mit bisheriger und geplanter Nutzung
- Baubeschreibung und gegebenenfalls Betriebsbeschreibung der neuen Nutzung
- Stellplatznachweis entsprechend der neuen Nutzungsanforderungen
- Brandschutzkonzept bei größeren Sonderbauten oder besonderen Nutzungen
- Statische Berechnungen falls bauliche Änderungen geplant sind
Die Antragsunterlagen sind in Rheine in der Regel 3-fach vorzulegen. Bei gewerblichen Vorhaben oder wenn die Beteiligung anderer Behörden erforderlich ist, können weitere Ausfertigungen notwendig sein.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Rheine?
Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Rheine unterliegt gesetzlich definierten Fristen nach § 71 BauO NRW 2018. Das vereinfachte Verfahren dauert 6 Wochen, das reguläre Baugenehmigungsverfahren 3 Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen. In der Praxis zeigt sich, dass Verfahren in Rheine durchschnittlich zwischen 2 bis 6 Monaten dauern, abhängig von der Komplexität und der Beteiligung weiterer Behörden.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Rheine?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Rheine setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und hängen vom individuellen Vorhaben ab:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
- Zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen nach Einzelfall
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz je nach Gemeinde
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Rheine schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Die Bauaufsichtsbehörde Rheine fordert einen nachträglichen Antrag ein, wobei höhere Planungskosten durch die notwendige Bestandsaufnahme entstehen können
- Bußgelder und Strafen: Nicht genehmigter Wohnraum oder Ferienwohnungen ohne Nutzungsänderung können mit bis zu 50.000,– € bestraft werden
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Bei Verstößen gegen Brandschutz oder andere Sicherheitsvorschriften kann eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden
- Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen in nicht genehmigten Nutzungseinheiten kann der Versicherer die Regulierung ablehnen
Besonders hohe Strafen drohen bei gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung, Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen und sicherheitsrelevanten Mängeln. Eine frühzeitige Beratung durch Planeco Building verhindert solche kostspieligen Probleme.
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