Wer in Rüsselsheim am Main eine Gewerbefläche zu Wohnraum machen, eine Wohnung als Praxis nutzen oder eine ehemalige Opel-nahe Werkhalle neu beleben möchte, braucht dafür in aller Regel eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung. Zuständig ist dabei nicht der Kreis Groß-Gerau, sondern die eigenständige Bauaufsichtsbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main selbst – ein Detail, das viele Eigentümer überrascht und im Antragsprozess für Verzögerungen sorgt, wenn Unterlagen an der falschen Stelle landen.
Seit der Novelle der Hessischen Bauordnung im Oktober 2025 haben sich zudem mehrere Verfahren spürbar vereinfacht: Dachgeschoss-Umnutzungen zu Wohnzwecken sind unter bestimmten Voraussetzungen jetzt genehmigungsfrei, Abstandsflächen wurden reduziert, und für viele Vorhaben gilt eine neue Genehmigungsfiktion nach drei Monaten Behörden-Untätigkeit. Wer sein Vorhaben in Rüsselsheim plant, sollte diese Änderungen kennen, bevor er einen Antrag stellt, denn sie können über Kosten, Zeitplan und sogar über die Genehmigungsfähigkeit entscheiden.
[[banner-nutzu]]Was ist eine Nutzungsänderung – und wann ist sie in Rüsselsheim genehmigungspflichtig?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn Sie ein Gebäude oder einen Gebäudeteil anders nutzen wollen, als es die bestehende Baugenehmigung vorsieht. Genehmigungspflichtig wird das immer dann, wenn die neue Nutzung andere oder strengere baurechtliche Anforderungen auslöst, etwa an Brandschutz, Stellplätze oder Schallschutz. Diese Grundregel steht in § 63 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung und gilt landesweit, also auch für Rüsselsheim.
In der Praxis sind das in Rüsselsheim vor allem drei Fallgruppen: die Umwandlung von Erdgeschoss-Gewerbe in Wohnraum in den gemischt genutzten Bereichen der Altstadt, die Umnutzung von Wohnungen zu Arztpraxen oder Büros in der Nähe des Bahnhofs, und die deutlich komplexeren Fälle auf ehemaligen Opel-Flächen, wo ganze Industrie- und Bürogebäude eine neue Zweckbestimmung erhalten sollen.
Zuständige Behörde: die Bauaufsicht der Stadt, nicht der Kreis Groß-Gerau
Rüsselsheim am Main gehört zwar zum Landkreis Groß-Gerau, verfügt aber über eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde bei der Stadtverwaltung am Marktplatz 4. Anträge, die versehentlich beim Kreisbauamt eingereicht werden, verzögern das Verfahren unnötig. Die Stadt bietet auf ihrer Website zudem einen digitalen Quick-Check an, mit dem sich eine erste Einschätzung zur Genehmigungspflicht treffen lässt, bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird.
Wichtig zu wissen: Der Antrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eingereicht werden. Ohne einen qualifizierten Architekten nimmt die Behörde den Antrag in der Regel gar nicht erst zur Prüfung an, was gerade bei Laien-Anträgen zu unnötigem Zeitverlust führt.
Die HBO-Novelle 2025: Das ändert sich konkret für Ihre Nutzungsänderung
Mit dem sogenannten „Baupaket I" hat Hessen den Wohnungsbau spürbar erleichtert. Für Rüsselsheimer Bauherren sind vor allem folgende Änderungen relevant:
- Dachgeschoss-Umnutzung: Die Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken kann außerhalb eines Bebauungsplans jetzt genehmigungsfrei sein, was insbesondere in den unbeplanten Altstadtbereichen Rüsselsheims relevant ist.
- Reduzierte lichte Raumhöhe: Für Umnutzungen im Bestand gilt jetzt eine Mindesthöhe von 2,20 Metern statt der bisherigen 2,40 Meter.
- Geringere Abstandsflächen: Der Mindestabstand zur Nachbargrenze wurde bei Dachgeschossausbauten und Aufstockungen von 3 auf 2,50 Meter reduziert.
- Genehmigungsfiktion: Reagiert die Behörde binnen drei Monaten nicht, gilt die Genehmigung nach § 65 Abs. 2 HBO als erteilt.
Die Genehmigungsfiktion klingt zunächst nach einer reinen Beschleunigung, ist aber differenziert zu betrachten: Eine fiktiv erteilte Genehmigung basiert nicht auf einer vollständigen behördlichen Prüfung. Bei Nachbarwidersprüchen oder späteren Beanstandungen kann das im Streitfall zum Nachteil werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Bauvorlagen daher trotzdem so fundiert erstellen, als würde die Behörde jede Zeile prüfen.
Details zur konkreten Anwendung dieser Regelungen und zu den weiteren Verfahrensarten in Hessen finden Sie auf der Übersichtsseite des Hessischen Wirtschaftsministeriums.
[[banner-button]]Vier Verfahrenswege – welcher für Ihr Vorhaben gilt
Die HBO unterscheidet vier Wege, über die eine Nutzungsänderung abgewickelt werden kann:
- Verfahrensfrei (§ 63 HBO): Bestimmte, im Gesetz abschließend aufgezählte Nutzungsänderungen benötigen keine Genehmigung.
- Genehmigungsfreistellung (§ 64/64a HBO): Für Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, seit der Novelle 2025 auch für viele Dachgeschoss-Umnutzungen.
- Vereinfachtes Verfahren (§ 65 HBO): Für Nichtsonderbauten, mit der neuen Genehmigungsfiktion nach drei Monaten.
- Vollständiges Verfahren (§ 66 HBO): Für Sonderbauten oder Vorhaben, die weitergehende Prüfungen erfordern, etwa größere Umnutzungen ehemaliger Industrie- oder Bürobauten.
Welcher Weg für Ihr konkretes Vorhaben in Rüsselsheim greift, hängt vom Grundstück, dem Bebauungsplanstatus und der geplanten Nutzung ab. Genau diese Einordnung ist der erste Schritt jeder seriösen Machbarkeitsprüfung.
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag?
Unabhängig vom Verfahrensweg verlangt die Bauaufsicht Rüsselsheim im Kern folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular über das hessische Bauportal
- Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
- Amtlicher Lageplan bzw. Liegenschaftsplan
- Bauzeichnungen mit Darstellung der alten und der neuen Nutzung
- Flächenberechnung der betroffenen Räume
- Stellplatznachweis nach der Rüsselsheimer Stellplatzsatzung
- Baubeschreibung des Vorhabens
Fehlt eines dieser Dokumente, fordert die Behörde nach, was das Verfahren regelmäßig um mehrere Wochen verlängert. Planeco Building erstellt diese Bauvorlagen vollständig digital und reicht sie direkt bei der zuständigen Behörde ein, mit einer typischen Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen bis zur Einreichung.
Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung in Rüsselsheim
Ein Punkt, der häufig übersehen wird: Die Stellplatzpflicht entsteht in Hessen nicht direkt aus der HBO, sondern erst durch eine kommunale Satzung. Rüsselsheim regelt das über die Stellplatzsatzung von 2019. Sie sieht ausdrücklich einen Mehrbedarf vor, wenn eine Nutzungsänderung zusätzliche Stellplätze erforderlich macht, auch ohne bauliche Veränderung. Wer beispielsweise ein Ladengeschäft in zwei Wohneinheiten umwandelt, muss unter Umständen zusätzliche Stellplätze nachweisen oder deren Ablösung mit der Stadt klären. Das sollte bereits in der Planungsphase mitgedacht werden, nicht erst als Auflage der Behörde.
Nutzungsänderung als Chance im Rüsselsheimer Strukturwandel
Kein anderer Faktor prägt die Umnutzungspraxis in Rüsselsheim so stark wie der Rückzug von Opel/Stellantis aus großen Teilen des Stadtgebiets. Im Westen der Stadt werden rund 120 Hektar frei, während an der Eselswiese ein rund 60 Hektar großes Entwicklungsgebiet für Wohnen und Gewerbe entsteht. Ein prominentes Beispiel für gewerbliche Umnutzung ist das Projekt „Motorworld Manufaktur Rüsselsheim" auf dem Gelände des ehemaligen Opel-Altwerks.
Für Eigentümer ehemaliger Industrie- oder Bürobauten in diesem Umfeld bedeutet das: Eine Umnutzung großflächiger Bestandsgebäude löst regelmäßig ein vollständiges Genehmigungsverfahren nach § 66 HBO aus, sobald Sonderbau-Kriterien wie große Verkaufsflächen oder Versammlungsstätten greifen. Zusätzlich sollte frühzeitig geprüft werden, ob die vorhandene Tragstruktur der neuen Nutzung überhaupt standhält. Hier lohnt sich ein Standsicherheitsnachweis bereits vor der Antragstellung, da nachträgliche statische Anpassungen in Altbauten oft teurer sind als eine frühzeitige Prüfung durch einen Statiker.
Kosten und Risiken im Überblick
Die behördlichen Gebühren für eine Nutzungsänderung richten sich in Rüsselsheim nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage und der städtischen Gebührensatzung. Hinzu kommen die Planungskosten für Architekt und gegebenenfalls Statik, die je nach Komplexität variieren. Wie sich Statikerkosten konkret zusammensetzen, zeigt die Übersicht zu Statiker-Kosten. Planeco Building kalkuliert nach der kostenlosen Erstberatung ein transparentes Angebot, sodass Sie vor Antragstellung wissen, welche Kosten netto auf Sie zukommen, ohne versteckte Nachforderungen.
Wer eine Nutzungsänderung ohne Genehmigung umsetzt, riskiert eine Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsicht sowie Bußgelder, die je nach Fall erheblich ausfallen können. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz im Schadensfall entfallen, wenn die tatsächliche Nutzung nicht der genehmigten entspricht. Gerade bei älteren Bestandsgebäuden auf Konversionsflächen ist es daher sinnvoll, frühzeitig zu klären, welcher Verfahrensweg greift, und einen erfahrenen Partner einzubinden, der sowohl die Rüsselsheimer Besonderheiten als auch die bundesweiten Verfahrensabläufe kennt. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen unterstützt Planeco Building Eigentümer und Investoren bundesweit von der Machbarkeitsprüfung bis zur Einreichung bei der zuständigen Behörde.


















