Eine Nutzungsänderung in Saarbrücken erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Ob Sie Gewerberäume in Wohnungen umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Ihre Büroflächen anders nutzen möchten – die Landesbauordnung Saarland stellt klare Anforderungen an das Genehmigungsverfahren. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle Vorschriften zu erfüllen und Ihre Genehmigung zügig zu erhalten.
Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach der Landesbauordnung Saarland handelt es sich dabei um die Änderung der bisherigen, genehmigten Nutzung einer baulichen Anlage. Entscheidend ist dabei, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde.
Wichtig zu verstehen: Eine Nutzungsänderung muss nicht zwangsläufig mit baulichen Veränderungen verbunden sein. Bereits die reine Änderung der Zweckbestimmung kann genehmigungspflichtig sein, wenn für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung.
Die Landesbauordnung Saarland stellt die Nutzungsänderung rechtlich einem Bauantrag gleich. Das bedeutet: Selbst wenn Sie keine baulichen Maßnahmen durchführen, durchlaufen Sie ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Saarbrücken?
Eine Nutzungsänderung ist in Saarbrücken immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit und prüft, ob die gewünschte Nutzung am jeweiligen Standort überhaupt erlaubt ist. Dabei werden Bebauungspläne und die Einordnung in die Umgebungsbebauung berücksichtigt.
Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technischen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen wie Raumhöhen, Rettungswege, Brandschutz, Barrierefreiheit und Stellplätze. Auch wenn planungsrechtlich beide Nutzungen zulässig sind, kann eine Genehmigung erforderlich sein, weil sich die technischen Anforderungen ändern.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Saarbrücken
- Nutzungsänderung zur Ferienwohnung: Umwandlung einer normalen Wohnung in eine Kurzzeitvermietung
- Gewerbe zu Wohnraum: Umnutzung von Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
- Wohnraum zu Gewerbe: Einrichtung einer Praxis, eines Büros oder Ateliers in ehemaligen Wohnräumen
- Gewerbe zu Gewerbe: Wechsel von einem Einzelhandelsgeschäft zu einem Restaurant oder Fitnessstudio
- Kellerausbau: Umwandlung von Kellerräumen in Wohn- oder Arbeitsräume
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Saarbrücken beantragen
Das Verfahren für eine Nutzungsänderung beantragen folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie professionell abwickelt:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen und bewerten die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens
- Unterlagensammlung: Alle erforderlichen Bestandspläne, Genehmigungen und Gutachten werden zusammengetragen
- Planungserstellung: Unsere Architekten erstellen die genehmigungsfähigen Bauvorlagen
- Digitale Antragstellung: Der vollständige Antrag wird über das GekoS-Portal der Stadt Saarbrücken eingereicht
- Behördenbetreuung: Wir koordinieren die Abstimmung mit allen beteiligten Stellen und beantworten Rückfragen
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Baugenehmigung
Die digitale Antragstellung in Saarbrücken seit 2022 ermöglicht eine deutlich beschleunigte Bearbeitung und transparente Kommunikation mit den Behörden.
Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die je nach Art der geplanten Nutzungsänderung variieren können:
- Ausgefülltes Antragsformular nach Landesbauordnung Saarland
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
- Lageplan: Aktueller katasteramtlicher Plan im Maßstab 1:500
- Baubeschreibung: Detaillierte Erläuterung der geplanten Nutzungsänderung
- Brandschutzkonzept: Bei Publikumsnutzungen oder erhöhten Brandschutzanforderungen
- Statisches Gutachten: Falls tragende Bauteile betroffen sind
- Schallschutzgutachten: Bei lärmintensiven Nutzungen wie Gaststätten oder Fitnessstudios
- Nachweis zur Barrierefreiheit: Gemäß den 2025 geänderten Bestimmungen der LBO Saarland
Planeco Building stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fachgerecht erstellt werden, um Verzögerungen durch Nachforderungen zu vermeiden.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Saarbrücken?
Die gesetzlichen Bearbeitungsfristen nach § 54 der Landesbauordnung Saarland betragen maximal zwei Monate im regulären Verfahren oder einen Monat im vereinfachten Verfahren. In der Praxis liegen die Bearbeitungszeiten bei 6 bis 12 Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Planeco Building benötigt für die Erstellung der Antragsunterlagen nur 14 bis 21 Tage, wodurch Sie schneller zur Antragstellung gelangen.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Saarbrücken?
Die Gesamtkosten für eine Nutzungsänderung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Planungskosten
- Architektenleistungen: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Kosten
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Die tatsächlichen Kosten hängen stark von der Komplexität Ihres Vorhabens ab. Planeco Building bietet Ihnen nach einer Erstberatung eine transparente Kostenaufstellung für Ihr individuelles Projekt.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Durchführung einer Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € je nach Art der nicht genehmigten Nutzung
- Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die neue Nutzung untersagen und eine Rückführung in den ursprünglichen Zustand anordnen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können bei Schadensfällen die Regulierung ablehnen
- Nachrüstungspflichten: Anpassung an aktuelle Vorschriften kann kostspielig werden
Eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Genehmigung schützt Sie vor diesen Risiken und stellt die korrekte Nutzung Ihrer Immobilie sicher.
Nutzungsänderung in Saarbrücken beantragen – mit Planeco Building
Als spezialisierter Dienstleister für Nutzungsänderungen bietet Ihnen Planeco Building entscheidende Vorteile für Ihr Projekt in Saarbrücken:
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Unsere Erfahrung garantiert höchste Erfolgsquoten
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
- Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten, klare Kostenaufstellung von Beginn an
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Digitaler Ablauf: Nutzung der modernen Online-Verfahren in Saarbrücken
- Lokale Expertise: Bundesweit aktiv mit detaillierter Kenntnis der saarländischen Bestimmungen
Unsere erfahrenen Architekten und Fachplaner kennen die spezifischen Anforderungen der Bauaufsichtsbehörden in Saarbrücken und dem Regionalverband. Durch die tägliche Praxis mit den örtlichen Behörden können wir Verfahren optimal vorbereiten und beschleunigen.
Die 2025 geänderte Landesbauordnung Saarland bringt neue Anforderungen mit sich, insbesondere bei der Barrierefreiheit und den Stellplatzanforderungen. Unsere Experten sind mit allen aktuellen Bestimmungen vertraut und stellen sicher, dass Ihr Antrag den neuesten Vorschriften entspricht.


















