Sie möchten eine bestehende Immobilie in Solingen umnutzen? Ob Gewerbe zu Wohnraum, Büro zur Ferienwohnung oder Laden zum Restaurant – eine Nutzungsänderung erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. In Solingen gelten die Bestimmungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sowie zusätzliche kommunale Regelungen, die bei der Antragstellung berücksichtigt werden müssen.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die offizielle Änderung der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen so unterscheidet, dass andere oder weitergehende Anforderungen entstehen können.
Maßgeblich ist dabei nicht die tatsächlich ausgeübte Nutzung, sondern die bauaufsichtlich genehmigte Nutzung. Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) regelt in § 60 Absatz 1, dass Nutzungsänderungen grundsätzlich der Baugenehmigung bedürfen – auch wenn keine baulichen Veränderungen erforderlich sind.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Solingen?
Eine Nutzungsänderung beantragen müssen Sie in Solingen immer dann, wenn sich durch die neue Nutzung andere bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht (wo darf gebaut werden) als auch das Bauordnungsrecht (wie muss gebaut werden).
- Bauplanungsrechtliche Prüfung: Entspricht die geplante Nutzung dem Bebauungsplan und fügt sie sich in die Umgebung ein?
- Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Sind Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit und Schallschutz gewährleistet?
- Technische Vorschriften: Erfüllen Belichtung, Belüftung und Raumhöhen die neuen Anforderungen?
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Solingen
Häufige Anträge in Solingen betreffen die Nutzungsänderung Gewerbe in Wohnraum, die Umwandlung von Büroflächen zu Wohnungen oder die Nutzungsänderung Ferienwohnung. Auch die Nutzungsänderung Gewerbe in Gewerbe ist genehmigungspflichtig, wenn sich die Anforderungen ändern.
- Wohnraum zu Gewerbe: Praxis, Büro oder Verkaufsfläche
- Gewerbe zu Wohnraum: Loft, Apartment oder Familienwohnung
- Gastronomie-Nutzung: Restaurant, Café oder Bar
- Veranstaltungsflächen: Event-Location oder Ausstellungsraum
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Solingen beantragen
Der Antragsprozess in Solingen folgt einem strukturierten Ablauf, der sorgfältige Vorbereitung erfordert. Die Bauaufsicht der Stadt Solingen ist im Rathaus am Walter-Scheel-Platz 1 angesiedelt und bietet Vorberatung durch Frau Hoppenhaus (0212 290-4501) und Herr Rastin (0212 290-4458).
- Erstberatung: Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit
- Bestandsaufnahme: Dokumentation des aktuellen Zustands
- Planungserstellung: Bauzeichnungen und Nachweise durch Architekt
- Antragstellung: Einreichung bei der Bauaufsicht Solingen
- Behördliche Prüfung: Vollständigkeitsprüfung binnen 10 Arbeitstagen
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine erfolgreiche Antragstellung in Solingen benötigen Sie vollständige Bauvorlagen nach § 10 und § 11 BauO NRW. Diese müssen von einer bauvorlageberechtigten Person – einem Architekt finden oder Ingenieur – erstellt werden.
- Lageplan: Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100
- Bautechnische Nachweise: Brandschutz, Statik, Schallschutz nach § 68 BauO NRW
- Stellplatznachweis: Oder Ablösebetrag nach Solinger Satzung
- Energetische Nachweise: Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Solingen?
Die Bearbeitungszeiten in Solingen betragen typischerweise 4–8 Wochen für einfache Nutzungsänderungen und bis zu 6 Monate für komplexere Vorhaben. Nach § 71 BauO NRW prüft die Bauaufsicht die Vollständigkeit binnen 10 Arbeitstagen, danach beginnt die fachliche Prüfung mit einem Richtwert von etwa 3 Monaten.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Solingen?
Die Gesamtkosten für eine Nutzungsänderung in Solingen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variieren je nach Projektumfang:
Behördliche Gebühren und Planungskosten
- Bauaufsicht Solingen: 200,– bis 500,– €
- Architektenhonorare: 1.500,– bis 4.000,– €
- Brandschutzkonzept: 1.000,– bis 4.000,– €
- Statikprüfung: 800,– bis 3.000,– €
Stellplatzablösung in Solingen
Solingen hat eine gestaffelte Stellplatzablösesatzung mit drei Gebietszonen eingeführt:
- Zone I (Innenstadt): 9.970,– € pro Stellplatz
- Zone II: 4.910,– € pro Stellplatz
- Zone III: 1.990,– € pro Stellplatz
Zusätzliche Baumaßnahmen
- Schallschutzmaßnahmen: 2.000,– bis 15.000,– €
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne Genehmigung in Solingen kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die Bauaufsicht kann Bußgelder bis zu 50.000,– € verhängen und im schlimmsten Fall eine Nutzungsuntersagung aussprechen.
Mögliche Strafen und Maßnahmen
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € je nach Verstoß
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch Bestandsaufnahme
- Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung
- Nutzungsuntersagung: Bei sicherheitsrelevanten Mängeln
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.
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