Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Speyer: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Speyer? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung schnell und unkompliziert. Profitieren Sie von unserer Expertise und den neuen Erleichterungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.

Eine Nutzungsänderung in Speyer erfordert nach § 61 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) eine Baugenehmigung – unabhängig davon, ob bauliche Veränderungen vorgenommen werden oder nicht. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Stadt Speyer bearbeitet Ihren Antrag professionell und zeitnah.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.

Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz bedarf jede Nutzungsänderung einer baulichen Anlage einer Baugenehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an das Gebäude ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Speyer?

Eine Genehmigungspflicht besteht in Speyer insbesondere dann, wenn sich durch die neue Nutzung wesentliche Anforderungen an das Gebäude ändern. Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Speyer prüft dabei verschiedene Aspekte:

  • Brandschutzanforderungen und Rettungswege
  • Hygieneanforderungen je nach Nutzungsart
  • Anzahl der Mitarbeiter und Besucherfrequenz
  • Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge
  • Lärmemissionen und andere Belastungen

Das Genehmigungsverfahren folgt den Regelungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und wird durch die städtische Bauaufsichtsbehörde "530 - Bauaufsicht und Denkmalpflege" durchgeführt. Seit November 2025 gelten neue Erleichterungen, die besonders Nutzungsänderungen in bestandsgeschützten Gebäuden begünstigen.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Speyer

Die häufigsten Anträge in Speyer betreffen folgende Umwandlungen:

  1. Umwandlung eines nicht ausgebauten Dachraums in Wohnraum
  2. Umwandlung eines Büros in eine Wohnung
  3. Nutzungsänderung eines Friseurgeschäfts zu einer Fahrschule
  4. Umwandlung eines Verkaufsraums in einen Imbiss
  5. Nutzungsänderung zur Ferienwohnung

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Speyer beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Speyer folgt einem strukturierten Prozess:

  • Erstberatung und Vorprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht durch Anfrage an bauaufsicht@stadt-speyer.de
  • Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen
  • Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle weiteren Dokumente
  • Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde: Digital und in zweifacher Papierform
  • Behördliche Prüfung: Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 15 Arbeitstagen
  • Genehmigungsentscheidung: Je nach Verfahrensart zwischen einem und drei Monaten

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Die Stadt Speyer verlangt für eine Nutzungsänderung umfangreiche Dokumentation. Die erforderlichen Unterlagen müssen von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden:

  • Anschreiben mit Erläuterung der Maßnahme
  • Bauantrag in Formularform
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 3 Monate)
  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen mit maßstäblichen Grundrissen und Nutzungsdarstellung
  • Baubeschreibung des Gebäudes
  • Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
  • Stellplatzberechnung
  • Brandschutztechnische Eintragungen

Bei Nutzungsänderungen mit geplanten Werbeanlagen ist parallel ein separater Antrag für Werbeanlagen erforderlich. Die Unterlagen werden digital an bauantrag@stadt-speyer.de sowie in zweifacher Papierform eingereicht.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Speyer?

Die Bearbeitungszeiten in Speyer richten sich nach der Art des Genehmigungsverfahrens. Im vereinfachten Verfahren nach § 66 LBauO muss die Behörde innerhalb eines Monats entscheiden. Bei komplexeren Vorhaben im regulären Verfahren können die Bearbeitungszeiten zwischen 6 und 12 Wochen betragen, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und erforderlichen Behördenbeteiligungen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Speyer?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Speyer setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  1. Planungskosten:
    • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
    • Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
    • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
  2. Behördliche Kosten:
    • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
    • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
    • Mindestgebühr: 200,– bis 800,– €
  3. Mögliche Baumaßnahmen:
    • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
    • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
    • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Die Stadt Speyer erhebt ab einer Bearbeitungsdauer von 15 Minuten Gebühren für die Vorberatung. Eine präzise und vollständige Anfrage kann unnötige Kosten vermeiden.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Speyer schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung bei Verstößen
  • Versicherungsschutz gefährdet: Regulierungsablehnung bei Schadensfällen

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.

Nutzungsänderung in Speyer beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Speyer. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in Rheinland-Pfalz:

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  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Speyer

Besonders profitieren Sie von den neuen Regelungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ab November 2025: Nutzungsänderungen in bestandsgeschützten Gebäuden sind nicht mehr abstandsflächenrelevant, und die Freistellung von Stellplatzanforderungen erleichtert Projekte in der dicht bebauten Innenstadt von Speyer erheblich.

Nutzen Sie unsere Expertise für Ihr Vorhaben in Speyer. Von der Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum bis zur gewerblichen Umnutzung – wir begleiten Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Speyer?

In Speyer beträgt die Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungen typischerweise 6 bis 12 Wochen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft zunächst innerhalb von 15 Arbeitstagen die Vollständigkeit der Unterlagen. Im vereinfachten Verfahren muss die Entscheidung innerhalb eines Monats erfolgen, bei komplexeren Vorhaben kann die Bearbeitung bis zu drei Monate dauern.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Speyer?

Für eine Nutzungsänderung in Speyer benötigen Sie einen vollständigen Bauantrag mit Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Lageplan, Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Stellplatzberechnung und brandschutztechnische Eintragungen. Bei gewerblicher Nutzung ist zusätzlich eine Betriebsbeschreibung erforderlich. Die Unterlagen müssen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Speyer?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Speyer setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– €), Behördengebühren (200,– bis 800,– € Mindestgebühr) und eventuellen Baumaßnahmen zusammen. Die Genehmigungsgebühren betragen 0,3 % bis 0,8 % der veranschlagten Baukosten. Zusätzlich können Kosten für Gutachten und bauliche Anpassungen anfallen.

Kann ich eine Nutzungsänderung in Speyer nachträglich genehmigen lassen?

Ja, eine nachträgliche Genehmigung ist in Speyer grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet. Ohne Genehmigung drohen jedoch Bußgelder bis zu 50.000,– € und höhere Planungskosten durch die erforderliche Bestandsaufnahme.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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