Eine Nutzungsänderung in Speyer erfordert nach § 61 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) eine Baugenehmigung – unabhängig davon, ob bauliche Veränderungen vorgenommen werden oder nicht. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Stadt Speyer bearbeitet Ihren Antrag professionell und zeitnah.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.
Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz bedarf jede Nutzungsänderung einer baulichen Anlage einer Baugenehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an das Gebäude ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Speyer?
Eine Genehmigungspflicht besteht in Speyer insbesondere dann, wenn sich durch die neue Nutzung wesentliche Anforderungen an das Gebäude ändern. Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Speyer prüft dabei verschiedene Aspekte:
- Brandschutzanforderungen und Rettungswege
- Hygieneanforderungen je nach Nutzungsart
- Anzahl der Mitarbeiter und Besucherfrequenz
- Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge
- Lärmemissionen und andere Belastungen
Das Genehmigungsverfahren folgt den Regelungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und wird durch die städtische Bauaufsichtsbehörde "530 - Bauaufsicht und Denkmalpflege" durchgeführt. Seit November 2025 gelten neue Erleichterungen, die besonders Nutzungsänderungen in bestandsgeschützten Gebäuden begünstigen.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Speyer
Die häufigsten Anträge in Speyer betreffen folgende Umwandlungen:
- Umwandlung eines nicht ausgebauten Dachraums in Wohnraum
- Umwandlung eines Büros in eine Wohnung
- Nutzungsänderung eines Friseurgeschäfts zu einer Fahrschule
- Umwandlung eines Verkaufsraums in einen Imbiss
- Nutzungsänderung zur Ferienwohnung
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Speyer beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Speyer folgt einem strukturierten Prozess:
- Erstberatung und Vorprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht durch Anfrage an bauaufsicht@stadt-speyer.de
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle weiteren Dokumente
- Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde: Digital und in zweifacher Papierform
- Behördliche Prüfung: Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 15 Arbeitstagen
- Genehmigungsentscheidung: Je nach Verfahrensart zwischen einem und drei Monaten
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Die Stadt Speyer verlangt für eine Nutzungsänderung umfangreiche Dokumentation. Die erforderlichen Unterlagen müssen von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden:
- Anschreiben mit Erläuterung der Maßnahme
- Bauantrag in Formularform
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 3 Monate)
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen mit maßstäblichen Grundrissen und Nutzungsdarstellung
- Baubeschreibung des Gebäudes
- Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
- Stellplatzberechnung
- Brandschutztechnische Eintragungen
Bei Nutzungsänderungen mit geplanten Werbeanlagen ist parallel ein separater Antrag für Werbeanlagen erforderlich. Die Unterlagen werden digital an bauantrag@stadt-speyer.de sowie in zweifacher Papierform eingereicht.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Speyer?
Die Bearbeitungszeiten in Speyer richten sich nach der Art des Genehmigungsverfahrens. Im vereinfachten Verfahren nach § 66 LBauO muss die Behörde innerhalb eines Monats entscheiden. Bei komplexeren Vorhaben im regulären Verfahren können die Bearbeitungszeiten zwischen 6 und 12 Wochen betragen, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und erforderlichen Behördenbeteiligungen.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Speyer?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Speyer setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
- Behördliche Kosten:
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: 200,– bis 800,– €
- Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Die Stadt Speyer erhebt ab einer Bearbeitungsdauer von 15 Minuten Gebühren für die Vorberatung. Eine präzise und vollständige Anfrage kann unnötige Kosten vermeiden.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Speyer schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung bei Verstößen
- Versicherungsschutz gefährdet: Regulierungsablehnung bei Schadensfällen
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.
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