Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Stuttgart: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Stuttgart hat 2025 die Nutzungsänderung zur Wohnraumschaffung vollständig verfahrensfrei gestellt. Nutzen Sie die neuen Regelungen für Ihr Vorhaben und sparen Sie Zeit und Kosten mit Planeco Building.

Planen Sie eine Nutzungsänderung in Stuttgart? Die Landeshauptstadt Baden-Württembergs ist Vorreiter bei der Digitalisierung von Bauverfahren und bietet seit der LBO-Reform 2025 erhebliche Vereinfachungen. Eine Nutzungsänderung zur Wohnraumschaffung im Innenbereich ist vollständig verfahrensfrei – ohne Baugenehmigung und ohne Wartezeit. Für andere Nutzungsänderungen gelten klare Fristen: maximal einen Monat im vereinfachten Verfahren und zwei Monate im klassischen Verfahren.

Das Baurechtsamt Stuttgart in der Eberhardstraße 33 ist zentrale Anlaufstelle für alle Nutzungsänderungen. Seit 2022 erfolgt die Antragstellung ausschließlich digital über das Serviceportal Baden-Württemberg. Planeco Building unterstützt Sie dabei, die strengen digitalen Anforderungen zu erfüllen und Verzögerungen zu vermeiden.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Stuttgart. Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben.

Entscheidend ist dabei die in der letzten Baugenehmigung genehmigte Nutzung. Das Baurechtsamt Stuttgart prüft sowohl bauordnungsrechtliche Aspekte (Brandschutz, Rettungswege, Barrierefreiheit) als auch bauplanungsrechtliche Zulässigkeit (Bebauungsplan, Gebietsverträglichkeit).

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Stuttgart?

In Stuttgart ist eine Nutzungsänderung erforderlich, wenn sich durch die geplante neue Nutzung die rechtlichen Anforderungen an das Gebäude ändern. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht (wo darf was gebaut werden) als auch das Bauordnungsrecht (wie muss gebaut werden).

  • Bauplanungsrechtliche Prüfung: Liegt das Grundstück im Innenbereich nach § 34 BauGB? Entspricht die neue Nutzung dem Bebauungsplan? Ist die Nutzung in dem Baugebiet zulässig?
  • Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Ändern sich Brandschutzbestimmungen, Rettungsweganforderungen oder Stellplatzvorgaben? Sind neue Barrierefreiheitsstandards zu beachten?
  • Technische Vorschriften: Müssen Raumhöhen, Belichtung oder Belüftung angepasst werden? Sind zusätzliche Gutachten erforderlich?

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Stuttgart

Häufige Nutzungsänderungen in Stuttgart umfassen die Umwandlung von Büroflächen zu Wohnraum in innenstadtnahen Bereichen, wo Büroflächen leer stehen und Wohnraum knapp ist. Seit der LBO-Reform 2025 sind solche Umwandlungen verfahrensfrei, wenn sie im Innenbereich stattfinden.

  1. Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung (genehmigungspflichtig)
  2. Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büros, Praxen oder Läden zu Wohnungen (meist verfahrensfrei)
  3. Dachgeschossausbau: Ausbau ungenutzter Dachflächen zu Wohnraum (verfahrensfrei bei ausreichender Kopffreiheit)
  4. Kellernutzung: Umwandlung von Kellerflächen zu Wohnraum (verfahrensfrei bei ausreichender Belichtung)
  5. Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Stuttgart beantragen

Der Antragsprozess in Stuttgart folgt einem strukturierten Ablauf, der durch die digitale Antragstellung über das Serviceportal Baden-Württemberg geprägt ist. Planeco Building begleitet Sie durch jeden Schritt:

  1. Machbarkeitsprüfung: Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit und Identifikation der Verfahrensart
  2. Unterlagenbeschaffung: Sammlung alter Baugenehmigungen, Bestandspläne und Nachweise der bisherigen Nutzung
  3. Planerstellung: Erstellung der Bauvorlagen durch einen bauvorlageberechtigten Architekten
  4. Digitale Antragstellung: Einreichung über service-bw.de mit sprechenden Dateinamen
  5. Behördenprüfung: Vollständigkeitsprüfung binnen 10 Arbeitstagen, dann Fachprüfung
  6. Genehmigungserteilung: Entscheidung nach maximal einem Monat (vereinfachtes Verfahren) oder zwei Monaten (klassisches Verfahren)

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine erfolgreiche Antragstellung in Stuttgart sind spezifische Unterlagen mit sprechenden Dateinamen erforderlich. Das Baurechtsamt Stuttgart hat besonders strenge Anforderungen an die digitale Dokumentation:

  • Antrag auf Nutzungsänderung über das Serviceportal Baden-Württemberg
  • Grundrisse mit Kennzeichnung der betroffenen Räume und neuer Nutzungsart
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Auskunft über Grundstück und bauliche Anlagen
  • Baubeschreibung mit detaillierten Angaben zur geplanten Nutzung
  • Alte Baugenehmigungen zum Nachweis der bisherigen Nutzung und Genehmigungshistorie
  • Fachgutachten bei Bedarf (Brandschutz durch anerkannten Brandschutzplaner, Statiker bei erhöhten Lasten)

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Stuttgart?

Die Bearbeitungszeiten in Stuttgart sind in der LBO klar geregelt: Vereinfachtes Verfahren maximal einen Monat, klassisches Verfahren zwei Monate nach Vollständigkeit aller Unterlagen. Eine wichtige Neuerung der LBO-Reform 2025 ist die Genehmigungsfiktion: Erfolgt nach drei Monaten keine Entscheidung im vereinfachten Verfahren, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Stuttgart?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Stuttgart setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Für verfahrensfreie Nutzungsänderungen fallen keine Behördengebühren an:

  1. Planungskosten: Architekt-Kosten für Antragserstellung 1.500,– bis 4.000,– €, zusätzliche Fachplaner bei Bedarf 500,– bis 2.000,– €
  2. Behördliche Kosten: Baugenehmigung 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, Mindestgebühr 200,– bis 800,– €
  3. Gutachten: Brandschutz, Schallschutz 800,– bis 3.000,– €
  4. Mögliche Baumaßnahmen: Brandschutzertüchtigung 2.000,– bis 15.000,– €, zusätzliche Stellplätze 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz

Bei Planeco Building erhalten Sie nach einer Erstberatung transparente Auskunft über den zu erwartenden Aufwand für Ihr Vorhaben in Stuttgart.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Stuttgart schwerwiegende Folgen haben. Das Baurechtsamt Stuttgart geht konsequent gegen illegale Nutzungsänderungen vor:

  • Bußgelder: Nicht genehmigter Wohnraum bis zu 50.000,– €, Ferienwohnung ohne Genehmigung ebenfalls bis zu 50.000,– €
  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen bei Brandschutzverstößen oder Nutzungsuntersagung
  • Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung bei nicht genehmigten Nutzungen
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.

Nutzungsänderung in Stuttgart beantragen – mit Planeco Building

Als spezialisierter Partner für Nutzungsänderungen kennt Planeco Building die besonderen Anforderungen in Stuttgart. Wir unterstützen Sie dabei, die digitalen Vorgaben des Baurechtsamts zu erfüllen und Verzögerungen zu vermeiden:

  • Kostenlose Erstberatung zur Machbarkeitsprüfung Ihres Vorhabens
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit mit umfassender Stuttgart-Erfahrung
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten dank strukturierter Angebotserstellung
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Erstellung der Antragsunterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Stuttgart und Kenntnis der LBO-Neuerungen 2025

Unsere erfahrenen Architekten und Fachplaner begleiten Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Genehmigung. Durch unsere Spezialisierung auf Anträge auf Nutzungsänderung und tägliche Behördenpraxis maximieren wir Ihre Erfolgschancen und minimieren Rückfragen der Baurechtsbehörde.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sind Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung in Stuttgart wirklich verfahrensfrei?

Ja, seit der LBO-Reform 2025 sind alle Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum im Innenbereich vollständig verfahrensfrei. Dies gilt unabhängig von der Gebäudeklasse, sofern keine genehmigungspflichtigen baulichen Änderungen damit verbunden sind. Sie können direkt mit der Umsetzung beginnen, müssen aber eigenverantwortlich alle baurechtlichen Anforderungen einhalten.

Wie lange dauert eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung in Stuttgart?

Das Baurechtsamt Stuttgart hat klare Fristen: maximal einen Monat im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und zwei Monate im klassischen Verfahren. Eine wichtige Neuerung ist die Genehmigungsfiktion – erfolgt nach drei Monaten keine Entscheidung im vereinfachten Verfahren, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

Welche digitalen Anforderungen stellt Stuttgart an die Antragstellung?

Stuttgart war Vorreiter bei der digitalen Antragstellung über das Serviceportal Baden-Württemberg. Besonders wichtig sind sprechende Dateinamen wie "Grundrisse_Bestand_Nutzungsaenderung.pdf". Unspezifische Namen wie "Dokument1.pdf" führen zu erheblichen Verzögerungen. Alle Unterlagen müssen als archivfähige PDF-Dateien eingereicht werden.

Was passiert bei einer Nutzungsänderung ohne Genehmigung in Stuttgart?

Das Baurechtsamt Stuttgart verhängt Bußgelder bis zu 50.000,– € für nicht genehmigte Nutzungsänderungen. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln können Nutzungsuntersagungen ausgesprochen werden. Zusätzlich gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, da Versicherer die Schadensregulierung bei illegalen Nutzungen ablehnen können.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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