Wer in Ulm eine Fläche anders nutzen möchte, als es die letzte Baugenehmigung vorsieht, trifft aktuell auf einen ungewöhnlich dynamischen Rechtsrahmen. Seit dem 28. Juni 2025 gilt die reformierte Landesbauordnung Baden-Württemberg, seit dem 1. Mai 2026 greift die neue Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Ulm, und seit dem 1. Juni 2025 ist das baurechtliche Widerspruchsverfahren in Baden-Württemberg abgeschafft. Diese drei Änderungen wirken gleichzeitig auf jedes Vorhaben, ob Gewerbefläche zu Wohnung, Dachausbau oder Ferienwohnung. Wer nur eine der drei Neuerungen kennt, unterschätzt entweder den Aufwand oder das Risiko seines Antrags.
[[banner-nutzu]]Wann liegt in Ulm überhaupt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, sobald sich die Art der baulichen Nutzung gegenüber der zuletzt genehmigten Nutzung ändert, unabhängig davon, ob dafür bauliche Eingriffe nötig sind. Ein Büro, das zur Wohnung wird, ein Ladenlokal, das zur Praxis wird, oder ein Keller, der zum Aufenthaltsraum wird, fällt grundsätzlich darunter.
Die Stadt Ulm als zuständige untere Baurechtsbehörde stellt klar, dass eine Nutzungsänderung nur dann verfahrensfrei ist, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige oder wenn dadurch im Innenbereich zusätzlicher Wohnraum entsteht. In allen anderen Fällen kommt ein Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in Betracht (Stadt Ulm, Bürgerservice Bauen). Wichtig: Auch bauplanungsrechtliche Fragen wie das Einfügen in die Umgebungsbebauung, Denkmalschutz oder Festsetzungen eines Bebauungsplans können einer eigentlich verfahrensfreien Nutzungsänderung entgegenstehen. Eine erste Einschätzung, ob Ihr konkretes Vorhaben in diese Kategorie fällt, liefert eine Bauvoranfrage in Ulm, mit der die Genehmigungsfähigkeit vorab verbindlich geklärt wird.
Zuständigkeit und digitale Antragstellung: Bürgerservice Bauen Ulm
Zuständig für alle Bauanträge und Nutzungsänderungen in Ulm ist der Bürgerservice Bauen der Stadt Ulm. Seit dem 1. Januar 2025 nimmt die Behörde ausschließlich digitale Anträge über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) entgegen, Papieranträge werden nicht mehr bearbeitet. Für die Vollständigkeitsprüfung eines eingereichten Antrags hat die Behörde zehn Arbeitstage Zeit: Erst ab vollständigen Unterlagen beginnt die gesetzliche Entscheidungsfrist überhaupt zu laufen. Unvollständige Bauvorlagen sind in der Praxis der häufigste Grund für Verzögerungen, nicht die Bearbeitung selbst.
Die LBO-Reform 2025: Drei Änderungen mit direkter Wirkung auf Ihr Vorhaben
Das „Gesetz für das schnellere Bauen“ hat die Landesbauordnung Baden-Württemberg grundlegend umgebaut. Leitgedanke ist die Umstellung von behördlicher Kontrolle auf Eigenverantwortung des Bauherrn (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg). Drei Punkte sind für Nutzungsänderungen in Ulm besonders relevant.
§ 50 LBO BW: Nutzungsänderung zu Wohnraum jetzt verfahrensfrei
Nutzungsänderungen hin zur Wohnnutzung sind seit der Reform generell verfahrensfrei, sofern sie im Innenbereich stattfinden. Verfahrensfrei bedeutet aber nicht regelfrei: Rettungswege, Stellplatzpflicht nach § 37 LBO BW und Brandschutz gelten unverändert weiter, nur die behördliche Vorabprüfung entfällt. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt vollständig beim Bauherrn (§ 50 LBO BW).
Genehmigungsfiktion: Warum drei Monate Stillschweigen kein Freifahrtschein sind
Reagiert die Behörde im vereinfachten Verfahren nicht innerhalb von drei Monaten, gilt die Genehmigung als erteilt. Das klingt nach Sicherheit, ist es aber nur bedingt: Eine materiell rechtswidrige, fingierte Genehmigung kann nachträglich aufgehoben werden. Standsicherheit und Brandschutz sind von der Fiktion ohnehin ausgenommen und müssen unabhängig davon fachlich nachgewiesen werden, etwa über einen Standsicherheitsnachweis.
Wegfall des Widerspruchsverfahrens: Der Erstantrag muss sitzen
Seit dem 1. Juni 2025 ist das baurechtliche Widerspruchsverfahren in Baden-Württemberg abgeschafft. Wer eine Ablehnung anfechten möchte, muss direkt vor dem Verwaltungsgericht klagen, eine kostengünstige Nachbesserung im Widerspruchsverfahren gibt es nicht mehr. Das erhöht den Stellenwert eines sauber formulierten Erstantrags erheblich, insbesondere bei Bauvoranfragen mit Abweichungs- oder Befreiungsanträgen.
[[banner-button]]Welches Verfahren gilt für Ihr Vorhaben? Vier Wege im Überblick
- Verfahrensfrei: Nutzungsänderung zu Wohnraum im Innenbereich ohne höhere Anforderungen an die neue Nutzung, keine behördliche Prüfung, volle Eigenverantwortung.
- Kenntnisgabeverfahren: möglich bei qualifiziertem Bebauungsplan, aber ohne formelle Genehmigung, ohne Bestandsschutz und ohne Ausschlusswirkung gegenüber späteren Nachbareinwänden.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: seit der Reform auch für gewerbliche Nutzungen geöffnet, geprüft werden nur Bauplanungsrecht und Abstandsflächen.
- Vollständiges Baugenehmigungsverfahren: Pflicht bei Sonderbauten und den höheren Gebäudeklassen, umfassende behördliche Prüfung.
Welches Verfahren im Einzelfall greift, hängt von Gebäudeklasse, Bebauungsplanlage und der geplanten Nutzung ab. Eine fundierte Einschätzung dazu liefert die Nutzungsänderung in Baden-Württemberg als landesweite Übersicht der Verfahrensarten.
Ferienwohnung in Ulm: Die Zweckentfremdungsverbotssatzung seit Mai 2026
Wer eine Wohnung dauerhaft als Ferienwohnung vermieten möchte, braucht seit dem 1. Mai 2026 zusätzlich zur baurechtlichen Nutzungsänderung eine gesonderte Genehmigung der Stadt Ulm. Eine Zweckentfremdung liegt nach der Satzung insbesondere vor, wenn Wohnraum:
- zu mehr als 50 % der Fläche gewerblich oder beruflich genutzt wird
- baulich so verändert wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist
- mehr als zehn Wochen pro Kalenderjahr, auch verteilt auf mehrere Zeiträume, zur Fremdenbeherbergung genutzt wird
- länger als sechs Monate leer steht
- abgerissen wird
In diesen Fällen ist ein Negativattest oder eine Zweckentfremdungsgenehmigung erforderlich. Wichtig für bestehende Vermietungen: Die Satzung gilt ab Inkrafttreten unabhängig davon, seit wann eine Wohnung bereits als Ferienwohnung genutzt wird. Wer schon länger vermietet, sollte die Genehmigungsfähigkeit aktiv prüfen lassen, statt auf einen automatischen Bestandsschutz zu vertrauen. Verstöße gegen das landesrechtliche Zweckentfremdungsverbot können mit Bußgeldern bis 100.000,–€ geahndet werden (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg). Wird dagegen eine Gewerbeeinheit, etwa ein ehemaliges Büro, in eine Ferienwohnung umgewandelt, greift die Zweckentfremdungssatzung nicht, da kein Wohnraum entzogen wird, die baurechtliche Nutzungsänderung bleibt aber erforderlich.
Gewerbefläche zu Wohnraum: Warum Ulm Umnutzungen aktuell begünstigt
Der Grund für die verfahrensrechtliche Erleichterung bei Wohnraumschaffung liegt im strukturellen Wohnraummangel der Stadt: Laut einer Untersuchung des Pestel-Instituts fehlen in Ulm in den kommenden vier Jahren rund 2.800 Wohnungen, pro Jahr müssten knapp 700 neue Wohnungen entstehen, um den Bedarf zu decken (Schwäbische Zeitung, Pestel-Institut). Für Eigentümer leerstehender oder untergenutzter Gewerbeflächen, etwa in der Ulmer Wissenschaftsstadt, ergibt sich daraus ein realistisches Umnutzungspotenzial. Sind bei der Umnutzung tragende Bauteile betroffen, etwa beim Herausnehmen von Wänden für größere Wohneinheiten, wird ein Nachweis der Standsicherheit nötig. Wie ein passender Statiker für dieses Vorhaben gefunden wird und was ein solcher Nachweis kostet, zeigen die Seiten Statiker finden und Statiker Kosten.
Sonderfall Ulmer Altstadt: Denkmalschutz frühzeitig klären
Bei Gebäuden in der historischen Ulmer Altstadt ist eine frühzeitige Anfrage bei der unteren Denkmalschutzbehörde ratsam, auch wenn das Gebäude nicht offensichtlich denkmalgeschützt wirkt. Die vollständige Liste der Kulturdenkmale ist aus Datenschutzgründen nicht öffentlich einsehbar, sodass sich die Denkmaleigenschaft nicht allein durch eine Internetrecherche ausschließen lässt. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert nach Antragstellung zusätzliche Auflagen oder Verzögerungen.
Grenzlage Ulm/Neu-Ulm: Zwei Bauordnungen an einer Donau
Investoren, die Grundstücke auf beiden Seiten der Donau vergleichen, übersehen häufig, dass die bayerische Donauseite einem anderen Recht unterliegt. Auf der Neu-Ulmer Seite gilt die Bayerische Bauordnung mit eigener Zuständigkeit beim Landratsamt Neu-Ulm und abweichenden Fristen, etwa vier statt drei Jahren Bindungswirkung für einen Bauvorbescheid. Wer ein Objekt auf der bayerischen Seite prüft, sollte dies als eigenständigen Rechtsrahmen behandeln, nicht als Variante des Ulmer Verfahrens.
Kosten und Bearbeitungsdauer für eine Nutzungsänderung in Ulm
Die Kosten hängen stark vom gewählten Verfahren und vom Umfang der erforderlichen Nachweise ab. Als grobe Orientierung aus der Planungspraxis:
- Bauvoranfrage: Gesamtkosten meist zwischen 800,–€ und 2.500,–€ netto, bestehend aus Behördengebühr und Planungsleistung, Bearbeitungsdauer üblicherweise 6 bis 12 Wochen
- Vollständiger Bauantrag bei einer Vergleichsgröße mit rund 300.000,–€ Baukosten: Gesamtkosten häufig zwischen 9.500,–€ und 14.000,–€ netto, gesetzliche Entscheidungsfrist ein Monat im vereinfachten und zwei Monate im vollständigen Verfahren ab Vollständigkeit der Unterlagen
Bei Denkmalschutzbelangen in der Altstadt verlängert sich die realistische Gesamtdauer erfahrungsgemäß auf drei bis sechs Monate. Planeco Building erstellt die vollständigen Antragsunterlagen für die Nutzungsänderung in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen, sobald alle erforderlichen Informationen zum Objekt vorliegen, unabhängig davon, ob es sich um eine Wohn- oder Gewerbenutzung handelt.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Welche Risiken drohen
Eine ungenehmigte Nutzungsänderung kann die Behörde jederzeit über eine Nutzungsuntersagung stoppen, auch wenn die Nutzung bereits seit Jahren praktiziert wird. Bei Verstößen gegen die Zweckentfremdungssatzung kommt die Pflicht hinzu, den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen, zusätzlich zum Bußgeldrisiko. Wichtig auch für bereits genehmigte Umnutzungen: Eine Rückkehr zur ursprünglich genehmigten Nutzung ist nach einer Nutzungsänderung regelmäßig nicht automatisch möglich, sondern muss ihrerseits wieder beantragt werden. Wer sein Vorhaben rechtlich sauber aufsetzen möchte, findet in der Nutzungsänderung von Planeco Building und in der Zusammenarbeit mit einem bauvorlageberechtigten Architekten den strukturierten Weg zur Genehmigung, von der Erstberatung bis zur Einreichung beim Bürgerservice Bauen Ulm.


















