Eine Nutzungsänderung in Unna erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume zu Wohnraum machen oder innerhalb gewerblicher Nutzungen wechseln möchten – das Bauordnungsamt der Kreisstadt Unna prüft jeden Antrag nach den Vorgaben der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt derzeit bei 18,5 Wochen, deutlich länger als die gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn Sie die Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils verändern möchten. Entscheidend ist dabei nicht, wie Sie das Gebäude aktuell nutzen, sondern welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen ist bereits dann eine Nutzungsänderung anzunehmen, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen derart unterscheidet, dass andere oder weitergehende Anforderungen entstehen können.
Das Bauordnungsamt Unna behandelt Nutzungsänderungen rechtlich wie Bauanträge, auch wenn keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Die Landesbauordnung stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung und der reinen Umnutzung gleich.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Unna?
Eine Nutzungsänderung in Unna beantragen müssen Sie immer dann, wenn sich durch die geplante neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte:
- Bauplanungsrecht: Prüfung der städtebaulichen Zulässigkeit nach Bebauungsplan oder Einordnung in die Umgebungsbebauung
- Bauordnungsrecht: Technische Anforderungen wie Raumhöhen, Rettungswege, Barrierefreiheit oder Brandschutz
- Stellplatzanforderungen: Veränderte Anzahl erforderlicher PKW- oder Fahrradstellplätze
- Emissionsschutz: Neue Lärmschutz- oder Geruchsschutzanforderungen
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Unna
Das Bauordnungsamt Unna bearbeitet regelmäßig folgende Arten von Nutzungsänderungen:
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Keller- oder Dachbodenausbau: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche
- Praxis oder Büro in Wohngebäuden: Freiberufliche Tätigkeiten in Wohnräumen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Unna beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Unna folgt einem strukturierten Ablauf:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Klärung der grundsätzlichen Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge einreichen
- Erstellung der Bauvorlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Dokumente
- Einreichung beim Bauordnungsamt: Derzeit noch in dreifacher Papierform erforderlich
- Behördliche Prüfung: Vollständigkeitsprüfung innerhalb von zehn Arbeitstagen
- Genehmigungserteilung: Nach durchschnittlich 18,5 Wochen Bearbeitungszeit
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine Nutzungsänderung Unna Dauer von mehreren Monaten sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen. Das Bauordnungsamt Unna benötigt folgende Dokumente:
- Antrag auf amtlichem Vordruck mit allen erforderlichen Angaben
- Baubeschreibung mit Angaben zur bisherigen und geplanten Nutzung
- Flurkarte (nicht älter als sechs Monate) vom Katasteramt des Kreises Unna
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung des betroffenen Bereichs
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
- Berechnungen der Nutzflächen und gegebenenfalls Wohnflächen
- Statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
- Nachweis der Stellplätze für PKW und Fahrräder
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Unna?
Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Unna beträgt derzeit durchschnittlich 18,5 Wochen. Diese deutliche Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen wird durch Personalengpässe im Bauordnungsamt verursacht. Etwa 485 Bauanträge jährlich können nicht fristgerecht bearbeitet werden.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Unna?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung beantragen in Unna setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Gebühren
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: 200,– bis 800,– €
- Zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung in Unna stellen ohne vorherige Genehmigung kann schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht mit höheren Planungskosten
- Nutzungsuntersagung bei schwerwiegenden Verstößen
- Gefährdeter Versicherungsschutz bei Schadensfällen
- Zwangsgelder bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Das Baugenehmigungsverfahren in Unna prüft alle Anträge nach einheitlichen Kriterien. Besonders bei gewerblichen Nutzungen oder Ferienwohnungen sind die Kontrollen streng.
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