Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Velbert: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie möchten eine Immobilie in Velbert umnutzen? Planeco Building unterstützt Sie bei der Beantragung Ihrer Nutzungsänderung – von der Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Genehmigung durch das Bauordnungsamt Velbert.

Eine Nutzungsänderung in Velbert ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine bestehende Immobilie anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Ob Sie eine Gewerbefläche zu Wohnraum umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Gewerbe in Gewerbe umwandeln – das Bauordnungsamt Velbert prüft jeden Antrag sorgfältig nach den Vorgaben der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen.

Planeco Building begleitet Sie durch das gesamte Genehmigungsverfahren in Velbert. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und lokaler Expertise sorgen wir dafür, dass Ihr Antrag auf Nutzungsänderung vollständig und fachgerecht eingereicht wird.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach § 60 Absatz 1 der Bauordnung NRW bedarf jede Nutzungsänderung einer Baugenehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben.

Maßgeblich ist dabei, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Das Bauordnungsamt Velbert prüft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte Ihres Vorhabens. Selbst wenn keine baulichen Veränderungen geplant sind, entspricht der Antrag formell einem Bauantrag.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Velbert?

Eine Nutzungsänderung ist in Velbert immer dann erforderlich, wenn sich durch die geplante Umnutzung andere oder höhere Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht (wo und ob darf gebaut werden) als auch das Bauordnungsrecht (wie muss gebaut werden).

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit und ergibt sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung. Das Bauordnungsrecht hingegen bestimmt technische Anforderungen wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit oder Stellplätze.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Velbert

  • Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung von Büro- oder Geschäftsräumen zu Wohnungen
  • Wohnraum zur Ferienwohnung: Kurzzeitvermietung erfordert oft andere Brandschutz- und Stellplatzanforderungen
  • Dachgeschossausbau: Umwandlung ungenutzter Dachräume in Wohnraum
  • Kellerausbau: Nutzung von Kellerräumen als Wohnraum oder Gewerbe
  • Gewerbewechsel: Änderung von einem Blumenladen zu einem Möbelgeschäft

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Velbert beantragen

Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Velbert folgt einem strukturierten Ablauf. Planeco Building übernimmt dabei alle erforderlichen Schritte für Sie:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
  2. Beauftragung qualifizierter Planer: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
  4. Einreichung beim Bauordnungsamt Velbert: Vollständige Antragstellung an der Thomasstraße 1
  5. Behördliche Prüfung: Das Bauordnungsamt prüft den Antrag nach den Vorgaben der BauO NRW
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine erfolgreiche Antragstellung beim Bauordnungsamt Velbert sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Planeco Building stellt alle notwendigen Dokumente für Sie zusammen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich über Bauportal.NRW)
  • Amtlicher Lageplan und Flurkarte (nicht älter als 6 Monate)
  • Vollständige Grundrisse mit Darstellung der bisherigen und geplanten Nutzung
  • Schnittzeichnungen mit Angabe der lichten Raumhöhen
  • Alte Baugenehmigungen als Nachweis der bisherigen Nutzung
  • Stellplatznachweis entsprechend der Stellplatzsatzung Velbert
  • Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung der geplanten Nutzung
  • Brandschutzkonzept (bei komplexeren Vorhaben)

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Velbert?

Das Bauordnungsamt Velbert hat nach § 71 BauO NRW eine Entscheidungsfrist von drei Monaten für vollständige Anträge. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Frist sechs Wochen. Die praktische Bearbeitungszeit liegt nach aktuellen Informationen bei drei bis acht Wochen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Velbert?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Velbert setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
  • Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €

3. Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Stellplatzablöse in Velbert: 3.625,– € (Zone II) bis 10.000,– € (Zone I) pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Velbert schwerwiegende Konsequenzen haben. Das Bauordnungsamt kann verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • Bußgelder: bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: mit höheren Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  • Nutzungsuntersagung: bei schwerwiegenden Verstößen gegen Brandschutz oder andere Sicherheitsvorschriften
  • Gefährdeter Versicherungsschutz: Versicherer können bei Schadensfällen die Regulierung ablehnen

Besonders kritisch wird es bei Verstößen gegen die Gestaltungssatzung Velbert-Neviges oder bei gewerblicher Nutzung ohne entsprechende Genehmigung. Eine frühzeitige Beratung durch Planeco Building verhindert solche Risiken.

Nutzungsänderung in Velbert beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Velbert. Mit unserer Spezialisierung auf Genehmigungsverfahren und der Kenntnis der lokalen Besonderheiten maximieren wir Ihre Erfolgschancen:

  • Kostenlose Erstberatung zur Machbarkeitsprüfung Ihres Vorhabens
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Velbert

Unsere erfahrenen Architekten kennen die spezifischen Anforderungen des Bauordnungsamtes Velbert und die Besonderheiten der Landesbauordnung NRW. Durch unsere digitalen Prozesse und die proaktive Behördenkommunikation verkürzen sich die Genehmigungszeiten erheblich.

Besonders bei komplexen Vorhaben in Velbert-Neviges berücksichtigen wir die geltende Gestaltungssatzung bereits bei der Planung. Auch die aktuellen Erleichterungen bei Dachgeschossausbauten nach der Stellplatzsatzung Velbert nutzen wir optimal für Ihr Projekt.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich das Bauordnungsamt Velbert?

Das Bauordnungsamt Velbert befindet sich in der Thomasstraße 1, 42551 Velbert. Die Bauberatung ist telefonisch unter 02051 26-2670 erreichbar (dienstags bis freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Bauberatung@velbert.de. Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Welche Besonderheiten gelten in Velbert-Neviges?

In Velbert-Neviges gilt eine spezielle Gestaltungssatzung, die besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen stellt. Diese regelt unter anderem die Erhaltung der ursprünglichen Eigenart der Fassaden, die Dachgestaltung und die Ausführung von Fenstern und Türen. Bei Nutzungsänderungen in diesem Bereich sollten diese Vorgaben bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Gibt es Erleichterungen bei Dachgeschossausbauten in Velbert?

Ja, die Stadt Velbert hat ihre Stellplatzsatzung angepasst. Bei Dachgeschossausbauten im gesamten Stadtgebiet kann auf zusätzliche Pkw-Stellplätze verzichtet werden, unabhängig davon, ob die Herstellung von Stellplätzen auf dem Grundstück möglich ist. Dies vereinfacht das Genehmigungsverfahren erheblich.

Welche Verfahrensarten gibt es bei Nutzungsänderungen in Velbert?

In Velbert werden je nach Art der Nutzungsänderung verschiedene Verfahren angewendet: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (häufigster Fall), das vollständige Baugenehmigungsverfahren bei Sonderbauten oder komplexeren Vorhaben, sowie in besonderen Fällen verfahrensfreie Nutzungsänderungen oder das Kenntnisgabeverfahren für temporäre Änderungen bis zu zwölf Monaten.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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