Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Viersen: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Viersen? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung schnell und unkompliziert. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und unserem digitalen Rundum-Service für die Region Nordrhein-Westfalen.

Möchten Sie Ihre Immobilie in Viersen anders nutzen als bisher genehmigt? Ob Umwandlung einer Wohnung zur Ferienwohnung, Änderung von Gewerbe in Wohnraum oder Gewerbe in Gewerbe umwandeln – für jede Änderung der Nutzung benötigen Sie eine entsprechende Baugenehmigung. Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen regelt diese Verfahren klar und eindeutig.

Eine Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben. In Viersen ist der Fachbereich 63 – Bauordnung für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Nutzungsänderung zuständig.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die offizielle Änderung der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils bei den zuständigen Behörden. Rechtlich entspricht ein Antrag auf Nutzungsänderung einem Bauantrag, auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.

Maßgeblich ist dabei die in der letzten Baugenehmigung festgelegte Nutzung – nicht die tatsächlich ausgeübte Nutzung. Falls Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vorliegt, können Sie diese über das Bauaktenarchiv der Stadt Viersen einsehen lassen.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Viersen?

Nach der Landesbauordnung NRW ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte.

  • Bauplanungsrecht: Regelt, welche Nutzungen in welchen Gebieten zulässig sind (Bebauungsplan, Innenbereich nach § 34 BauGB)
  • Bauordnungsrecht: Bestimmt technische Anforderungen wie Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit oder Rettungswege
  • Unterschiedliche Emissionen: Lärm, Gerüche oder Verkehrsaufkommen können neue Anforderungen auslösen
  • Veränderte Sicherheitsanforderungen: Andere Nutzungen können höhere Brandschutzauflagen erfordern

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Viersen

In der Praxis kommen verschiedene Arten von Nutzungsänderungen vor, die alle einer Genehmigung bedürfen:

  1. Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Dauerwohnung zur Kurzzeitvermietung
  2. Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
  3. Wohnraum zu Gewerbe: Praxis, Büro oder Atelier in ehemaligen Wohnräumen
  4. Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Restaurant zu Einzelhandel oder Büro zu Physiotherapiepraxis
  5. Kellerausbau zu Wohnraum: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche im Untergeschoss

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Viersen beantragen

Das Verfahren für eine Nutzungsänderung in Viersen folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie übernimmt:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit Ihres Vorhabens
  2. Beauftragung qualifizierter Planer: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
  4. Einreichung beim Fachbereich 63: Vollständige Unterlagen werden bei der Bauaufsicht Viersen eingereicht
  5. Behördliche Prüfung: Prüfung durch Bauaufsicht, Gemeinde und weitere beteiligte Stellen
  6. Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für einen vollständigen Antrag in Viersen sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Bauprüfverordnung NRW regelt diese Anforderungen verbindlich:

  • Bauantrag: Ausgefülltes Antragsformular der Stadt Viersen
  • Lageplan: Maßstab mindestens 1:500 mit Darstellung der Grundstücksgrenzen
  • Flurkarte: Beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster (max. 6 Monate alt)
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzung
  • Stellplatznachweis: Berechnung der erforderlichen Kfz- und Fahrradstellplätze
  • Brandschutzkonzept: Bei gewerblicher Nutzung oder größeren Gebäuden
  • Barrierefreiheitskonzept: Für öffentlich zugängliche Gebäude

Je nach Einzelfall können weitere Gutachten erforderlich sein, etwa zu Schallschutz, Statik oder Verkehr. Ein Statiker ist bei baulichen Veränderungen oft notwendig.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Viersen?

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Landesbauordnung NRW und beträgt für das vereinfachte Verfahren sechs Wochen, für das Vollverfahren drei Monate. In der Praxis sollten Sie mit zwei bis drei Monaten rechnen, da häufig Nachfragen oder ergänzende Unterlagen erforderlich sind.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Viersen?

Die Gesamtkosten für eine Nutzungsänderung in Viersen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Behördliche Gebühren

  • Baugenehmigungsgebühr: 50,– bis 5.000,– € je nach Projekt
  • Zusätzliche Gebühren: Für Befreiungen oder Abweichungen
  • Stellplatzablöse: Falls erforderlich, nach örtlicher Satzung

2. Planungskosten

  • Architektenleistungen: 1.800,– bis 15.000,– €
  • Statische Berechnungen: 2.000,– bis 4.500,– €
  • Brandschutzkonzept: 1.000,– bis 1.700,– €
  • Weitere Fachplanungen: Je nach Bedarf 500,– bis 3.000,– €

3. Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
  • Stellplatzbau: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz

Die Gesamtkosten für einfache Projekte beginnen bei etwa 3.000,– €, während komplexe Umnutzungen 30.000,– € oder mehr kosten können.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung ist ein Verstoß gegen die Landesbauordnung NRW und kann schwerwiegende Folgen haben:

  1. Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei gewerblicher Nutzung oder Ferienwohnungen
  2. Nutzungsuntersagung: Sofortige Stilllegung der nicht genehmigten Nutzung
  3. Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Kosten durch Bestandsaufnahme
  4. Versicherungsprobleme: Schutz kann bei Schadensfällen entfallen
  5. Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen

Besonders streng werden Verstöße gegen Zweckentfremdungssatzungen geahndet, die in vielen Städten den Wohnraum schützen sollen. Eine rechtzeitige Beantragung der Genehmigung ist daher unerlässlich.

Nutzungsänderung in Viersen beantragen – mit Planeco Building

Als spezialisiertes Unternehmen für Bauanträge und Nutzungsänderungen unterstützt Sie Planeco Building bei Ihrem Vorhaben in Viersen mit umfassender Expertise und bewährten Prozessen:

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Bewertung Ihres Vorhabens
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Langjährige Erfahrung in ganz Deutschland
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Klare Kostenstruktur von Anfang an
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Viersen: Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten

Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten, Bauzeichnern und Fachplanern begleitet Sie persönlich durch das gesamte Verfahren. Durch die tägliche Praxis mit Behörden bundesweit können wir mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen und Ihre Erfolgschancen maximieren.

Profitieren Sie von unserer digitalen Arbeitsweise und transparenten Kommunikation. Wir halten Sie über jeden Verfahrensschritt auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass Ihr Projekt termingerecht und kosteneffizient realisiert wird.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Nutzungsänderung in Viersen genehmigungspflichtig?

Eine Nutzungsänderung in Viersen ist immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben. Dies betrifft beispielsweise veränderte Stellplatzanforderungen, Brandschutzauflagen oder planungsrechtliche Zulässigkeit. Auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, entspricht der Antrag rechtlich einem Bauantrag.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Viersen?

Für einen Antrag in Viersen benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, einen Lageplan im Maßstab 1:500, eine aktuelle Flurkarte, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, eine detaillierte Baubeschreibung und einen Stellplatznachweis. Je nach Vorhaben können zusätzlich Brandschutzkonzepte, Barrierefreiheitsnachweise oder weitere Fachgutachten erforderlich sein.

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Viersen?

Die Bearbeitungszeit bei der Stadt Viersen beträgt sechs Wochen für das vereinfachte Verfahren und drei Monate für das Vollverfahren. In der Praxis sollten Sie mit zwei bis drei Monaten rechnen, da häufig Rückfragen oder ergänzende Unterlagen erforderlich sind. Mit Planeco Building erstellen wir Ihre Antragsunterlagen bereits in 14–21 Tagen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Viersen?

Die Kosten setzen sich aus behördlichen Gebühren von 50,– bis 5.000,– €, Planungskosten von 1.800,– bis 15.000,– € und möglichen Baumaßnahmen zusammen. Einfache Projekte beginnen bei etwa 3.000,– €, während komplexe Umnutzungen 30.000,– € oder mehr kosten können. Die genauen Kosten hängen vom individuellen Vorhaben ab.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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