Möchten Sie Ihre Immobilie in Viersen anders nutzen als bisher genehmigt? Ob Umwandlung einer Wohnung zur Ferienwohnung, Änderung von Gewerbe in Wohnraum oder Gewerbe in Gewerbe umwandeln – für jede Änderung der Nutzung benötigen Sie eine entsprechende Baugenehmigung. Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen regelt diese Verfahren klar und eindeutig.
Eine Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben. In Viersen ist der Fachbereich 63 – Bauordnung für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Nutzungsänderung zuständig.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die offizielle Änderung der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils bei den zuständigen Behörden. Rechtlich entspricht ein Antrag auf Nutzungsänderung einem Bauantrag, auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Maßgeblich ist dabei die in der letzten Baugenehmigung festgelegte Nutzung – nicht die tatsächlich ausgeübte Nutzung. Falls Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vorliegt, können Sie diese über das Bauaktenarchiv der Stadt Viersen einsehen lassen.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Viersen?
Nach der Landesbauordnung NRW ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte.
- Bauplanungsrecht: Regelt, welche Nutzungen in welchen Gebieten zulässig sind (Bebauungsplan, Innenbereich nach § 34 BauGB)
- Bauordnungsrecht: Bestimmt technische Anforderungen wie Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit oder Rettungswege
- Unterschiedliche Emissionen: Lärm, Gerüche oder Verkehrsaufkommen können neue Anforderungen auslösen
- Veränderte Sicherheitsanforderungen: Andere Nutzungen können höhere Brandschutzauflagen erfordern
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Viersen
In der Praxis kommen verschiedene Arten von Nutzungsänderungen vor, die alle einer Genehmigung bedürfen:
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Dauerwohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
- Wohnraum zu Gewerbe: Praxis, Büro oder Atelier in ehemaligen Wohnräumen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Restaurant zu Einzelhandel oder Büro zu Physiotherapiepraxis
- Kellerausbau zu Wohnraum: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche im Untergeschoss
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Viersen beantragen
Das Verfahren für eine Nutzungsänderung in Viersen folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie übernimmt:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit Ihres Vorhabens
- Beauftragung qualifizierter Planer: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
- Einreichung beim Fachbereich 63: Vollständige Unterlagen werden bei der Bauaufsicht Viersen eingereicht
- Behördliche Prüfung: Prüfung durch Bauaufsicht, Gemeinde und weitere beteiligte Stellen
- Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für einen vollständigen Antrag in Viersen sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Bauprüfverordnung NRW regelt diese Anforderungen verbindlich:
- Bauantrag: Ausgefülltes Antragsformular der Stadt Viersen
- Lageplan: Maßstab mindestens 1:500 mit Darstellung der Grundstücksgrenzen
- Flurkarte: Beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster (max. 6 Monate alt)
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzung
- Stellplatznachweis: Berechnung der erforderlichen Kfz- und Fahrradstellplätze
- Brandschutzkonzept: Bei gewerblicher Nutzung oder größeren Gebäuden
- Barrierefreiheitskonzept: Für öffentlich zugängliche Gebäude
Je nach Einzelfall können weitere Gutachten erforderlich sein, etwa zu Schallschutz, Statik oder Verkehr. Ein Statiker ist bei baulichen Veränderungen oft notwendig.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Viersen?
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Landesbauordnung NRW und beträgt für das vereinfachte Verfahren sechs Wochen, für das Vollverfahren drei Monate. In der Praxis sollten Sie mit zwei bis drei Monaten rechnen, da häufig Nachfragen oder ergänzende Unterlagen erforderlich sind.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Viersen?
Die Gesamtkosten für eine Nutzungsänderung in Viersen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Behördliche Gebühren
- Baugenehmigungsgebühr: 50,– bis 5.000,– € je nach Projekt
- Zusätzliche Gebühren: Für Befreiungen oder Abweichungen
- Stellplatzablöse: Falls erforderlich, nach örtlicher Satzung
2. Planungskosten
- Architektenleistungen: 1.800,– bis 15.000,– €
- Statische Berechnungen: 2.000,– bis 4.500,– €
- Brandschutzkonzept: 1.000,– bis 1.700,– €
- Weitere Fachplanungen: Je nach Bedarf 500,– bis 3.000,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
- Stellplatzbau: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
Die Gesamtkosten für einfache Projekte beginnen bei etwa 3.000,– €, während komplexe Umnutzungen 30.000,– € oder mehr kosten können.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung ist ein Verstoß gegen die Landesbauordnung NRW und kann schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei gewerblicher Nutzung oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Sofortige Stilllegung der nicht genehmigten Nutzung
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Kosten durch Bestandsaufnahme
- Versicherungsprobleme: Schutz kann bei Schadensfällen entfallen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders streng werden Verstöße gegen Zweckentfremdungssatzungen geahndet, die in vielen Städten den Wohnraum schützen sollen. Eine rechtzeitige Beantragung der Genehmigung ist daher unerlässlich.
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- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Viersen: Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten
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