Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Wesel: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Wesel? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung professionell und zügig. Vom Antrag bis zur Genehmigung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess in der Stadt am Niederrhein.

Möchten Sie in Wesel eine Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Gewerbeflächen zu Wohnraum umwandeln oder Ihre Immobilie für ein anderes Gewerbe nutzen? Dann benötigen Sie eine Nutzungsänderung in Wesel. Die Stadt Wesel am Niederrhein unterliegt der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die seit dem 1. Januar 2024 in ihrer aktuellen Fassung gilt.

Bei Nutzungsänderungen sind verschiedene baurechtliche Aspekte zu beachten. Das Team Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Wesel ist die zuständige Behörde für alle Bauanträge im Stadtgebiet. Eine professionelle Beratung durch erfahrene Architekten wie Planeco Building kann Ihnen dabei helfen, Verzögerungen zu vermeiden und die Nutzungsänderung in Wesel erfolgreich zu beantragen.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach § 60 Absatz 1 BauO NRW 2018 bedarf die Nutzungsänderung von Anlagen grundsätzlich einer Baugenehmigung. Entscheidend ist dabei, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die Funktion einer baulichen Anlage derart verändert wird, dass sich die rechtliche Beurteilung nach baurechtlichen Vorschriften unterscheidet. Dies bedeutet konkret, dass bereits die Änderung der Nutzung selbst genehmigungspflichtig ist – unabhängig davon, ob bauliche Veränderungen am Gebäude stattfinden.

Wichtig zu wissen: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnung stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Wesel?

Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung in Wesel muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Das betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und ergibt sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, umfasst beispielsweise Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit sowie Brand- und Schallschutz.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Wesel

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Wesel beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Wesel folgt einem strukturierten Prozess. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, da Fehler oder unvollständige Unterlagen zu erheblichen Verzögerungen führen können.

  1. Erstberatung und Vorprüfung: Umfassende Machbarkeitsbewertung sowie Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit am Standort
  2. Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung wird beauftragt
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Der Planer erstellt Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
  4. Einreichung bei der Stadt Wesel: Der vollständige Bauantrag stellen erfolgt beim Team Bauordnung und Denkmalschutz
  5. Behördliche Prüfung: Die Stadt Wesel prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und führt die fachliche Prüfung durch
  6. Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für einen Bauantrag zur Nutzungsänderung in Wesel müssen folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden:

  • Ausgefülltes Bauantragsformular (für vereinfachtes oder generelles Verfahren)
  • Baubeschreibung und bei gewerblichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
  • Lageplan oder amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100
  • Flurkarte im Maßstab 1:500 (nicht älter als 6 Monate)
  • Berechnungen der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl
  • Wohn- oder Nutzflächenberechnung
  • Rechnerischer Stellplatznachweis
  • Berechnung der Abstandsflächen

Je nach Art der Nutzungsänderung können weitere spezifische Unterlagen erforderlich sein. Bei größeren Vorhaben oder Sonderbauten ist oft ein Brandschutzkonzept nach § 9 BauPrüfVO NRW erforderlich, das von einem staatlich anerkannten Brandschutzsachverständigen erstellt werden muss.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Wesel?

Die Stadt Wesel gibt konkrete Bearbeitungszeiten an: Für Bauvoranfragen beträgt die fachliche Prüfung typischerweise 3 bis 8 Wochen, nachdem die Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen abgeschlossen wurde. Für vollständige Baugenehmigungsverfahren sind längere Zeiten zu kalkulieren – meist zwischen 2 und 4 Monaten bei vollständigen Unterlagen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Wesel?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Wesel setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: Die ersten 100 m² werden mit 2,00 € pro m² berechnet, jeder weitere m² kostet 0,50 €
  • Mindestgebühr: 50,– €, Höchstgebühr bis zu 2.500,– €

3. Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz oder Stellplatzablöse von 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. In Nordrhein-Westfalen können Bußgelder je nach Fall bis zu 40.000,– € betragen.

Mögliche Konsequenzen einer illegalen Nutzungsänderung:

  1. Bußgelder und Strafen: Nicht genehmigter Wohnraum oder Ferienwohnung ohne Genehmigung können bis zu 50.000,– € kosten
  2. Nutzungsuntersagung: Die Bauaufsichtsbehörde kann nach § 82 BauO NRW 2018 eine Verfügung erlassen, die Nutzung zu untersagen
  3. Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch notwendige Bestandsaufnahme
  4. Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen kann der Versicherer die Regulierung ablehnen

Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder sicherheitsrelevanten Mängeln beim Brandschutz.

Nutzungsänderung in Wesel beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Wesel. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in ganz Deutschland und kennen die spezifischen Anforderungen in Wesel.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Umfassende Machbarkeitsprüfung für Ihr Vorhaben
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Faire und nachvollziehbare Kostenstruktur
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Wesel: Kenntnisse der örtlichen Besonderheiten und Anforderungen

Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten, Bauzeichnern und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg. Durch strukturierte Abläufe und lösungsorientiertes Arbeiten sorgen wir dafür, dass auch komplexe Projekte sicher und zielgerichtet umgesetzt werden.

Die Stadt Wesel empfiehlt ausdrücklich eine frühe Beratung vor Antragstellung. Das Team Bauordnung und Denkmalschutz ist unter der E-Mail-Adresse bauen@wesel.de erreichbar. Mit Planeco Building haben Sie jedoch einen erfahrenen Partner, der Sie von Anfang an professionell durch das gesamte Verfahren begleitet.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Wesel?

Die Stadt Wesel gibt für Bauvoranfragen eine Bearbeitungszeit von 3 bis 8 Wochen für die fachliche Prüfung an. Für vollständige Baugenehmigungsverfahren zur Nutzungsänderung sind meist 2 bis 4 Monate zu kalkulieren, abhängig von der Komplexität des Vorhabens und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Wesel beim Bauamt?

Die Behördengebühren in Wesel betragen für die ersten 100 m² je 2,00 € pro m², darüber hinaus 0,50 € pro m². Die Mindestgebühr liegt bei 50,– €, die Höchstgebühr bei 2.500,– €. Zusätzlich entstehen Planungskosten zwischen 1.500,– und 4.000,– € sowie gegebenenfalls Kosten für Gutachten und bauliche Anpassungen.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Wesel genehmigungspflichtig?

Eine Nutzungsänderung ist in Wesel immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Aspekte wie Brandschutz und Stellplätze als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen gemäß Bebauungsplan.

Welche Behörde ist für Nutzungsänderungen in Wesel zuständig?

Zuständig ist das Team Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Wesel. Die Behörde ist unter der E-Mail-Adresse bauen@wesel.de erreichbar. Sprechstunden finden montags, mittwochs und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung statt.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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