Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Witten: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Witten? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung schnell und unkompliziert. Unser erfahrenes Team kennt die Anforderungen der Landesbauordnung NRW und begleitet Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Genehmigung.

Eine Nutzungsänderung in Witten erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der aktuellen Landesbauordnung NRW. Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume zu Wohnraum umnutzen oder eine andere Nutzungsänderung planen – wir unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Genehmigung erfolgreich zu erhalten.

[[banner-nutzu]]

Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Witten. Nach der Landesbauordnung NRW liegt eine Nutzungsänderung vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist.

Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Das Bauordnungsamt der Stadt Witten prüft dabei sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte Ihres Vorhabens.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Witten?

Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung beantragen müssen Sie immer dann, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage oder Teile der baulichen Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Sachverhalte als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und ergibt sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung des Bauens, wie beispielsweise Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit oder Brandschutz.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Witten

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Witten beantragen

Das Bauordnungsamt der Stadt Witten in der Annenstraße 111b ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Anträge auf Nutzungsänderung. Das Amt ist unter der Telefonnummer 02302 5814332 erreichbar und bearbeitet jährlich etwa 500 Bauanträge.

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Kontaktieren Sie das Bauordnungsamt oder einen qualifizierten Planer für eine erste Einschätzung
  2. Prüfung der Bebauungsplanung: Überprüfung der zulässigen Nutzungen über das Geoportal der Stadt Witten
  3. Beauftragung eines bauvorlageberechtigten Planers: Ein Architekt erstellt die erforderlichen Unterlagen
  4. Zusammenstellung der Antragsunterlagen: Vollständige Bauvorlagen für das gewählte Verfahren
  5. Einreichung beim Bauordnungsamt: Antragstellung in der Annenstraße 111b oder digital
  6. Behördliche Prüfung: Das Bauordnungsamt prüft Ihr Vorhaben innerhalb der gesetzlichen Fristen
  7. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Baugenehmigung

[[banner-button]]

Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für einen erfolgreichen Bauantrag in Witten benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Die Vollständigkeit dieser Dokumente beeinflusst maßgeblich die Bearbeitungszeit Ihres Antrags.

  • Ausgefülltes Antragsformular des Bauordnungsamtes Witten
  • Aktueller Flurkartenauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Lageplan auf Grundlage der Flurkarte
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung mit detaillierter Nutzungsbeschreibung
  • Frühere Baugenehmigungen als Nachweis der bisherigen Nutzung
  • Statische Berechnungen (bei baulichen Veränderungen)
  • Brandschutzkonzept (je nach Nutzungsart erforderlich)

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Witten?

Die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen in Witten liegt zwischen 3 und 8 Wochen, wobei mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von etwa 3 Monaten zu rechnen ist. Diese Zeit kann sich verkürzen, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden und keine Rückfragen entstehen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Witten?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Witten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  1. Planungskosten
    • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
    • Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
    • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
  2. Behördliche Kosten
    • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
    • Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
    • Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €
  3. Mögliche Baumaßnahmen
    • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
    • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
    • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Witten schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Das Bauordnungsamt kann verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • Bußgelder von bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht mit erhöhten Planungskosten
  • Nutzungsuntersagung bei schwerwiegenden Verstößen
  • Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen
  • Zwangsgelder bei Nichteinhaltung von behördlichen Auflagen

Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Brandschutzbestimmungen, fehlende Stellplätze oder bei gewerblicher Nutzung ohne entsprechende Genehmigung.

Nutzungsänderung in Witten beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Witten und ganz Nordrhein-Westfalen. Mit unserer umfassenden Erfahrung und lokalen Expertise unterstützen wir Sie bei jedem Schritt Ihres Vorhabens.

  • Kostenlose Erstberatung zur Machbarkeitsprüfung Ihres Vorhabens
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Witten

Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit Behörden können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.

Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Witten?

In Witten beträgt die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen zwischen 3 und 8 Wochen, mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von etwa 3 Monaten. Bei Planeco Building benötigen wir maximal 21 Tage für die Erstellung der Antragsunterlagen, sobald wir alle erforderlichen Dokumente von Ihnen erhalten haben.

Welche Verfahrensart gilt für meine Nutzungsänderung in Witten?

Die Verfahrensart hängt von der Art Ihrer geplanten Nutzungsänderung ab. Während einige Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum verfahrensfrei sein können, erfordern gewerbliche Nutzungsänderungen meist ein vereinfachtes oder vollständiges Baugenehmigungsverfahren. Das Bauordnungsamt Witten berät Sie gerne zur passenden Verfahrensart.

Kann ich den Antrag auf Nutzungsänderung selbst stellen?

Grundsätzlich ist für baurechtliche Verfahren eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich – also ein Architekt oder eingetragener Bauingenieur. Bei einfachen Nutzungsänderungen akzeptieren manche Behörden zwar auch Anträge vom Bauherrn selbst, die professionelle Unterstützung ist jedoch empfehlenswert.

Was kostet eine Bauvoranfrage in Witten?

Eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt Witten kostet zwischen 150,– und 500,– €. Zusätzlich entstehen Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen durch einen qualifizierten Planer. Eine Bauvoranfrage kann sinnvoll sein, um die Machbarkeit Ihres Vorhabens vorab zu klären.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

arrow icon

arrow icon

arrow icon
Was Sie auch interessieren könnte

Verwandte Artikel für Bauherren

arrow right
arrow right