Eine Nutzungsänderung in Witten erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der aktuellen Landesbauordnung NRW. Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume zu Wohnraum umnutzen oder eine andere Nutzungsänderung planen – wir unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Genehmigung erfolgreich zu erhalten.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Witten. Nach der Landesbauordnung NRW liegt eine Nutzungsänderung vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Das Bauordnungsamt der Stadt Witten prüft dabei sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte Ihres Vorhabens.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Witten?
Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung beantragen müssen Sie immer dann, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage oder Teile der baulichen Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Sachverhalte als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und ergibt sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung des Bauens, wie beispielsweise Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit oder Brandschutz.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Witten
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur gewerblichen Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung von Büro- oder Gewerbeflächen zu Wohnzwecken
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel der gewerblichen Nutzungsart mit veränderten Anforderungen
- Kellerausbau zu Wohnraum: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche im Untergeschoss
- Dachbodenausbau: Umwandlung von Speicher- in Wohnräume
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Witten beantragen
Das Bauordnungsamt der Stadt Witten in der Annenstraße 111b ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Anträge auf Nutzungsänderung. Das Amt ist unter der Telefonnummer 02302 5814332 erreichbar und bearbeitet jährlich etwa 500 Bauanträge.
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Kontaktieren Sie das Bauordnungsamt oder einen qualifizierten Planer für eine erste Einschätzung
- Prüfung der Bebauungsplanung: Überprüfung der zulässigen Nutzungen über das Geoportal der Stadt Witten
- Beauftragung eines bauvorlageberechtigten Planers: Ein Architekt erstellt die erforderlichen Unterlagen
- Zusammenstellung der Antragsunterlagen: Vollständige Bauvorlagen für das gewählte Verfahren
- Einreichung beim Bauordnungsamt: Antragstellung in der Annenstraße 111b oder digital
- Behördliche Prüfung: Das Bauordnungsamt prüft Ihr Vorhaben innerhalb der gesetzlichen Fristen
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für einen erfolgreichen Bauantrag in Witten benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Die Vollständigkeit dieser Dokumente beeinflusst maßgeblich die Bearbeitungszeit Ihres Antrags.
- Ausgefülltes Antragsformular des Bauordnungsamtes Witten
- Aktueller Flurkartenauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Lageplan auf Grundlage der Flurkarte
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Baubeschreibung mit detaillierter Nutzungsbeschreibung
- Frühere Baugenehmigungen als Nachweis der bisherigen Nutzung
- Statische Berechnungen (bei baulichen Veränderungen)
- Brandschutzkonzept (je nach Nutzungsart erforderlich)
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Witten?
Die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen in Witten liegt zwischen 3 und 8 Wochen, wobei mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von etwa 3 Monaten zu rechnen ist. Diese Zeit kann sich verkürzen, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden und keine Rückfragen entstehen.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Witten?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Witten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
- Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €
- Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Witten schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Das Bauordnungsamt kann verschiedene Maßnahmen ergreifen:
- Bußgelder von bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht mit erhöhten Planungskosten
- Nutzungsuntersagung bei schwerwiegenden Verstößen
- Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen
- Zwangsgelder bei Nichteinhaltung von behördlichen Auflagen
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Brandschutzbestimmungen, fehlende Stellplätze oder bei gewerblicher Nutzung ohne entsprechende Genehmigung.
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