Eine Nutzungsänderung in Worms erfordert eine Baugenehmigung der Stadtverwaltung Worms – Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht. Seit der Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz am 1. November 2025 profitieren Antragsteller von erheblichen Erleichterungen, insbesondere bei der Schaffung von Wohnraum. Planeco Building unterstützt Sie mit über 1.400 erfolgreichen Projekten bei Ihrer Nutzungsänderung in Worms.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. In Worms unterliegt jede Nutzungsänderung der Genehmigungspflicht nach § 61 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), selbst wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus der funktionalen Nutzung des Gebäudes, nicht aus baulichen Maßnahmen.
Maßgeblich für die Beurteilung ist die in der letzten Baugenehmigung genehmigte Nutzung. Falls Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, können Sie diese über das Bauaktenarchiv der Stadtverwaltung Worms einsehen. Eine Nutzungsänderung ist immer dann genehmigungspflichtig, wenn für die neue Nutzung andere baurechtliche oder öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Worms?
In Worms ist eine Nutzungsänderung zu beantragen, wenn sich durch die geplante Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich erlaubt sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische Ausführung mit Anforderungen zu Raumhöhen, Fluchtwegen, Brand- und Schallschutz sowie Stellplätzen.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Worms
- Nutzungsänderung zur Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung in eine Kurzzeitvermietung
- Gewerbe zu Wohnraum: Umnutzung von Büros, Praxen oder Ladenlokalen zu Wohnzwecken
- Gewerbe zu Gewerbe: Änderung der gewerblichen Nutzung, etwa von Büro zu Gastronomie
- Wohnraum zu Gewerbe: Umwandlung von Wohnungen in Praxen, Büros oder andere gewerbliche Nutzungen
- Ausbau von Dachböden oder Kellern: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche in bestehenden Gebäuden
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Worms beantragen
Der Bauantrag für eine Nutzungsänderung in Worms folgt einem strukturierten Ablauf. Die zuständige Behörde ist die Stadtverwaltung Worms – Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht am Marktplatz 2.
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge erstellen und einreichen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
- Einreichung bei der Stadtverwaltung Worms: Vollständige Unterlagen werden bei der Abteilung 6.1 eingereicht
- Behördliche Prüfung: Die Bauaufsicht prüft alle baurechtlichen Anforderungen
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Planeco Building übernimmt für Sie den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass Ihr Antrag vollständig und fachgerecht eingereicht wird. Dies minimiert Rückfragen und verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für einen vollständigen Antrag auf Nutzungsänderung in Worms sind verschiedene Unterlagen gemäß der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) erforderlich:
- Bauantrag: Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift von Bauherr und bauvorlageberechtigter Person
- Lageplan: Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte der geplanten Nutzungsänderung
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der neuen Nutzung und aller Änderungen
- Technische Nachweise: Je nach Vorhaben Brandschutz-, Schallschutz- oder Statik-Nachweise
- Energieeffizienznachweis: Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Stellplatznachweis: Außer bei Wohnraumschaffung durch die November-2025-Änderung
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Worms?
Die Bearbeitungszeiten in Worms richten sich nach der gewählten Verfahrensart. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO beträgt die Frist einen Monat nach Feststellung der Vollständigkeit. Bei komplexeren Vorhaben im erweiterten Verfahren sind es drei Monate. Die Stadtverwaltung Worms kann die Frist bei wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Worms?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Worms setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung durch den Architekten
- Behördengebühren: 0,3 bis 0,8 % der veranschlagten Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
- Fachgutachten: 800,– bis 4.000,– € je nach erforderlichen Nachweisen (Brandschutz, Schallschutz, Statik)
- Baumaßnahmen: 2.000,– bis 15.000,– € für Brandschutzertüchtigung oder andere Anpassungen
- Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz oder Ablöse von 5.000,– bis 25.000,– €
Wichtiger Hinweis: Seit der LBauO-Änderung vom November 2025 entfällt die Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung vollständig. Dies führt zu erheblichen Kosteneinsparungen für entsprechende Projekte in Worms.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung der Stadtverwaltung Worms kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die neue Nutzung vollständig untersagen
- Nachträgliche Anpassungen: Kostspielige bauliche Maßnahmen zur Erfüllung aktueller Vorschriften
- Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können bei Schadensfällen die Regulierung ablehnen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, jedoch werden dabei die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet. Dies kann zu höheren Anforderungen und Kosten führen als bei einer rechtzeitigen Antragstellung.
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