Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Worms: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie möchten eine Nutzungsänderung in Worms beantragen? Mit den aktuellen Erleichterungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und unserem digitalen Service erhalten Sie Ihre Genehmigung schnell und unkompliziert. Planeco Building begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Genehmigung.

Eine Nutzungsänderung in Worms erfordert eine Baugenehmigung der Stadtverwaltung Worms – Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht. Seit der Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz am 1. November 2025 profitieren Antragsteller von erheblichen Erleichterungen, insbesondere bei der Schaffung von Wohnraum. Planeco Building unterstützt Sie mit über 1.400 erfolgreichen Projekten bei Ihrer Nutzungsänderung in Worms.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. In Worms unterliegt jede Nutzungsänderung der Genehmigungspflicht nach § 61 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), selbst wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus der funktionalen Nutzung des Gebäudes, nicht aus baulichen Maßnahmen.

Maßgeblich für die Beurteilung ist die in der letzten Baugenehmigung genehmigte Nutzung. Falls Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, können Sie diese über das Bauaktenarchiv der Stadtverwaltung Worms einsehen. Eine Nutzungsänderung ist immer dann genehmigungspflichtig, wenn für die neue Nutzung andere baurechtliche oder öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Worms?

In Worms ist eine Nutzungsänderung zu beantragen, wenn sich durch die geplante Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich erlaubt sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische Ausführung mit Anforderungen zu Raumhöhen, Fluchtwegen, Brand- und Schallschutz sowie Stellplätzen.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Worms

  • Nutzungsänderung zur Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung in eine Kurzzeitvermietung
  • Gewerbe zu Wohnraum: Umnutzung von Büros, Praxen oder Ladenlokalen zu Wohnzwecken
  • Gewerbe zu Gewerbe: Änderung der gewerblichen Nutzung, etwa von Büro zu Gastronomie
  • Wohnraum zu Gewerbe: Umwandlung von Wohnungen in Praxen, Büros oder andere gewerbliche Nutzungen
  • Ausbau von Dachböden oder Kellern: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche in bestehenden Gebäuden

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Worms beantragen

Der Bauantrag für eine Nutzungsänderung in Worms folgt einem strukturierten Ablauf. Die zuständige Behörde ist die Stadtverwaltung Worms – Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht am Marktplatz 2.

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
  2. Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge erstellen und einreichen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
  4. Einreichung bei der Stadtverwaltung Worms: Vollständige Unterlagen werden bei der Abteilung 6.1 eingereicht
  5. Behördliche Prüfung: Die Bauaufsicht prüft alle baurechtlichen Anforderungen
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

Planeco Building übernimmt für Sie den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass Ihr Antrag vollständig und fachgerecht eingereicht wird. Dies minimiert Rückfragen und verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für einen vollständigen Antrag auf Nutzungsänderung in Worms sind verschiedene Unterlagen gemäß der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) erforderlich:

  • Bauantrag: Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift von Bauherr und bauvorlageberechtigter Person
  • Lageplan: Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate)
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte der geplanten Nutzungsänderung
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der neuen Nutzung und aller Änderungen
  • Technische Nachweise: Je nach Vorhaben Brandschutz-, Schallschutz- oder Statik-Nachweise
  • Energieeffizienznachweis: Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
  • Stellplatznachweis: Außer bei Wohnraumschaffung durch die November-2025-Änderung

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Worms?

Die Bearbeitungszeiten in Worms richten sich nach der gewählten Verfahrensart. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO beträgt die Frist einen Monat nach Feststellung der Vollständigkeit. Bei komplexeren Vorhaben im erweiterten Verfahren sind es drei Monate. Die Stadtverwaltung Worms kann die Frist bei wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Worms?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Worms setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung durch den Architekten
  • Behördengebühren: 0,3 bis 0,8 % der veranschlagten Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
  • Fachgutachten: 800,– bis 4.000,– € je nach erforderlichen Nachweisen (Brandschutz, Schallschutz, Statik)
  • Baumaßnahmen: 2.000,– bis 15.000,– € für Brandschutzertüchtigung oder andere Anpassungen
  • Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz oder Ablöse von 5.000,– bis 25.000,– €

Wichtiger Hinweis: Seit der LBauO-Änderung vom November 2025 entfällt die Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung vollständig. Dies führt zu erheblichen Kosteneinsparungen für entsprechende Projekte in Worms.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung der Stadtverwaltung Worms kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
  • Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die neue Nutzung vollständig untersagen
  • Nachträgliche Anpassungen: Kostspielige bauliche Maßnahmen zur Erfüllung aktueller Vorschriften
  • Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können bei Schadensfällen die Regulierung ablehnen
  • Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, jedoch werden dabei die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet. Dies kann zu höheren Anforderungen und Kosten führen als bei einer rechtzeitigen Antragstellung.

Nutzungsänderung in Worms beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Worms. Mit unserer langjährigen Erfahrung und lokalen Expertise sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf Ihres Genehmigungsverfahrens.

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit bearbeitet
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Worms und Rheinland-Pfalz
  • Digitaler Ablauf für maximale Effizienz und Transparenz

Unsere erfahrenen Architekten und Ingenieure kennen die spezifischen Anforderungen der Stadtverwaltung Worms und die aktuellen Bestimmungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Durch unsere professionelle Antragstellung minimieren wir Rückfragen der Behörden und verkürzen so Ihre Genehmigungszeit erheblich.

Profitieren Sie von den neuen Erleichterungen der LBauO-Novelle und lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Wir erstellen Ihren Antrag auf Nutzungsänderung in Worms schnell, zuverlässig und zu transparenten Konditionen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Worms?

Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Worms beträgt im vereinfachten Verfahren einen Monat und im erweiterten Verfahren drei Monate nach Feststellung der Vollständigkeit durch die Stadtverwaltung Worms. Planeco Building benötigt für die Antragserstellung in der Regel 14–21 Tage.

Welche Behörde ist für Nutzungsänderungen in Worms zuständig?

Zuständig für Nutzungsänderungen in Worms ist die Stadtverwaltung Worms – Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht am Marktplatz 2. Diese Behörde fungiert sowohl als Planungs- als auch als Bauaufsichtsbehörde und ist für alle Baugenehmigungsverfahren in Worms verantwortlich.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Worms?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Worms setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– €), Behördengebühren (200,– bis 800,– € Mindestgebühr) und gegebenenfalls Gutachten (800,– bis 4.000,– €) zusammen. Seit der LBauO-Änderung vom November 2025 entfallen Stellplatzkosten bei Wohnraumschaffung.

Welche Erleichterungen bringt die LBauO-Änderung von November 2025?

Die Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 1. November 2025 brachte erhebliche Erleichterungen: Nutzungsänderungen in bestandsgeschützten Gebäuden sind nicht mehr abstandsflächenrelevant, die Stellplatzpflicht bei Wohnraumschaffung entfällt vollständig, und verschiedene bisherige Beschränkungen wurden aufgehoben.

Kann ich eine Nutzungsänderung in Worms selbst beantragen?

Für Nutzungsänderungen in Worms ist grundsätzlich eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich – also ein Architekt oder eingetragener Bauingenieur. Nur diese dürfen die erforderlichen Unterlagen erstellen und bei der Stadtverwaltung Worms einreichen. Planeco Building übernimmt diesen Service vollständig für Sie.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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