Der Traum von der eigenen Praxis in den vertrauten vier Wänden scheint verlockend – doch bereits bei der ersten Recherche stoßen viele Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Psychotherapeuten auf ein Labyrinth aus Vorschriften, Genehmigungen und baurechtlichen Hürden. Während einige Quellen suggerieren, eine Gewerbeanmeldung genüge, drohen bei fehlender Baugenehmigung mitunter hohe Bußgelder. Dieser umfassende Guide zeigt, wann eine Nutzungsänderung erforderlich ist, was rechtlich zu beachten ist – und wie Planeco Building Sie sicher zur Genehmigung bringt.
Das Thema kurz und kompakt
- Genehmigungspflicht beachten: Bei gewerblicher Nutzung von Wohnräumen ist grundsätzlich eine Nutzungsänderung erforderlich – auch für Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Psychotherapeuten, die regelmäßig Patienten empfangen oder Mitarbeiter beschäftigen.
- Spezielle bauliche Anforderungen erfüllen: Je nach Praxistyp gelten unterschiedliche Vorschriften zu Mindestflächen, Barrierefreiheit, Brandschutz und Hygiene.
- Professionelle Unterstützung nutzen: Planeco Building begleitet Praxisgründer bundesweit durch das komplette Genehmigungsverfahren – von der kostenlosen Erstberatung über die Antragserstellung bis zur erfolgreichen Baugenehmigung, mit transparenten Kosten.
Wann ist ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich?
Eine Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn Wohnräume für gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzt werden sollen. Dies gilt besonders für Heilpraktiker-, Physiotherapie- oder Psychotherapiepraxen mit regelmäßigem Patientenverkehr. Sobald Patienten regelmäßig empfangen werden, separate Behandlungsräume eingerichtet oder Mitarbeiter beschäftigt werden, entsteht eine eigenständige gewerbliche Nutzungseinheit, die genehmigungspflichtig ist.
Ob eine Genehmigung notwendig ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- regelmäßiger Patientenverkehr
- Beschäftigung von Mitarbeitern
- Umfang und Intensität der Nutzung
Freiberufler genießen gemäß §13 BauNVO gewisse Privilegien in allgemeinen Wohngebieten – etwa für eine Tätigkeit ohne Publikumsverkehr und ohne Mitarbeiter. Doch diese Ausnahmen gelten nicht pauschal: Sobald die Wohnnutzung nicht mehr überwiegt oder typische Praxiselemente hinzukommen (Wartezimmer, Behandlungseinrichtungen etc.), greift in der Regel die Genehmigungspflicht.
Unsicher, ob Sie eine Genehmigung brauchen? Planeco Building klärt das für Sie im kostenlosen Erstgespräch.
Räumliche Voraussetzungen für Praxis im eigenen Haus
Ob Psychotherapie, Hausarztpraxis oder Ergotherapie – jede Praxis stellt individuelle Anforderungen an die Raumaufteilung. Es gibt keine bundeseinheitlich vorgeschriebenen Mindestgrößen für Behandlungsräume, Wartebereiche oder Sanitäranlagen. Im Genehmigungsverfahren werden jedoch Fachbehörden wie das Gesundheitsamt beteiligt, die spezifische Anforderungen stellen können – etwa zu Hygienebereichen, Schwarz-Weiß-Trennungen oder Sterilräumen. Die konkreten Vorgaben richten sich nach der Art der geplanten medizinischen oder therapeutischen Tätigkeit.

Zu den typischen räumlichen Voraussetzungen gehören:
- Funktionale Raumstruktur mit klarer Trennung von Arbeits- und Wohnbereichen
- Angemessene Größe des Behandlungsraums – orientiert am Leistungsangebot und Personenanzahl
- ggf. separates WC für Patienten oder Pausenraum für Angestellte
- ggf. Wartebereich mit ausreichendem Platz für sitzende Personen
- Hygienische Oberflächen und ggf. Handwaschgelegenheiten im Raum
Je nach Fachrichtung – etwa Physiotherapie – können zusätzlich Sonderanforderungen gelten, z. B. Umkleidemöglichkeiten oder spezielle Belüftung.
Wichtig: Die baulichen Anforderungen können sich je nach Bundesland und Art der Leistung unterscheiden. Planeco Building prüft im Rahmen der Machbarkeitsanalyse, welche räumlichen und funktionalen Voraussetzungen Ihre Praxis erfüllen muss, und entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein genehmigungsfähiges Raumkonzept.
Barrierefreiheit und Zugang
Moderne Praxisräume müssen grundsätzlich barrierefrei sein. Dazu zählen stufenlose Zugänge oder geeignete Rampen, Türbreiten von mindestens 80 cm sowie – bei mehrstöckigen Gebäuden – barrierefreie Erschließung über Fahrstühle oder Plattformlifte. Diese Anforderungen leiten sich unter anderem aus der Landesbauordnung und der Arbeitsstättenverordnung ab.
Besonders bei der Umnutzung von Wohnraum in Gewerbe stellen diese Anforderungen oft die größte Herausforderung dar – insbesondere in älteren Gebäuden, die ursprünglich nicht für eine gewerbliche Nutzung konzipiert wurden.
Hinweis: Die Umsetzung der Barrierefreiheit kann für die Genehmigung entscheidend sein – sie sollte daher frühzeitig in die Planung integriert werden.
Brandschutz- und Hygienebestimmungen
Je nach Nutzung und Patientenaufkommen greifen unterschiedliche Anforderungen:
- Brandschutz: Zusätzliche Maßnahmen wie Fluchtwege, Brandschutztüren oder Rauchmelder können nötig sein.
- Hygiene: Abwischbare Oberflächen, geeignete Belüftung und ggf. Handwaschgelegenheiten in jedem Raum sind typische Vorgaben – vorwiegend bei invasiven oder körpernahen Behandlungen.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Sie definiert u. a. Anforderungen an Beleuchtung, Raumklima, Belüftung und ergonomische Arbeitsplätze.

Die Komplexität dieser Anforderungen macht deutlich, warum eine professionelle Planung unerlässlich ist. Planeco Building verfügt über umfassende Erfahrung bei der Nutzungsänderung von Wohnimmobilien zu Praxisräumen und kennt die spezifischen Anforderungen jedes Bundeslandes genau.
Baurechtliche Vorschriften nach Praxistyp
Die baulichen Anforderungen für eine Praxis im eigenen Haus variieren erheblich, je nach Art der medizinischen oder therapeutischen Tätigkeit. Während grundlegende Vorschriften zu Barrierefreiheit und Brandschutz für alle Praxisarten gelten, bringen spezialisierte Behandlungsformen zusätzliche Auflagen mit sich. Diese Anforderungen ergeben sich aus verschiedenen Rechtsgebieten wie dem Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und Arbeitsschutz.
Heilpraktiker: Hygienevorschriften im Fokus
Heilpraktikerpraxen unterliegen dem Infektionsschutzgesetz (§37 IfSG), den technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen (TRBA 250) und bestimmten Unfallverhütungsvorschriften (BGV C8). Anders als häufig angenommen, gibt es keine bundeseinheitlich festgelegte Mindestfläche für Behandlungsräume. Die räumlichen Anforderungen ergeben sich aus den funktionalen Notwendigkeiten:
- Behandlungsraum: Ausreichend groß für sichere Behandlungen (empfohlen ab 12 m²)
- Hygieneanforderungen: Handwaschbecken im oder nahe am Behandlungsraum, desinfizierbare Oberflächen
- Bei invasiven Behandlungen: Zusätzliche Hygieneräume für Instrumentenaufbereitung
- Wartebereich: Je nach Patientenfrequenz angemessen dimensioniert
Physiotherapie Voraussetzungen
Physiotherapiepraxen benötigen mindestens einen großen Behandlungsraum mit 20 m² Therapiefläche sowie zusätzliche Behandlungsbereiche. Für jeden zeitgleich tätigen Therapeuten sind mindestens 8 m² Behandlungsfläche erforderlich. Die spezifischen Anforderungen umfassen:
- Raumhöhe: Mindestens 2,50 m für Bewegungstherapien
- Hauptbehandlungsraum: 20 m² für bis zu zwei Vollzeit-Therapeuten
- Zusätzliche Behandlungsbereiche: Je 8 m² pro zeitgleich tätigem Therapeuten
- Gerätebereich: Bei gerätegestützter Krankengymnastik zusätzlich mindestens 30 m²
- Ausstattung: Umkleideräume, rutschfeste Bodenbeläge (mindestens R9), Nachruhebereich

Psychotherapie im eigenen Haus – besondere Anforderungen
Psychotherapiepraxen erfordern eine vertrauliche Atmosphäre für die therapeutische Arbeit. Bei modernen Wohngebäuden mit erhöhtem baulichen Schallschutz (heute Stand der Technik) sind die schalltechnischen Voraussetzungen in der Regel bereits erfüllt. Weitere Anforderungen:
- Behandlungsraum: Mindestens 15 m² für eine vertrauensvolle Atmosphäre
- Schalltechnische Eignung: Prüfung der vorhandenen Schalldämmung
- Diskreter Zugang: Separater Eingang oder geschickte Raumaufteilung
- Wartebereich: So gestaltet, dass sich Patienten nicht zwangsläufig begegnen
- Atmosphäre: Wohnliche Gestaltung statt klinischer Sterilität
Übersicht der Mindestanforderungen:
Wichtiger Hinweis: Diese Angaben basieren auf den GKV-Zulassungsempfehlungen und allgemeinen Standards. Die tatsächlichen Anforderungen können je nach Bundesland und spezifischer Nutzung abweichen.
Die Architekten von Planeco Building kennen die spezifischen Anforderungen jedes Bundeslandes und berücksichtigen bereits in der Planungsphase alle relevanten Vorschriften – für eine reibungslose Genehmigung und erfolgreiche Praxiseröffnung.
Freiberufler-Praxis im eigenen Haus – rechtliche Grundlagen
Freie Berufe genießen nach §13 BauNVO eine Privilegierung im Baurecht. Diese ermöglicht Heilpraktikern, Physiotherapeuten und Psychotherapeuten, ihre Praxis auch in Wohngebieten zu betreiben – ein entscheidender Vorteil gegenüber gewerblichen Nutzungen.
In reinen und allgemeinen Wohngebieten dürfen Freiberufler Räume für ihre Berufsausübung nutzen. Entscheidend: Die persönliche Dienstleistung muss im Vordergrund stehen. Das bedeutet konkret:
- Zulässig ohne Sondergenehmigung: Einzelpraxis mit überschaubarem Patientenverkehr
- In Wohngebieten nur „Räume“: Teile eines überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes
- Gebietscharakter muss erhalten bleiben: keine Störung der Wohnruhe
Die Privilegierung entfällt bei:
- Mehreren Mitarbeitern ohne direkte fachliche Kontrolle
- Erheblichem Publikumsverkehr
- Gewerblichem Charakter
Wichtig: Auch privilegierte Tätigkeiten können eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellen, wenn Räume ausschließlich gewerblich genutzt werden.
Nutzungsänderung Büro in Praxis – der Antragsprozess
Die Umwandlung von Büroräumen in eine Praxis bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzungsänderung von Wohnraum mit sich. Zwar gelten Praxen der Heilberufe bauplanungsrechtlich nicht als Gewerbe, sondern als “Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke” – die Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit oder Hygiene sind dennoch oft vergleichbar. Da Büroräume in vielen Fällen bereits auf Publikumsverkehr ausgelegt sind, können bestimmte bauliche Voraussetzungen im Bestand bereits erfüllt sein. Dennoch erfordert auch diese Umnutzung eine sorgfältige Planung und professionelle Antragstellung, da spezifische medizinische oder therapeutische Anforderungen erfüllt werden müssen.
Der entscheidende Vorteil: Büroräume sind bereits für den Publikumsverkehr konzipiert und erfüllen oft schon grundlegende Brandschutz- und Barrierefreiheits-Anforderungen. In Altbauten ist das jedoch nicht immer der Fall – hier müssen diese Anforderungen im Rahmen der Nutzungsänderung häufig nachträglich erfüllt werden. Da mit der Umnutzung der Bestandsschutz entfällt, ist eine genaue Prüfung erforderlich. Die baulichen Anpassungen beschränken sich im Idealfall auf praxisspezifische Ausstattung wie Behandlungsräume, Hygieneeinrichtungen oder besonderen Schallschutz – das spart Zeit und Kosten.
Für den erfolgreichen Antrag benötigen Sie vollständige Planungsunterlagen:
- aktuelle Grundrisse mit neuer Raumaufteilung
- ggf. Schnitte und Ansichten
- eine detaillierte Baubeschreibung der geplanten Nutzung
- Nachweise zu Brandschutz, Barrierefreiheit und – falls erforderlich – zum Schallschutz
- ein aktueller Lageplan oder eine Lageskizze zur Einordnung im Grundstückskontext
Häufige Fehler: Unvollständige Unterlagen, unklare Nutzungsbeschreibungen wie „Praxis“ statt „Physiotherapiepraxis“, fehlende Angaben zu Behandlungsplätzen, Öffnungszeiten oder eine mangelnde Abstimmung mit dem Bauamt führen oft zu Verzögerungen und zählen zu den häufigsten Gründen für Nachforderungen.

Umnutzung von Wohnraum in Praxis – Schritt für Schritt
Die Umwandlung von Wohnraum in Praxisräume ist in der Regel genehmigungspflichtig. Die baurechtlichen Anforderungen unterscheiden sich dabei nicht grundsätzlich von anderen Nutzungsänderungen – allerdings sind sie im Wohnraum meist weniger vollständig erfüllt. Dadurch kann der Anpassungsbedarf höher ausfallen, etwa bei Themen wie Brandschutz, Schallschutz oder Barrierefreiheit.
Das Verfahren beginnt mit der Prüfung, ob die gewünschte Nutzung am Standort bauplanungsrechtlich zulässig ist – also ob eine Praxisnutzung im jeweiligen Baugebiet allgemein, ausnahmsweise oder gar nicht erlaubt ist. In reinen Wohngebieten ist dies oft eingeschränkt, in Mischgebieten eher möglich.
Sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, folgt die technische Planung: Ein qualifizierter Architekt von Planeco Building klärt, welche baulichen Anforderungen – etwa zu Mindestflächen, Barrierefreiheit oder Hygiene – für Ihre Praxisnutzung konkret umzusetzen sind.
Die Antragstellung erfordert vollständige Planunterlagen: mindestens ein aktueller Lageplan, Grundrisse, meist auch Schnitte und ggf. Ansichten. Ergänzend können je nach Bestand Nachweise zur Statik oder ein allgemeiner Schallschutznachweis erforderlich sein.
Nach Einreichung beim Bauamt folgt die reguläre Prüfungsphase von meist 2 bis 3 Monaten – inklusive Beteiligung der Gemeinde, Fachämter und ggf. Nachbarn. Rückfragen oder Nachforderungen sind in dieser Zeit üblich.

Bauantrag Arztpraxis – was Planeco Building für Sie übernimmt
Die Gründung einer Praxis im eigenen Haus erfordert professionelle Begleitung durch das komplexe Genehmigungsverfahren. Planeco Building übernimmt als spezialisiertes Architekturbüro den gesamten Prozess von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur finalen Baugenehmigung – deutschlandweit und mit transparenten Preisen.
Unser Rundum-Service beginnt mit einer kostenlosen Erstberatung, in der wir Ihr Vorhaben auf Machbarkeit prüfen und alle baurechtlichen Rahmenbedingungen klären. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen Ihrer Praxisart – ob Heilpraktiker, Physiotherapie oder Psychotherapie – und die regionalen Besonderheiten Ihres Standorts.
Diese Leistungen übernehmen wir vollständig für Sie:
✓ Kostenlose Machbarkeitsprüfung und Erstberatung
✓ Erstellung aller erforderlichen Planunterlagen durch qualifizierte Architekten
✓ Koordination mit Fachingenieure (Brandschutz, Statik, Barrierefreiheit)
✓ Direkte Kommunikation mit den Bauämtern und Behörden
✓ Begleitung bis zur Erteilung der Genehmigung
Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Projekten verfügen wir über umfassende Expertise. Unsere erfahrenen Architekten kennen die spezifischen Anforderungen verschiedener Praxisarten und die Besonderheiten aller Bundesländer. Dadurch können wir Ihnen eine Bearbeitungszeit von nur 14–21 Tagen für die Antragserstellung garantieren – deutlich schneller als der Branchendurchschnitt.
Starten Sie jetzt planungssicher in Ihre Selbstständigkeit. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihre Nutzungsänderung erfolgreich umsetzen.
Eigene Praxis eröffnen: Kosten (Stand 2025)
Die Kosten für die Eröffnung einer eigenen Praxis im eigenen Haus variieren erheblich je nach Praxistyp, Umfang der baulichen Anpassungen und regionalen Gegebenheiten. Eine realistische Kostenplanung ist entscheidend für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit und verhindert böse Überraschungen während des Genehmigungsverfahrens.
Das Architektenhonorar bildet dabei den größten Kostenpunkt und beginnt bei etwa 2.500,– € für einfache Nutzungsänderungen. Bei komplexeren Praxisumbauten mit umfangreichen baulichen Anpassungen können die Kosten jedoch deutlich höher ausfallen. Hinzu kommen Behördengebühren, die je nach Bundesland zwischen 200,– und 800,– € variieren, sowie zusätzliche Gutachten für Brandschutz, Statik oder Schallschutz, die jeweils mehrere hundert Euro kosten können.
Besonders bei der Physiotherapie können die Kosten durch bauliche Anforderungen deutlich steigen – etwa aufgrund notwendiger Raumhöhen, zusätzlicher Behandlungsflächen oder barrierefreier Zugänge. Maßgeblich sind dabei vor allem die baulichen Anpassungen selbst, wie statische Eingriffe, Umbauten im Bestand oder brandschutztechnische Ertüchtigungen, die je nach Ausgangssituation umfangreich ausfallen können.
Planeco Building bietet transparente Preise nach einer kostenlosen Erstberatung und Machbarkeitsprüfung. Dadurch erhalten Sie Kostensicherheit von Beginn an und können Ihre Praxisgründung solide kalkulieren.
Ihre Praxis im eigenen Haus erfolgreich genehmigen lassen
Die Eröffnung einer Praxis in den eigenen vier Wänden ist ein wichtiger Schritt in die berufliche Selbstständigkeit – aber nur mit der richtigen rechtlichen Grundlage wird daraus ein nachhaltiger Erfolg. Die Genehmigungspflicht bei der Nutzungsänderung von Wohn- oder Büroräumen zu Praxisräumen ist nicht nur eine formale Angelegenheit, sondern schützt Sie vor kostspieligen Bußgeldern und Nutzungsuntersagungen.
Die wichtigsten Erfolgsfaktoren auf einen Blick
- Frühzeitige Genehmigung: Nutzungsänderungsantrag vor Praxiseröffnung stellen
- Fachkundige Planung: Spezielle Anforderungen je nach Praxistyp berücksichtigen
- Rechtssicherheit: Professionelle Begleitung durch erfahrene Architekten
- Kostenklarheit: Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Zusatzkosten
Planeco Building verfügt über umfassende Erfahrung in der erfolgreichen Umsetzung von Praxisprojekten deutschlandweit. Unsere Experten kennen die spezifischen Anforderungen aller Praxisarten und die regionalen Besonderheiten der Landesbauordnungen. Von der kostenlosen Machbarkeitsprüfung über die professionelle Architektenplanung bis zur erfolgreichen Genehmigung – wir begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess.
