Architekt

Bauantrag ➤ Baugenehmigung: So wird Ihr Bauvorhaben zum Erfolg

February 5, 2026
Update:
February 5, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 5, 2026
Ein Bauantrag ist die formale Voraussetzung für nahezu jedes Bauvorhaben in Deutschland. Planeco Building begleitet Sie von der Antragstellung bis zur finalen Baugenehmigung – deutschlandweit, digital und zu transparenten Preisen.
Architekt

Vom Bauantrag zur Baugenehmigung

Ein Bauantrag ist die formale Voraussetzung für nahezu jedes Bauvorhaben in Deutschland. Planeco Building begleitet Sie von der Antragstellung bis zur finalen Baugenehmigung – deutschlandweit, digital und zu transparenten Preisen.
Planeco Logo
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Der Bauantrag ist die formale Grundlage für nahezu jedes Bauvorhaben in Deutschland. Er wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bearbeitet und leitet ein Prüfverfahren ein, bei dem kontrolliert wird, ob Ihr Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. 

Planeco Building begleitet Sie vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung – bundesweit, digital und zu transparenten Preisen. Unsere erfahrenen Architekten übernehmen die komplette Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und sorgen dafür, dass Ihr Bauantrag zum Erfolg wird.

Das Thema kurz und kompakt

  • Bauantrag als formale Grundlage: Ein Bauantrag ist die offizielle Voraussetzung für nahezu jedes Bauvorhaben und muss bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
  • Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten: Die gesetzlichen Bearbeitungsfristen variieren zwischen ein und drei Monaten, je nach Bundesland und Vorhaben. In der Praxis dauert es jedoch oft länger, vier bis sechs Monate sind keine Seltenheit.
  • Umfangreiche Unterlagen erforderlich: Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung sowie zusätzliche Nachweise je nach Vorhaben.
  • Planeco Building als Partner: Planeco Building übernimmt für Sie die komplette Erstellung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und sorgt dafür, dass aus Ihrem Bauantrag eine Baugenehmigung wird.

[[bauantrag]]

Was ist ein Bauantrag?

Der Bauantrag ist der formale Antrag, den Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen müssen, um die Erlaubnis für Ihr Bauvorhaben zu erhalten. Mit diesem Antrag wird ein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet, bei dem die Behörde kontrolliert, ob Ihr geplantes Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben wie Bebauungsplan, Abstandsflächen und Brandschutz entspricht. Die Baubehörde prüft dabei unter anderem, ob das Gebäude bauplanungsrechtlichen Vorgaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung entspricht und ob etwaige öffentlich-rechtliche Belange beeinträchtigt werden.

Erst nach erfolgreicher Prüfung und Erteilung der Baugenehmigung bzw. Baufreigabe dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen. Der Bauantrag muss in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden, üblicherweise einem Architekten oder einem Bauingenieur. Sie als Bauherr können den Antrag nicht einfach selbst stellen, da hierfür spezielle Fachkenntnisse und eine entsprechende Qualifikation erforderlich sind.

Antrag auf Baugenhmigung

Für welche Bauvorhaben benötigt man eine Baugenehmigung?

Grundsätzlich gilt: Fast alle baulichen Maßnahmen, die eine bodenrechtliche Relevanz haben, sind genehmigungspflichtig. Dazu gehören sowohl die Errichtung und Veränderung als auch die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen.

Folgende Bauvorhaben sind in der Regel genehmigungspflichtig:

  • Neubau eines Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses
  • Gewerbliche Neubauten und Bürogebäude
  • An- und Umbauten mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen
  • Nutzungsänderungen (z. B. von Wohnraum zu Gewerbe oder umgekehrt)
  • Garagen und Carports ab einer bestimmten Größe (meist ab 30 oder 50 m²)
  • Überdachte Terrassen und Wintergärten ab einer bestimmten Größe
  • Gartenhäuser ab einer bestimmten Größe oder mit Aufenthaltsräumen

Die genauen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, da das Baurecht Ländersache ist. Was in Nordrhein-Westfalen genehmigungspflichtig ist, kann in Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg unter Umständen verfahrensfrei sein. Informieren Sie sich immer bei Ihrer örtlichen Baubehörde oder lassen Sie sich von Experten wie Planeco Building beraten.

Was darf ohne Genehmigung gebaut werden?

Nicht für jedes Bauvorhaben ist zwingend eine Baugenehmigung erforderlich. Es gibt zwei Kategorien von Vorhaben, die ohne klassischen Bauantrag bzw. behördliche Prüfung realisiert werden können:

Verfahrensfreie Vorhaben sind kleinere bauliche Maßnahmen, die Sie ohne Anmeldung bei der Behörde durchführen dürfen. Dazu gehören typischerweise:

  • Zäune und Einfriedungen
  • Kleine Gartenhäuser und Geräteschuppen ohne Aufenthaltsräume
  • Stellplätze bis zu einer bestimmten Größe
  • Carports und Garagen bis zu einer bestimmten Größe und Höhe
  • Pools und Wasserbecken bis zu einer bestimmten Größe
  • Satellitenschüsseln und Antennenanlagen
  • Werbeanlagen in bestimmten Größen an der Stätte der Leistung

Die Genehmigungsfreistellung (in 15 Bundesländern) bzw. das Kenntnisgabeverfahren (in Baden-Württemberg) gilt für einfachere Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 oder 1 bis 4, wenn ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt und Sie sich vollständig an dessen Vorgaben halten. In diesem Fall müssen Sie zwar Unterlagen einreichen, die Behörde prüft diese jedoch nur auf Vollständigkeit. Nach einer Wartezeit von in der Regel einem Monat dürfen Sie mit dem Bau beginnen.

Wichtig: Auch wenn ein Vorhaben verfahrensfrei ist, müssen Sie sich an alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben halten. Verfahrensfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass Sie bauen dürfen, wie Sie möchten. Bei Unsicherheit sollten Sie eine Bauvoranfrage stellen oder sich professionell beraten lassen.

[[banner-klein]]

Wie stellt man einen Antrag auf Baugenehmigung?

Die Antragstellung erfolgt in mehreren Schritten und erfordert die Zusammenarbeit mit einer bauvorlageberechtigten Person, in der Regel einem Architekten oder Bauingenieur. Dieser übernimmt die fachliche Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und reicht den Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Ohne diese Fachkompetenz ist die Einreichung eines Bauantrags in den meisten Bundesländern nicht möglich.

Der Ablauf im Überblick:

  1. Bauantragsformular besorgen: Das amtliche Formular erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Bauaufsichtsbehörde oder auf deren Website; bei digitaler Antragstellung können Sie es meist auch online ausfüllen.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Ein Architekt erstellt alle erforderlichen Planunterlagen, Nachweise und Beschreibungen (siehe nächster Abschnitt).
  3. Formular ausfüllen und unterschreiben: Sowohl Sie als Bauherr als auch der Bauvorlageberechtigte müssen das Formular unterschreiben.
  4. Antrag einreichen: Die Unterlagen werden bei der Behörde eingereicht, entweder digital, per Post oder persönlich.
  5. Eingangsbestätigung abwarten: Die Behörde hat in der Regel zwei Wochen Zeit, die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen und Ihnen eine Eingangsbestätigung zu senden.
  6. Prüfung durch die Behörde: Danach beginnt die eigentliche Prüfung Ihres Bauvorhabens durch das Bauamt.

Warum benötigt man einen Architekten? Eine bauvorlageberechtigte Person ist gesetzlich vorgeschrieben, da die Erstellung eines Bauantrags umfangreiches Fachwissen erfordert. Der Architekt kennt die baurechtlichen Anforderungen, erstellt normgerechte Pläne und weiß, worauf die Behörden bei der Prüfung achten. Planeco Building arbeitet deutschlandweit und übernimmt für Sie die komplette Antragstellung.

Wie lange dauert das Baugenehmigungsverfahren?

Die Bearbeitungsdauer eines Bauantrags liegt je nach Bundesland und Vorhaben zwischen einem und drei Monaten. In komplexen Fällen oder bei hoher Auslastung der Behörde kann es aber auch länger dauern; vier bis sechs Monate sind keine Seltenheit.

Folgende Faktoren beeinflussen die Dauer:

  • Komplexität des Vorhabens: Ein einfaches Einfamilienhaus in einem Neubaugebiet wird schneller bearbeitet als ein Gewerbeprojekt oder ein Bauvorhaben in denkmalgeschützter Umgebung.
  • Vollständigkeit der Unterlagen: Fehlen Dokumente oder sind Pläne unvollständig, verzögert sich das Verfahren erheblich. Die Behörde fordert dann fehlende Unterlagen nach.
  • Bundesland und Behörde: Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Bundesland und Behörde. In Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz können andere Fristen gelten als in Baden-Württemberg.
  • Einsprüche der Nachbarschaft: Nachbarn werden über Ihr Bauvorhaben informiert und können innerhalb von zwei bis vier Wochen Einwände erheben. Wenn diese rechtlich greifen, muss ggf. umgeplant werden.
Schematische Darstellung: Vom Bauantrag zur Baugenehmigung

Welche Unterlagen benötigt man für einen Bauantrag?

Für einen vollständigen Bauantrag sind zahlreiche Unterlagen erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Art des Bauvorhabens variieren, aber folgende Dokumente gehören in der Regel dazu:

  • Bauantragsformular: Vollständig ausgefüllt und von Bauherr sowie Bauvorlageberechtigtem unterschrieben
  • Lageplan: Basiert auf einem amtlichen Katasterauszug und zeigt die Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten des geplanten Gebäudes, erstellt vom Architekten
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens mit allen technischen Details und verwendeten Materialien
  • Flächenberechnungen: Berechnung der bebauten und unbebauten Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche
  • Statische Nachweise: Standsicherheitsnachweis vom Statiker oder Bauingenieur
  • Zusätzliche Nachweise: Dazu zählen Brandschutznachweis, Wärmeschutznachweis oder Schallschutznachweis
Hinweis: Die Beschaffung und Zusammenstellung aller Unterlagen ist komplex und zeitaufwendig. Planeco Building koordiniert für Sie alle erforderlichen Gewerke und stellt sicher, dass Ihr Bauantrag vollständig und fachgerecht eingereicht wird.

[[bauantrag]]

Bauantrag abgelehnt – was nun?

Die Ablehnung des Bauantrags ist zwar nicht die Regel, kann aber vorkommen. Typische Gründe für eine Ablehnung sind:

  • Verstoß gegen den Bebauungsplan oder die Landesbauordnung
  • Nichteinhaltung von Abstandsflächen
  • Das Gebäude fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein (ohne Bebauungsplan)
  • Öffentlich-rechtliche Belange werden beeinträchtigt
  • Erschließung ist nicht gesichert

Wird Ihr Bauantrag aus einem der oben genannten oder aus einem anderen Grund abgelehnt, haben Sie verschiedene Optionen:

  1. Widerspruch einlegen: Sie haben die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Fügen Sie Ihrer Argumentation am besten direkt Belege bei, die Ihren Standpunkt untermauern.
  2. Bauantrag anpassen: Oft reichen bereits kleinere Änderungen am Bauvorhaben aus, um die Bedenken der Baubehörde auszuräumen. Besprechen Sie mit Ihrem Architekten, welche Anpassungen möglich sind, und reichen Sie den Antrag erneut ein.
  3. Klage einreichen: Als letzte Option können Sie vor dem Verwaltungsgericht klagen. Dies ist jedoch zeit- und kostenintensiv und sollte gut überlegt sein.

Was kostet ein Bauantrag?

Die Kosten für einen Bauantrag setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variieren je nach Bundesland, Umfang des Vorhabens und den beteiligten Fachleuten. Eine genaue Kalkulation ist wichtig, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

  • Behördengebühren: Die Gebühren der Bauaufsichtsbehörde liegen in der Regel bei 0,5 % der Gesamtbaukosten.
  • Architektenhonorar: Für die Erstellung der Bauantragsunterlagen fallen ebenfalls Kosten an, die sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) orientieren. Planen Sie hierfür ca. 2,5 % der Bausumme ein.
  • Vermessungskosten: Die Kosten für einen professionell erstellten Lageplan hängen von der Größe des Grundstücks und dem erforderlichen Aufwand ab.
  • Statiker und Fachplaner: Kosten für Standsicherheitsnachweise, Brandschutz, Wärmeschutz und weitere erforderliche Nachweise. Diese fallen je nach Art des Gebäudes unterschiedlich hoch aus.
  • Zusätzliche Genehmigungen: Falls weitere Ämter einbezogen werden müssen (z. B. Denkmalschutz), können weitere Kosten anfallen. Dies ist besonders in denkmalgeschützten Bereichen relevant.

Beispielrechnung: Einfamilienhaus mit Baukosten von 300.000,– €

Bei einem Einfamilienhaus mit Baukosten von 300.000,– € können Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Behördengebühren: ca. 1.500,– €
  • Architekten- und Planungsleistungen: ca. 6.000–8.000,– €
  • Vermessung und Lageplan: ca. 500–1.000,– €
  • Statik und Nachweise: ca. 1.500–2.500,– €

Gesamtkosten: ca. 9.500–14.000,– € (zzgl. MwSt.)

Planeco Building bietet transparente Preise für alle Planungsleistungen und erstellt ein individuelles Angebot, basierend auf Ihrem konkreten Bauvorhaben. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Jetzt Angebot anfragen.

Vom Bauantrag zur Baugenehmigung mit Planeco Building

Der Weg bis zur Baugenehmigung kann komplex und zeitaufwendig sein. Ein vollständiger Bauantrag erfordert zahlreiche Unterlagen, Fachkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Behörden. Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel bei einem bis drei Monaten, kann aber durch Fehler oder unvollständige Unterlagen erheblich verlängert werden. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig informieren, welche Anforderungen für Ihr Bauvorhaben gelten und ob überhaupt eine Genehmigung erforderlich ist.

Planeco Building begleitet Sie als erfahrener Partner durch den gesamten Prozess. Unsere qualifizierten Architekten und Fachplaner kennen die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Bundesländer und Behörden. Durch unsere Spezialisierung auf Baugenehmigungen können wir Ihr Vorhaben effizient und fachgerecht umsetzen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot und starten Sie Ihr Bauvorhaben mit einem zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ist der Bauantrag die Baugenehmigung?

arrow icon

Nein, der Bauantrag ist nicht die Baugenehmigung. Der Bauantrag ist der formale Antrag, den Sie bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen. Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, die Sie nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten. Erst mit der Erteilung der Baugenehmigung dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Bauantrag?

arrow icon

Für einen Bauantrag benötigen Sie unter anderem: Bauantragsformular, Lageplan, Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Baubeschreibung, Flächenberechnungen sowie statische, Brand- und Wärmeschutznachweise. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Bauvorhaben. 

Wie lange hat das Bauamt Zeit für einen Bauantrag?

arrow icon

Die gesetzlichen Fristen variieren je nach Bundesland zwischen einem und drei Monaten. Die tatsächliche Bearbeitung des Bauantrags kann je nach Komplexität, Bundesland und inhaltlichem Klärungsbedarf aber auch bis zu sechs Monate dauern. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren erheblich.