Sie planen ein Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Rheinland-Pfalz und begleitet Sie sicher durch den Prozess.
[[banner-nutzu]]
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Rheinland-Pfalz
Die Bauvoranfrage in Rheinland-Pfalz basiert auf § 72 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) und ermöglicht es Bauherren, einzelne baurechtliche Fragestellungen bereits vor dem vollständigen Bauantrag verbindlich zu klären. Die rheinland-pfälzische Regelung zeichnet sich durch eine klare Struktur und praxisnahe Umsetzung aus.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz:
- Vierjährige Gültigkeitsdauer: Bauvorbescheide sind in Rheinland-Pfalz einheitlich vier Jahre gültig, sofern nicht eine kürzere Befristung erfolgt
- Verlängerungsmöglichkeit: Die Gültigkeit kann auf schriftlichen Antrag vor Fristablauf verlängert werden
- Hierarchische Struktur: Das Ministerium der Finanzen fungiert als oberste Bauaufsichtsbehörde, unterstützt von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord (Koblenz) und Süd (Neustadt an der Weinstraße)
- Dezentrale Bearbeitung: Die operative Bearbeitung erfolgt durch die unteren Bauaufsichtsbehörden bei Kreis- und Stadtverwaltungen
Die Antragstellung erfolgt über die örtlich zuständige Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung, die als Eingangsstelle fungiert. Diese dezentrale Struktur gewährleistet eine bürgernähe Bearbeitung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten.
Weitere Informationen zur Bauvoranfrage finden Sie auf unserer Hauptseite.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Rheinland-Pfalz
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Aktueller amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 (nicht älter als drei Monate)
- Maßstabsgetreuer Lageplan mindestens im Maßstab 1:500 mit Darstellung bestehender und geplanter baulicher Anlagen
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne mit Höhenangaben
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse, Schnitte und brandschutzrelevante Details
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung, formlose Betriebs- oder Nutzungsbeschreibung
- Bei komplexen Vorhaben: Berechnungen zu Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Nutzflächenberechnungen
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Wichtig: Die Unterlagen dürfen nicht mit entfernbaren Stiften wie Bleistift oder Füller erstellt werden, da sie für die dauerhafte Aufbewahrung geeignet sein müssen. Die Bauaufsichtsbehörde kann auf einzelne Unterlagen verzichten oder zusätzliche Dokumente wie Schaubilder oder Lichtbilder anfordern.
Kosten einer Bauvoranfrage in Rheinland-Pfalz
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Rheinland-Pfalz wurde zuletzt im März 2025 aktualisiert und bietet eine transparente Kostenübersicht:
Kostenart
Betrag
Hinweise
Behördengebühren
60,– € bis 3.000,– €
Höchstens 50 % der Baugenehmigungsgebühr
Architektenkosten
Nach Zeitaufwand
Ca. 500,– € bis 1.500,– €
Verlängerungsgebühren
60,– € bis 1.000,– €
Bei Fristverlängerung
Gesamtkosten
200,– € bis 500,– €
Für kleinere Bauvorhaben
Die Gebührenhöhe orientiert sich am Rohbauwert des geplanten Bauvorhabens oder bei Nutzungsänderungen an der nicht genutzten Fläche. Der Mindestbetrag liegt bei 60,– €, was auch für einfache Fragestellungen eine angemessene Kostenstruktur gewährleistet.
Bei größeren Projekten können die regulären Genehmigungsgebühren schnell fünfstellige Beträge erreichen – hier amortisiert sich die Vorabprüfung der Genehmigungsfähigkeit besonders.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Rheinland-Pfalz
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Die Einreichung erfolgt schriftlich über die örtlich zuständige Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung in mindestens dreifacher Ausfertigung. Die Behörde prüft zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen (1–2 Wochen).
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder Träger öffentlicher Belange beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss beispielsweise die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage und fasst einen entsprechenden Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Behörde prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6–12 Wochen, kann aber bei komplexen Sachverhalten oder erforderlicher Beteiligung anderer Stellen länger dauern.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Dieser ist vier Jahre gültig und schafft Planungssicherheit für nachfolgende Genehmigungsverfahren.
[[banner-button]]
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Rheinland-Pfalz
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein – etwa "Ist eine Überschreitung der festgesetzten Höhe um 1 m zulässig?"
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten, amtliche Lagepläne oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Besonders der amtliche Lageplan darf nicht älter als drei Monate sein.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt (§ 34 BauGB), wird die Bauvoranfrage abgelehnt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen, die detaillierte Nachweise erfordern.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen durch neue Nutzungen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen der rheinland-pfälzischen Bauaufsichtsbehörden und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Rheinland-Pfalz
Die Bauvoranfrage eignet sich besonders für folgende Situationen in Rheinland-Pfalz:
- Umwandlung zur Ferienwohnung: Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit in Wohngebieten
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus: Prüfung der Stellplatzanforderungen und Erschließung
- Dachgeschossausbau: Einhaltung von Höhenbeschränkungen und Abstandsflächen
- Haus aufstocken: Überschreitung der festgesetzten Geschossigkeit
- Gewerbe in Wohnraum: Umnutzung alter Gewerbeflächen
- Wohnraum in Gewerbe: Gewerbliche Nutzung in Wohngebäuden
- Büro in Wohnraum: Umwandlung von Büroflächen zu Wohnungen
Besonders in ländlichen Gebieten von Rheinland-Pfalz sind Bauvoranfragen für die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude oder historischer Bausubstanz häufig erforderlich.
Zuständige Behörden in Rheinland-Pfalz
Die Zuständigkeitsstruktur in Rheinland-Pfalz ist hierarchisch gegliedert:
Oberste Bauaufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz
Telefon: 06131/16-0
Obere Bauaufsichtsbehörden:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
Telefon: 0261/120-0 - Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321/99-0
Untere Bauaufsichtsbehörden:
Die operative Bearbeitung erfolgt durch die Kreisverwaltungen, kreisfreien Städte und in einigen Fällen durch Verbandsgemeindeverwaltungen. Die Antragstellung erfolgt über die örtlich zuständige Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Beispiele für untere Bauaufsichtsbehörden:
- Stadtverwaltung Mainz, Bauamt
- Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Rheinland-Pfalz?
Planeco Building bringt langjährige Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen der rheinland-pfälzischen Bauaufsichtsbehörden mit:
✓ Kostenlose Erstberatung – Wir prüfen Ihr Vorhaben unverbindlich
✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge – Bewährte Expertise bundesweit
✓ Volle Preistransparenz – Keine versteckten Kosten
✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit – Schnelle Unterlagenerstellung
✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Rheinland-Pfalz
Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und die Anforderungen der verschiedenen Bauaufsichtsbehörden. Wir formulieren Ihre Fragestellungen strategisch richtig und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Besonders bei komplexen Nutzungsänderungen oder Vorhaben in sensiblen Bereichen wie Denkmalschutzgebieten profitieren Sie von unserer lokalen Erfahrung und den etablierten Kontakten zu den Behörden.
[[banner-nutzu]]
