Sie planen ein Bauvorhaben in Zeuthen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Zeuthen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Zeuthen
Zeuthen liegt im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg und unterliegt der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Fassung vom 15. November 2018, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023. Die Gemeinde befindet sich in einer dynamischen Entwicklungsphase mit verschiedenen aktuellen Bebauungsplanverfahren, was besondere Aufmerksamkeit bei Bauvoranfragen erfordert.
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Zeuthen liegt beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Bauaufsichtsbehörde. Das Bauordnungsamt des Landkreises mit Prüfbereich Königs Wusterhausen ist für alle genehmigungspflichtigen Bauverfahren einschließlich Bauvoranfragen zuständig.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Nähe zu naturschutzrechtlich sensiblen Bereichen, da Zeuthen teilweise im Naturpark Dahme-Heideseen liegt. Bauvoranfragen müssen daher häufig artenschutzrechtliche Belange und Eingriffsregelungen berücksichtigen. Die örtlichen Gegebenheiten erfordern oft detaillierte landschaftsplanerische Fachbeiträge, die über standardmäßige Bauvoranfragen hinausgehen.
Seit dem 1. Juni 2024 gilt in Brandenburg die Verpflichtung zur Ausstattung von Dächern mit Photovoltaikanlagen bei Gebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 50 m². Mindestens 50 % der Dachfläche müssen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sein – ein wichtiger Aspekt für moderne Bauvoranfragen in Zeuthen.
Weitere Informationen zur Bauvoranfrage finden Sie auf unserer Hauptseite.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Zeuthen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Der Landkreis Dahme-Spreewald befindet sich noch nicht im produktiven Betrieb des Virtuellen Bauamts Brandenburg, weshalb Bauvoranfragen weiterhin im traditionellen Verfahren mit Papierunterlagen eingereicht werden müssen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Zeuthen
Die Gebührenerhebung erfolgt auf Grundlage der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) vom 20. August 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 2021.
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Behördengebühren (Einzelfragen) | 200,– € bis 500,– € |
Behördengebühren (planungsrechtliche Zulässigkeit) | 400,– € bis 15.000,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten (typisch) | 800,– € bis 2.500,– € |
Bei Beratungsleistungen wird ab der zweiten Stunde eine Zeitgebühr von 97,– € je angefangene Stunde erhoben, während die erste Stunde kostenfrei ist. Die Gebühr ist auf maximal 80 % einer entsprechenden Baugenehmigungsgebühr begrenzt.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Zeuthen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt des Landkreises Dahme-Spreewald. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde Zeuthen förmlich Stellung nehmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die fachliche Prüfung Ihrer Fragen erfolgt durch das Bauordnungsamt. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen, bei komplexen Verfahren ist eine Verlängerung um weitere 2 Monate möglich.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 6 Jahren – deutlich länger als in anderen Bundesländern.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Zeuthen
1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Zeuthen
Typische Bauvoranfragen in Zeuthen betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders relevant in der attraktiven Lage am Zeuthener See
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – aufgrund der hohen Wohnraumnachfrage
- Dachgeschossausbau – zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
- Haus aufstocken – bei begrenzten Grundstücksflächen
- Gewerbe in Wohnraum – bei Umstrukturierungen
- Wohnraum in Gewerbe – für Existenzgründer
- Büro in Wohnraum – bei Homeoffice-Trends
Zuständige Behörden in Zeuthen
Landkreis Dahme-Spreewald – Bauordnungsamt
Prüfbereich Königs Wusterhausen
Brückenstraße 41
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 26-2421
Fax: 03375 26-2422
E-Mail: bauordnungsamt@dahme-spreewald.de
Gemeinde Zeuthen – Bauamt
Schillerstraße 57
15738 Zeuthen
Telefon: 033762 75-3560
Sachbereich Bauleitplanung und Hochbau
Sprechzeiten: Dienstag 13:00–18:00 Uhr, Donnerstag 09:00–13:00 Uhr
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