Viele Bauherren unterschätzen den Freiflächenplan. Dabei zählt er in den meisten Bundesländern gar nicht zu den verpflichtenden Bauvorlagen – die Freiflächengestaltung lässt sich meist schon im Lageplan oder Grundriss darstellen. Nur in wenigen Bundesländern oder auf explizite Anforderung der Baubehörde wird er zusätzlich verlangt. Dann zeigt er Baumstandorte und deren Erhalt sowie, sofern nötig, Feuerwehrzufahrten – verbindlich geregelt bleiben Letztere jedoch über den amtlichen Lageplan. Fordert das Amt den Plan an, verzögern Fehler oder ungenaue Angaben das Verfahren. Als spezialisiertes Architekturbüro erstellt Planeco Building den Freiflächenplan als Teil eines vollständigen, genehmigungsfähigen Bauantrags.
Das Thema kurz und kompakt
- Pflichtunterlage im Bauantrag: Der Freiflächenplan ist eine baurechtliche Pflichtunterlage. Er wird auf Verlangen der Baubehörde eingereicht und zeigt Außenanlagen, Baumbestand, Versiegelung und Flächen für die Feuerwehr.
- Inhalt mit System: Ein vollständiger Freiflächenplan enthält versiegelte und begrünte Flächen, schützenswerten Baumbestand mit genauem Standort und Baumart, Stellplätze, Feuerwehrflächen sowie Angaben zur barrierefreien Gestaltung der Außenanlagen – etwa Dimension und Neigung von Wegen, Rampen und Zugängen – jeweils mit präzisen Qualitätsangaben, nicht nur als pauschale Kategorien.
- Unvollständig heißt Verzögerung: Fehlen präzise Angaben zur Bepflanzungsqualität oder Befestigungsart, fordert das Bauamt nach. Wurde auch die eigentliche Freiflächenplanung vernachlässigt, wird der Zeitverlust erheblich.
- Planeco Building übernimmt alles: Von der Machbarkeitsprüfung über den Freiflächenplan bis zur vollständigen Einreichung beim Bauamt – Planeco Building begleitet den gesamten Genehmigungsprozess und stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind.
Was ist ein Freiflächenplan?
Der Freiflächenplan – auch Freiflächengestaltungsplan oder kurz FGP genannt – ist eine zeichnerische Darstellung der geplanten Außenanlagen eines Baugrundstücks. Er zeigt dem Bauamt, wie alle nicht bebauten Flächen rund um das Gebäude gestaltet, befestigt und bepflanzt werden: Wege, Terrassen, Stellplätze, Rasenflächen, Baumstandorte, Feuerwehrzufahrten und Entwässerungsanlagen.

Der Name klingt nach Gartengestaltung – baurechtlich ist der Freiflächenplan aber nur in wenigen Bundesländern eine eigenständige Bauvorlage. Üblicher ist die Darstellung der Freiflächen im Lageplan oder im Grundriss des Erdgeschosses, die als Teil der Unterlagen einem Bauantrag beigefügt werden. Sie dienen der Prüfung, ob das Vorhaben mit den Vorgaben des Bebauungsplans, der Baumschutzsatzung und den Anforderungen an Flächenversiegelung und Erschließung vereinbar ist.
Nicht zu verwechseln ist der Freiflächenplan mit dem Lageplan. Beide enthalten Angaben zu Grundstücksgrenzen und Gebäudepositionen, aber der Lageplan ist das übergeordnete Dokument zur Verortung des Bauvorhabens – hier prüft das Amt auch bauplanungsrechtliche Belange zur Versiegelung, insbesondere die Grundflächenzahl (GRZ). Der Freiflächenplan liefert dagegen die detaillierte Außenanlagenplanung und ist nur dann sinnvoll, wenn tatsächlich konkrete Vorgaben zur Freiflächengestaltung bestehen, die das Amt prüfen kann. Fehlen solche Vorgaben, bietet auch ein inhaltlich vollständiger Plan keine Grundlage für eine Prüfung. Freiflächenplan und Lageplan können sich daher nicht gegenseitig ersetzen.
Wann ist ein Freiflächenplan Pflicht?
Die Frage, ob ein Freiflächenplan eingereicht werden muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. In den meisten Bundesländern zählt er nicht zu den zwingend erforderlichen Bauvorlagen für die formelle Vollständigkeit eines Bauantrags. In der Praxis wird er jedoch anlassbezogen von der Baubehörde angefordert. Zwei Typen von Vorhaben lösen diese Anforderung besonders häufig aus:
- Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit Freiflächenvorgaben. Enthält der B-Plan umfassende Regelungen zu Freiflächengestaltung, Bepflanzung oder Pflanzgeboten, muss die Einhaltung dieser Vorgaben nachgewiesen werden – in der Regel über einen Freiflächenplan. Insbesondere bei Abweichungen ist die Gleichwertigkeit der Gestaltung so zu dokumentieren.
- Vorhaben im Rahmen der Nachverdichtung im Innenbereich. Bei zusätzlicher Bebauung im Bestand dient der Freiflächenplan dazu, den schonenden Umgang mit Flächenversiegelung nachzuweisen. Bodeneigenschaften wie Sickerfähigkeit, Wasseraufnahmekapazität und sommerlicher Wärmeschutz stehen zunehmend im Fokus der Behörden.
Darüber hinaus gilt: Für Nordrhein-Westfalen fordert der bdla NRW in einem Positionspapier, den Freiflächenplan im Maßstab 1:100 künftig verbindlich in die Bauordnung aufzunehmen – bislang handelt es sich dabei um die Forderung eines Berufsverbands, nicht um eine bestehende Vorgabe der BauPrüfVO NRW. In Berlin dagegen ist seit Juli 2025 ein qualifizierter Freiflächenplan (qFP) tatsächlich verpflichtend, sobald ein Vorhaben genehmigungsbedürftig ist und ein Lageplan erforderlich wird.
Experten-Tipp: Klären Sie vor der Einreichung Ihres Bauantrags beim zuständigen Bauamt, ob ein Freiflächenplan erwartet wird – selbst wenn keine explizite Anforderung vorliegt. Auch bei Nutzungsänderungen gilt: Werden durch das Vorhaben Freiflächen verändert, etwa durch neue Stellplätze, wird ein Freiflächenplan in der Regel erwartet.
Was muss ein Freiflächenplan enthalten?
Freiflächenpläne sind in den meisten Bundesländern inhaltlich nicht abschließend definiert. Das bedeutet allerdings nicht, dass Beliebigkeit erlaubt wäre: Das Bauamt erwartet eine vollständige Übersicht aller nicht bebauten Flächen mit ausreichender Qualitätstiefe. Der häufigste Fehler ist kein fehlender Abschnitt, sondern zu ungenaue Angaben – etwa die pauschale Beschriftung „gärtnerisch gestaltet", ohne dass erkennbar ist, welche Bepflanzung, Rasenfläche oder Schotterfläche konkret geplant ist.
Ein vollständiger Freiflächenplan enthält mindestens die folgenden Elemente:
- Alle befestigten Flächen mit Angabe der Befestigungsart – insbesondere ob wasserdurchlässig oder wasserundurchlässig (Beton, Pflaster, wassergebundene Decke etc.).
- Alle gärtnerisch gestalteten Bereiche mit konkreter Qualitätsangabe: Rasenfläche, Staudenbeet, Gehölzpflanzung, Sträucher. Die Pauschalangabe „Grünfläche" reicht für eine inhaltliche Prüfung nicht aus.
- Baumstandorte mit Baumart und ggf. Stammdurchmesser oder Pflanzgröße, sofern der Bebauungsplan konkrete Vorgaben macht.
- Art der Bepflanzung nach B-Plan-Pflanzliste, wenn der Bebauungsplan genaue Sorten vorschreibt.
- Feuerwehrflächen mit Angabe zur Tragfähigkeit der Befestigung, sofern vorhanden. Technische Details wie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr werden zwar vorrangig im Lageplan und Erdgeschossgrundriss geprüft, sollten aber auch im Freiflächenplan erscheinen.
- Sonstige gestaltete Flächen: Terrassen, Schotterflächen, Brunnen, Überdachungen, Nebenanlagen.
- Stellplätze für Kfz und Fahrräder, Lager- und Abstellflächen, Müll- und Wertstoffbereiche.
- Barrierefreiheit auf dem Grundstück.
- Angaben zur Entwässerung und Niederschlagsbeseitigung.
- Ausgleichsflächen bei Eingriffen in festgesetzte Pflanzgebote des Bebauungsplans.
Wer darf einen Freiflächenplan erstellen?
Der Freiflächenplan muss von einem bauvorlageberechtigten Fachplaner erstellt und als Entwurfsverfasser unterzeichnet werden. In der Praxis sind das in der Regel Architekten oder Landschaftsarchitekten. Software-Tools zur Selbsterstellung von Freiflächenplänen sind zur ersten Orientierung geeignet, ersetzen aber keine genehmigungsreife Unterlage. Ein Plan ohne Eintragung eines bauvorlageberechtigen Entwurfsverfassers wird vom Bauamt nicht akzeptiert.
Planeco Building übernimmt die Erstellung des Freiflächenplans als Bestandteil der vollständigen Bauantragsunterlagen. Unsere hauseigenen Architekten kennen die Anforderungen der Bauämter bundesweit und stellen sicher, dass alle Inhalte in der geforderten Qualitätstiefe dargestellt werden.
Was passiert, wenn der Freiflächenplan fehlt oder fehlerhaft ist?
Der Freiflächenplan selbst darf von einem Fachplaner ohne Bauvorlageberechtigung erstellt werden – etwa von einem Landschaftsarchitekten. Eingereicht werden muss der Bauantrag mit Freiflächenplan jedoch über einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, in der Regel ein Architekt oder ein Bauingenieur mit entsprechendem Listeneintrag. Der Fachplaner übernimmt dabei die fachliche Zuarbeit, die Verantwortung für die Einreichung trägt der Bauvorlageberechtigte. Software-Tools zur Selbsterstellung von Freiflächenplänen sind zur ersten Orientierung geeignet, ersetzen aber keine genehmigungsreife Unterlage. Ohne bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser nimmt das Bauamt den Antrag nicht an.
Fehlt der Freiflächenplan oder enthält er unvollständige Angaben, stellt das Bauamt eine Nachforderung. Die Bearbeitungsfrist läuft in dieser Zeit nicht weiter, sondern ruht, bis vollständige Unterlagen vorliegen – anschließend setzt sie sich an der Stelle fort, an der sie gestoppt wurde. Wie groß der Zeitverlust ausfällt, hängt davon ab, wie tief das Problem sitzt.
Experten-Tipp: Das Bauamt prüft den Freiflächenplan vor allem hinsichtlich Versiegelungsgrad und Bepflanzung – insbesondere wenn der Bebauungsplan konkrete Vorgaben macht. Technische Sachverhalte wie Feuerwehrflächen werden dagegen vorrangig im Lageplan und Erdgeschossgrundriss geprüft. Bei Vorhaben, bei denen der Bebauungsplan Begrünungsgebote oder Pflanzlisten vorschreibt, kann ein unvollständiger Freiflächenplan nicht nur zu Verzögerungen führen, sondern im Einzelfall auch die Genehmigung gefährden, wenn die Gleichwertigkeit der geplanten Gestaltung nicht nachgewiesen werden kann.
Fazit: Genehmigungsfähiger Bauantrag mit Planeco Building
Der Freiflächenplan ist eine der unterschätzten Pflichtunterlagen im Baugenehmigungsverfahren. Sein Umfang und seine inhaltlichen Anforderungen variieren je nach Bundesland, Gemeinde und Bebauungsplan erheblich. Was bleibt: Zu ungenaue Angaben sind der häufigste Fehler – und er ist vollständig vermeidbar. Grundsätzlich gilt aber: Solange Bebauungspläne keine konkreten Freiflächenvorgaben enthalten, bleibt selbst ein qualifizierter Plan ohne rechtliche Durchsetzungskraft.
Planeco Building erstellt den Freiflächenplan als Bestandteil eines vollständigen, genehmigungsfähigen Bauantrags. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen kennen unsere Architekten die Anforderungen der Bauämter deutschlandweit – und liefern alle Unterlagen in der Qualitätstiefe, die eine Nachforderung verhindert. Von der Machbarkeitsprüfung über den Freiflächenplan bis zur Einreichung: In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.


















