Nutzungsänderung

Laden in Wohnung umbauen: Genehmigung, Kosten und praktische Schritte

November 10, 2025
Update:
November 10, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Yvonne Muschler
Yvonne Muschler
November 10, 2025
Update:
November 10, 2025
Erfahren Sie, wie Sie Ihren Laden rechtssicher in Wohnraum umwandeln – mit professioneller Begleitung durch alle Genehmigungsschritte und transparenter Kostenplanung.

Während Gewerbeflächen oft schwer vermietbar sind, herrscht gleichzeitig akuter Wohnraummangel. Die Umwandlung eines Ladens in eine Wohnung kann für Sie als Eigentümer eine lukrative Lösung sein, erfordert aber eine durchdachte Herangehensweise und professionelle Begleitung. Von der rechtlichen Machbarkeitsprüfung über die Genehmigung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung – mit der richtigen Beratung durch Planeco Building wird Ihr Vorhaben zum Erfolg.

Das Thema kurz und kompakt

  • Rechtliche Grundlagen prüfen: Die Umwandlung von Gewerbe zu Wohnraum wird in vielen Bundesländern aktiv gefördert – beispielsweise ist sie in Baden-Württemberg unabhängig von der Gebäudeklasse verfahrensfrei möglich. Dennoch bleibt die Prüfung der örtlichen Vorschriften entscheidend, da Regelungen bundeslandspezifisch variieren.
  • Kosten realistisch planen: Planung und Genehmigung kosten 4.000–10.000,– €, die bauliche Umsetzung je nach Ausgangszustand weitere 15.000–120.000,– € – abhängig von erforderlichen Maßnahmen wie Sanitänanlagen, Belichtung oder Brandschutz.
  • Zeitrahmen einkalkulieren: Je nach Bundesland und Verfahrensart variiert der Zeitaufwand erheblich – von wenigen Wochen bei verfahrensfreien Vorhaben bis maximal 3 Monate im regulären Baugenehmigungsverfahren oder 2 Monate im vereinfachten Verfahren. Die professionelle Planungserstellung benötigt 2–3 Wochen.
  • Professionelle Begleitung sichert Erfolg: Planeco Building erstellt deutschlandweit genehmigungsfähige Anträge für Nutzungsänderungen zu transparenten Preisen – von der Machbarkeitsprüfung über die Klärung der Verfahrensart bis zur finalen Genehmigung aus einer Hand.

Laden in Wohnung umbauen: Wann lohnt sich die Umwandlung?

Die Umwandlung eines Ladens in Wohnraum lohnt sich besonders, wenn Ihre Gewerbefläche in einer begehrten Wohnlage liegt – hier können Sie durch die Umnutzung den Immobilienwert um 20–40 % steigern. Auch bei schwieriger Vermietbarkeit Ihres Ladens oder bei langem Leerstand bietet die Umwandlung eine lukrative Alternative.

Der aktuelle Wohnungsmarkt spricht ebenfalls dafür: Während Gewerbemieten oft stagnieren, steigen Wohnungsmieten kontinuierlich an. Ein Beispiel: Ein 80 Quadratmeter großer Laden in guter Wohnlage kann nach der Umwandlung statt 8,– € Gewerbemiete pro Quadratmeter bis zu 15,– € Wohnungsmiete erzielen.

Warum Sie für den Umbau von Gewerbe zu Wohnraum eine Genehmigung brauchen

Die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum ist nach deutschem Baurecht grundsätzlich oft verfahrensfrei. Dies ergibt sich aus § 29 des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie den jeweiligen Landesbauordnungen, die eine Nutzungsänderung als bauliche Maßnahme definieren. Der Grund ist einfach: Wohn– und Gewerbenutzung stellen unterschiedliche Anforderungen an die technische Ausstattung, Barrierefreiheit, Stellplätze und insbesondere an Sicherheitsaspekte wie Brandschutz und Flucht- und Rettungswege eines Gebäudes.

Entscheidend ist dabei nicht, ob Sie bauliche Veränderungen vornehmen möchten oder nicht. Selbst wenn Ihr Laden bereits alle nötigen Anforderungen erfüllt, bleibt die Genehmigung der Nutzungsänderung erforderlich. Die Behörden müssen prüfen, ob die neue Wohnnutzung bauplanungsrechtlich zulässig ist und ob alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen – von der Belichtung bis zum Brandschutz – erfüllt werden.

Wichtiger Hinweis: Eine ungenehmigte Nutzungsänderung kann zu Bußgeldern bis 500.000,– €, der Nutzungsuntersagung und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Sichern Sie sich ab – Planeco erstellt Ihren genehmigungsfähigen Antrag deutschlandweit und digital. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

Wann ist die Umwandlung eines Ladengeschäfts rechtlich möglich?

Die rechtliche Zulässigkeit einer Umwandlung hängt maßgeblich von der planungsrechtlichen Situation in Ihrer Umgebung ab. Nicht in jedem Gebiet ist die Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnraum erlaubt – entscheidend sind der örtliche Bebauungsplan und die Baunutzungsverordnung.

Der Bebauungsplan definiert den Typus des Baugebiets, während die Baunutzungsverordnung vorgibt, welche Nutzungen in diesem Gebiet allgemein zulässig, ausnahmsweise zulässig oder unzulässig sind. Gibt es keinen Bebauungsplan (sogenannter „unbeplanter Innenbereich“), dann definiert die tatsächlich vorhandene Bebauung in der Umgebung den Gebietstyp und damit die zulässigen Nutzungen.

Die Art des Baugebiets entscheidet

In Mischgebieten ist sowohl Wohnen als auch Gewerbe grundsätzlich zulässig, weshalb Umwandlungen hier meist problemlos möglich sind. Kerngebiete in Innenstädten erlauben ebenfalls oft beide Nutzungsarten. Schwieriger wird es in Gewerbegebieten, wo Wohnnutzung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Der Bebauungsplan kann zusätzliche Auflagen enthalten: Manche Kommunen schreiben vor, dass Erdgeschosse in Hauptgeschäftsstraßen gewerblich genutzt bleiben müssen, um die Belebung der Innenstadt zu erhalten. In anderen Bereichen gibt es Zweckentfremdungssatzungen, die primär darauf abzielen, Wohnraum zu schützen und dessen Umwandlung in Gewerbe oder andere Nutzungen zu verhindern.

Bauliche Voraussetzungen für Wohnraum

Unabhängig von der planungsrechtlichen Zulässigkeit muss Ihr Laden die baulichen Anforderungen für Wohnraum erfüllen. Die Mindestdeckenhöhe beträgt je nach Bundesland 2,30 Meter oder 2,40 Meter in Aufenthaltsräumen. Da Ladengeschäfte ebenfalls als Aufenthaltsräume gelten und oft sogar höhere Raumhöhen aufweisen, ist diese Anforderung meist unproblematisch.

Jeder Wohnraum benötigt ausreichend Tageslicht – die Fensterfläche muss mindestens 10 % bis 12 % der Netto-Grundfläche betragen. Schaufenster erfüllen diese Anforderung meist problemlos, da sie in der Regel deutlich größer dimensioniert sind. Die Herausforderung liegt jedoch in der Belüftung: Schaufenster sind fest verglast und lassen sich nicht öffnen. Während technische Lüftung möglich ist, wird bei Wohnnutzung meist auf öffenbare Fenster gesetzt – hier können bauliche Anpassungen erforderlich werden.

Weitere Anforderungen umfassen vollständige Sanitäranlagen mit WC, Waschbecken und Dusche sowie einen separaten Küchenbereich. Brandschutztechnisch gilt: Funktioniert das Ladengeschäft, funktioniert meist auch die Wohnnutzung. Wird der Zuschnitt nicht verändert, kann intern relativ frei ausgebaut werden.

Kritisch sind die Flucht- und Rettungswege: Wohnnutzung erfordert zwingend zwei unabhängige Rettungswege – einen regulären Zugang plus eine zweite Tür oder ein taugliches Rettungsfenster. Während kleine, ebenerdige Läden nicht immer zwei Rettungswege benötigen, ist dies bei Wohnnutzung Pflicht. Da Ladengeschäfte meist ebenerdig sind, lässt sich diese Anforderung jedoch oft unkompliziert erfüllen.

Anforderung Mindeststandard Typische Probleme bei Läden
Deckenhöhe 2,40 m in Aufenthaltsräumen Oft nur 2,20–2,30 m vorhanden
Tageslicht Min. 10 % bis 12 % Fensterfläche je nach Bundesland Nur Schaufenster, Hinterbereiche dunkel
Sanitäranlagen WC, Waschbecken, Dusche Oft nur Gäste-WC vorhanden, ein Mitarbeiter-WC ist Pflicht

Stellplätze erfordern meist einen Nachweis von einem Stellplatz je Wohnung. Da Ladengeschäfte mindestens die gleiche Anzahl oder mehr benötigen, entstehen hier selten Probleme – außer bei älteren Gebäuden ohne Stellplätze, wo eine Ablösung beantragt werden muss.

Barrierefreiheit und Spielplätze werden relevant, wenn die Wohnungszahl auf drei oder mehr steigt. In den meisten Bundesländern besteht ab dieser Schwelle grundsätzlich die Pflicht zur barrierefreien Errichtung und zur Schaffung von Spielplätzen, wobei im Bestand zahlreiche Erleichterungen gelten.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Nutzungsänderung

Für die erfolgreiche Beantragung Ihrer Nutzungsänderung benötigen Sie eine umfangreiche Dokumentation. Die Vollständigkeit dieser Unterlagen entscheidet maßgeblich über den Erfolg Ihres Antrags bei der Bauaufsichtsbehörde.

Für die erfolgreiche Beantragung Ihrer Nutzungsänderung benötigen Sie eine umfangreiche Dokumentation. Die Vollständigkeit dieser Unterlagen entscheidet maßgeblich über den Erfolg Ihres Antrags bei der Bauaufsichtsbehörde.

Der Kern ist der förmliche Bauantrag mit detaillierten Planzeichnungen – bestehend aus Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Lageplan – sowie statischen Nachweisen. Bei Wohnnutzung können brandschutzrelevante Angaben in der Regel direkt in die Planzeichnungen eingetragen werden. Bei Teileigentum ist die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer zur Änderung der Teilungserklärung erforderlich.

Die wichtigsten Unterlagen im Überblick:

  • Bauantrag mit offiziellem Formular "Baubeschreibung"
  • Grundrisse (Bestand und Planung) im Maßstab 1:100
  • Lagepläne (1:500 oder 1:1000) und Schnittzeichnungen (Teil der eigentlichen Bauzeichnungen 1:100)
  • Statische Nachweise
  • Schallschutznachweis
  • Grundbuchauszug
  • Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (bei Teileigentum)

Der Weg zur Genehmigung: So gehen Sie vor

Die Genehmigung einer Nutzungsänderung erfolgt in drei klar strukturierten Phasen, die aufeinander aufbauen und jeweils spezifische Expertise erfordern. Ein systematisches Vorgehen minimiert Risiken, verkürzt die Bearbeitungszeit und maximiert Ihre Erfolgschancen bei der Bauaufsichtsbehörde. Planeco Building begleitet Sie durch alle Schritte – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur finalen Genehmigungserteilung.

Der Weg zur Genehmigung: So gehen Sie vor

Schritt 1: Prüfung der Machbarkeit

Der erste Schritt entscheidet über die Realisierbarkeit Ihres gesamten Vorhabens. Hier prüfen unsere Experten die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen anhand des örtlichen Bebauungsplans und der Baunutzungsverordnung. Besonders wichtig ist die realistische Kostenschätzung aller erforderlichen Maßnahmen – von Planungskosten über Genehmigungsgebühren bis zu den tatsächlichen Umbaukosten. Planeco Building erstellt Ihnen bereits in dieser Phase eine transparente Kostenübersicht, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Schritt 2: Planung und Antragsvorbereitung

Nach positiver Machbarkeitsprüfung beginnt die detaillierte Planungsphase. Ohne Planung kann keine Kostenübersicht mit Umbaukosten erstellt werden. Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt die erforderlichen Planunterlagen – von maßstabsgerechten Grundrissen über Schnittzeichnungen bis zu detaillierten Baubeschreibungen. Parallel arbeiten Fachplaner für Statik an den technischen Nachweisen, die für die Genehmigung unerlässlich sind.

Nach positiver Machbarkeitsprüfung beginnt die detaillierte Planungsphase. Ohne Planung kann keine Kostenübersicht mit Umbaukosten erstellt werden. Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt die erforderlichen Planunterlagen – von maßstabsgerechten Grundrissen über Schnittzeichnungen bis zu detaillierten Baubeschreibungen. Statische Nachweise sind bei Nutzungsänderungen im Bestand meist unkompliziert, solange die Vornutzung keine geringere Belastung als die neue Wohnnutzung bedeutet hat – Ladengeschäfte erfüllen diese Anforderung in der Regel problemlos. Planeco Building koordiniert alle Fachplaner aus einer Hand und sorgt für die termingerechte Fertigstellung aller Unterlagen – typischerweise binnen 2–3 Wochen nach Auftragserteilung.

Schritt 3: Einreichung und Genehmigung

Die Antragseinreichung beim zuständigen Bauamt markiert den Beginn des behördlichen Prüfverfahrens. Hier zeigt sich die Qualität der Vorbereitung: Vollständige und fachlich einwandfreie Unterlagen werden schneller genehmigt, während unvollständige Anträge zu kostspieligen Verzögerungen führen. Das Bauamt prüft alle eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit.

Während des Prüfungsverfahrens können Nachforderungen oder Rückfragen der Behörde auftreten. Planeco Building übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Bauamt und beantwortet alle Nachfragen fachkompetent und zeitnah. Nach erfolgreicher Prüfung – in der Regel nach 2–3 Monaten – erhalten Sie die Genehmigung zur Nutzungsänderung und können mit der Umsetzung Ihres Umbauvorhabens beginnen.

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Laden in Wohnung umbauen: Kosten im Überblick

Die Gesamtkosten gliedern sich in vier Hauptbereiche: Planungskosten für Architektur und Fachplanung, Genehmigungsgebühren der Behörden, Umbaukosten für die bauliche Umsetzung und Zusatzkosten für Nebenleistungen. Während die ersten beiden Positionen relativ vorhersagbar sind, können die Umbaukosten je nach erforderlichen Maßnahmen stark schwanken – von einfachen Anpassungen bis zur kompletten Entkernung und Neuausstattung.

Kostenposition Kleiner Laden (50 m²) Mittlerer Laden (100 m²) Großer Laden (150 m²)
Planungskosten 3.000–5.000,– € 5.000–8.000,– € 7.000–12.000,– €
Genehmigungsgebühren 800–1.500,– € 1.200–2.000,– € 1.500–2.500,– €
Umbaukosten 15.000–40.000,– € 30.000–80.000,– € 45.000–120.000,– €
Zusatzkosten 1.000–2.000,– € 2.000–3.000,– € 2.500–4.000,– €
Gesamtkosten 19.800–48.500,– € 38.200–93.000,– € 56.000–138.500,– €

Die Planungskosten umfassen Architektenhonorar, Statik, Brandschutz und alle erforderlichen Nachweise. Genehmigungsgebühren variieren je nach Gemeinde und Projektumfang, während die Umbaukosten stark vom Ausgangszustand abhängen. Bei Planeco Building erhalten Sie ein transparentes Angebot für alle Planungs- und Genehmigungsphasen – von der Machbarkeitsprüfung über die Planungserstellung bis zur finalen Genehmigung. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen, und können Ihr Budget sicher kalkulieren.

Fazit: Mit professioneller Unterstützung Laden in Wohnung umbauen

Die Umwandlung eines Ladens in Wohnraum ist eine lukrative Möglichkeit, Leerstand zu beenden und von steigenden Wohnungsmieten zu profitieren. Wertsteigerungen von 20 bis 40 % sind möglich – vorausgesetzt, Sie meistern die rechtlichen und baulichen Herausforderungen von Anfang an richtig.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der professionellen Begleitung: Von der Machbarkeitsprüfung über die Genehmigung bis zur Umsetzung sollten Sie auf erfahrene Partner setzen. Planeco Building verwandelt komplexe Genehmigungsverfahren in planbare Prozesse – deutschlandweit und zu transparenten Preisen. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Anträgen erhalten Sie alles aus einer Hand und haben dabei einen festen Ansprechpartner, der Ihr Projekt zum Erfolg führt.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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Kann man einen Laden zur Wohnung umbauen?

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Ja, die Umwandlung eines Ladens in eine Wohnung ist grundsätzlich möglich und oft verfahrensfrei, erfordert aber manchmal eine behördliche Genehmigung. Entscheidend sind die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Erfüllung aller baulichenAnforderungenfürWohnraum wie ausreichende Belichtung, Sanitäranlagen und Brandschutz. Gerade in Ballungsgebieten mit akutemWohnraummangel ist die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum eine gefragte Lösung, die von vielen Städten aktiv unterstützt wird – vorausgesetzt, die Immobilie erfüllt die notwendigen Voraussetzungen.

Welche Förderprogramme gibt es für die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum?

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Für die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum gibt es verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für Umbaumaßnahmen, die Wohnraum schaffen. Viele Städte haben zudem eigene Förderungen für die Schaffung von Raum aus leerstehenden Gewerbeimmobilien – besonders in Regionen mit akutem Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Welche Förderung für Ihre Immobilie infrage kommt, hängt von Standort, Umfang der Maßnahmen und der geplanten Nutzung ab. Eine frühzeitige Beratung hilft, passende Fördermittel zu identifizieren.

Wie lange dauert die Genehmigung einer Nutzungsänderung?

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Die Bearbeitungszeit bei der Bauaufsichtsbehörde beträgt in der Regel 2–3 Monate, abhängig von der Komplexität des Projekts und der Auslastung des zuständigen Bauamts. Die Planungserstellung durch qualifizierte Architekten dauert weitere 2–3 Wochen, sodass Sie insgesamt mit 4–7 Monaten rechnen sollten. In manchen Fällen kann das Verfahren durch digitale Antragsstellung beschleunigt werden – ein Vorteil, den Sie bei Planeco Building nutzen können. In vielen Bundesländern ist die digitale Antragstellung gesetzlich mittlerweile als einziger Weg vorgeschrieben.

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